Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates 

Dienstag, 26. Februar 2002

 03. Juni 2002

 Montag, 24. Juni 2002  

 

 

   

 

     
PROTOKOLLE  1998, 1999, 2000 und 2001 sind im Archiv zu finden

Gemeinde Ortenberg 26. Februar 2002

N i e d e r s c h r i f t

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 

Am Dienstag, 26. Februar 2002

In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 19.55 Uhr

 

Vorsitzender:   Bürgermeister Hermann Litterst

 

Schriftführer:   Bernd Siebert

 

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Gemeinderat Harter                                        (U)

 

Gemeinderätin Sieferle                                   (U)

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 21.02.2002 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 22.02.2002 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

 

§ 87

 

Bauanträge

 

Dem Gemeinderat wurde zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt

1.  Herrn                                                                     Verz.Nr. 07/2002

     Prof.Dr. Hubert Burda                                           Neubau eines Pavillions

     Senator-Burda-Str. 21                                           Flst.Nr. 7074, Senator-Burda-Str. 21

     77654 Offenburg

 

2.  Herrn                                                                     Verz.Nr. 08/2002

     Karl-Heinz Fey                                                      Errichtung eines Satteldaches auf

     Winzerkellerweg 11                                               bestehende Flachdachgarage

     77799 Ortenberg                                                   Flst.Nr. 7309, Winzerkellerweg 11

 

Prof. Dr. Hubert Burda möchte auf seinem Grundstück Flst.Nr. 7074, Senator-Burda-Str. 21 einen Pavillon errichten. Das Grundstück liegt auf Gemarkung Ortenberg. Der Pavillon ist eine Gedenkstätte für seinen im vergangenen Jahr im Alter von 32 Jahren, an Darmkrebs verstorbenen Sohn Felix.

Die am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden, wie Landratsamt, Landwirtschaftsamt und andere haben in Vorgesprächen signalisiert, dass sie das Vorhaben unterstützen. Das geplante Bauwerk muss im Zusammenhang mit der Villa von Dr. Burda auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf Gemarkung Fessenbach gesehen werden.

Einstimmiger Beschluss:

Gegen das Bauvorhaben von Herrn Prof. Dr. Hubert Burda bestehen seitens der Gemeinde Ortenberg keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Der Antrag des Herrn Fey konnte in die Beratungsunterlagen nicht mehr aufgenommen werden, da er erst am 21. Februar eingegangen ist. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

§ 88

 

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2002 gemäß § 81 der GemO

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Kämmerer Christof Kaiser hinzugezogen.

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vom 29.01.2002 den Entwurf über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beraten und diesen gebilligt. Auf die dortige Beratung und die zu dieser Sitzung bereits übergebenen Unterlagen wird verwiesen.

Gemäß § 81 der Gemeindeordnung, lag der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes in der Zeit vom 14.01.2002 bis 22.01.2002 zur Einsichtnahme durch Einwohner und Abgabepflichtige öffentlich aus. Einwendungen – Fristablauf war der 6.02.2002 – wurden nicht erhoben.

Zunächst hielt Herr Bürgermeister Litterst eine kurze Abhandlung über die sehr schwierige finanzielle Situation der Gemeinden. Bis auf wenige Ausnahmen abgesehen, geht es allen anderen Städten und Gemeinden nicht besser. Insbesondere macht sich der Einbruch in der Gewerbesteuer sehr nachteilig bemerkbar. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind stabil. Die Hebesätze für Grund- und Gew.-Steuer mussten nicht erhöht werden. Die in der letzten Sitzung beschlossenen Gebührenerhöhungen für Wasser- und Abwasser sind in dem Zahlenwerk berücksichtigt. Ansonsten weichen die Haushaltsansätze nur wenig von denen der vorangegangenen Jahren ab. Die Kreisumlage ist jedoch um 31.000 € gestiegen.

Bei den Personalkosten ist eine Erhöhung von 2 % berücksichtigt. Die tatsächlichen Personalkosten steigen jedoch um 6,7 %. Dies hängt mit der Erhöhung des Besoldungsdienstalters sowie der Einstellung von Auszubildenden zusammen.

Im Vermögenshaushalt ist in diesem Jahr der Zuschuss für den Kindergarten in Höhe von 82.600,- € der größte Einzelposten. Dem gegenüber steht der Landeszuschuss in Höhe von 75.000,- €.

Für Darlehenstilgung sind 261.000,- € vorgesehen. Dadurch verringert sich der Schuldenstand zum Jahresende auf 1,9 Mio. €. Die Darlehenszinsen sinken von 125.000,- € auf 114.000,- €.

Abschließend wurde bemerkt, dass die von Gemeinde- und Städtetag geforderte Gemeindefinanzreform dringend erforderlich ist.

Die Sparsamkeit bleibt oberstes Gebot.

Bürgermeister Litterst beantragte abschließend die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan.

Gemeinderat Schulze bedankte sich bei der Verwaltung und insbesondere bei dem Kämmerer Christof Kaiser für die Aufstellung des Haushaltsplanes, der trotz der schlechten wirtschaftlichen Lage immerhin noch ausgeglichen ist.

Positiv ist zu werten, dass die Zuschüsse an die Vereine wie in den vergangen Jahren gehalten werden konnten, da dieses Geld gut angelegt ist.

Weiterer Investitionsaufwand besteht für die Wasserversorgung und für die Sanierung des Flachdaches auf der Leichenhalle. Außerdem sind 10.000,- € für die Sanierung der Rebwege eingeplant, um weitere Schäden zu verhindern.

Die Sanierung des Wiesengrabens muss noch bezahlt werden. Die Lotharschäden im Gemeindewald erfordern in den kommenden Jahren weitere Investitionen.

Der Betriebskostenschuss für den Kindergarten ist in den letzten 3 Jahren um 30 % gestiegen.

Im Vermögenshaushalt sind Verpflichtungen aus den Vorjahren zu erfüllen: Dies wäre der Kaufpreis für den Spindelmäher in Höhe von 33.000,- € sowie die Schlusszahlung für die Schulstatik in Höhe von 5.200,- €.

Der Schuldenabbau wird auch in den nächsten Jahren Vorrang haben, auch wenn der Gürtel enger geschnallt werden muss.

Im Namen der CDU-Fraktion stimmt Gemeinderat Schulze der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu.

 

Gemeinderat Witschel sprach für die SPD-Fraktion:

Der Haushalt 2002 steht unter mehreren Überschriften. Zum einen ist das die angespannte Haushaltslage der Gemeinde, zum anderen kann der Gürtel nicht mehr enger geschnallt werden, da wir das letzte Loch erreicht haben. Die Talsohle müsste jedoch bereits überschritten sein, sodass es künftig wieder bergauf geht. Das umfangreiche Zahlenwerk zeigt, dass die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer gleich geblieben sind. Auch wenn die Gewerbesteuer ortsbedingt um 35 % gesunken ist, so hat dieses Geld auch schon im vergangenen Jahr gefehlt. Die Zukunft muss wieder positiv aussehen. Die Gebührenerhöhung für Wasser und Abwasser sticht heraus. Der Unterschied zwischen dem geförderten Wasser und dem verkauften Wasser sollte geschlossen werden.

Für die im Haushalt veranschlagten 200.000,- € für den Verkauf von Gewerbefläche im Allmendgrün ist eine aktive Vermarktungspolitik erforderlich.

Künftig sollten alle Anträge zum Haushalt dem Gemeinderat vorgelegt werden, damit dieser das gesamte Antragsvolumen im Vorfeld der Haushaltsberatungen ersehen kann.

Abschließen bedankte er sich für die Aufstellung des Haushaltsplanes und stimmte im Namen der SPD-Fraktion zu.

 

Einstimmiger Beschluss

Dem Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden zugestimmt.

 

§ 89

 

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg punktuelle Fortschreibung des Gewerbegebietes Elgersweier

Ergebnis der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung und Offenlage

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg punktuelle Fortschreibung des Gewerbeparks Raum Offenburg, 1. Bauabschnitt Einleitung des Verfahrens

Gewerbepark Raum Offenburg Stand der Planung und Grundsätze für die weitere Entwicklung

 

Es wurde auf die umfangreichen Vorlagen der Stadt Offenburg verwiesen und dargelegt, dass die beantragen Erweiterungen der Industriegebiete keine Konkurrenz zu unserem Gewerbegebiet darstellen.

Einstimmiger Beschluss:

Der 6. und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden zugestimmt. Von dem Stand der Planung und Grundsätze für die weitere Entwicklung des Gewerbeparkes Raum Offenburg wurde Kenntnis genommen.

§ 90

 

Mitteilungen

 

Bürgermeister Litterst machte folgende Mitteilungen:

In den letzten Monaten wurde ein erhöhter Wasserverbrauch festgestellt, der nur auf Rohrbrüche zurückzuführen ist. Deshalb wurden die Einwohner im Amtsblatt aufgefordert, Wasseraustritte oder Rauschen sofort zu melden.

Letzte Wochen nun konnte ein Rohrbruch in der Waldgasse entdeckt und die gebrochene Hauptleitung repariert werden.

 

Am Dienstag, 26.02.02 war die Verkehrsschau in Ortenberg. Nahezu alle Verbesserungsvorschläge wurden im Sinne der Gemeinde genehmigt.

Der schon mehrfach vorgeschlagene Minikreisel an der Krone wurde nochmals diskutiert und auf Durchführbarkeit überprüft. Allgemeine Tendenz ist den „Schilderwald“ auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

§ 91

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentliche Sitzung

 Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

Der Bürgermeister:                                                                  Der Gemeinderat:

Der Schriftführer:

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Gemeinde Ortenberg

 

N i e d e r s c h r i f t

 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 

 

Am Montag, 03. Juni 2002

In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 21.45 Uhr

 

 

 

Vorsitzender:                         Bürgermeister Hermann Litterst

 

Schriftführer:                        Bürgermeister Hermann Litterst

 

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder zwölf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder: 

 

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 30.05.2002 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 31.05.2002 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldig

§ 101

 

Bauanträge

 

1.  GeMiBau-Genossenschaft eG                             Verz.Nr. 18/2002

     Gerberstraße 24                           Errichtung von 4 Reihenhauseinheiten

     77652 Offenburg                   mit Carports
                                  Flst.Nr. 102, Hinterer Burgweg 28

2.  Herrn                    Verz.Nr. 19/2002

     Emil Riehle            Neubau eines Geräteraumes über einer
      Wannengasse 3                             bestehenden Garage

     77799 Ortenberg                  Flst.Nr.1452/1, Wannengasse 3

3.  Wilfried Koger                        Verz.Nr. 20/2002

     Krongutstr. 13                         Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses

     77704 Oberkirch                  mit 8 Wohnungen

                                  Flst.Nr. 9025, Bruchstr. 16

Bauantrag GeMiBau-Genossenschaft eG

Auf dem an die Gemeindestraße „Hinterer Burgweg“ angrenzenden Grundstückteil Flst.Nr. 102 sollen 4 Reihenhauseinheiten mit Satteldach und 4 Carports errichtet werden. Für das Nachbargrundstück Flst.Nr. 101/1 hat die Firma Bienhaus AG und Zenker GmbH & Co KG, Niederlassung Offenburg, Messeplatz bereits eine Bauvoranfrage gestellt, die am 03.12.2001 vom Gemeinderat behandelt wurde. Dort wurde der Beschluss gefasst, dass das gesamte Areal der Baumschule Friedmann überplant werden und ein Gesamtkonzept erstellt werden soll. Kurz vor der Gemeinderatssitzung hat Frau Ellen Mandel Bürgermeister Litterst gegenüber erklärt, dass sie beabsichtigt die Nutzung des Geländes Flst.Nr. 102 als Baumschule aufzugeben, da kein Interessent zu finden ist. Sie strebt an, dass die Fläche ebenfalls als Bauland eine Nutzung findet. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage ergeht folgende Entscheidung.

Einstimmiger Beschluss

Die Bauvoranfrage wird zurückgestellt, die Verwaltung wird beauftragt, mit der GeMiBau Gespräche über eine Gesamtüberplanung zu führen.

Bauantrag Emil Riehle

Der Bauantragsteller möchte auf dem einem bereits bestehenden Garagengebäude einen Geräteraum mit Satteldach errichten.

 

Einstimmiger Beschluss:

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 

Bauantrag Wilfried Koger

Auf dem Baugrundstück zwischen den Anwesen Link und Joachim/Bernd Schilli möchte der Antragssteller ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten errichten. Unmittelbar im Anschluss wird an die nördliche Gebäudekante noch ein Einfamilienwohnhaus angebaut. Das Baugrundstück, Flst.Nr. 9025, wird hierzu in 2 Grundstücke aufgeteilt.

Herr Koger hat beide Anträge im sogenannten Kenntnisnahme-Verfahren vorgelegt. Unter Einhaltung der Vorschriften des Bebauungsplanes wären keine Baugenehmigungen erforderlich. Die Bauvorschriften für das Einfamilienwohnhaus sind eingehalten. Für das Mehrfamilienwohnhaus ist die Errichtung von Dachgauben beabsichtigt. Nach III. 1.6 der Bebauungsplanvorschriften können Dachgauben und Dacheinschnitte als Ausnahme zugelassen werden, bei einem Satteldach ab 30° Dachneigung. Sie dürfen jedoch die Hälfte der Gebäudelänge nicht überschreiten. Die beiden Vorraussetzungen liegen vor. Da bei den anderen vorhandenen Gebäuden in der Bruchstraße ebenfalls Dachgauben vorhanden sind, kann das Einvernehmen zur Ausnahme erteilt werden.

Ferner wird die maximale Wandhöhe von 6,20 m überschritten. Nach Beurteilung von Kreisbaumeister Hafner sind ca. 6 cm jedoch nur geringfügig. Hierfür wäre keine Befreiung erforderlich. Der Gemeinderat sollte jedoch hiervon zustimmend Kenntnis nehmen.

Gemäß § 9 Abs. 2 LBO ist für das Mehrfamilienwohnhaus ein Kinderspielplatz anzulegen. In den Wohnungen sind Kinderzimmer vorgesehen.

Einstimmiger Beschluss:

1. Das Einvernehmen zur Erteilung einer Ausnahme für eine Errichtung einer Dachgaube wird
    erteilt.

2. Das Überschreiten der Wandhöhe wird zustimmend zur Kenntnis genommen

3. Auf dem Baugrundstück ist gemäß § 9 II LBO ein Kinderspielplatz anzulegen.

§ 102

 

Informationen über die Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau durch Herrn Geschäftsführer Andreas Thiel

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellte Herr Geschäftsführer Andreas Thiel die Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau vor. Herr Thiel wies einleitend darauf hin, dass in letzter Zeit mehrere Gemeinden in der Größenordnung von Ortenberg der Organisation beigetreten sind, so unter anderem die Gemeinden Berghaupten und Steinach. Er stellte die Gremien, die Arbeitsweise und die Aufgaben der WRO detailliert vor. Die gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Es ging dabei vor allen Dingen in der Frage auch in wie weit eine Mitgliedschaft der Gemeinde Ortenberg in der WRO bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Bereich der Bebauungspläne „Allmendgrün“ und „Allmendgrün II“ behilflich sein könnte.

In den Beratungsunterlagen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der Sitzung keine Entscheidung über den Beitritt der Gemeinde Ortenberg zur Wirtschaftsregion Offenburg/Ortenau gefasst werden soll. Dies ist für eine der folgenden Sitzungen vorgesehen.

Nach dem Herr Thiel die gestellten Fragen beantwortet hatte, wurde er mit einem Dank für sein Kommen verabschiedet.

 

§ 103

 

Vergabe eines Auftrages zur Sanierung des Flachdaches der Friedhofshalle

 

Gemeinderat Kiefer war als Anbieter befangen, er nahm vor Aufruf der Tagesordnugspunktes im Zuhörerraum platz.

 

Im Haushalt 2002 sind Mittel zur Sanierung des Flachdaches der Friedhofshalle eingestellt. Hierfür standen bereits Gelder im Haushalt 1999 bereit. Die Realisierung verzögerte sich mehrfach, da um die Art der Ausführung immer wieder Diskussionen entstanden. Es wurde wiederholt die Frage aufgeworfen, ob das Flachdach saniert oder eine neue Dachkonstruktion aufgebracht werden soll. In der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2000 hat die Verwaltung die Angebote von Fachfirmen vorgelegt und eine Flachdachsanierung beantragt. In der anschließenden Beratung wurde davon Abstand genommen, man kam zu der Auffassung, die Sanierung in eine größere Baumaßnahmen mit Schaffung eines Vorbaues einzubeziehen.

Mittlerweile duldet die Angelegenheit kein Aufschub mehr. Das Dach ist undicht. Da die Umgestaltung der Friedhofshalle aber eine größere Baumaßnahme sein wird, muss nunmehr die Sanierung des Flachdaches in diesem Jahr erfolgen.

Die Verwaltung hat die Firmen die im Jahr 2000 ein Angebot abgegeben haben, angeschrieben und gebeten sich zu erklären, ob sie ihr Angebot aufrecht erhalten. Die Angebotsauflistung sieht wie folgendermaßen aus:

Firma                                       (Firma führte die Dachdeckerarbeiten an der

Detlef Spengler                        Schule aus)

Schnellingerstr. 79                    7.861,42 € inkl.MwSt

77716 Haslach

 Firma

Gießler GmbH                        

Im Dornschlag 5                      10.716,76 € inkl. MwSt

77933 Lahr     

 Firma

Schuler

Fichtenstr. 35

77933 Lahr                              8.670 € inkl. MwSt 

Firma

Kliem

Dieselstr. 1

77652 Offenburg                    9.466,53 € inkl. MwSt

 

Daneben hat die Firma Walter Kiefer, Ortenberg, ein Angebot als ihren Vorschlag der Verwaltung vorgelegt. Es sieht das Aufbringen eines flacheren Daches an den Anbau der Friedhofshalle vor. Die Angebotsendsumme beläuft sich auf 16.772,79 €

In der Sitzung war nunmehr zu entscheiden, ob ein Auftrag zur Sanierung des Flachdaches vergeben wird oder nach dem Vorschlag der Firma Kiefer ein Dach aufgebracht werden soll. Es wurden die Frage aufgeworfen, ob ein Auftrag an die Firma Walter Kiefer nach den in diesem Fall praktizierten Ausschreibungen erfolgen kann. Bürgermeister Litterst erklärte, dass eine freihändige Vergabe möglich sei. Gemeinderat Gegg erklärte im Hinblick auf die Praxis bei der Stadt Achern, dass es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme handle, bei der freihändige Vergaben möglich seien. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde beantragt, über die Angelegenheit 2 Abstimmungen durchzuführen. Die eine, ob eine Sanierung des Flachdaches erfolgen soll, oder ob ein Satteldach aufgebracht werden soll.

1. Abstimmung:

Einstimmiger Beschluss

Das Flachdach am Anbau der Friedhofshalle soll nicht saniert werden, sondern ein Satteldach zum Aufbau kommen.

 2. Abstimmung

Einstimmiger Beschluss

Der Auftrag zur Aufbringung eines Flachdaches kann an die Firma Walter Kiefer vergeben werden. 

Bürgermeister Litterst sagte zu, dass er bezüglich des Vergabeverfahrens noch mit der Rechtsaufsicht Rücksprache halten wird.

 § 104

 

Regelung der Betriebskostenbeteiligung der Gemeinde Ortenberg
am Kindergarten St. Elisabeth nach Einrichtung der 6. Kindergartengruppe

 Im Untergeschoss des Kindergartens St. Elisabeth, der katholischen Pfarrgemeinde ist derzeit die Errichtung eines Gruppenraumes für eine 6. Kindergartengruppe im Gange. Die politische Gemeinde ist für die 6. Kindergartengruppe zu 100 % kostenpflichtig, da diese nicht mit dem Vertrag der katholischen Kirchengemeinde abgedeckt ist. In einem Schreiben vom 03.08.2001 schlägt die Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinde vor, anstatt der Einzelabrechnung der 6. Gruppe zu 100 % die gesamte Betriebskostenbeteiligung der Gemeinde von 75 % auf 80 % anzuheben. Die Aufwendungen sind danach in etwa gleich. 

Eine separate Abrechnung wäre mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat deshalb vorgeschlagen nach Abwägung aller Gesichtspunkte der Anhebung auf 80 % zuzustimmen. Sie erklärte in der Sitzung, dass ihrerseits keine Zweifel an den Aussagen der Verrechnungsstelle bzw. der katholischen Kirchengemeinde bestehen. 

In der anschließenden Diskussion wurde nochmals die Frage nach einer Einzelabrechnung aufgeworfen, die über die EDV machbar sein müsste.

Nach Abschluss der Diskussionen ergeht folgender einstimmiger Beschluss 

Dem Vorschlag der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden im Schreiben vom 03.08.2001 auf 80 % Beteiligung der Gemeinde Ortenberg am Betriebskostendefizit der gesamten Einrichtung des Kindergartens, wird zugestimmt.

 

§ 105 

Verkehrssicherungspflicht auf dem Parkplatz bei Schloss Ortenberg

 Mit Schreiben vom 22.04.2002 hat das Landratsamt Ortenaukreis, Kreiskämmerei die Gemeinde Ortenberg gebeten, die Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz bei Schloss Ortenberg zu übernehmen. Er befindet sich im Eigentum des Zweckverbandes Weingut Schloss Ortenberg, „Am St. Andreas“ befindet auch formell zu übernehmen. Die entsprechenden Arbeiten wie Schneeräumen, Streuen usw. wurden in den zurückliegenden Jahren schon von der Gemeinde Ortenberg durchgeführt. Als Gegenleistung für die übernommene Verkehrssicherungspflicht schlägt das Landratsamt einen unentgeltlichen Pachtvertrag über die betroffene Grundstücksfläche vor. In der anschließenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob der Landkreis bzw. der Zweckverband die Fläche nicht der Gemeinde in Eigentum übergeben könnte. Bürgermeister Litterst sagte zu, entsprechende Verhandlungen mit der Kreiskämmerei zu führen.

 Einstimmiger Beschluss

Der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz bei Schloss Ortenberg wird von der Gemeinde übernommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kreiskämmerei wegen des Übertrags der Fläche in Gemeindeeigentum zu verhandeln.

  

§ 106

 

Verschiedenes

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt legte Bürgermeister Litterst den Gemeinderäten ein Schreiben über die Organisation zur Bundestagswahl am 22. September 2002 vor. Der Gemeinderat nahm einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

§ 107

Mitteilungen

 Bürgermeister Litterst unterrichtete den Gemeinderat über den Stand der Bauarbeiten zur Errichtung einer 6. Kindergartengruppe im Kindergarten St. Elisabeth. Ferner konnte er berichten, dass die vorübergehende Unterbringung der 6. Gruppe in der Schule von den betroffenen Erzieherinnen und der Kindergartenleiterin als hervorragend bezeichnet wird. Es gebe keinerlei Probleme. Die geäußerten Befürchtungen seien gegenstandslos. Die Erzieherin Manuela Bürkle hatte erklärt, dass sie auch für 3 Jahre mit ihrer Gruppe gerne dort bleiben würde. 

Bürgermeister Litterst kündigte die Umsetzung der von der letzten Verkehrsschau getroffenen Maßnahmen an. 

In einer der nächsten Sitzungen wird mit dem Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Allmendgrün“ begonnen.

  

§ 108

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

Die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung wurden bereits in der öffentlichen Sitzung vom 29.04. bekannt gegeben.

 

 § 109

 

Wünsche und Anträge

 

Gemeinderat Walter Kiefer erklärte, dass an ihn die Bitte herangetragen wurde, in der Schlossberghalle ein Behinderten-WC einzubauen.

 Mit Schreiben vom 06.05.2002 hat das Regierungspräsidium Freiburg seine Entscheidung im Raumordnungsverfahren ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Streckenabschnitt 7.1 (Offenburg Süd) bekannt gegeben. Darin wird die Vorschlagstrasse A 3 als die raumordnerisch günstigste Lösung dargestellt. Sie sieht den Ausbau der bisherigen Trasse auf 4 Gleise vor. Die Trasse B 5, die eine Streckenführung von 2 Trassen an Ortenberg vorbei zwischen Zunsweier und Elgersweier vorsah, wurde ebenso, wie die neue sogenannte H Variante verworfen bzw. es wurde festgestellt, dass diese den gestellten Anforderungen nicht entsprechen. Die Entscheidung fiel somit entsprechend der Stellungnahme der Gemeinde Ortenberg aus. Die kurze Stellungnahme begrüßten die Fraktionsvorsitzenden Victor Witschel, SPD und Peter Schulze, CDU. Sie wiesen auf die vielfältigen Diskussionen im Zusammenhang mit dieser Streckenführung hin. Am Ende stünde nun doch ein Ergebnis, das der Stellungnahme der Gemeinde entspricht.

Der Bürgermeister:                                                              Der Gemeinderat:

 

Der Schriftführer:

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Gemeinde Ortenberg

 

N i e d e r s c h r i f t

 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 

 

Am Montag, 24. Juni 2002

In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.30 Uhr – Ende: 18.45 Uhr

 

 

 

Vorsitzender:                         Bürgermeister Hermann Litterst

 

Schriftführer:                        Bürgermeister Hermann Litterst

 

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

 

 

 

 

Anwesende Mitglieder neun (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

 

 

 

Gemeinderätin Schuppler                                    (K)

 

Gemeinderat Harter                                             (V)

 

Gemeinderat Thomann                                        (V)

 

 

 

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 20.06.2002 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 21.06.2002 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

§ 109

 

Bauanträge

 

Dem Gemeinderat wurde zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt.

 

1.  Herren                   Verz.Nr. 22/2002

     Andreas und Markus Danner                             Errichtung eines Carports mit 4 PKW

     Hauptstr. 16 a                           Stellplätzen, Flst.Nr. 61/1, Hauptstr. 16 a

     77799 Ortenberg                               

2.  Firma                    Verz.Nr. 23/2002

     Profilhaus Vertriebs GmbH                        Neubau von 2 Einfamilien- und
     Seestr. 2                2 Zweifamilienhäusern
     76275 Ettlingen                     Flst.Nr.4284, Zehntfreistr. 11-11 c

 

Bürgermeister Litterst erklärte zum Baugesuch der Firma Profilhaus, dass diese schon wiederholt auf der Sitzung des Gemeinderates gestanden hat. So in der Sitzung vom 25.03.1997. Aufgrund des dort ergangenen Beschlusses erhielt die Firma einen Bauvorbescheid mit Datum vom 11.04.1997. Der Bauvorbescheid ist mittlerweile nicht mehr rechtsgültig, da die zeitliche Begrenzung abgelaufen ist. Er erklärte, dass der Gemeinderat in seiner Entscheidung frei sei, das heißt, nicht mehr an seinen Beschluss vom 25.03.1997 gebunden sei.

 

Bauantrag der Herren Andreas und Markus Danner

 

Einstimmiger Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 

Bauantrag der Firma Profilhaus Vertriebs GmbH

 

Einstimmiger Beschluss

Dem Bauantrag der Firma Profilhaus Vertriebs GmbH wurde in der vorgelegten Form nicht zugestimmt. Der Gemeinderat billigt eine Bebauung nur im Umfang des Bauvorbescheides vom 11.04.1997.

 

§ 110

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

 

 

Der Bürgermeister:                                                              Der Gemeinderat:

 

 

 

 

Der Schriftführer: