TABELLE G 2.2:Übersicht der Rangfolge der Varianten (Gesamtbeurteilung mit unterschiedlicher Gewichtung der Schutzgüter) und Ergebnisinterpretation

SCHUTZGUT / LANDSCHAFTSPOTENTIAL GEWICHTUNGSFAKTOR FÜR DIE GESAMTBEURTEILUNG

Variante
I

Variante Ib

Variante II

Variante III

Variante IV

Nullvariante
(bestehende
Ortsdurch-
fahrt)

Boden (2)

Rang 4

Rang 3

Rang 6

Rang 5

Rang 2

Rang l

Grundwasser (l)

Rang 4

Rang 3

Rang 6

Rang 5

Rang 2

Rang l

Oberflächengewässer (0,5)

Rang 2

Rang 2

Rang 5

Rang 6

Rang 2

Rang l

Biotope/Flora (1,5)

Rang 4

Rang 3

Rang 6

Rang 5

Rang 2

Rang l

Biotope / Fauna (l ,5)

Rang 4

Rang 3

Rang 6

Rang 5

Rang 2

Rang l

Erholung / Landschaft (2)

Rang 3

Rang 4

Rang 6

Rang 4

Rang 2

Rang l

Mensch / Wohnen (3)

Rang 2

Rang l

Rang 5

Rang 5

Rang 3

Rang 6

GESAMTBEURTEILUNG PUNKTBEWERTUNG IN ABHÄNGIGKEIT VOM GEWICHTUNGSFAKTOR

37 Punkte

30 Punkte

66 Punkte

56 Punkte

26 Punkte

27 Punkte

 

Begründung der Wahl der Gewichtungsfaktoren:
Die Gewichtungsfaktoren für die oben durchgeführte Gesamtbeurteilung sollen das Wirkungsgefüge aller Schutzgüter im Planungsraum entsprechend ihrer Wichtigkeit zur Erhaltung der bestehenden Funktionen berücksichtigen. Das gewählte Verhältnis der Gewichtungsfaktoren zueinander ist nach Einschätzung des Verfassers dafür geeignet und resultiert aus der Kenntnis der Grundlagenermittlung zur vorliegenden UVS und der voraussichtlichen Projektwirkungen. Das Schutzgut Mensch muss dabei eindeutig im Vordergrund stehen. Die Schutzgüter Erholung/Landschaft, Boden, Flora/Fauna dienen der Erhaltung einer lebenswerten Umwelt im nahen Umfeld größerer Siedlungsansammlungen, sowie der Erhaltung der Nahrungsgrundlage einschl. dem Trinkwasser. Das Schutzgut Grundwasser erhält ebenfalls seinen entsprechenden Stellenwert, unter Berücksichtigung der beim Schutzgut Boden bereits enthaltenen Bewertung der Schutzfunktion. Die vom Projekt betroffenen Oberflächengewässer stehen in ihrer Wichtigkeit hinter den übrigen Schutzgütern zurück zumal die Projektwirkungen auf dieses Schutzgut relativ gering und die Möglichkeiten der Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen problemlos in die Planung integriert werden können.
ERGEBNISINTERPRETATION:

Variante I

nimmt im Vergleich der Neubauvarianten, außer bei den Schutzgittern Oberflächengewässer und Mensch, jeweils mittlere Ränge ein; beim Schutzgut Oberflächengewässer, den gleichen Rang wie Variante Ib und IV; beim Schutzgut Mensch (im Gesamtvergleich), Rang 2 hinter Variante Ib.


Variante Ib

nach der Variante IV, im Vergleich der Neubauvarianten, geringstes ökologisches Risiko; für das Schutzgut Mensch, in bezug auf Lärmimmissionen und Trennwirkung durch den Verkehr, beste Lösung im Gesamtvergleich; in bezug auf das Schutzgut Erholung/Landschaft schneidet nur die Variante II schlechter ab.


Variante II

im Gesamtvergleich insgesamt größtes ökologisches Risiko; nur beim Schutzgut Mensch schneidet die Nullvariante noch schlechter ab; beim Schutzgut Oberflächengewässer schneidet nur die Variante III noch schlechter ab.


Variante III

im Gesamtvergleich nach der Variante II größtes ökologisches Risiko; beim Schutzgut Oberflächengewässer größtes ökologisches Risiko; beim Schutzgut Mensch etwa gleiche Risikobeurteilung wie bei Variante II (Rang 5).


Variante IV,

im Vergleich der Neubauvarianten geringstes ökologisches Risiko außer beim Schutzgut Mensch, dort nimmt die Variante den Rang 3, hinter den ortsfernen Varianten I und Ib ein.


Nullvariante

im Gesamtvergleich, geringstes ökologisches Risiko. Das Ergebnis verdeutlicht die hohe Immissionsbelastung für den Menschen, alle anderen Schutzgüter bleiben ohne Neubelastung


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