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Gemeinde
Ortenberg N
i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates
Am Dienstag, 26. Februar 2002 In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn:
18.00 Uhr – Ende: 19.55 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst Schriftführer: Bernd Siebert Sonstige
Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden
Mitglieder: Gemeinderat Harter
(U) Gemeinderätin Sieferle
(U) Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der
Vorsitzende fest, dass
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und
folgendes beschlossen: *Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldigt
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§ 87 Bauanträge Dem Gemeinderat wurde zur
Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt 1. Herrn Verz.Nr. 07/2002 Prof.Dr. Hubert Burda Neubau eines Pavillions Senator-Burda-Str. 21
Flst.Nr. 7074, Senator-Burda-Str. 21 77654 Offenburg 2. Herrn Verz.Nr. 08/2002 Karl-Heinz Fey Errichtung eines Satteldaches auf Winzerkellerweg 11 bestehende Flachdachgarage 77799 Ortenberg Flst.Nr. 7309, Winzerkellerweg 11 Prof. Dr. Hubert Burda möchte auf seinem Grundstück
Flst.Nr. 7074, Senator-Burda-Str. 21 einen Pavillon errichten. Das Grundstück
liegt auf Gemarkung Ortenberg. Der Pavillon ist eine Gedenkstätte für
seinen im vergangenen Jahr im Alter von 32 Jahren, an Darmkrebs
verstorbenen Sohn Felix. Die am
Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden, wie Landratsamt,
Landwirtschaftsamt und andere haben in Vorgesprächen signalisiert, dass
sie das Vorhaben unterstützen. Das geplante Bauwerk muss im Zusammenhang
mit der Villa von Dr. Burda auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf
Gemarkung Fessenbach gesehen werden. Einstimmiger
Beschluss: Gegen das Bauvorhaben von
Herrn Prof. Dr. Hubert Burda bestehen seitens der Gemeinde Ortenberg keine
Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt. Der Antrag des Herrn Fey konnte in die
Beratungsunterlagen nicht mehr aufgenommen werden, da er erst am 21.
Februar eingegangen ist. Dem Bauantrag wird zugestimmt. § 88 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2002 gemäß § 81 der GemO Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Kämmerer
Christof Kaiser hinzugezogen. Der Gemeinderat hat in
seiner letzten Sitzung vom 29.01.2002 den Entwurf über die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beraten und diesen gebilligt. Auf
die dortige Beratung und die zu dieser Sitzung bereits übergebenen
Unterlagen wird verwiesen. Gemäß § 81 der
Gemeindeordnung, lag der Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes in der Zeit vom 14.01.2002 bis 22.01.2002 zur
Einsichtnahme durch Einwohner und Abgabepflichtige öffentlich aus.
Einwendungen – Fristablauf war der 6.02.2002 – wurden nicht erhoben. Zunächst hielt Herr Bürgermeister Litterst eine kurze Abhandlung über die sehr schwierige finanzielle Situation der Gemeinden. Bis auf wenige Ausnahmen abgesehen, geht es allen anderen Städten und Gemeinden nicht besser. Insbesondere macht sich der Einbruch in der Gewerbesteuer sehr nachteilig bemerkbar. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind stabil. Die Hebesätze für Grund- und Gew.-Steuer mussten nicht erhöht werden. Die in der letzten Sitzung beschlossenen Gebührenerhöhungen für Wasser- und Abwasser sind in dem Zahlenwerk berücksichtigt. Ansonsten weichen die Haushaltsansätze nur wenig von denen der vorangegangenen Jahren ab. Die Kreisumlage ist jedoch um 31.000 € gestiegen. Bei den Personalkosten ist eine Erhöhung von 2 % berücksichtigt. Die tatsächlichen Personalkosten steigen jedoch um 6,7 %. Dies hängt mit der Erhöhung des Besoldungsdienstalters sowie der Einstellung von Auszubildenden zusammen. Im Vermögenshaushalt ist in diesem Jahr der Zuschuss für den Kindergarten in Höhe von 82.600,- € der größte Einzelposten. Dem gegenüber steht der Landeszuschuss in Höhe von 75.000,- €. Für Darlehenstilgung sind 261.000,- € vorgesehen. Dadurch verringert sich der Schuldenstand zum Jahresende auf 1,9 Mio. €. Die Darlehenszinsen sinken von 125.000,- € auf 114.000,- €. Abschließend wurde bemerkt, dass die von Gemeinde- und Städtetag geforderte Gemeindefinanzreform dringend erforderlich ist. Die Sparsamkeit bleibt
oberstes Gebot. Bürgermeister Litterst beantragte abschließend die
Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan. Gemeinderat Schulze bedankte sich bei der Verwaltung und insbesondere bei dem Kämmerer Christof Kaiser für die Aufstellung des Haushaltsplanes, der trotz der schlechten wirtschaftlichen Lage immerhin noch ausgeglichen ist. Positiv ist zu werten, dass die Zuschüsse an die Vereine wie in den vergangen Jahren gehalten werden konnten, da dieses Geld gut angelegt ist. Weiterer Investitionsaufwand besteht für die Wasserversorgung und für die Sanierung des Flachdaches auf der Leichenhalle. Außerdem sind 10.000,- € für die Sanierung der Rebwege eingeplant, um weitere Schäden zu verhindern. Die Sanierung des Wiesengrabens muss noch bezahlt werden. Die Lotharschäden im Gemeindewald erfordern in den kommenden Jahren weitere Investitionen. Der Betriebskostenschuss für den Kindergarten ist in den letzten 3 Jahren um 30 % gestiegen. Im Vermögenshaushalt sind Verpflichtungen aus den Vorjahren zu erfüllen: Dies wäre der Kaufpreis für den Spindelmäher in Höhe von 33.000,- € sowie die Schlusszahlung für die Schulstatik in Höhe von 5.200,- €. Der Schuldenabbau wird auch in den nächsten Jahren Vorrang haben, auch wenn der Gürtel enger geschnallt werden muss. Im Namen der CDU-Fraktion stimmt Gemeinderat Schulze der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu. Gemeinderat Witschel sprach für die SPD-Fraktion: Der Haushalt 2002 steht unter mehreren Überschriften. Zum einen ist das die angespannte Haushaltslage der Gemeinde, zum anderen kann der Gürtel nicht mehr enger geschnallt werden, da wir das letzte Loch erreicht haben. Die Talsohle müsste jedoch bereits überschritten sein, sodass es künftig wieder bergauf geht. Das umfangreiche Zahlenwerk zeigt, dass die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer gleich geblieben sind. Auch wenn die Gewerbesteuer ortsbedingt um 35 % gesunken ist, so hat dieses Geld auch schon im vergangenen Jahr gefehlt. Die Zukunft muss wieder positiv aussehen. Die Gebührenerhöhung für Wasser und Abwasser sticht heraus. Der Unterschied zwischen dem geförderten Wasser und dem verkauften Wasser sollte geschlossen werden. Für die im Haushalt veranschlagten 200.000,- € für den Verkauf von Gewerbefläche im Allmendgrün ist eine aktive Vermarktungspolitik erforderlich. Künftig
sollten alle Anträge zum Haushalt dem Gemeinderat vorgelegt werden, damit
dieser das gesamte Antragsvolumen im Vorfeld der Haushaltsberatungen
ersehen kann. Abschließen bedankte er sich für die Aufstellung des Haushaltsplanes und stimmte im Namen der SPD-Fraktion zu. Einstimmiger
Beschluss Dem
Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden zugestimmt. §
89 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft
Offenburg punktuelle Fortschreibung des Gewerbegebietes Elgersweier Ergebnis
der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung und Offenlage 7.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft
Offenburg punktuelle Fortschreibung des Gewerbeparks Raum Offenburg, 1.
Bauabschnitt Einleitung des Verfahrens Gewerbepark
Raum Offenburg Stand der Planung und Grundsätze für die weitere
Entwicklung Es wurde auf die umfangreichen Vorlagen der Stadt
Offenburg verwiesen und dargelegt, dass die beantragen Erweiterungen der
Industriegebiete keine Konkurrenz zu unserem Gewerbegebiet darstellen. Einstimmiger Beschluss: Der
6. und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden zugestimmt. Von dem
Stand der Planung und Grundsätze für die weitere Entwicklung des
Gewerbeparkes Raum Offenburg wurde Kenntnis genommen. §
90 Mitteilungen
Bürgermeister
Litterst machte folgende Mitteilungen: In den letzten Monaten wurde ein erhöhter Wasserverbrauch festgestellt, der nur auf Rohrbrüche zurückzuführen ist. Deshalb wurden die Einwohner im Amtsblatt aufgefordert, Wasseraustritte oder Rauschen sofort zu melden. Letzte Wochen nun konnte ein Rohrbruch in der Waldgasse entdeckt und die gebrochene Hauptleitung repariert werden. Am Dienstag, 26.02.02 war die Verkehrsschau in Ortenberg. Nahezu alle Verbesserungsvorschläge wurden im Sinne der Gemeinde genehmigt. Der schon mehrfach vorgeschlagene Minikreisel an der Krone wurde nochmals diskutiert und auf Durchführbarkeit überprüft. Allgemeine Tendenz ist den „Schilderwald“ auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. §
91 Bekanntgabe
von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentliche Sitzung Unter
diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen
Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. Der Bürgermeister:
Der Gemeinderat: Der Schriftführer: |
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Ortenberg N
i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates Am Montag, 03. Juni 2002In Ortenberg, Sitzungssaal des RathausesBeginn: 18.00 Uhr – Ende: 21.45 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst Schriftführer: Bürgermeister Hermann Litterst Sonstige
Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder zwölf (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden
Mitglieder: Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der
Vorsitzende fest, dass
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und
folgendes beschlossen: *Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldig § 101 Bauanträge 1. GeMiBau-Genossenschaft eG
Verz.Nr. 18/2002 Gerberstraße 24 Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten 77652 Offenburg
mit Carports 2. Herrn Verz.Nr. 19/2002 Emil Riehle
Neubau eines Geräteraumes über einer 77799
Ortenberg
Flst.Nr.1452/1, Wannengasse 3 3. Wilfried Koger Verz.Nr. 20/2002 Krongutstr. 13 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses 77704 Oberkirch mit 8 Wohnungen
Flst.Nr. 9025, Bruchstr. 16 Bauantrag GeMiBau-Genossenschaft eG
Auf
dem an die Gemeindestraße „Hinterer Burgweg“ angrenzenden Grundstückteil
Flst.Nr. 102 sollen 4 Reihenhauseinheiten mit Satteldach und 4 Carports
errichtet werden. Für das Nachbargrundstück Flst.Nr. 101/1 hat die Firma
Bienhaus AG und Zenker GmbH & Co KG, Niederlassung Offenburg,
Messeplatz bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die am 03.12.2001 vom
Gemeinderat behandelt wurde. Dort wurde der Beschluss gefasst, dass das
gesamte Areal der Baumschule Friedmann überplant werden und ein
Gesamtkonzept erstellt werden soll. Kurz vor der Gemeinderatssitzung hat
Frau Ellen Mandel Bürgermeister Litterst gegenüber erklärt, dass sie
beabsichtigt die Nutzung des Geländes Flst.Nr. 102 als Baumschule
aufzugeben, da kein Interessent zu finden ist. Sie strebt an, dass die Fläche
ebenfalls als Bauland eine Nutzung findet. Unter Berücksichtigung dieser
Sachlage ergeht folgende Entscheidung. Einstimmiger
Beschluss
Die Bauvoranfrage wird zurückgestellt,
die Verwaltung wird beauftragt, mit der GeMiBau Gespräche über eine
Gesamtüberplanung zu führen. Bauantrag Emil Riehle
Der Bauantragsteller möchte auf dem einem bereits bestehenden Garagengebäude einen Geräteraum mit Satteldach errichten. Einstimmiger
Beschluss: Dem
Bauantrag wird zugestimmt. Bauantrag
Wilfried Koger
Auf dem
Baugrundstück zwischen den Anwesen Link und Joachim/Bernd Schilli möchte
der Antragssteller ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten errichten.
Unmittelbar im Anschluss wird an die nördliche Gebäudekante noch ein
Einfamilienwohnhaus angebaut. Das Baugrundstück, Flst.Nr. 9025, wird
hierzu in 2 Grundstücke aufgeteilt. Herr
Koger hat beide Anträge im sogenannten Kenntnisnahme-Verfahren vorgelegt.
Unter Einhaltung der Vorschriften des Bebauungsplanes wären keine
Baugenehmigungen erforderlich. Die Bauvorschriften für das
Einfamilienwohnhaus sind eingehalten. Für das Mehrfamilienwohnhaus ist
die Errichtung von Dachgauben beabsichtigt. Nach III. 1.6 der
Bebauungsplanvorschriften können Dachgauben und Dacheinschnitte
als Ausnahme zugelassen werden, bei einem Satteldach ab 30° Dachneigung.
Sie dürfen jedoch die Hälfte der Gebäudelänge nicht überschreiten.
Die beiden Vorraussetzungen liegen vor. Da bei den anderen vorhandenen Gebäuden
in der Bruchstraße ebenfalls Dachgauben vorhanden sind, kann das
Einvernehmen zur Ausnahme erteilt werden. Ferner
wird die maximale Wandhöhe von 6,20 m überschritten. Nach Beurteilung
von Kreisbaumeister Hafner sind ca. 6 cm jedoch nur geringfügig. Hierfür
wäre keine Befreiung erforderlich. Der Gemeinderat sollte jedoch hiervon
zustimmend Kenntnis nehmen. Gemäß § 9 Abs. 2 LBO ist für das Mehrfamilienwohnhaus ein Kinderspielplatz anzulegen. In den Wohnungen sind Kinderzimmer vorgesehen. Einstimmiger Beschluss: 1. Das
Einvernehmen zur Erteilung einer Ausnahme für eine Errichtung einer
Dachgaube wird 2. Das Überschreiten der Wandhöhe wird zustimmend zur Kenntnis genommen 3. Auf
dem Baugrundstück ist gemäß § 9 II LBO ein Kinderspielplatz anzulegen. §
102 Informationen
über die Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau durch Herrn Geschäftsführer
Andreas Thiel Unter
diesem Tagesordnungspunkt stellte Herr Geschäftsführer Andreas Thiel die
Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau vor. Herr Thiel wies einleitend darauf
hin, dass in letzter Zeit mehrere Gemeinden in der Größenordnung von
Ortenberg der Organisation beigetreten sind, so unter anderem die
Gemeinden Berghaupten und Steinach. Er stellte die Gremien, die
Arbeitsweise und die Aufgaben der WRO detailliert vor. Die gestellten
Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Es ging dabei vor
allen Dingen in der Frage auch in wie weit eine Mitgliedschaft der
Gemeinde Ortenberg in der WRO bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im
Bereich der Bebauungspläne „Allmendgrün“ und „Allmendgrün II“
behilflich sein könnte. In den
Beratungsunterlagen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der
Sitzung keine Entscheidung über den Beitritt der Gemeinde Ortenberg zur
Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau gefasst werden soll. Dies ist für
eine der folgenden Sitzungen vorgesehen. Nach dem
Herr Thiel die gestellten Fragen beantwortet hatte, wurde er mit einem
Dank für sein Kommen verabschiedet. §
103 Vergabe
eines Auftrages zur Sanierung des Flachdaches der Friedhofshalle Gemeinderat Kiefer war als Anbieter befangen, er nahm vor Aufruf der Tagesordnugspunktes im Zuhörerraum platz. Im
Haushalt 2002 sind Mittel zur Sanierung des Flachdaches der Friedhofshalle
eingestellt. Hierfür standen bereits Gelder im Haushalt 1999 bereit. Die
Realisierung verzögerte sich mehrfach, da um die Art der Ausführung
immer wieder Diskussionen entstanden. Es wurde wiederholt die Frage
aufgeworfen, ob das Flachdach saniert oder eine neue Dachkonstruktion
aufgebracht werden soll. In der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2000 hat die
Verwaltung die Angebote von Fachfirmen vorgelegt und eine
Flachdachsanierung beantragt. In der anschließenden Beratung wurde davon
Abstand genommen, man kam zu der Auffassung, die Sanierung in eine größere
Baumaßnahmen mit Schaffung eines Vorbaues einzubeziehen. Mittlerweile
duldet die Angelegenheit kein Aufschub mehr. Das Dach ist undicht. Da die
Umgestaltung der Friedhofshalle aber eine größere Baumaßnahme sein
wird, muss nunmehr die Sanierung des Flachdaches in diesem Jahr erfolgen. Die
Verwaltung hat die Firmen die im Jahr 2000 ein Angebot abgegeben haben,
angeschrieben und gebeten sich zu erklären, ob sie ihr Angebot aufrecht
erhalten. Die Angebotsauflistung sieht wie folgendermaßen aus: Firma (Firma führte die Dachdeckerarbeiten an der Detlef Spengler Schule aus) Schnellingerstr. 79 7.861,42 € inkl.MwSt 77716 Haslach Firma Gießler GmbH Im Dornschlag 5 10.716,76 € inkl. MwSt 77933 Lahr Firma Schuler Fichtenstr. 35 77933
Lahr
8.670 € inkl. MwSt Firma Kliem Dieselstr. 1 77652 Offenburg 9.466,53 € inkl. MwSt Daneben
hat die Firma Walter Kiefer, Ortenberg, ein Angebot als ihren Vorschlag
der Verwaltung vorgelegt. Es sieht das Aufbringen eines flacheren Daches
an den Anbau der Friedhofshalle vor. Die Angebotsendsumme beläuft sich
auf 16.772,79 € In der Sitzung war
nunmehr zu entscheiden, ob ein Auftrag zur Sanierung des Flachdaches
vergeben wird oder nach dem Vorschlag der Firma Kiefer ein Dach
aufgebracht werden soll. Es wurden die Frage aufgeworfen, ob ein Auftrag
an die Firma Walter Kiefer nach den in diesem Fall praktizierten
Ausschreibungen erfolgen kann. Bürgermeister Litterst erklärte, dass
eine freihändige Vergabe möglich sei. Gemeinderat Gegg erklärte im
Hinblick auf die Praxis bei der Stadt Achern, dass es sich um eine
Unterhaltungsmaßnahme handle, bei der freihändige Vergaben möglich
seien. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde beantragt, über die
Angelegenheit 2 Abstimmungen durchzuführen. Die eine, ob eine Sanierung
des Flachdaches erfolgen soll, oder ob ein Satteldach aufgebracht werden
soll. 1. Abstimmung: Einstimmiger
Beschluss
Das Flachdach am Anbau der Friedhofshalle soll nicht saniert werden, sondern ein Satteldach zum Aufbau kommen. 2. Abstimmung Einstimmiger Beschluss
Der Auftrag zur
Aufbringung eines Flachdaches kann an die Firma Walter Kiefer vergeben
werden. Bürgermeister Litterst sagte zu, dass er bezüglich des Vergabeverfahrens noch mit der Rechtsaufsicht Rücksprache halten wird. § 104 Regelung der Betriebskostenbeteiligung der
Gemeinde Ortenberg Im Untergeschoss des Kindergartens St.
Elisabeth, der katholischen Pfarrgemeinde ist derzeit die Errichtung eines
Gruppenraumes für eine 6. Kindergartengruppe im Gange. Die politische
Gemeinde ist für die 6. Kindergartengruppe zu 100 % kostenpflichtig, da
diese nicht mit dem Vertrag der katholischen Kirchengemeinde abgedeckt
ist. In einem Schreiben vom 03.08.2001 schlägt die Verrechnungsstelle für
katholische Kirchengemeinde vor, anstatt der Einzelabrechnung der 6.
Gruppe zu 100 % die gesamte Betriebskostenbeteiligung der Gemeinde von 75
% auf 80 % anzuheben. Die Aufwendungen sind danach in etwa gleich. Eine separate Abrechnung wäre
mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden. Die Verwaltung hat dem
Gemeinderat deshalb vorgeschlagen nach Abwägung aller Gesichtspunkte der
Anhebung auf 80 % zuzustimmen. Sie erklärte in der Sitzung, dass
ihrerseits keine Zweifel an den Aussagen der Verrechnungsstelle bzw. der
katholischen Kirchengemeinde bestehen. In der anschließenden Diskussion wurde nochmals die Frage nach einer Einzelabrechnung aufgeworfen, die über die EDV machbar sein müsste. Nach Abschluss der Diskussionen ergeht folgender einstimmiger
Beschluss Dem Vorschlag der
Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden im Schreiben vom
03.08.2001 auf 80 % Beteiligung der Gemeinde Ortenberg am
Betriebskostendefizit der gesamten Einrichtung des Kindergartens, wird
zugestimmt. § 105 Verkehrssicherungspflicht auf dem Parkplatz bei Schloss Ortenberg
Mit Schreiben vom 22.04.2002 hat das Landratsamt Ortenaukreis, Kreiskämmerei die Gemeinde Ortenberg gebeten, die Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz bei Schloss Ortenberg zu übernehmen. Er befindet sich im Eigentum des Zweckverbandes Weingut Schloss Ortenberg, „Am St. Andreas“ befindet auch formell zu übernehmen. Die entsprechenden Arbeiten wie Schneeräumen, Streuen usw. wurden in den zurückliegenden Jahren schon von der Gemeinde Ortenberg durchgeführt. Als Gegenleistung für die übernommene Verkehrssicherungspflicht schlägt das Landratsamt einen unentgeltlichen Pachtvertrag über die betroffene Grundstücksfläche vor. In der anschließenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob der Landkreis bzw. der Zweckverband die Fläche nicht der Gemeinde in Eigentum übergeben könnte. Bürgermeister Litterst sagte zu, entsprechende Verhandlungen mit der Kreiskämmerei zu führen. Einstimmiger
Beschluss Der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz bei Schloss Ortenberg wird von der Gemeinde übernommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kreiskämmerei wegen des Übertrags der Fläche in Gemeindeeigentum zu verhandeln. § 106
Verschiedenes
Unter diesem
Tagesordnungspunkt legte Bürgermeister Litterst den Gemeinderäten ein
Schreiben über die Organisation zur Bundestagswahl am 22. September 2002
vor. Der Gemeinderat nahm einstimmig zustimmend Kenntnis. § 107 Mitteilungen
Bürgermeister Litterst unterrichtete den
Gemeinderat über den Stand der Bauarbeiten zur Errichtung einer 6.
Kindergartengruppe im Kindergarten St. Elisabeth. Ferner konnte er
berichten, dass die vorübergehende Unterbringung der 6. Gruppe in der
Schule von den betroffenen Erzieherinnen und der Kindergartenleiterin als
hervorragend bezeichnet wird. Es gebe keinerlei Probleme. Die geäußerten
Befürchtungen seien gegenstandslos. Die Erzieherin Manuela Bürkle hatte
erklärt, dass sie auch für 3 Jahre mit ihrer Gruppe gerne dort bleiben würde. Bürgermeister Litterst kündigte
die Umsetzung der von der letzten Verkehrsschau getroffenen Maßnahmen an. In einer der nächsten Sitzungen wird mit dem Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Allmendgrün“ begonnen. § 108 Bekanntgabe von Beschlüssen
aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung Die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung wurden bereits in der öffentlichen Sitzung vom 29.04. bekannt gegeben. § 109 Wünsche und Anträge
Gemeinderat Walter Kiefer erklärte, dass an ihn die Bitte herangetragen wurde, in der Schlossberghalle ein Behinderten-WC einzubauen. Mit Schreiben vom 06.05.2002 hat das
Regierungspräsidium Freiburg seine Entscheidung im Raumordnungsverfahren
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Streckenabschnitt 7.1 (Offenburg Süd)
bekannt gegeben. Darin wird die Vorschlagstrasse A 3 als die
raumordnerisch günstigste Lösung dargestellt. Sie sieht den Ausbau der
bisherigen Trasse auf 4 Gleise vor. Die Trasse B 5, die eine Streckenführung
von 2 Trassen an Ortenberg vorbei zwischen Zunsweier und Elgersweier
vorsah, wurde ebenso, wie die neue sogenannte H Variante verworfen bzw. es
wurde festgestellt, dass diese den gestellten Anforderungen nicht
entsprechen. Die Entscheidung fiel somit entsprechend der Stellungnahme
der Gemeinde Ortenberg aus. Die kurze Stellungnahme begrüßten die
Fraktionsvorsitzenden Victor Witschel, SPD und Peter Schulze, CDU. Sie
wiesen auf die vielfältigen Diskussionen im Zusammenhang mit dieser
Streckenführung hin. Am Ende stünde nun doch ein Ergebnis, das der
Stellungnahme der Gemeinde entspricht. Der Bürgermeister: Der
Gemeinderat: Der Schriftführer: |
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Gemeinde
Ortenberg N
i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates Am Montag, 24. Juni 2002 In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.30 Uhr – Ende: 18.45 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst Schriftführer: Bürgermeister Hermann Litterst Sonstige
Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder neun (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Gemeinderätin Schuppler
(K) Gemeinderat Harter
(V) Gemeinderat Thomann
(V) Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der
Vorsitzende fest, dass
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und
folgendes beschlossen: *Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldigt § 109 Bauanträge Dem Gemeinderat wurde zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt. 1. Herren
Verz.Nr. 22/2002 Andreas und Markus Danner Errichtung eines Carports mit 4 PKW Hauptstr. 16 a Stellplätzen, Flst.Nr. 61/1, Hauptstr. 16 a 77799 Ortenberg
2. Firma Verz.Nr. 23/2002 Profilhaus Vertriebs GmbH
Neubau von 2 Einfamilien- und Bürgermeister Litterst erklärte zum Baugesuch der Firma Profilhaus, dass diese schon wiederholt auf der Sitzung des Gemeinderates gestanden hat. So in der Sitzung vom 25.03.1997. Aufgrund des dort ergangenen Beschlusses erhielt die Firma einen Bauvorbescheid mit Datum vom 11.04.1997. Der Bauvorbescheid ist mittlerweile nicht mehr rechtsgültig, da die zeitliche Begrenzung abgelaufen ist. Er erklärte, dass der Gemeinderat in seiner Entscheidung frei sei, das heißt, nicht mehr an seinen Beschluss vom 25.03.1997 gebunden sei. Bauantrag der Herren
Andreas und Markus Danner Einstimmiger BeschlussDem Bauantrag wird zugestimmt. Bauantrag der Firma Profilhaus Vertriebs GmbH Einstimmiger BeschlussDem
Bauantrag der Firma Profilhaus Vertriebs GmbH wurde in der vorgelegten
Form nicht zugestimmt. Der Gemeinderat billigt eine Bebauung nur im Umfang
des Bauvorbescheides vom 11.04.1997. §
110 Bekanntgabe
von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Unter
diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen
Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Schriftführer:
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