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Haushaltsgespräch vom 14.01.2003 Vor Beginn der eigentlichen Haushaltsgesprächen berichtete Bürgermeister Litterst von folgenden Themen: 1.) Kindergarten: Am 16.01.2003 fand ein Gespräch mit dem Bürgermeister Dr. Christoph Jopen, dem 2. Beigeordneten der Stadt Offenburg statt. Hierin hat Herr Dr. Jopen zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt Offenburg für die Unterbringung von Ortenberger Kinder im Fessenbacher Kindergarten einen Auswärtigenzuschlag in Höhe von 2.000 € pro Kind und Jahr verlangt. Dies entspricht der 3fachen Höhe des bisher verlangten Zuschlages. Dieses Verhalten der Stadt Offenburg stößt auf Unverständnis, da der Ortschaftsrat und der Kindergarten Fessenbach glücklich waren, die Kinderzahlen durch die Ortenberger Kinder aufstocken zu können. Beim Stand der derzeitigen Kinderzahlen ergeben sich jedoch für 2003 keine Überhänge, so dass derzeit kein Zugzwang besteht. Die Leiterin des Ortenberger Kindergartens wird die Eltern weiter informieren. Gemeinderat Vollmer regte an, beim Gemeindetag nachzufragen, ob in anderen Gemeinden ähnliche Kooperationsverträge bestehen und wie die Kosten dort verteilt werden. Bürgermeister Litterst will bis zur nächsten Sitzung konkretere Aussagen treffen. 2.) Weizenfeld: Auf Grund der bis heute gehörten Eigentümer wurden die Grenzen für das Neubaugebiet Weizenfeld neu gezogen. Hierbei wurden im wesentlichen die Hinterhöfe der bestehenden Bebauung in der Bruchstraße und der Offenburger Straße herausgenommen und die Grenzen nach Norden verschoben. Hierzu wurden dem Gemeinderat die geänderten Pläne vorgelegt. 3.) Aktivkohlefilter: Am 29.01.03 findet um 18 Uhr eine gemeinsame Sitzung in Ohlsbach statt in der die Entwürfe durch die Firma Wave vorgestellt werden. Der Wassermeister Herr Alfred Braun soll hierzu ebenfalls eingeladen werden. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde Ortenberg als Grundstückseigentümerin den Bauantrag stellt und die Arbeiten ausschreibt. Die Leitungsgräben sollen in Eigenleistung durch den Bauhof erstellt werden. Hierfür sind in der Kostenschätzung 39.000 € veranschlagt. Es ist vorgesehen diese Kosten durch die Eigenleistung wesentlich zu reduzieren. Es kann auch für die Eigenleistung der Zuschuss beantragt werden. 4.) Lebensmittelmarkt / Poststelle Gemeinderätin Collmann bedauert, dass seit der Schließung des Edeka-Marktes die Lebensmittelversorgung im Dorf nicht mehr sichergestellt ist. Die Lebensmittelversorgung gehört ebenso wie die Bäckerei, Metzgerei, Arzt, Apotheke, Schule und Post ins Dorf. Ebenso ist es ein unzumutbarer Zustand, dass die Poststelle geschlossen wurde. Es sei Aufgabe der Gemeinde die Post ordentlich unterzubringen. Es soll bei der Post nachgefragt werden, wie die Bedingungen aussehen, um evtl. die Post im Rathaus unterbringen zu können. Bürgermeister Litterst erklärte, dass dies aus räumlichen und personellen Gründen nicht möglich sei. 5.) Haushalt 2003: Die diesem Protokoll als Anlage beigefügten Bemerkungen zum Haushaltsplanentwurf 2003 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen zu Beginn der Hauhaltsberatungen dem Gemeinderat druckfrisch vorgelegt. Bürgermeister Litterst gab zu verstehen, dass die gesetzlich diktierten Festpunkte wie Aktivkohlefilter, Kindergarten oder die Sanierung des Hallenbodens nicht zur Debatte stehen. Diese Investitionen müssen in diesem Jahr getätigt werden. Das mit einem Fehlbetrag in Höhe von 110.000,- € abgeschlossene Jahr 2002 war bereits sehr schwierig, aber das vor uns stehende Jahr 2003 wird noch schwieriger werden. Der Fehlbetrag resultiert einerseits aus den nicht zu Stande gekommenen Grundstückserlösen und andererseits aus dem gestrichenen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock für den Kindergartenraum. Der heutige Vorentwurf des Haushaltsplanes ist mit 139.000 € nicht ausgeglichen. Die Sanierung des Hallenbodens ist mit 93.000 € veranschlagt. Als Gegenposten ist ein Zuschuss aus dem Ausgleichsstock über 60.000 € im Entwurf eingestellt. Es wurde beraten, ob ein Zuschuss vom Badischen Sportbund beantragt werden könnte. Bei dem Hallenboden ist eine Verschlechterung eingetreten, die keinen Aufschub mehr duldet. Die Situation ist durch den Schulsport hinlänglich bekannt. Es reicht nicht aus den Fußbodenbelag zu erneuern, es muss auch die Unterkonstruktion vollständig erneuert werden. Als nächsten Punkt wurden die Personalkosten angesprochen. Veranschlagt waren eine 0-Runde für Beamte und 2 % für Arbeiter und Angestellte. Der jetzige Tarifabschluss von 2,4 % ab dem 01.01.03 für Arbeiter und Angestellte und ab 01.04.03 für Beamte ist zu hoch ausgefallen und bereits im Entwurf eingearbeitet. Die Personalkosten steigen damit um 4.000 € von 769.000 auf 773.000 €. Die Tilgung kann, wie gesetzlich vorgesehen, aus dem Verwaltungshaushalt nicht bedient werden. Die Grundsteuer A + B bleibt auf Ihrem bisherigen Niveau. Der Ansatz für die Gewerbesteuer bleibt ebenfalls gleich. Hier sind jedoch keine Reserven vorhanden. Der Einkommensteueranteil fällt mit 65.000 € niederer aus. Dagegen steigt die Kreisumlage um 28.000 €. Alles im allem fehlen 139.000 € um den Haushalt auszugleichen. Nach Streichung einiger kleiner freiwilliger Aufgaben ergeben sich zwei Möglichkeiten, um den Haushalt auszugleichen. Die Erste wäre, die Tilgung für ein Jahr auszusetzen und die Zweite, Grundstückserlöse in Höhe des Fehlbetrags einzusetzen mit dem Risiko, dass Rechnungsjahr 2003 ebenfalls mit einem Fehlbetrag abzuschließen. In jedem Fall soll versucht werden durch eine massive Verkaufspolitik weitere Grundstücke im Gewerbegebiet zu veräußern. Als erste Maßnahme soll das Gewerbegebiet im Internet angeboten werden. Die WRO muss konkret mitteilen, wieso das Gewerbegebiet nicht angenommen wird. Evtl. kann darauf reagiert werden. Jedenfalls muß die Gemeinde die eigene Initiative ergreifen. Gemeinderat Witschel macht darauf aufmerksam, dass der Haushaltsansatz für die Unterhaltung der EDV-Anlage in der Schule mit 500 € zu nieder angesetzt ist. Die Gerätegarantie läuft diesen Sommer aus und alle Reparaturen müssen ab diesem Zeitpunkt bezahlt werden. Deshalb schlägt er für die EDV einen Betrag von 1.500 € vor. Herr Kaiser gab zu verstehen, dass in erster Linie bei den freiwilligen Aufgaben gespart werden kann und dies auch rigoros durchgeführt werden muß. An dieser Stelle wurden die Haushaltsansätze einzeln durchgeforstet und folgende Streichungen beschlossen: Einsparungen zusammen: 21.900,- Auf den Einnahmeseite sollen die Friedhofsgebühren neu festgesetzt werden. |
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 29.01.2003 § 151 Vorstellung des Entwurfes für die Errichtung einer Kohleaktivfilteranlage zur Entfernung von 2,6 Dichlorbenzamid für die Wasserversorgung Ohlsbach und Ortenberg
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Herr Bürgermeister Wimmer die anwesenden Gemeinderäte sowie die Zuhörer und insbesondere Herrn Weidenhammer vom Ingenieurbüro Wave und Herrn Gißler vom Landratsamt, die zur Sitzung zugezogen wurden. Anschließend übergab Bürgermeister Wimmer das Wort an Herrn Weidenhammer. Herr Weidenhammer vom Ingenieurbüro Wave erklärte mit Hilfe des Tageslichtprojektors die gemeinsame Aktivkohlefilteranlage, wie auch schon in der Sitzung vom 21.10.2002. Heute jedoch soll lediglich über den Gebäudetyp beschlossen werden. Wie bekannt, wurde die Leitungsführung von der Ortenberger Wasserversorgung zum Gebäude von der Straße in die Wiese verlegt, was erhebliche Kosten einspart. Beide Zuleitungen aus Ohlsbach und Ortenberg werden durch den Aktivkohlefilter geleitet, danach in einem Vorlagebehälter angesammelt und schließlich in die Hochbehälter geleitet. Herr Weidenhammer stellte verschiedene Gebäudetypen vor und zeigte auch Bilder vom Gengenbacher Wasserwerk. Es wäre günstig, wenn der Zugang zum Gebäude auf Straßenniveau erfolgen könnte, um eine Zufahrtsstraße zu sparen und um jederzeit einen ebenerdigen Zugang zu haben. Vorschlag 1: Stahlbeton mit Ziegeldach, Zufahrt über die vorhandene Straße Kosten 90.000,- € Vorschlag 2: Stahlbeton oder gemauertes Gebäude mit vorgesetzten Mauersteinen und Ziegeldach, Zufahrt über die vorhandene Straße - keine Kostenersparnis Vorschlag 3: Stahlbeton oder gemauertes Gebäude mit vorgehängtem Trapezblech und begrüntem Flachdach, Zufahrt über die vorhandene Straße – keine Kostenersparnis Vorschlag 4: Stahlbetonkeller mit aufgesetzter Stahlkonstruktion, verkleidet mit isoliertem Trapezblech, Pultdach aus isoliertem Trapezblech, Zufahrt über die vorhandene Straße – Kostenersparnis etwa 10.000,- €. Vorteil: Falls die Aktivkohlefilter gewechselt werden müssen, kann das gesamte Dach mit einem Autokran abgehoben und die Filter nach oben herausgehoben werden. Vorschlag 5: Das ganze Gebäude wird auf einer Stahlbetonplatte aus einer Stahlkonstruktion erstellt. Weitere Kostenersparnis für das Gebäude 5.000,- bis 7.000,- € gegenüber dem Vorschlag Nr. 4. Nachteil: Da das Gebäude nicht angeschüttet werden kann, ist die Zufahrt nur ebenerdig über die Wiese möglich. Dazu müsste ein Weg über Privatgrundstücke gebaut werden, dessen Kosten noch nicht errechnet wurden. Herr Weidenhammer schlägt den Bau der Variante 4 vor. Es gibt Langzeiterfahrungen im Stahlhallenbau und auch einige Firmen in der Region, die den Bau ausführen könnten. Die Farbe des Trapezbleches kann frei gewählt werden. Weiter schlägt er vor, das Gebäude mit einer neuen gemeinsamen Schaltzentral auszurüsten. Der Störmelder im Wasserhochbehälter von Ortenberg ist bereits 17 Jahre und der Störmelder von Ohlsbach schon 7 Jahre alt. Die Schaltzentrale verursacht bis jetzt nicht berücksichtigte Mehrkosten in Höhe 40.000,- €, die allerdings zum jetzigen Zeitpunkt zuschussfähig wären. Es wäre eine Investition für die Zukunft, die empfohlen wird, jetzt jedoch noch nicht zwingend erforderlich ist. Auf die Frage von Gemeinderat Plohmann Ohlsbach, ob denn auch der Kohlefilter die versprochene Wirkung zeigt, erklärte Herr Weidenhammer, dass eine vergleichbare Anlage in Frankfurt gut funktioniert. Gemeinderat Plohmann aus Ohlsbach will die Möglichkeit des Fernanschlusses an die Wasserversorgung „Kleine Kinzig“ offen halten und lehnt den Vorschlag der Wave rundum ab. Herr Gißler vom Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, erklärt, dass alle Voraussetzungen für den Fernanschluss in dem Gebäude geschaffen werden, jedoch ohne die erforderliche Hydraulik. In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Fragen der Gemeinderäte beantwortet. Herr Gißler wollte keine Empfehlungen für die Gebäudehülle geben, da dies mit der Funktion nichts zu tun habe. Gemeinderat Peter Schulze will ebenfalls die kostengünstigere Variante mit Bodenplatte und Stahlhalle. Außerdem wünscht er einen Schnitt des Kohlefilters, um sich die Funktion vorstellen zu können. Ozonanlage: Falls eine Ozonanlage erforderlich werden sollte, könnte diese im geplanten Gebäude ohne Umbauarbeiten untergebracht werden. § 152
Ausführungsvariationen des Gebäudesa) Kellergeschoss in Betonbauweise b) Gebäude in Stahl ohne Unterkellerung
Ohlsbach stimmte mit 8 –Ja-Stimmen für die Variante 4, Ortenberg: Einstimmig für Variante 4.
Obwohl der Einbau einer neuen elektronischen Überwachungsanlage weder in den Beratungsunterlagen noch als Tagesordnungspunkt bekannt gewesen ist, wurde anschließend hierüber abgestimmt:
Ohlsbach stimmte mit 8 – Ja-Stimmen für den Einbau und Ortenberg mit einer Gegenstimme (Gemeinderat Thomann) ebenfalls für den Einbau der elektronischen Überwachungsanlage.
§ 153
Beschlussfassung über die Ausschreibung der ArbeitenAls nächster Punkt wurde über die Ausschreibung der Arbeiten beschlossen: Ortenberg und Ohlsbach stimmten jeweils einstimmig für die Ausschreibung der Arbeiten wie vom Ingenieurbüro vorgetragen. Die Gründung eines Zweckverbandes soll forciert werden. |
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 18.02.2003 § 154 Bauanträge
1. Alfons Decker Verz.Nr. 4/2003 Steingrube 1 Kellerbau 77799 Ortenberg Flst.Nr. 8127/1, Steingrube 1
2. Gisela Mayer Verz.Nr. 5/2003 Im Sommerhäldele 30 Neubau eines Carports 77799 Ortenberg Flst.Nr. 8191, Im Sommerhäldele 30
3. Firma Verz.Nr. 6/2003 Ernst Möchle-Behälterbau Neubau von 3 PKW-Garagen auf Kinzigtalstr. 1a dem Werksgelände 77799 Ortenberg Flst. Nr. 6305/1, Kinzigtalstr. 1a
4. Werner Kolb Verz.Nr. 7/2003 Im Muhrfeld 27 Errichtung einer Dachgaube 77799 Ortenberg Flst.Nr. 8503, Im Muhrfeld 27
1. Bauantrag Alfons Decker Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen keine Bedenken gegen den Antrag. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. 2. Bauantrag Gisela Mayer Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen keine Bedenken gegen den Antrag. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. 3. Bauantrag Firma Ernst Möschle-Behälterbau Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen keine Bedenken gegen den Antrag. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. 4. Bauantrag Werner Kolb Bei der Abstimmung über diesen Bauantrag erklärte sich Gemeinderat Walter Kiefer als Planer befangen. Er hat während der Beratung den Ratstisch verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen. Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen keine Bedenken gegen den Antrag. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. Im Anschluss an die Abstimmung über die Bauanträge hat Bürgermeister Litterst dem Gemeinderat die geänderten Baupläne des Herrn Baritz – Bau von Dachgauben – zur Kenntnis gegeben. Herr Baritz beabsichtigt statt dem bisher geplanten Pultdach nunmehr ein Schleppgaubendach zu bauen. Die erforderlichen Baulasten wurden durch die Angrenzer bereits in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis, Herr Baritz kann einen entsprechenden Bauantrag einreichen. § 155 1. Änderung des Bebauungsplanes „Allmendgrün“ a) Behandlung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange b) Billigung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch c) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes Zu diesem Top wurde Frau Stern vom Ingenieurbüro Weißenrieder zugezogen. Nach dem der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.07.2002 die Änderung des Bebauungsplanes „Allmendgrün“ beschlossen hat, wurden die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beteiligt. Nach Abschluss dieser Beteiligung hat die Planerin Frau Dipl.Ing. Stern die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Auswertungen ist dann gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch der Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Das Schreiben des Ingenieurbüros Weissenrieder vom 08.07.2002 in dem die Änderung gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan zusammengestellt sind, ging bereits mit den Beratungsunterlagen zur Sitzung vom 16.07.2002 zu. Bürgermeister Litterst erklärte in einer kurzen Einleitung, dass die beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplan „Allmendgrün“ lediglich eine Anpassung an die heutige Situation darstellt. 26 Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer vorgezogenen Beteiligung gehört. Die komplette Auswertung ging dem Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zu. Danach übergab Bürgermeister Litterst das Wort an Frau Stern, die mittels des Tageslichtprojektors die einzelnen Änderungen sowie die vorgebrachten Bedenken und Anregungen durch die Träger der öffentlichen Belange erläutert. Einstimmiger Beschluss: Nach einer kurzen Diskussion wurde wie von der Verwaltung vorgelegt, einstimmig beschlossen. 1. von der Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird Kenntnis genommen 2. den Vorschlägen der Planerin wird nach eingehender Abwägung und Beratung zugestimmt 3. die Entwürfe werden gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. § 156
4. Änderung des Bebauungsplanes „Im oberen Steinefeld“, „Am Kochgässle“, „Hinterm Berg“ Im Teilbereich „Hinterm Berg“ für Flst.Nr. 101/1, 101/2, 101/3 und 102 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch Auch zu diesem Top wurde Frau Stern hinzugezogen. Die GemiBau, Baugenossenschaft Offenburg, hat die Gemeinde Ortenberg gebeten den Bebauungsplan „Hinterm Berg“ im Bereich der Grundstücke 101/1, 101/2, 101/3 und 102 zu ändern. Der Gemeinderat hat dieser Änderung zugesagt, nach dem die GemiBau sich bereit erklärt hat, die Planungskosten zu übernehmen. Frau Stern erklärte anhand der vorgelegten Pläne die durch die GeMiBau beabsichtigte Bebauung des Gebietes zwischen Hauptstraße und Hinterem Burgweg. Einstimmiger Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im oberen Steinefeld“, „Am Kochgässle“ und „Hinterm Berg“ vom 18. August 1971 auf Grundlage des vorgetragenen Plankonzept gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 4 Baugesetzbuch. 2. Die Änderung erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.Nr. 101/1, 101/2, 101/3 und 102. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zusammen mit der Planerin zu erarbeiten. § 157 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Hubergässle“ für Flst.Nr. 6204 und 6206 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Eheleute Richard und Rosa Huber haben die Gemeinde gebeten, für die Grundstücke Flst.Nr. 6204 und 6206 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt, nach dem die Eheleute Huber sich bereit erklärt haben, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen. Frau Stern erklärte anhand der vorgelegten Pläne die beabsichtigte Bebauung des Geländes zwischen Hubergässle und Westiform. Im Laufe der Diskussion wurde nochmals betont, dass die Eheleute Huber die gesamten Planungskosten übernehmen. Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hubergässle“, auf der Grundlage des vorgetragenen Planungskonzeptes gemäß § 2 Abs. 1 i.V. § 4 Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf die Grundstücke Flst.Nr. 6204 und 6206. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zusammen mit der Planerin zu erarbeiten. § 158 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2003 gemäß § 81 der GemO
Zu diesem Top wurde Herr Kaiser, der Fachbeamte für das Finanzwesen zugezogen. Eine sehr starke Erhöhung ergab sich beim Betriebskostenzuschuss der Gemeinde Ortenberg für den Kindergarten. Nach mehrmaliger Nachfrage erhielt der Kämmerer am 03.02.2003 die endgültigen Zahlen. Danach hat die Gemeinde Ortenberg noch 66.985,40 € für das Rechnungsjahr 2002 nachzuzahlen. Ursachen für die sehr hohe Nachforderung ist die Tatsache, dass die Verrechnungsstelle die Abschlagszahlungen wesentlich zu niedrig angesetzt hat. Ferner sind die Kosten der Erstausstattung des Gruppenraumes der 6. Kindergartengruppe (Möbel, Spielgeräte, Inventar u.a.) nicht als Investitionsausgaben der Maßnahme zugerechnet, sondern als Betriebsausgabe im Haushalt veranschlagt worden. Außerdem ergaben sich Mehrausgaben im Betrieb des Kindergartens von 24.300,00 €. In diesem Betrag enthalten sind: Malerarbeiten, Arbeiten an den Außenanlagen sowie Personalausgaben. Es wurde vorgeschlagen 40.000,00 € noch auf das Jahr 2002 als Ausgabe zuverbuchen. Mit der Konsequenz allerdings: Erhöhung des Fehlbetrages um 40.000,00 €. Im Haushaltsplanentwurf 2003 ist der Ansatz für den Betriebskostenzuschuss der Gemeinde von 188.800 € auf 207.000 € angehoben werden. Die Haushaltspläne für den Kindergarten für 2002 und 2003 gingen von der Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden am 07.02.2003 bei der Verwaltung ein. Es wurde vereinbart, dass die Gemeinde künftig die Haushaltspläne des Kindergartens zu Beginn des Haushaltsjahres übermittelt bekommt. Gemäß § 81 der GemO lag der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes in der Zeit vom 13.01. bis 21.01.2003 zur Einsichtnahme durch Einwohner und Abgabepflichtige öffentlich aus. Einwendungen – Fristablauf war der 05.02.2003 – wurden nicht erhoben. Bürgermeister Litterst verwies auf die Sitzungsunterlagen und hielt ein kurzes Resümee über die Haushaltslage: Der Haushaltsplan schließt in Einnahme und Ausgabe mit einer Gesamtsumme von 4.820.000,- €, hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.181.000,- € und auf den Vermögenshaushalt 639.000,- €. Erstmals seit 1996 ist zur Finanzierung des Vermögenshaushalts ein Kredit in Höhe von 164.000,- € eingeplant. Trotz der angespannten Situation wurden die Gebühren und Hebesätze nicht erhöht. Betrachtet man den Einzelplan 9 (Seite 44), so muss man eine eklatante Veränderung gegenüber den Vorjahren feststellen: Insgesamt fehlen gegenüber dem Ergebnis von 2001 155.000,- €. Trotzdem steigen die Löhne und Gehälter weiter und die Betriebskosten für den Kindergarten steigt unverhältnismäßig stark an. Auf Antrag von Gemeinderat Witschel wurde, obwohl im Haushaltsplan nicht veranschlagt, eine Erhöhung der Unterhaltungskosten für die Schulgebäude zugesagt. Mit diesem Geld sollen zwei Klassenzimmer, sowie die WC- Anlage im neuen Schulhaus renoviert und weitere Unterhaltungsmaßnahmen abgeschlossen werden. In der weiteren Diskussion wurde einzelne Haushaltsplanansätze angesprochen und durch Herrn Kaiser geklärt. Gemeinderat Witschel beantragt, die veranschlagten 300,- € für den Offenburger Ferienpass dem Ortenberger Ferienprogramm gutzuschreiben. CDU Fraktionsvorsitzender Schulze erklärte, dass die derzeitige Haushaltssituation äußerst schlecht ist und auch keine Aussicht auf Besserung in Sicht sei. Die Steuereinnahmen verringerten sich gegenüber dem Ergebnis von 2001 um ca. 150.000,- €. Als positiv ist zu bewerten, dass es gelungen ist in Einnahmen und Ausgaben, den Haushaltsplan auszugleichen. Die Einnahmen gehen permanent zurück, die Kosten hingegen steigen weiter. Dies führt zu schmerzlichen Einschnitten, insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben. Nach den Haushaltsberatungen ist der Erkenntnis gereift, dass die Möglichkeiten zur Kürzung nur sehr gering sind, da die Verwaltung aufrecht erhalten werden muss. Was jedoch besonders auffällig sei, sind die Betriebskosten für den Kindergarten. Diese steigen überproportional und haben sich in den letzten 4 Jahren verdreifacht. So bleibt nur zu appellieren auch hier äußerste Sparsamkeit walten zu lassen. Als große Investition ist die Erneuerung des Hallenbodens mit Hilfe aus dem Ausgleichsstock geplant. Die Vereinszuschüsse (nicht die Sachzuwendungen) wurden um 50 % reduziert. Als unaufschiebbare Aufgabe steht der Bau des Aktivkohlefilters an. Zum Ausgleich des Haushaltes sind Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet Allmendgrün veranschlagt, die bei der derzeitigen Wirtschaftlage mehr als fraglich sind. Der Schuldenstand von derzeit 1,8 Mio €, wird trotz der Neuaufnahme um 100.000,- € sinken. Schlussendlich dankte Herr Schulze Herrn Kaiser und allen Verwaltungsbediensteten, die an der Aufstellung des Haushaltsplan mitgewirkt haben und gab seine Hoffnung zum Ausdruck, dass keine unverhofften Ausgaben anfallen werden. Für die CDU-Fraktion erklärte er Zustimmung. Fraktionsvorsitzender der SPD, Herr Witschel expliziert, dass der Haushaltsplan 2003 auf dem Prinzip Hoffnung aufgebaut ist. Hoffnung zum einen, dass die veranschlagten Grundstückserlöse auch tatsächlich anfallen. Hoffnung aber auch, dass keine unvorhergesehene Ausgaben auftreten. Trotz der langen Vorlaufzeit der Haushaltsberatungen wurden im letzten Moment die Planungen verworfen, da die erhöhten Betriebskosten für den Kindergarten eingeplant werden mussten und erneute Beratungen nach sich zogen. Solche Nachforderungen sollten in Zukunft vermieden werden. Positiv ist zu vermerken, dass keine Erhöhungen der Gebühren und Steuersätze stattgefunden haben. Gemeinderat Witschel dankte dem Kämmerer und signalisierte die Zustimmung der SPD-Fraktion, wenn die Zusage für die Renovationskosten für die Schule im Protokoll vermerkt werden. Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der vorgelegten Form beschlossen. § 159
Abschluss eines neuen Fischereipachtvertrages zwischen der Gemeinde Ortenberg und dem Angelsportverein Ortenberg e.V.
Der Angelsportverein hat an die Gemeinde die Bitte herangetragen, in den neuen Fischereipachtvertrag den „Ohlsbach“ einzubeziehen. Dieser soll aber nicht befischt, sondern der dortige Fischbestand gepflegt werden. Der Pachtzins belief sich bisher auf jährlich DM 650 = 332,34 €. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Pachtzins auf 340 € festzulegen. Einstimmiger Beschluss: Der Antrag wurde wie von der Verwaltung vorgeschlagen beschlossen. § 160
Mitteilungen Der neue Lebensmittelmarkt öffnet am 15.03.2003 vorher jedoch soll die Post und die Lottostelle eröffnet werden. Am 10.03.2003 ist die nächste gemeinsame Sitzung mit Ohlsbacher Gemeinderäten wegen der Vergabe der Arbeiten für die Aktivkohlefilteranlage. Die Kosten für die Reparatur und die Renovierung für das Wegekreuz am Bühlweg sind auf 6.000 € gestiegen. Die Spendenaktion ist jedoch gut angelaufen.
§ 161 Bekanntmachungen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.
Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Schriftführer: |
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Öffentliche Verhandlung der Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg vom 10.03.2003 Bürgermeister Litterst eröffnet die Sitzung und begrüßt Herrn Bürgermeister Wimmer, alle anwesenden Gemeinderäte, Herr Weidenhammer vom Ingenieurbüro wave sowie die Zuhörer. Zunächst erhielten die Gemeinderäte eine Kopie des Zuwendungsbescheides des Regierungspräsidiums Freiburg, in dem der Zuschuss in Höhe von 30,5 % der zuschussfähigen Kosten zugesagt wird. § 162 Beschlussfassung des Gemeinderates über die Gründung eines Zweckverbandes zwischen der Gemeinde Ohlsbach und Ortenberg für die Tiefbrunnen und die gemeinsam zu errichtende Aktivkohlefilteranlage mit Zuleitungen für beide Wasserversorgungen zum 01.07.2003
Die Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg sind übereingekommen eine Aktivkohlefilteranlage zur Entfernung von 2,6 Dichlorbenzamid für beide Wasserversorgungen gemeinsam zu errichten. Man einigte sich auf einen Kostenschlüssel von 52% für Ortenberg und 48 % für Ohlsbach. Gemeinderat Thomann schlägt vor, den Zweckverband sobald als möglich zu gründen und nicht wie vorgeschlagen zum letzt möglichen Zeitpunkt. Nach Ansicht von Gemeinderat Schulze soll zunächst nicht die gesamte Wasserversorgung in die Zuständigkeit des Zweckverbandes fallen, sondern nur die Aktivkohlefilteranlage. Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates von Ohlsbach und Ortenberg: Der Gemeinderat der Gemeinde Ohlsbach bzw. Ortenberg beschließt für die beiden Tiefbrunnen und der gemeinsam zu errichtende Aktivkohlefilteranlage mit Zuleitungen, einen Zweckverband zu gründen. Beide Gemeindeverwaltungen werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde, einen Entwurf für eine Satzung zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Zusätzlich soll eine Variante mit Einbeziehung der beiden Hochbehälter erstellt werden. Der Zweckverband soll zum 01.07.2003 gegründet werden. § 163
Verfahren über den gemeinsamen Bau der Aktivkohlefilteranlage
Bis zur Gründung des Zweckverbandes der gemeinsamen Aktivkohlefilteranlage ist das Verfahren über den gemeinsamen Bau festzulegen. Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates von Ohlsbach und Ortenberg:Die notwendigen Gemeinderatsbeschlüsse über den Bau der Aktivkohlefilteranlage werden in gemeinsamen Sitzungen gefasst. Die Verträge werden jeweils von beiden Gemeinden unterschrieben. Die Gemeinde Ortenberg bezahlt die Rechnungen und fordert dann jeweils 48 % der Summe von der Gemeinde Ohlsbach an. § 164
Vergabe von Aufträgen für den Bau der Aktivkohlefilteranlage
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Weidenhammer vom Ingenieurbüro wave zugezogen.
Herr Weidenhammer erläuterte mit Hilfe des Tageslichtprojektors die Submissionsergebnisse und klärte die Fragen der Gemeinderäte. Alle Gemeinderäte erhielten die Submissionsergebnisse nochmals zusammengefasst in einem Preisspiegel nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung durch das Ingenieurbüro wave.
Gemeinderat Plohmann findet die Ausschreibung für die Stahlhalle zu ungenau. Um die Angebote vergleichen zu können, müsste eine Vorstatik verlangt werden. Die Ausschreibung sei deshalb nicht korrekt. Herr Weidenhammer sieht hier keine Probleme. Außerdem wollte Gemeinderat Plohmann wissen, ob die Erdarbeiten nach der alten oder der neuen VOB ausgeschrieben wurden. Herrn Weidenhammer antwortete darauf, dass selbstverständlich nach der neuen VOB ausgeschrieben wurde.
Hinweis von Gemeinderat Stehle aus Ohlsbach: Der Anschluss an die Wasserversorgung „Kleine Kinzig“ soll nicht aus dem Auge gelassen werden. Der Beschluss des Ortenberger Gemeinderates steht schon heute fest, wenn die „Kleine Kinzig“ kommt, dann wird auch angeschlossen. Gemeinderat Witschel: Der Kostenrahmen wird mit der Gesamtsumme von 405.495,28 € eingehalten. In diesem Betrag sind allerdings die Eigenleistungen (Rohrverlegung) nicht enthalten. Die Mehrwertsteuer kann als Vorsteuer voll abgesetzt werden. Herr Weidenhammer: Um die Zuschüsse beantragen zu können, müssen die Eigenleistungen vollständig erfasst werden. Allerdings werden die Verwaltungskosten nicht bezuschusst. Mehrheitlicher Beschluss des Gemeinderates von Ohlsbach und Ortenberg:Die Aufträge werden jeweils an den wirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben.
Der Gemeinderat Ortenberg stimmte mit einer Enthaltung (Gemeinderat Schulze) dafür. Der Gemeinderat Ohlsbach stimmte ebenfalls mit einer Enthaltung (Gemeinderat Plohmann) dafür.
§ 165
Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde den Gemeinderäten ein Honorarangebot vom 15.01.03 des Ingenieurbüro wave bekannt gegeben. Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates von Ohlsbach und Ortenberg: Die Tragwerksplanung wird wie angeboten mit einer Gesamtsumme von 5.853,10 € an das Ingenieurbüro wave vergeben.
Der Bürgermeister: Der Gemeinderat:
Der Schriftführer: |
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 14.04.2003 § 171 Bauanträge
1. Otto Köbele Verz.Nr. 13/2003 Weingartenstr. 108 Neubau eines Carport und Ausbau des 77656 Offenburg Dachgeschosses Flst.Nr. 127/1, Burgweg 3
2. Diana Kühne Verz.Nr. 14/2003 Freudental 23 Nutzungsänderung: Gewerbliche Nutzung 77799
Ortenberg des
Einfamilienwohnhauses als Geschäft Flst.Nr. 1006/1, Freudental 23b
3. Martin Kuolt Verz.Nr. 15/2003 Bruchstr. 11 Anbau eines Nebengebäudes mit Garage 77799 Ortenberg Flstr. Nr. 5685/5, Bruchstr. 11
Otto KöbeleDer Bauantragsteller möchte das leerstehende Dachgeschoss zu einer Wohneinheit ausbauen. Auf der Nordseite ist eine Dachgaube geplant. Ferner ist die Errichtung eines Doppelcarports in Holzkonstruktion im nordwestlichen Grundstücksbereich vorgesehen. Der Carport erhält ein Satteldach. Einstimmiger Beschluss: Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. Diana KühneDie Bauherrin möchte das 2002 neu errichtete Einfamilienwohnhaus gewerblich als Geschäft für Bastel, Floristik und Geschenke nutzen. Das Vorhaben wurde bereits vom Bauaufseher des Baurechtsamtes vor Ort überprüft. Dabei wurden keine Beanstandungen erhoben. Auf dem Grundstück werden als Besucherparkplätze 2 neue Stellplätze ausgewiesen. Ferner steht der Carport hierfür zur Verfügung. Einstimmiger Beschluss: Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt. Martin KuoltDer Bauantragsteller möchte an der Westseite des vorhandenen Wohngebäudes anbauen. Dabei handelt es sich um ein 1 ½ -stöckiges Nebengebäude, bestehend aus Garage Raum für Gartengeräte und einen überdachten Freisitz im Erdgeschoss. Im Obergeschoss entsteht Speicherfläche, ein Wohnraum und ein Balkon. Die Baugrenze wird im nordwestlichen Bereich geringfügig überschritten. Nach § 7 Abs. 2 der Bebauungsvorschriften kann diesbezüglich eine Ausnahme durch die Baurechtsbehörde erteilt werden. Dies bedarf der Zustimmung der Gemeinde. Einstimmiger Beschluss: Seitens der Gemeinde bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Die Zustimmung zu einer Ausnahme wegen der Überschreitung der Baugrenze durch das Nebengebäude wird erteilt. Dem Bauantrag wird zugestimmt. § 172 Ausgleichsmaßnahmen der DB AG im Zuge des
Ausbaues der Rheintalbahn (vierspuriger Ausbau) Zu diesem Tagesordnungspunkt war Ldt. Baudirektor, Herr Burkhard, von der Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein anwesend. Mit dem Bau der Schnellbahntrasse bietet sich die Möglichkeit, die seit Jahren geplante Kinzigrenaturierung als Ausgleichsmaßnahme durchzuführen. Die Kosten in Höhe von ca. 3,38 Mil. € werden vollständig von der Bahn getragen. Herr Burkhard stellte die Maßnahme vor und klärte Fragen der Gemeinderäte schon während dem Vortrag. Auf die dem Protokoll beigefügte Tischvorlage wird verwiesen. Gemeinderat Thomann stellte anschließend den Antrag, die Renaturierung des Ohlsbaches, südlich der Kinzigbrücke bis zum Gewerbegebiet Allmendgrün, auszuweiten. In der Anlage zum Protokoll befindet sich die Tischvorlage zur Sitzung mit dem Titel „Umgestaltung der Kinzig zwischen der Ortenberger Kinzigbrücke und dem Fußgängersteg oberhalb des Gifizsees“. Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Maßnahme zustimmend Kenntnis. Der Ohlsbach und der Berghauptener Dorfbach sollen in die Planung mit einbezogen werden. Der Gemeinderat bittet um Prüfung, ob der Ohlsbach von der Kinzigbrücke bis zum Gewerbegebiet Allmendgrün in die Maßnahme mit einbezogen werden kann. § 173 Mitteilungen
Der Baubeginn der Kohlefilteranlage wurde um 3 Wochen verschoben. Dadurch ist der Zeitpuffer vollständig aufgebraucht. § 174 Bekanntmachungen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. § 175
Wünsche und Anträge
Gemeinderat Vollmer wollte wissen, ob es Neues von der Verwaltungsreform zu berichten gibt. Bürgermeister Litterst erklärte, dass zur Zeit die Anhörung vorbereitet wird. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Schriftführer:
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 19.05.2003 § 176 Bauanträge
1. Stefan Berg Verz.Nr. 16/2003 Hauptstr. 36 Überdachung einer vorhandenen Loggia 77799 Ortenberg mit einem Wintergarten Flst.Nr. 120, Hauptstr. 36 2. Ehel. Verz.Nr. 17/2003 Michaela und Martin Herp Einbau eines Treppenhauses und Kleine Gasse
4 Ausbau des
Dachspitzes 3. Jasmin Kiefer Verz.Nr. 03/2003 Ellenriederstr. 40 Errichtung einer Kleinterrassenanlage 77799 Ortenberg Flstr. Nr. 1/13,11 u. 21, 4. Frammelsberger GmbH - Bauvoranfrage - vertr. durch Reinhard Frammelsberger Verz.Nr. 12/2003 Esperantostr. 15 Neubau einer Wohnanlage, 3 Reihenhäuser 77704 Oberkirch 2 Einfamilienhäuser
Flst.Nr. 4284 u. 4298/1 (teilweise), Bauantrag BergDer Bauantragsteller möchte die vorhanden Loggia im Obergeschoss ausbauen und als Wohnraum nutzen.
Einstimmiger BeschlussGegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. Bauantrag HerpDie Bauantragsteller möchten ein abgeschlossenes Treppenhaus vom Kellergeschoss bis ins Dachgeschoss errichten. Ferner ist der Ausbau des Dachspitzes in 2 Kinderzimmer geplant. Der First der östlich angeordneten Wiederkehr wird um ca. 1,50 m angehoben. Auf der nach Süden gerichteten Dachseite wird eine Gaube errichtet. Einstimmiger BeschlussSeitens der Gemeinde bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt. Antrag Kiefer Der Antragsteller möchte eine Kleinterrassenanlage errichten. Es betrifft nahezu das gesamte Rebgelände unterhalb, und zwar westlich, des Schlosses. Einstimmiger BeschlussSeitens der Gemeinde Ortenberg bestehen keine Bedenken gegen den Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung. Dem Antrag wird zugestimmt. Bauantrag FramelsbergerGemeinderätin Inge Schuppler verließ wegen Befangenheit den Sitzungstisch und nahm während der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum platz. Die Firma Frammelsberger, Bauträger aus Oberkirch, beabsichtigt 3 Reihenhäuser mit Anschluss an die „Zehntfreistraße“, sowie 2 Einfamilienhäuser mit Anschluss an den „Kleiner Hundweg“, zu erstellen. Die Eheleute Herbert und Margarete Günter haben als Grundstücksangrenzer mit Schreiben vom 20.03.2003 Einwendungen erhoben. Auf diesem Schreiben haben noch weitere Anwohner der Zehntfreistraße und des Kleinen Hundweges unterschrieben. Ferner hat Herr Franz Bruder, Zehntfreistr. 13 auf das unterschiedliche Geländeniveau zu seinem Grundstück hingewiesen. Der Gemeinderat beschäftigt sich seit Jahren mit der Bebauung des Grundstücks Zehntfreistraße 11. An der Situation hat sich jedoch nichts geändert. In dieser Sache fand am 24.04.03 eine Besprechung mit dem Kreisbaumeister statt. Hierbei wurde zum Ausdruck gebracht, dass die beabsichtigte Bebauung dem Baurecht entgegen steht. Einstimmiger BeschlussDer Gemeinderat hält an seinem Beschluss vom 18.06.2001 fest. Dieser lautet: Dem Bauantrag der Firma Profilhaus Vertriebs GmbH auf Errichtung von 5 Wohneinheiten wird nicht zugestimmt. Der Gemeinderat billigt eine Bebauung nur im Umfang des Bauvorbescheides vom 11.04.1997. Die vorgelegte Bauvoranfrage wurde einstimmig abgelehnt. § 177 Änderung des Bebauungsplanes „Obere Steinefeld“,
„Am Kochgässle“ und „Hinterm Berg“ Zu diesem Top wurde Frau Dipl.Ing. Stern vom Ing.-Büro Weißenrieder zugezogen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2003 die Änderung des Bebauungsplanes „Obere Steinefeld“, „Am Kochgässle“ und „Hinterm Berg“ für die Flst.Nr. 101/1,101/2,101/3 und 102 beschlossen. Frau Stern erläutete den Planungsentwurf mittels Tageslichtprojektor und klärte die anstehenden Fragen der Gemeinderäte. Die Erschließung der geplanten 4 Doppelhäuser erfolgt von der Hauptstraße aus über eine Stichstraße mit Wendehammer. Der Wendehammer erhält einen Durchmesser von 12 Metern. Diese Dimensionierung ist eine Forderung des Landratsamtes wegen der Müllfahrzeuge. Ein Müllfahrzeug muss in der Stichstraße wenden können, weil die Müllfahrzeuge künftig nicht mehr rückwärts fahren dürfen. Auf dem Bauplatz Hauptstraße 12 soll ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten geplant werden. In der Diskussion kam der Gemeinderat zur Überzeugung, dass die geplanten Stellplätze pro Wohneinheit bei weitem nicht ausreichen. Frau Stern erklärte hierzu, das der Platz nicht ausreicht, um weitere KFZ-Stellplätze auszuweisen. Einstimmiger BeschlussStatt der 4 Doppelhäuser sollen 4 Einzelhäuser eingeplant werden. § 178
Erstellung eines Bebauungsplanes „Hubergässle“
für die Flurstücke 6204, 6206 und 6206/1 Auch zu diesem Top wurde Frau Stern vom Ing.-Büro Weißenrieder zugezogen. Anhand des Projektors wurden die verschiedenen Varianten vorgestellt. Der Grundstückseigentümer Herr Huber wünscht eine Erschließung der Bauplätze über die Hauptstraße. Dies wird jedoch vom Planer als auch vom Gemeinderat abgelehnt. Es kommt nur eine Erschließung mittels einer Stichstraße über das Hubergässle in Frage. Der Grundstückseigentümer wünscht, diese Stichstraße so weit nach Westen zu verlegen, dass seine bestehenden Schuppen erhalten bleiben können. Die Grundstücke auf der Westseite werden dann aber so klein und sitzen so nahe an der Hauptstraße, dass von einer Wohnqualität nicht mehr gesprochen werden kann. Einstimmiger BeschlussDie Erschließungsstraße wird in der Mitte des Geländes geplant und erhält einen einseitigen Gehweg. Die Bebauung erfolgt zu beiden Seiten der Erschließungsstraße. Die Einfahrt zur Erschließungsstraße erfolgt über das Hubergässle. Frau Stern erhält den Auftrag eine Alternative mit einer einseitigen Bebauung zu erarbeiten.
§ 179 Verschiedenes Unter diesem Top wurde den Gemeinderäten das Ausschreibungsergebnis über Hausanschlussleitungen durch den Abwasserzweckverband Raum Offenburg vorgelegt. Günstigster Bieter ist die Firma Schöpf GmbH, 77784 Oberharmersbach mit 33.236,67 €. Einstimmiger Beschluss: Der Auftrag zur Herstellung der Hausanschlüsse wird an die Firma Schöpf vergeben. § 180 Mitteilungen
§ 181
Wünsche und Anträge
Gemeinderätin Collmann macht darauf aufmerksam, dass lose Steine vom Schlossberg bis zum Anwesen Seel in die Schlossblickstraße gerollt sind. Wahrscheinlich wurden diese von Jugendlichen losgetreten.
Gemeinderat Thomann spricht den Zustand der Feld- und Rebwege an.
Gemeinderat Vollmer, macht darauf aufmerksam, dass ein umgestürzter Baum im Bachgraben liegt. Im Hinblick auf die Sommergewitter sollte dieser alsbald weggeräumt werden.
Gemeinderat Witschel stellte nochmals den Antrag das Offenburger Personalmodell für die städtischen Kindergärten anzufordern, damit dieses mit den Kosten des Ortenberger Kindergartens verglichen werden kann.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung wurde bei einem Ortstermin die Baustelle der Kohlewasserfilteranlage besichtigt. Zu diesem Termin waren Herr Weidenhammer vom Ingenieurbüro wave sowie der Wassermeister Herr Alfred Braun anwesend, um den Fortgang der Arbeiten zu erläutern. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Schriftführer: |
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Gemeinsame öffentliche Verhandlung der Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg vom 01.07.2003
Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Litterst die anwesenden Gemeinderäte, die Zuhörer aus beiden Gemeinden, Herrn Bürgermeister Wimmer, sowie Herrn Ing. Schäfer vom Ing.-Büro Wave. § 182 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Bau und Betrieb einer Aktivkohlefilteranlage mit vier Tiefbrunnen zwischen den Gemeinden Ohlsbach und Ortenberg
Die Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg haben in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 10.03.2003 beschlossen, für die Tiefbrunnen und die gemeinsam zu errichtende Aktivkohlefilteranlage mit Zuleitungen für beide Wasserversorgungen, einen Zweckverband zu gründen. Die Verbandsgründung sollte zum 01.07.2003 erfolgen. Die Verwaltungen haben unmittelbar danach begonnen den Entwurf für eine Satzung zu erarbeiten, damit dieser beiden Gemeinderäten zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Der Termin 01.07. kann nicht gehalten werden. Es müssen steuerliche Aspekte, die zu berücksichtigen sind, abgeklärt werden. Ferner muss die neuste Rechtsprechung auf diesem Gebiet Berücksichtigung finden. Zur Vorbereitung der Satzung wurden Experten der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg und der Wibera, Wirtschaftsberatung GmbH, zur Beratung hinzugezogen. Beide haben auch aus rechnungstechnischen Gründen den Gemeinden empfohlen, den Zweckverband erst 01.01.2004 zu gründen. Um die Zeit vom 01.07. bis 31.12.2003 nicht in einem rechtsfreien Raum zu belassen, hat die Rechtsaufsichtsbehörde den Gemeinden geraten, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag hat seine gesetzlichen Grundlagen im Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Er wird zwischen Gemeinden in der Regel dann angewendet, wenn es sich um eine zeitlich befristete Angelegenheit handelt, wie im vorliegenden Fall. Zu Beginn der Beratung wurde den Ortenberger Gemeinderäten ein mit zwei redaktionellen Änderungen versehen neuer Vertragsentwurf vorgelegt. Die Gemeinderäte aus Ohlsbach hatten bereits die neue Versionen des Entwurfes unmittelbar vor der Sitzung erhalten. Gemeinderat Schulze sprach von einer rechtlich sauberen Lösung bis zum 01.01.04. Er hatte seitens der CDU-Fraktion Ortenberg gegen den Vertragsentwurf keine Einwendungen. Gemeinderat Witschel wollte wissen, wie die Personalkosten des Wassermeisters und seines Stellvertreters aufgeteilt werden. Antwort:
Gemeinderat Martin aus Ohlsbach fragte wegen der Qualifikation der Wassermeister nach. Diese wird durch die neue Trinkwasserverordnung vorgegeben. Gemeinderätin Collmann fragte nach, ob der Vertrag auch über den 31.12.2003 gelte, falls aus irgendwelchen Gründen der Zweckverband zum 01.01.2004 nicht gegründet werden kann. Bürgermeister Litterst erklärte hierauf, dass der Zweckverband bis zum 01.01.2004 stehen müsse. Gemeinderat Brüderle hatte eine Frage wegen des Wasserentnahmeentgeltes, die von Herrn Kaiser abschließend beantwortet wurde. Weiterhin fragte Herr Brüderle nach der in § 3 geregelten Kostenverteilung, falls die Messeinrichtung defekt ist, sowie nach den Wasserprobeentnahmen im Bereich des Zweckverbandes und im Bereich der einzelnen Gemeinde. Antwort: Da diese Regelung nur im Falle des Versagens der Messeinrichtung gilt und dieser Fall unwahrscheinlich ist, solle hierüber nicht diskutiert werden. Künftig soll ein gemeinsames Wasserlabor mit der Beprobung beauftragt werden. Die Gde. Ohlsbach hat ihren Vertrag bereits gekündigt. Zusatzproben bezahlt jede Gemeinde für sich. Nach Beendigung der Aussprache wurde von den Gemeinderäten aus Ortenberg und Ohlsbach jeweils der folgende einstimmige Beschluss gefasst: Einstimmiger BeschlussDie Gemeinden schließen den öffentlich rechtlichen Vertrag wie vorgelegt ab. § 183 Zentrale Überwachungsanlagen für die Wasserversorgungen Ohlsbach und Ortenberg a) Vorstellung des Entwurfes zur Leittechnik b) Beschlussfassung über die zu bauende Variante
Die Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg haben am 29.01.2003 in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, eine neue elektronische Überwachungsanlage in die Wasserversorgungen einzubauen. Seitens der Wave GmbH wurden hierzu zwei Entwurfsplanungen mit Kostenberechnungen vorgelegt. Nachdem in der Sitzung vom 29.01.03 von noch 40.000,- € gesprochen wurde, werden jetzt bereits 58.700,- € für die aufwendigere Variante (Netzwerktechnik) und 46.000,- € für eine einfache Variante veranschlagt. Der zuständige Sachbearbeiter vom Landratsamt Ortenaukreis Herr Gißler sprach sich bereits für die einfachere und kostengünstigere Variante aus. Herr Schäfer vom Ing.-Büro Wave erklärte die Grundsätze der Fernwerktechnik. Hierbei wurden wieder andere Beträge genannt und zwar: für die Variante 1 mit Netzwerktechnik von 90.000,- € und für die Variante 2 (einfache Lösung) von 58.000,- € Die endgültigen Kosten können selbstverständlich erst nach der Ausschreibung genannt werden. Die wichtigsten Störungsmeldungen erfolgen jetzt bereits über das Telefonnetz, Kontrollen vor Ort müssen trotz modernster Technik auch weiterhin erfolgen. Die Überwachungszentrale wird im Neubau der Kohlefilteranlage installiert, Störungsmeldungen werden über das Telefonnetz gesendet. Gemeinderat Martin aus Ohlsbach hatte noch Fragen an den Techniker: Entspricht die heutige Technik der Störungsmeldung den derzeitigen Vorschriften? Kann die Aktivkohlefilteranlage nicht an die bestehende Anlage von Ohlsbach angeschlossen werden um Kosten zu sparen? Welche Daten werden von der neuen Anlage übermittelt, die überhaupt nicht benötigt werden (wie z.B. die Temperatur)? Antwort von Herrn Schäfer:
Gemeinderat Schulze sprach sich für die Beschaffung der neuen Anlage und Installation in der Aktivkohlefilteranlage aus. So bestünde auch in Zukunft die Möglichkeit die Anlage entsprechend aufzurüsten und neuen Anforderungen anzupassen. In der getrennten Beschlussfassung stimmte der Gemeinderat Ortenberg einstimmig, der Gemeinderat Ohlsbach mit einer Stimmenthaltung (Herr Martin) für den Vorschlag. BeschlussDie Gemeinden Ohlsbach und Ortenberg bauen gemeinsam die Leitzentrale für die Wasserversorgung beider Gemeinden. Die gemeinsame Leitzentrale wird 2003 in die Baumaßnahme der Aktivkohlefilteranlage einbezogen. Die Verwaltungen werden beauftragt Anträge auf Bezuschussung zu stellen. Die Ausschreibung und die Vergabe der entsprechenden Aufträge erfolgt sobald ein Zuschussbescheid hierfür vorliegt. Im Anschluss an die Beschlussfassung erklärte Herr Bürgermeister Wimmer, dass sich die Fertigstellung um 3 Wochen verschiebt. Wie bekannt sollte die Anlage heute in Betrieb gehen und dies wurde vom Ing.-Büro Wave am 16.06.03 noch zugesagt. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Schriftführer: |
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 14.07.2003 § 190 Bauanträge1. Herr Verz.Nr. 19/2003 Hans Frei Errichtung eines Doppelcarport Sonnengasse 3 Flst.Nr. 2636, Sonnengasse 3 77799 Ortenberg
2. Herr Verz.Nr. 20/2003 Ulrich Sieferle Anbau von Wohnräumen im EG und DG Sonnengasse
8 an das bestehende
Wohnhaus
3. Rita Böcherer und Verz.Nr. 21/2003 Stefan Ross Neubau eines 1-2 Familienwohnhauses mit Am Marktplatz 8 Satteldach und einer Garage mit Pultdach 77799 Ortenberg sowie Carport Flstr. Nr. 166,1172 und 1173, Offenburger Str. 7a
4. Fasentgemeinschaft Verz.Nr. 22/2003 Freies Montenegro e.V. Errichtung eines Geräteschuppens Vorstandsvorsitzender Flst.Nr. 6190, Allmendgrün Martin Bürkle-Panter Joseph-Vollmer-Str. 1 77799 Ortenberg
5. Herr Verz.Nr. 23/2003 Peter Rusmich Aufbau einer Dachgaube Bühlweg 2 b Flst.Nr. 1277/8, Bühlweg 2 b 77799 Ortenberg
6. Herr Verz.Nr. 24/2003 Wolfgang Baritz Aufbau einer Dachgaube Bühlweg 2c Flst.Nr. 1227/7, Bühlweg 2c 77799 Ortenberg
7. Ehel. Verz.Nr. 25/2003 Christina und Meinrad Kiefer Teilabriss und Wiederaufbau sowie Freudental
15 Modernisierung
eines bestehenden Flst.Nr. 1268, Freudental 15
Fasentgemeinschaft Freies MontenegroDie Teilfläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Allmendgrün I“, der sich derzeit im 1. Änderungsverfahren befindet. Die Fläche ist zur Zeit mit der Umgehungsstraße und privaten Grünflächen überplant. Der Bauantragsteller möchte einen Geräteschuppen mit 3 Abschnitte errichten. Zu diesem Punkt war Gemeinderat Gegg befangen und hat im Zuhörerraum Platz genommen. Einstimmiger BeschlussObwohl das Baugesuch den Festlegungen des Bebauungsplanes Allmendgrün widerspricht, wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Baugesuch wird zugestimmt. Hans FreiDer Bauherr möchte ein Doppelcarport mit Pultdach errichten. Die Außenwände sollen mit Holz verschalt werden. Ulrich SieferleDer Bauherr möchte das bestehende Wohnhaus im Erdgeschoss sowie im Dachgeschoss erweitern. Rita Böcherer und Stefan RossDie Bauherrn möchten auf den Grundstücken Flst.Nr. 1166, 1172 und 1173 ein 1-2 Familienwohnhaus mit Satteldach, eine Garage mit Pultdach sowie ein Carport errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Hauptstraße II“. Für die Bebauung des Grundstückes liegt bereits ein vom Eigentümer beantragter Bauvorbescheid vom 08.10.2001 vor. Die Erschließung des Baugrundstückes erfolgt über das bebaute Grundstück Flst.Nr. 1163/2. Dies wurde im vorgenannten Verfahren mittels öffentlich-rechtliche Baulast abgesichert. In diesem Verfahren wurde seitens des Landratsamtes, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, auch gefordert, dass die für eine zukünftige Freilegung des verdohlten „Ochsenbaches“ notwendige Fläche für Bachlauf und Böschung freizuhalten sind. Dies ist im Lageplan entsprechend dargestellt. Die bereits genehmigte Bauvoranfrage beinhaltete eine Bebauung mit 1,5 Vollgeschossen. Im jetzigen Baugesuch ist eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen vorgesehen. Die Traufhöhe beträgt 7,40 m. Peter RusmichDer Bauantragsteller möchte auf der südlichen Dachhälfte eine Dachgaube errichten. Diese entspricht im Detail dem Bauvorhaben der Nachbarn, Ehel. Baritz. Die mit einem Schleppdach konstruierte Dachgaube erstreckt sich auf die gesamte Gebäudebreite. Wolfgang BaritzDer Bauantragsteller möchte auf der südlichen Dachhälfte eine Dachgaube errichten. Die Dachgaube erstreckt sich auf die gesamte Gebäudebreite des Reihenhauses. Hiervon besteht ein Bauvorbescheid vom 24.04.2003. Die mit einem Schleppdach geplante Gaube erstreckt sich über die gesamte Hausbreite. Christina und Meinrad KieferDie Bauherren möchten einen Teil des Wohnhauses abreißen und wiederaufbauen, da der Gebäudeteil in einem schlechten Zustand ist. (Baujahr vor 19, Jh.) Da sich eine Instandsetzung nicht lohnt, hat sich die Bauherrschaft entschlossen, den Gebäudeteil bis Unterkante Kellerdecke abzureißen und dann wieder neu aufzubauen. Die Bauherren beabsichtigen auf der Südseite einen Wiederkehr und auf der Nordseite eine Dachgaube mit 25 ° Dachneigung zu errichten. Durch den Neubau ergeben sich im Erd- und Dachgeschoss jeweils zwei weitere Wohnräume. Einstimmiger BeschlussGegen die Bauanträge wurden keine Einwendungen erhoben. Den Bauanträgen wird, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zugestimmt. Anschließend informiert Bürgermeister Litterst über das zu spät eingegangene Baugesuch, zur Aufstellung eines Allianz-Werbeschildes vor dem ehemaligen Winzerkeller. Einstimmiger Beschluss Das Werbeschild kann aufgestellt werden, wenn die entsprechenden Festsetzungen eingehalten werden. § 191
1. Änderung des Bebauungsplanes „Allmendgrün“
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Frau Stern vom Ing.-Büro Weissenrieder zugezogen. Frau Stern trägt die Festsetzungen und die Änderungen des Bebauungsplanes Allmendgrün vor und erläuterte die Äußerungen der Träger öffentlicher Belange, sowie die Stellungnahme des Planers. Diese Unterlagen wurden dem Gemeinderat in den Sitzungsunterlagen bereits vorgelegt.
Fragen der Gemeinderäte wurden von Frau Stern und Herrn Bürgermeister Litterst während der Diskussion beantwortet.
Über die Behandlung der Bedenken und Anregungen nach der öffentlichen Auslegung sowie über die Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange wurde wie folgt abgestimmt:
Einstimmiger BeschlussDie Behandlung der Bedenken und Anregungen wird wie vorgelegt beschlossen. § 192
1. Änderung des Bebauungsplanes „Allmendgrün“
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 23.09.2003 § 195
Bauanträge
1. Frau Verz.Nr. 26/2003 Helga Strübel Wiedererteilung der Baugenehmigung zur Joseph-Vollmer-Str. 60 Fertigstellung des Carports und des Wintergartens 77799 Ortenberg Flst.Nr. 9020, Joseph-Vollmer-Str. 60
2. Herr Verz.Nr. 27/2003 Uwe Wiezorek Errichtung eines Werbeschildes Alianz Hauptvertretung
Flst.Nr. 5186, Offenburger Str. 26 77799 Ortenberg
3. Eheleute Verz.Nr. 28/2003 Claudia und Jürgen Schleicher Abbruch eines bestehenden Balkons mit Anbau eines Im Sommerhäldele 5 neuen überdachten Balkons 77799 Ortenberg Flst.Nr. 8164, Im Sommerhäldele 5
4. Eheleute Verz.Nr. 29/2003 Dr. Kornelius und Ingeborg Kühne Neubau einer Doppelhaushälfte und Carport Blumenstr. 13 Flst.Nr. 8984, Joseph-Vollmer-Str. 32 77749 Hohberg
5. Herr Verz.Nr. 30-34/2003 Andreas Danner Errichtung einer Kleinterrassenanlage Hauptstr. 16a Flst.Nr. 8332, 8443, 8442, 8440 und 8439 (Teil) 77799 Ortenberg Herr Markus Danner Hauptstr. 16a 77799 Ortenberg Herr Wilhelm Nelissen Hinterer Burgweg 11 77799 Ortenberg
6. Herr Verz.Nr. 35/2003 Hermann Klausmann Neubau eines Carport Hessleweg 9 Flst.Nr. 7294, Hessleweg 9 77799 Ortenberg
7. Herr Prof. Dr. Verz.Nr. 36/2003 Hubert Burda Herstellen von Parkplätzen Senator-Burda-Str. 21 Flst.Nr. 7074, Senator-Burda-Str. 21 77654 Offenburg
8. Eheleute Verz.Nr. 37/2003 Isolde und Andreas Harter Errichtung eines Dachreiters Im Muhrfeld 33 Flst.Nr. 8500, Im Muhrfeld 33 77799 Ortenberg
9. Frau Verz.Nr. 38/2003 Dr. Angelica Schwall-Düren Anbau eines Wintergartens und Errichtung Neustr. 19 von Dachgauben 48629 Metelen Flst.Nr. 8196, Im Sommerhäldele 27 in Ortenberg
10. Ehel. Verz.Nr. 39/2003 Gunther und Silvia Seckinger Nachtragsplan: An- und Umbau eines Wohnhauses Hauptstr. 11 mit Garage 77799 Ortenberg Flst.Nr. 100/7, Ellenriederstr. 11
Bauantrag StrübelDie Bauantragstellerin beantragt die Wiedererteilung der Baugenehmigung zur Fertigstellung des Wintergartens und des Carports. Die beiden Vorhaben waren bereits Gegenstand der Baugenehmigung vom 27.02.1997. Frau Strübel hat eine Realisierung jedoch bis heute nicht vorgenommen. Da die Gültigkeit der Baugenehmigung bzw. einer Verlängerung bis 27.02.2003 abgelaufen ist, wird nun die Wiedererteilung der Baugenehmigung beantragt. Bauantrag WiezorekDer Bauantragsteller hat im Erdgeschoss der Winzergenossenschaft (ehemals Probierstube und Büro) 2 Büroräume angemietet. Als Hinweis für die Kunden und zur Werbung möchte Herr Wiezorek hinter der Bushaltestelle eine Werbeanlage aufstellen. Örtliche Bauvorschriften wie z.B. bei den Bebauungsplänen Hauptstraße I und II bestehen nicht. Herr Wiezorek hat die Werbeanlage im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung bereits aufgestellt. Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung bestehen vorbehaltlich der Beschlussfassung im Gemeinderat. Bauantrag SchleicherDie Bauantragsteller möchten den bereits bestehenden Balkon abreißen und durch einen neuen überdachten Balkon ersetzen. Bauantrag KühneDie Bauherren möchten die geplante Doppelhaushälfte an die bestehende Doppelhaushälfte von Flst.Nr. 8984/1 anbauen. Bauantrag Danner, Danner und NelissenDie Rebgrundstücke befinden sich östlich des gemeindlichen Hochbehälters am Schloss. Die Antragsteller möchten eine Kleinterrassenanlage errichten. Zwischen den Rebgrundstücken Flst.Nr. 8442 und 8440 verläuft ein offenes im Gemeindeeigentum befindliches Steingerinne. Bauantrag KlausmannDie bereits vorhandenen 3 Stellplätze sollen mit einem Carport überdacht werden. Dachneigung 10° Außenmaße: Breite: 7,77 m – 7,82 m Tiefe: 5,23 m Höhe: 1,85 m – 2,84 m
Bauantrag BurdaDas ehemalige Burda-Rebgelände wird in einen Park umgestaltet. Hierzu werden gegenüber dem Anwesen Senator-Burda-Str. 21 7 Parkplätze errichtet. Bauantrag HarterDer Bauantragsteller möchten auf dem Dach einen Dachreiter (Dachaufbaut) errichten. Dabei wird das Dach im dortigen Bereich um 1,30 m angehoben. Der Dachreiter erstreckt sich auf eine Länge von 6,62 m und Breite von 6,90 m. Die Dachneigung von 34 ° des Hauptdaches wird übernommen. In den Bebauungsvorschriften sind keine Festsetzungen zu Dachaufbauten enthalten. Somit liegt die Entscheidung im bauplanerischen Ermessen der Gemeinde, inwieweit sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Eine formlose Bauanfrage wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 01.07.2003 bereits positiv behandelt. Nach den damaligen Planunterlagen würde das Dach um 1,00 m angehoben werden. Bauantrag Schwall-DürenDie Bauherrin möchte auf beiden Dachhälften je eine Dachgaube: Länge: 8,33 m Neigung: 3 ° errichten. Ferner soll auf der vorhandenen Terrasse im Obergeschoss ein Wintergarten angebaut werden. Im Bebauungsplan Sommerhäldele wäre der Aufbau von Dachgauben bei flachgeneigten Dächern nicht zulässig. Es ist zur Genehmigung somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Bauantrag SeckingerDie Bauherren habe bereits für den An- und Umbau des Wohnhauses eine Baugenehmigung vom 02.10.2000. Zwischenzeitlich wurde nachfolgende Änderungen vorgenommen, die nunmehr baurechtlich genehmigt werden sollen: 1. Anhebung des Daches am Anbau um 0,19 m 2. Verzicht auf die Dachabschleppung im Gartenbereich Beim Bauantrag des Andreas Harter war dieser befangen und hat während der Abstimmung im Zuhörerraum Platz genommen. Diesem Bauantrag wurde mehrheitlich mit 2 Enthaltungen zugestimmt. Beim Bauantrag Schleicher war Gemeinderat Kiefer als Planfertiger befangen und hat während der Abstimmung im Zuhörerraum Platz genommen. Diesem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. Bei der formlosen Bauvoranfrage „Jörger, Zehntfreistraße 11“ war Inge Schuppler als Angrenzerin befangen und hat während der Abstimmung im Zuhörerraum Platz genommen. Der Bauvoranfrage wurde einstimmig zugestimmt. Über die restlichen Bauanträge wurde à Block abgestimmt. Einstimmiger BeschlussGegen die Bauanträge wurden keine Einwendungen erhoben. Den Bauanträgen wurde einstimmig zugestimmt. § 196
Feststellung der Jahresrechnung 2002 gem. § 95 Abs. 1 GemO durch den Gemeinderat
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Rechungsamtsleiter Kaiser zugezogen.
Bürgermeister Litterst dankte zunächst den Herren Kaiser und Strecker für die geleistete Arbeit und verwies auf die vorgelegten Unterlagen. Das Jahr 2002 schließt mit einem Fehlbetrag von 131.060,27 € ab, der aus den fehlenden Grundstücksverkäufen resultiert. Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2002 – 1.907.181,80 €. Gemeinderat Schulze dankt den Mitarbeitern für die Erstellung der Jahresrechnung und der Verwaltung für den zurückhaltenden Haushaltsvollzug. Leider ist die Einnahmeseite weiterhin rückläufig. Die Grenzen der Belastbarkeit der Gemeinden sind bei weitem überschritten und dennoch ist keine Besserung in Aussicht. Wenn sich die Gemeinde keine Unterhaltungsmaßnahmen mehr leisten kann, wird die Gesamtsituation immer kritischer. Positiv ist zu vermerken, dass trotz aller Schwierigkeiten die Schulden weiter abgebaut werden konnten. Sehr bedenklich ist jedoch, dass die Zinsen für die Kredite nicht mehr aus den laufenden Einnahmen bedient werden können. Die CDU-Fraktion stimmt der Jahresrechnung wie vorgelegt zu. Gemeinderat Witschel: Im Jahre 2002 wurde eine Rate für den Kindergarten in Höhe von 40.000,- € bezahlt. Nun liegt für das Jahr 2003 eine Forderung für eine weitere Rate in Höhe von 43.000,- € vor. Diese Zahlen sind aus der Haushaltsberatung bekannt. Positiv ist zu vermerken, dass die Gewerbesteuereinnahmen den Haushaltsansatz um 13.000,- € übersteigen. Insgesamt werden die Zahlen von der SPD-Fraktion akzeptiert und der Jahresrechnung zugestimmt.
Anschließend verlas Bürgermeister Litterst den Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1. Die bereinigten Soll – Einnahmen und – Ausgaben betragen für den Verwaltungshaushalt jeweils 4.256.822,55 € 2. Im Vermögenshaushalt betragen die bereinigten Soll – Einnahmen und – Ausgaben jeweils 376.975,95 € 3. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 244.108,68 € 4. Der Fehlbetrag beträgt 131.060,27 € 5. Der Stand der Rücklage beträgt zum 31.12.2002 87.613,20 € 6. Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2002 1.907.181,80 € 7. Den außer- und überplanmäßigen Ausgaben wird gemäß § 84 GemO zugestimmt. 8. Das Vermögen beträgt zum 31.12.2002 15.726.427,71 € 9. Der Kassenbestand (Kassenvorgriff) beträgt zum 31.12.2002 -66.601,94 € 10. Der Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2002 wird zur Kenntnis genommen. 11. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2002 ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zumachen, wobei gleichzeitig auf die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung an 7 Tagen hinzuweisen ist.
BeschlussDem Beschlussvorschlag Nr. 1 bis 12 wurde einstimmig zugestimmt.
§ 197 Geplantes Neubaugebiet
„Weizenfeld“
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 20.10.2003 § 200
Bauanträge
1. Ge.Mi.Bau-Genossenschaft eG Verz.Nr. 33 -38/2002 Gerberstr. 24 Errichtung von 6 Reihenhauseinheiten mit 77652 Offenburg 6 Carports Flst.Nr. 102, Hinterer Burgweg 28
2. Ortenberger Schützengesellschaft eV. Verz.Nr. 41/2003 vertr. durch Giselher Gernoth Anbau eines Bogenschießstandes Zehntfreistr. 14 Flst.Nr. 6334, Gewann Hinterm Berg (Schluchgasse 2) 77799 Ortenberg
3. Herr Verz.Nr. 42/2003 Karl Sieferle Rebterrassierung Hauptstr. 43 Flst.Nr. 13, Schlossberg 77799 Ortenberg
1) Die
Ge.Mi.Bau hat nunmehr 6 Bauanträge für die Bebauung der Baulücke zwischen
dem Anwesen Lehmann, Hinterer Burgweg 26 und der Einmündung in die
Ellenriederstraße vorgelegt. In der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2002 wurde
bereits die mit Bescheid vom 12.08.2002 genehmigte Bauvoranfrage auf
Errichtung von 4 Reihenhäusern behandelt. b) Nichteinhaltung der Baulinie c)
Nichteinhaltung und Überschreitung des Baufensters als Baulinie für Garagen
und Der
Gemeinderat fordert jedoch für jedes Haus zwei Stellplätze. 2) Die Schützengesellschaft möchte an das Schützenhaus einen Bogenschießstand anbauen. Der Anbau wird als Stahlkonstruktion und in Sandwichbauweise mit einem flachgeneigten Dach ausgeführt. Gegen den Bauantrag der Schützengesellschaft wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wird zugestimmt. 3) Herr Karl Sieferle möchte die noch in Steillage bewirtschaftete Rebfläche unterhalb dem Schloss terrassieren. Die Terrassierung erfolgt in Abstimmung mit der bereits genehmigten Maßnahme von Frau Jasmin Kiefer, Ellenriederstr. 40. Der Bereich südlich bzw. oberhalb des Wohnanwesens John ist vom Antrag nicht erfasst. Der Bauantrag wurde vom Architekturbüro Laug, Ohlsbach erstellt. Herr Laug hat auch das Bauvorhaben Kiefer begleitet. Eine entlang dem Gefälle verlaufende Trockenmauer entfällt. Dafür werden 2 waagrecht zum Hang hin verlaufende Trockenmauern erhöht.
Dem Bauantrag wird
zugestimmt. 4)
Bauantrag Bruder
§ 201
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Weizenfeld“ für
das im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg für
Wohnbebauung ausgewiesene Gebiet
Die Angelegenheit stand bereits auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.09.2003. Auf die dort gefassten Beschlüsse wird zunächst Bezug genommen. Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg ist für die Gemeinde Ortenberg im Gewann „Weizenfeld“ eine Fläche von ca. 3,8 ha für Wohnbebauung ausgewiesen bzw. vorgesehen. Für diese Fläche soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Weizenfeld“ aufgestellt werden. Zu diesem Top wurde Frau Stern vom Ingenieurbüro Weissenrieder zugezogen. Gemeinderat Witschel wünscht in diesem Baugebiet eine sozialverträgliche Bebauung mit einem entsprechenden Größenzuschnitt der Bauplätze. Dementsprechend sollen den Bauwilligen kleinere Grundstücke mit Reihenhausbebauung angeboten werden. Ebenso soll an seniorengerechtes Wohnen gedacht werden. Die könnte auch mit einem Bauträger realisiert werden. Gemeinderat Schulze stellte fest, dass diese Vorstellungen sich auch mit der CDU-Fraktion decken. Diese wünscht sich eine gemischte Bebauung mit Einzel- und Reihenhäusern, je nach Bedarf.
Frau Stern erklärte weiter, die Lage des Baugebietes, das Lärmgutachten (Umgehungsstraße), der Wasser- und Bodenschutz sowie die Versickerungsflächen werden sich auf den Entwurf des Bebauungsplanes auswirken. Wie gewünscht, werden Reihen- Doppel- und Einzelhäuser eingeplant, wobei jedoch auf eine große Flexibilität geachtet werden soll. Die topografische Vermessung kann jetzt bereits durchgeführt werden.
Gemeinderat Witschel wollte noch wissen, wie viel Wohneinheiten das 4 ha große Gelände bietet. Hierzu konnte Frau Stern zum jetzigen Planungsstand noch keine Aussage machen.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weizenfeld“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V. § 4 Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan umfasst die auf dem beigefügten Lageplan gekennzeichneten bzw. ersichtliche Fläche. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zusammen mit der Planerin zu erarbeiten und die entsprechenden weiteren Gemeinderatsbeschlüsse vorzubereiten. § 202 Durchführung einer Baulandumlegung für das Gebiet des künftigen
Bebauungsplanes „Weizenfeld“
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 17.11.2003 § 210
Bauanträge
1. Herrn Verz.Nr. 43/2003 Hermann Danner Bauvoranfrage Hölderlinstr. 10 Neubau eines Wohnhauses mit Büro 77654 Offenburg Flst.Nr. 6206/1, Kinzigtalstraße
2. Frau Verz.Nr. 44/2003 Natalie Hillebrand Sanierung und Renovierung des vorhandenen Glashüttenweg 4 Einfamilienwohnhauses 77709 Wolfach Flst.Nr. 7683/22, Bühlweg 26
3. Herrn Verz.Nr. 45/2003 Uwe Michenfelder Neubau von 2 Fertiggaragen Am Marktplatz 10 Flst.Nr. 6120/8, Am Marktplatz 10 77799 Ortenberg
4. Eheleute Verz.Nr. 46/2003 Diana und Hans-Jürgen Schatz Einbau von 2 Dachgauben Im Sommerhäldele 12 Flst.Nr. 8245, Im Sommerhäldele 12 77799 Ortenberg
zu 1. Mit dieser Bauvoranfrage möchte Herr Danner die Bebauungsmöglichkeiten dieses Grundstückes prüfen lassen. Herr Danner beabsichtigt auf das im Bebauungsplan „Hauptstraße 1“ als Gewerbefläche ausgewiesene Baugrundstück ein Wohnhaus mit Büro zu erstellen. Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung vorhanden. Im zeichnerischen Teil ist ein Baufenster eingetragen, für das eine gewerbliche Nutzung gilt. Einstimmiger Beschluss: Die Entscheidung über die Bauvoranfrage Danner wird zurückgestellt, bis der Bebauungsplan Hubergässle aufgestellt ist. zu 2. Mit diesem Bauantrag ist die Sanierung des alten Winzerhofes Bühlweg 26 verbunden. Veränderungen an der Gebäudeaußenseite bzw. am Dach sind nicht vorgesehen. An der Südwestseite wird ein Teil des alten Stallanbaus abgebrochen. Im Bauantrag sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Einstimmiger Beschluss: Dem Bauantrag wird zugestimmt. zu 3. Der Bauherr möchte an der südlichen Grundstücksgrenze 2 Fertiggaragen mit Flachdach errichten. Einstimmiger Beschluss: Bei diesem Bauantrag war Gemeinderat Kiefer als Planfertiger befangen und hat während der Abstimmung im Zuhörerraum Platz genommen. Dem Bauantrag wird zugestimmt. zu 4. Die Bauherrin möchte auf beiden Dachhälften je eine Dachgaube:
Länge: 5,51 m Neigung: 15° errichten. Im Bebauungsplan Sommerhäldele wäre der Aufbau von Dachgauben bei flachgeneigten Dächern nicht zulässig. Es ist zur Genehmigung somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Einstimmiger Beschluss: Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde einstimmig zugestimmt.
§ 211
Abschluss eines neuen Kindergartenvertrages mit der katholischen
Pfarrgemeinde St. Bartholomäus nach Neufassung des Kindergartengesetzes
zum 01.01.2004
Zu diesem Top wurde die Kindergartenleiterin Frau Knapps zugezogen. Durch ein Missverständnis kam Frau Kempf von der Verrechnungsstelle für katholische Kindergärten erst um 18.55 Uhr. Außerdem wird das Berechnungsverfahren wesentlich vereinfacht. Zu Punkt 1.1 des Vertrages befürchtet Gemeinderat Buchta eine Festschreibung auf 6 Gruppen falls die Gemeinde einen eigenen Kindergarten baut. Bürgermeister Litterst verweist auf die Kündigungsfrist unter 6.2 von einem Jahr. Auf Vorschlag von GR Inge Schuppler wird bei 1.1 das Wort derzeit eingefügt. (Die Kirchengemeinde betreibt im Gebäude Obere Matt 13 derzeit folgende 6 Kindergartengruppen). Gemeinderat Buchta wünscht zu Punkt 3.2 Aufklärung welche kirchlichen Regelungen hier gemeint sind. Antwort z.B. die Abweichung vom BAT. Bei Punkt 3.3 wird das Wort Abstimmung mit Einvernehmen übersetzt. Alle 6 Punkte unter 3.3 werden auf Zustimmung gesetzt.
Gemeinderat Witschel wünscht Aufklärung über die Beschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände im Wert über 2.000,- € je Kindergartengruppe in Punkt 3.3 Antwort: Die Beschaffungen können selbstverständlich nur im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes getätigt werden. Der Kindergarten beherbergt derzeit 144 Kinder. Falls diese Zahl überschritten wird und eine Kooperation mit einem anderen Kindergarten notwendig werden würde, liegt diese in jedem Fall außerhalb dieses Vertrages. Zu Punkt 4.2.3: Die Verwaltungskosten für die Rechnungsführung, Aufstellung der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes fließen in die Betriebskosten ein. In Punkt 5.1 wird das Wort „sollen“ gestrichen. In Punkt 5.2 wird folgender Punkt eingefügt: Das Kuratorium tritt mindestens 2 mal jährlich zusammen. Gemeinderat Thomann gibt zu bedenken, dass in 4.2.2 auch Aufwendungen geltend gemacht werden können, die nicht mit dem Kindergartenbetrieb zusammenhängen, da in dem Anwesen Obere Matt 13 auch anderen Einrichtungen untergebracht sind wie z.B. eine Wohnung, der St. Bartholomäus-Saal, die Gemeinschaftsräume für die Ministranten usw. Wenn also Reparaturen an den Gemeinschaftsanlagen wie Dach, Heizung, Fassade, Außenanlagen usw. anfallen, muss hierfür ein gerechter Verteilerschlüssel gefunden werden. Frau Kempf wird beauftragt hierfür eine Formulierung auszuarbeiten. Gemeinderat Vollmer wünscht eine Erläuterung zu den Berechnungsmodellen. Frau Kempf wird den Vertrag mit allen Änderungen, neu formuliert in der nächsten Sitzung zur Ratifizierung vorlegen. § 212
Änderung der Rechtsform des Elektrizitätswerkes Mittelbaden AG
Das E-Werk Mittelbaden strebt eine Änderung seiner Rechtsform von einer AG in eine AG & Co.KG (Personengesellschaft) an. Die Änderung der Rechtsform der E-Werk AG wurde von den Städten Lahr und Offenburg wegen der Änderung der Unternehmensbesteuerung veranlasst. Es soll damit eine nachteilige Körperschaftssteuerregelung umgangen werden. Diese wird auf jährlich 900.000 € beziffert, d.h. die beiden Städte würden hier eine Steuerersparnis in der vorgenannten Höhe erreichen. Die anderen Aktionäre sind von der Neuregelung nicht berührt, müssen jedoch der Änderung der Rechtsform zustimmen.
Einstimmiger Beschluss: Der Änderung der Rechtsform des E-Werk Mittelbaden wird zugestimmt.
§ 213
MitteilungenBei der Aktivkohlefilteranlage wird z.Zt. der Vorplatz befestigt. Für die Wasserbeprobungen ist ein neuer Vertrag zu schließen. Es ist ein Tag der offenen Tür geplant. Bei der Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten soll das Gerichtsurteil abgewartet werden. Die Partnergemeinde Stotzheim hat zum Patroziniumstag am 07.12.2003, eingeladen.
§ 214
Bekanntmachungen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. § 215 Wünsche und Anträge
Gemeinderat Witschel beantragt eine Bürgerversammlung zu Beginn des nächsten Jahres.
Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Schriftführer: |
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Gemeinsame öffentliche Verhandlung der Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg vom 24.11.2003 § 217
Erlass einer Satzung über die Gründung eines Zweckverbandes In gemeinsamen Sitzungen vom 02.12.2002 und vom 29.01.2003 haben die Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg über die Errichtung einer Aktivkohlefilteranlage für beide Gemeinden beraten und Beschlüsse gefasst. In der Sitzung vom 16.03.2003 wurde beschlossen, dass für die Wassergewinnung und die Wasseraufbereitung der Gemeinden Ohlsbach und Ortenberg ein Zweckverband gegründet wird. Die Erarbeitung einer Satzung für diesen Zweckverband hat sich, mehr als ursprünglich vorhersehbar, als relativ schwierig erwiesen. Vor allen Dingen mussten steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Zur Erarbeitung wurden neben dem Landratsamt auch die Gemeindeprüfungsanstalt, sowie die Wibera AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zur Beratung zugezogen. Ferner fanden Gespräche mit dem Finanzamt und einem Steuerberater statt. Der nunmehr vorgelegte Entwurf wurde bereits von der Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Diese hat Zustimmung signalisiert. Der Gemeinderat der Gemeinde Ohlsbach hat die Satzung in einer Sitzung vom 17.11.2003 vorberaten. Er möchte, dass die Zuständigkeit der Verbandsversammlung für die Vergabe von Lieferung und Leistung für Maßnahmen mit einem Auftragswert von über 10.000 € festgesetzt wird. Der erste Entwurf der Satzung sah hierfür ein Auftragswert von 20.000 € vor (§ 8 Abs.2). Dies hat zur Folge, dass in § 11 Abs. 3a ebenfalls der Betrag von 10.000 € eingesetzt wird. In § 7 Abs. 1 wird vorgeschlagen, dort das Wort „je“ einzufügen. Gleiches gilt für § 9 Abs. 4.
Bürgermeister Litterst eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Gemeinderäte aus Ohlsbach mit Bürgermeister Horst Wimmer an der Spitze, sowie die Zuhörer. Zunächst gab Herr Bürgermeister Litterst einen chronologischen Abriss über die lange Geschichte der Kohlefilteranlage. Dann übergab er Bürgermeister Horst Wimmer das Wort. Dieser führte einleitend auf, dass es für die Gemeinde Ohlsbach eine recht ärgerliche Sache war, in die neue Wassergewinnungsanlage Millionen investiert zu haben, um sie dann letztendlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung betreiben zu können. Die Aussagen des Technologiezentrum, dass sich das 2,6 Dichlorbenzamid bis zur Inbetriebnahme von selbst reduzieren würde, ist nicht eingetroffen. Die vorgenannte Satzung wurde im Gemeinderat Ohlsbach eingehend vorberaten. Es wurden dabei nur geringfügige Änderungen vorgeschlagen. Ferner möchte der Gemeinderat Ohlsbach eine Änderung des § 13 Abs. 1. Bürgermeister Wimmer und die Mehrheit der Ohlsbacher Gemeinderäte plädierten jedoch dafür, den § 13 Abs. 1 so zu belassen, wie vorgesehen. Dadurch könne auch die Vertretung von Wassermeister Braun, Ortenberg durch Wassermeister Salzer, Ohlsbach als gesichert angesehen werden. Eine Schulung der Wassermeister ist zwar teuer, jedoch dringend erforderlich, wenn die Gemeinden mit der Wasserversorgung autonom bleiben wollen. Gemeinderat Bruder aus Ohlsbach meldete sich zu Wort und erklärte, dass der Gemeinderat in Ohlsbach mehrheitlich darüber abgestimmt habe, den § 13 Abs.1 offen zu gestalten. Er wünscht unter anderem, dass das Wort „vorerst“ eingeführt wird. Gemeinderat Plohmann, Ohlsbach, erklärte, dass er dafür sei, dass der § 13 unverändert wie in dem Entwurf bleiben sollte. Gemeinderat Brüderle aus Ohlsbach bedauert, dass nach seiner Meinung die Satzung so kurzfristig vorgelegt wurde. Dadurch war es nicht möglich, eigene Gedanken in den Entwurf einzubringen. Er wollte wissen, ob der Zweckverband auch Grundstücke aufkaufen könne. Bürgermeister Litterst, Ortenberg, erklärte hierzu, dass auf den Zweckverband die Gemeindeordnung und das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit anzuwenden ist und dass der Zweckverband selbstverständlich Grundstücke aufkaufen könne, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben brauche. Bürgermeister Wimmer erklärte, dass er die vorgebrachten Vorwürfe für nicht gerechtfertigt halte. Im Satzungsentwurf mussten große Probleme im steuerlichen, verwaltungsrechtlichen und juristischer Art bewältigt werden. Gemeinderat Witschel, Ortenberg erklärte, dass er die Ängste für unbegründet halte, da nach der Satzung kein Mitglied das andere überstimmen könne. Sämtliche Beschlüsse sind gemeinsam zu fassen. Die Verbandsversammlung trage die Verantwortung, außerdem fehlen derzeit jegliche Erfahrungen, die jedoch in den nächsten 1 bis 2 Jahren gesammelt werden könnten. Dann sei immer noch Zeit um entsprechend zu reagieren.
Gemeinderat Stehle aus Ohlsbach erklärt, dass nach seiner Meinung der § 13, wie im Entwurf vorgesehen übernommen werden sollte.
Gemeinderätin Jansen aus Ohlsbach betonte, dass die Satzung etwas allgemeiner gehalten werden sollte, um bei technischen und wirtschaftlichen Änderungen besser reagieren zu können. Auch sie plädierte für die Änderung des § 13.
Gemeinderat Vollmer, Ortenberg, erklärte, er sei leicht irritiert, weil er die Mitteilung erhalten habe, dass der Gemeinderat Ohlsbach die Satzung eingehend beraten und akzeptiert habe.
Gemeinderat Schulze, Ortenberg dankte beiden Verwaltungen, dass die Satzung trotz der großen verwaltungsrechtlichen, juristischen und steuerlichen Schwierigkeiten auf den Weg gebracht werden konnte. Er erklärte, dass seine Fraktion dieser wie vorgelegt zustimmen werde.
Gemeinderat Thomann, Ortenberg betonte, dass das Vertrauen gewahrt bleibt. In den §§ 10 und 11 ist der Vorsitz geregelt und der Zweckverband regelt seine Aufgaben in eigener Zuständigkeit.
Nach ausgiebiger Diskussion beantragte Bürgermeister Wimmer, Ohlsbach, die Abstimmung des Ohlsbacher Gemeinderates. Sein Beschlussantrag lautet:
Der Gemeinderat Ohlsbach beschließt die Verbandssatzung des Zweckverbandes „Wassergewinnung und Wasseraufbereitung Ortenberg-Ohlsbach“ wie vorgelegt.
Beschluss des Ohlsbacher Gemeinderates: Der Satzung wurde mehrheitlich mit 6 Ja- und 4 Nein-Stimmen zugestimmt, bzw. diese so beschlossen. Beschluss des Ortenberger Gemeinderates: Einstimmiger Beschluss: Der Verbandssatzung wird vorgelegt zugestimmt bzw. sie wird in dieser Form erlassen.
§ 218
Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wassergewinnung und Wasseraufbereitung Ortenberg – Ohlsbach“ als Vertreter der Mitgliedsgemeinden gem. §7 Abs. 2 der Verbandssatzung
Nach § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Wassergewinnung und Wasseraufbereitung Ortenberg – Ohlsbach“ sind jeweils die Vertreter als Mitglieder der Verbandsversammlung zu wählen.
Es wurden vorgeschlagen: Für die Gemeinde Ohlsbach die Herren Michael Bruder, Otto Plohmann und Herr Helmut Stehle.
Einstimmiger Beschluss: Die vorgenannten Herren wurden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt.
Für die Gemeinde Ortenberg Frau Gemeinderätin Inge Schuppler sowie die Herren Gemeinderäte Peter Schulze und Victor Witschel
Einstimmiger Beschluss: Gemäß dem Vorschlag wurden die vorgenannten Gemeinderäte gewählt. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat:
Der Schriftführer: |
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 15.12.2003 § 219 Bauanträge
1. Herrn Verz.Nr. 47/2003 Martin Heuberger Neubau eines Geräte-Schuppens Kinzigtalstr. 9 Flst.Nr. 6189/6, Kinzigtalstraße 9 77799 Ortenberg 2. Eheleute Verz.Nr. 48/2003 Rita Böcherer und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Satteldach Stefan Ross und einer Doppelgarage Am Marktplatz 8 Flst.Nr. 1166, Offenburger Str. 3a 77799 Ortenberg 3. Eheleute Verz.Nr. 49/2003 Karola und Rainer Busam a) Abbruch des Bestehenden Gebäudes Am Marktplatz 10 b) Neubau eines 1 Familienwohnhauses mit 77799 Ortenberg Einliegerwohnung und Nebengebäude Flst.Nr. 213, Freudental 6 4. Eheleute Verz.Nr. 50/2003 Lucia und Franz Sester Bau einer Dachgaube Hauptstr. 54 Flst.Nr. 1218, Hauptstr. 54 77799 Ortenberg 5. Herr Verz.Nr. 51/2003 Willi Franke Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einlieger- Martin-Luther-Str. 24 wohnung und Carport 76327 Pfinztal-Berghausen Flst.Nr. 9000, Joseph-Vollmer-Str. 19
Herr Heuberger möchte auf seinem nördlichen Grundstücksteil einen landwirtschaftlichen Geräteschuppen errichtet. Bevor er eine förmliche Bauvoranfrage einreicht, bittet er um Stellungnahme der Gemeinde zu dem Bauvorhaben. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße I“. Im zeichnerischen Teil ist der nördliche Teil des Grundstückes von Herrn Heuberger, also der Bereich der überbaut werden soll, als Grünfläche (Parkanlage) überplant (s. Anlage). Im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes (Ziffer 1.3. der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen) bestehen Festsetzungen zur Gestaltung von Nebenanlagen und Garagen. Danach müssen sich Nebengebäude hinsichtlich Baumasse und Baugestaltung den Hauptgebäuden unterordnen und in guter baulicher Zuordnung zum Hauptgebäude stehen. Einstimmiger BeschlussGegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. Herr Heuberger hat noch vor der Sitzung dem Protokollführer telefonisch mitgeteilt, dass er von der Bahn AG ein Überfahrtsrecht erhält. Damit kann die Einfahrt zu dem geplanten Geräteschuppen bestehen bleiben.
Die Eheleute Böcherer/Ross haben für das Baugrundstück südlich des Anwesens Hansinger, den Bauantrag eingereicht. Es ist beabsichtigt, ein 1-Familienwohnhaus und eine Doppelgarage, jeweils mit Satteldach, zu errichten.
Die Erschließung des sogenannten Hinterliegergrundstückes erfolgt über das bebaute Grundstück, Flst.Nr. 1163/2 (Anwesen Hansinger). Hierzu bestehen 2 Baulasten hinsichtlich der Verlegung der Anschluss- und Versorgungsleitungen und der Zufahrt in einer Breite von mindestens 3,00 m. Die Anschlussleitungen an die Hauptleitungen in der Offenburger Straße sind von den Bauherrn zu tragen. Einstimmiger BeschlussDie geplante Garage muss um einen Meter nach Süden verschoben werden, damit die Zufahrt zu den westliche gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücken erhalten bleibt. Ansonsten wurden gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.
Die Eheleute Busam möchten das Grundstück Flst.Nr. 213 neu bebauen. Hierzu wird das vorhandene alte Wohngebäude abgerissen. An etwa gleicher Stelle wird ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Nebengebäude (Garagen) errichtet.
Einstimmiger BeschlussGegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.
Die Bauantragsteller möchten auf der nördlichen Dachhälfte eine Dachgaube errichten.
Einstimmiger BeschlussGegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.
Bei diesem Bauantrag war Gemeinderat Schulze als Nachbar befangen und hat während der Abstimmung im Zuhörerraum Platz genommen.
Einstimmiger BeschlussGegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt.
§ 220
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die „7. Änderung der Satzung über den Anschluss an die Öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser-Wasserversorgungssatzung WVS-vom 30.11.1992“ Neufestsetzung der Wassergebühren
Die Gebührenkalkulation ergibt eine kostendeckende Gebühr von 1,32 €/m³ für das Haushaltsjahr 2004 allein betrachtet.
Die Gesamtkosten wurden mit 251.252,00 € berechnet. Darin sind sowohl die Aufwendungen für den Betrieb der gemeindlichen Wasserversorgung, bestehend aus Hochbehälter und Leitungsnetz, sowie für die Aktivkohlefilteranlage (69.602,00 €) enthalten.
Aus den beiden Vorjahren sind jedoch noch Gewinne vorhanden. Dies können zwar noch mit Verlustvorträgen aufgerechnet werden; letztendlich verbleiben aber noch Kostenüberschreitungen aus Vorjahren von 38.568,67 €. Diese müssen noch zugunsten der Gebührenzahler ausgeglichen werden. Dadurch verringert sich der gebührenfähige Aufwand von 251.252,00 € auf 212.583,33 € (s. Pos. 1.9 der Kalkulation). Dadurch verringert sich die Gebühr von 1,32 €/m³ auf 1,01 €/m³. Eine Gebührenerhöhung scheidet also aus; in Betracht kommt allenfalls eine Gebührensenkung. Betrachtet werden allerdings dabei auch, dass die Aktivkohleanlage noch nicht komplett abgerechnet ist. Dies gilt insbesondere auch für die Leistungen unseres Wassermeisters und seines Stellvertreters für die Aktivkohleanlage. Somit wäre zu überlegen, die bisherige Gebühr von 1,43 €/m³ beizubehalten und dann im Jahr 2005 eine Anpassung vorzunehmen. Beschlussvorschlag:
1. Der Kalkulation der Wassergebühr vom 12.12.2003 wird zugestimmt.
2.
Es wird für 2004 die Gebühr von 1,43 €/m³ festgesetzt; eine Änderung der
Wassersatzung 3. Der in den Jahren 1998 bis 2003 insgesamt festgestellte bzw. zu erwartende Gewinn von insgesamt 45.038,67 € ist in der Gebührenkalkulation 2004 mit der o. Verbrauchsgebühr auszugleichen. Dabei wurde für das Jahr 2003 nicht von den Planansätzen, sondern vom dem zu erwartenden Rechnungsergebnis ausgegangen. 4. Kalkulationsgrundlagen sind die Ansätze im Haushaltsplanentwurf, Stand: 12.12.2003. 5. Die kalkulatorischen Zinsen werden nach der Restwertmethode berechnet. 6. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 5,50 %.
7.
Die Abschreibungen werden linear nach der Bruttomethode ermittelt und die
passivierten
Einstimmiger Beschluss Dem Beschlussvorschlag wurde ohne weitere Diskussion einstimmig zugestimmt.
§ 221
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung über die „5. Änderung der Satzung über die Öffentliche Abwasserbeseitigung-Abwassersatzung AbwS- vom 14.12.1998“ Neufestsetzung der Abwassergebühren
Die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2004 ergibt eine kostendeckende Gebühr von 2,31 €/m³. Dies entspricht genau dem aktuellen Gebührensatz der 4. Änderung der Abwassersatzung vom 11.12.2001. Eine Satzungsänderung ist also nicht erforderlich, wenn die Gebühr kostendeckend auch für 2004 erhoben werden soll. In dieser Gebührenkalkulation ist auch das voraussichtliche Ergebnis aus 2003 bereits berücksichtigt. Nach den vorliegenden Zahlen ist in 2003 mit einem Gewinn von 28.195,00 € auszugehen. Dieser würde durch die Vorjahresverluste der Jahre 1998 bis 2002 von insgesamt 27.294,63 € kompensiert werden. Dies hätte zur Folge, dass die im nächsten Jahre endgültig zu erstellenden Nachkalkulation für 2003 volle Kostendeckung im Ergebnis ausweisen würde. Lediglich 900,37 € müssten als Gewinn in 2004 übertragen und dort von den anrechenbaren Kosten abgesetzt werden (s. Pos. 1.2 bis 1.5 der beiliegenden Gebührenkalkulation vom 11.12.2003). Beschlussvorschlag:
1. Der Kalkulation der Abwassergebühr vom 11.12.2003 wird zugestimmt. 2. Es wird für 2004 die kostendeckende Gebühr von 2,31 €/m³ festgesetzt; eine Änderung der Abwassersatzung ist daher nicht erforderlich. 3. Der in den Jahren 1998 bis 2003 insgesamt festgestellte bzw. zu erwartende Gewinn von insgesamt 900,37 € ist in der Gebührenkalkulation 2004 mit der o. Verbrauchsgebühr auszugleichen. Dabei wurde für das Jahr 2003 nicht von den Planansätzen, sondern vom dem zu erwartenden Rechnungsergebnis ausgegangen. 4. Kalkulationsgrundlagen sind die Ansätze im Haushaltsplanentwurf, Stand: 11.12.2003. 5. Die kalkulatorischen Zinsen werden nach der Restwertmethode berechnet. 6. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 5,50 %. 7. Die Abschreibungen werden linear nach der Bruttomethode ermittelt und die passivierten Ertragszuschüsse aufgelöst.
Einstimmiger Beschluss Dem Beschlussvorschlag wurde ohne weitere Diskussion einstimmig zugestimmt.
§ 222
Beschlussfassung des Gemeinderates über den Betriebsplan des Gemeindewaldes Ortenberg 2004
Zu diesem Top wurde der zuständige Forstbetriebsbeamte Herr Burkhard Sieferle zugezogen. Herr Sieferle erläuterte den Forstbetriebsplan und beantwortete die Fragen der Gemeinderäte. Die hohen Betriebskosten resultieren hauptsächlich aus den Steillagen des Ortenberger Waldes. Die Unterhaltung der Waldwege wurde auf ein Mindestmaß reduziert. Gemeinderat Schulze wies darauf hin, dass insbesondere der Jungbestand besonderer Pflege bedarf. Einstimmiger Beschluss: Dem vorgelegten Betriebsplan 2004, mit dem Nutzungsplan und dem Arbeitsplan wurde gem. § 51 Abs. 2 LWaldG einstimmig zugestimmt.
§ 223
Vergabe eines Auftrages zur Herstellung einer Zaunanlage für die Aktivkohlefilteranlage der Wasserversorgung Ohlsbach/Ortenberg
Die Firma Wave GmbH, die mit der Bauleitung zur Errichtung der Aktivkohlefilteranlage für die Gemeinden Ohlsbach und Ortenberg beauftragt ist, hat die Arbeiten zur Herstellung einer Zaunanlage ausgeschrieben. Im Wege dieser beschränkten Ausschreibung wurden insgesamt 7 Fachfirmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei dieser Firmen haben Angebote abgegeben. Diese wurden am 18. November 2003 geöffnet. Die Angebote wurden von der Firma Wave rechnerisch geprüft. Das günstigste Angebot hat die Firma Draht Disch in Bollschweil abgegeben. Nach Angaben der Bauleitung hat die Firma Disch bereits mehrfach im hiesigen Raum zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet. Einstimmiger Beschluss Der Auftrag zur Erstellung der Zaunanlage wird, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, an die Firma Draht Disch aus Bollschweil vergeben. § 224 Aufnahme eines Darlehens zum Bau der Aktivkohlefilteranlage für die Wasserversorgung Ohlsbach/Ortenberg
Bürgermeister Litterst war bei diesem Tagesordnungspunkt befangen. Er nahm vor Beginn der Beratung im Zuhörerraum Platz. Im Haushaltsplan der Gemeinde Ortenberg für das Jahr 2003, ist für den Bau der Aktivkohlefilteranlage ein Darlehen in Höhe von 164.400,- € vorgesehen. Angebote der Geldinstitute mit aktuellen Konditionen vom heutigen Tag wurden in der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt. Einstimmiger Beschluss Das Annuitätsdarlehen in Höhe von 164.400,- € wird mit einem variablen Zinssatz von 2,65 % (fest auf 90 Tage) bei der Volksbank Offenburg eG aufgenommen. § 225
Mitteilungen
Die Arbeiten an der Aktivkohlefilteranlage wurden größtenteils ordentlich abgeschlossen. Kleine Nachbesserungsarbeiten sind noch zu erledigen. Laut einer Mitteilung des Gemeindetages ist der Ortenaukreis mit der Kreisumlage von 27 Punkten der günstigste Kreis in Baden-Württemberg. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Schriftführer: |
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