Umweltverträglichkeits-
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Stellungnahme des Gemeinderates zur Umgehungsstraße für Ortenberg |
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| Verteiler: Herr Bürgermeister
Litterst Gemeinderäte: Frau Collmann, Frau Schuppler, Frau Sieferle
Herr Buchta, Herr Dresel, Herr Kempf, Herr Kiefer, Herr Schulze, Herr Sieferle,
Herr Thomann, Herr Vollmer, Herr Witschel
Wir, die Unterzeichner, möchten auf die Gemeinderatsversammlung
vom 22 Juni 1998 zuruckkommen und ihnen nochmals unsere dort geäußerten
Sorgen, Bedenken und Argumente bezüglich der Diskussion über
die Trassenfühnung der sich in Planung behndlichen nordlichen Ortsumgehung
von Ortenberg nahe bringen.
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Da diese nur westlich der Bahnlinie verlaufen kann,
wäre ein weiterer Knotenpunkt nötig) im übrigen wäre
die verkehrstechnische Anbindung des hoffentlich bald wachsenden
Ortenberger Gewerbegebietes wesentlich attraktiver.
Des weiteren könnte sich die Gemeinde bei einer vielleicht irgendwann einmal stattfindenden westlichen Enweiterung des Wohngebietes zwischen Bruchstraße und Kochgaßle wesentlich attraktiver präsentieren. Aus unserer Sicht kann nur die einzig richtige Lösung sein: Knotenpunkt westlich der Bahnlinie, mindestens auf Höhe der heutigen Abfahrt des Ortenberger Gewerbegebietes. Soweit wie möglich westliche (kinzigseitige) Trassenführung der Umgehungsstraße! Zur Diskussion stellen wollen wir auch die Anbindungen der Umgehung an die Kreisstraße mittels Kreisverkehr. Ist es sinnvoll, Umgehung und Ortsdurchfahrt gleichrangig zu behandeln? Sollte nicht durch bevorzugte Straßenfuhnung (Vorfahrtsregelung) der Verkehrsfluß über die Umgehung geleitet werden? Zudem ware die Larm- und Schadstoffentwicklung geringer (stetiges bremsen und beschleunigen des Umgehungsverkehrs entfiele). Henr Litterst, wir möchten Sie nochmals an Ihr kämpferisches Versprechen, welches Sie wahrend der Bürgerversammlung am 11.03.97 in der Schloßberghalle Ortenberg abgegeben haben, erinnern: Dort wurde erstmals, wenn auch vom für die Planung zuständigen Ingenieur, Herrn NoRwik, als Lösung dementiert, eine Planung mit östlicher Trassenführung präsentiert (..."die Ortenberger sollen die eingezeichnete Trassenfuhrung vergessen. Sie ist nicht zumutbar'...). Sie haben damals, auf die Nachfrage von Dieter Harter, ob dem auch wirklich so sei, zugesagt: "Eine Trassenführung ostlich der Bahnlinie ist nicht diskutabel. Wenn doch, werden die Verantwortlichen auf erbitterten Widerstand stoßen." (siehe OT - vom 13.03.97) (Entgegen Ihrer Aussage während der Gemeinderatssitzung hat sich seither keine andere Ausgangslage ergeben: Die südliche Weiterführung der Umgehung zum jekigen Zeitpunkt war bereits damals vom Tisch. Daß eine westliche Trassenfühnung aufgrund einer zusatzlich benötigten Brücke gegenüber einer östlichen teurer ist, ist wohl einleuchtend.) Herr Litterst, wir verlassen uns auf Ihr Versprechen. Wir bitten Sie und den Gemeinderat, haben Sie den Mut, die Ausdauer und das Geschick die für das gesamte Ortenberg richtige Lösung "westliche Trassenführung" durchzusetzen. Ortenberg wartet It. erster Aktennotiz seit 1970 (OT vom 25.11.93) auf die Umgehung - die sinnvolle Lösung darf nun nicht ein paar Wochen Zeitgewinn geopfert werden. Sie manifestiert das Erscheinungsbild, den Wohnwert und die Entwicklungsmöglichkeit Ortenbergs in diesem Bereich für Jahrzehnte. Ortenberg, im Juli 1998 |
| Unterzeichner: Friedrich Harter, Brigitte Harter, Jochen Flick, Gabriele Flick, Irene Flick, Wolfgang Falk, Angelika Falk, Hedwig Falk, Dieter Harter, Daniela Harter, U. Nagel, Dietmar Nagel, Carmen ??, Urban Harter, Andreas Harter, Isolde Harter, Michael Schäfer, Margit Schäfer, Schat, G. Heiberger, S. Heiberger, Uwe Loch, ?? Loch, Th. Schille, J. Schille, Ursula Schille, Sieglinde Suhm, Felix Sieferle, Jannik Sieferle, Rona Sieferle, Jo. Sieferle, Gabriele Herp, Alfred Herp, Chr. Loch, Trenner Ruth, Trenner Ewald, Erwin Herp, A. Herp, Herp Rosa, Andrea Kern, Gundolf Kern, Wolfgang ??, Bernd Buchholz, Stephanie ??, Karin Jäger, Manfred Jäger, Richard Jäger, Gertrud Jäger, Manfred Zittel, Marita Zittel |
| Persönliche Antwort auf den "Offenen Brief" |
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| 1.Januar. 2000 ---Das Umweltverträglichkeitsgutachten scheint fertig zu sein. In einer Bürgerversammlung soll es der Öffentlichkeit vorgestellt werden! | |||
| Gemeinderatsfraktion der SPD Ortenberg
(Eingang Rathaus:11. April 2000) Wir stellen folgenden Antrag an die Gemeindeverwaltung: Wir bitten um nochmalige und ergänzende Information zur Planung der Umgehungsstrasse durch die planenden Experten; dabei geht es uns insbesondere um die genaue Anbindung an die Kreisstrasse ( verschiedene Variationen des Anschlusses). Begründet ist dieser Antrag durch die Diskussion in der Öffentlichkeit seit der zu diesem Thema zuletzt stattgefundenen Bürgerversammlung in Ortenberg. Außerdem bitten wir die Verwaltung, die Diskussion um die Umgehungsstrasse mit den Bürgern und dem Gemeinderat weiterhin öffentlich zu führen, damit der Eindruck ausgeräumt wird, der Gemeinderat hätte sich schon für eine der Varianten entschieden. Wir bitten ergänzend um Auskunft: Wie geht es weiter mit der Umgehungsstrasse ( Entwicklung der Planung, Kostenvorstellungen usw.) Unterschriften: Hans Peter Buchta, Victor Witschel, Jutta Collmann, Rene´Thomann
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Was meinen Sie zur Umgehung ? |
Stellungnahme des Gemeinderates zur Umweltverträglichkeitsstudie für eine Umgehungsstraße für Ortenberg Am 30.11.2000 wurde vom Regierungspräsidium Freiburg der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Nordtangente in Gengenbach erlassen. Er wurde im ersten Amtsblatt der Stadt Gengenbach des Jahres 2001 öffentlich bekanntgemacht und liegt derzeit aus. Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie wurde in vier Gesprächen mit Vertretern der Bürgerinitiative erörtert. Es wurde ganz besonders sorgfältig diskutiert, dass die Variante IV als einzig mögliche in Betracht kommt. Seitens der Fachbehörden wurde erklärte, dass zumindest in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten nur die Variante IV in Frage kommt. Die Mehrheit des Gemeinderates und Bürgermeister Littest haben sich daher für die Variante IV ausgesprochen. Gemeinderat Schulze hob zunächst die weitreichende Bedeutung der heutigen Entscheidung für die Gemeinde Ortenberg hervor. Er betonte noch einmal den Beratungsgegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung. Auf Seite 4 werden darin die gravierensten Auswirkungen für das Schutzgut Mensch bewertet; die Variante IV birgt das geringste Risiko. Dieses Schutzgut ist in der Tat sehr hoch angesetzt, in Variante IV sogar an höchster Stelle. Wenn die für die Variante IV dargestellten Möglichkeiten zur Vorsorge und Schutz der Umwelt realisiert werden, stellt diese den möglichst schonendsten Eingriff in die Landschaft dar. Der Kritik der Bürgerinitiative hinsichtlich der Wahl der Gewichtungsfaktoren entgegnete Herr Schulze, dass auch ohne Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren im Endergebnis keine andere Aussage zustande kommt, nämlich Variante IV vor I b. Die Kernaussage des Flugblattes der Bürgerinitiative „Der Mensch käme zu kurz; bei einer anderen Gewichtung würde ein anderes Ergebnis ergeben“ ist falsch. Ferner ist im Flugblatt nicht richtig, dass die Straße entlang einem geplanten Wohngebiet vorbei führt. Es gibt, so Herr Schulze, kein geplantes Wohngebiet. Falsch ist die Darstellung im Flugblatt auch, dass das südliche Dorf als Verlierer aus des Sache hervorgeht. Das gesamte Konzept der Umgehungsstraße funktioniert nur zusammen mit der Nordtagente Gengenbach und diese wird auch verwirklicht. Das ist nach Aussage der Experten Fakt. Herr Schulze nahm dann Stellung zur Kritik der Informationspolitik des Gemeinderates. Vor einem Jahr hatte der Gemeinderat Kenntnis von der Umweltverträglichkeitsprüfung erlangt. 14 Tage später wurde eine Bürgerversammlung anberaumt. Daraufhin wurden weitere Untersuchungen im Zeitraum von 2 – 3 Monaten durch das Straßenbauamt vorgenommen. Diese wurden in einem Schreiben an Herrn Harter auch angekündigt. Weitere Untersuchungen wurden am 11. Mai 2000 dem Gemeinderat mitgeteilt. Es tauchten innerhalb des Gemeinderates Fragen auf, insbesondere zur Gewichtung der Faktoren. Daraufhin wurde ein Fragenkatalog aufgestellt und am 22. Mai an die Bearbeiter der Umweltverträglichkeitsprüfung übermittelt. Dieser Fragenkatalog wurde am 03.07.2000 beantwortet und am 05.07.2000 auch im Gemeinderat gemeinsam mit Behördenvertretern behandelt. Der selbe wurde dann am 18.07.2000 mit Vertretern der Bürgerinitiative und den Behörden erörtert. Ein nochmaliges Gespräch fand am 31.07.2000 statt sowie ein weiterer Termin am 27.09.2000. Ferner wurde auf Wunsch die Trasse vor Ort ausgesteckt. Am 23.11.2000 wurde diese gemeinsam mit den Vertretern der Bürgerinitiative besichtigt. Man war sich im Gemeinderat einig, dass sämtliche Informationen vorliegen müssen und es dann zu einer Entscheidung kommen kann. Entsprechendes wurde dann auch im Informationsblatt des Gemeinderates dargestellt. Inhaltlich bestand seitens des Gemeinderates ausreichend Gelegenheit sich mit der Studie zu beschäftigen. Die vorgetragenen Belange der Anlieger sind mit eingeflossen. Sämtliche Informationen waren den Bürgern zugänglich. Es wurden alle Bürger über die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie informiert. Wer sich ausgiebig damit beschäftigt hat, muss zu dem Entschluss gelangen, dass nur die Variante IV auch Aussicht auf Verwirklichung hat. Herr Schulze zeigte zum Schluss großes Verständnis dafür, dass eine Variante weiter weg von der Wohnbebauung wünschenswert gewesen wäre. Bürgermeister Litterst sprach nach dem Vortrag von Herrn Schulze die von ihm zunächst übersehene Befangenheit von Gemeinderat Harter an. Am vergangenen Donnerstag wurde dies vom Landratsamt Ortenaukreis, Kommunalamt, als Rechtsaufsichtbehörde geprüft und bestätigt. Gemeinderat Harter bat um die Abgabe einer Stellungnahme zum Thema Befangenheit. Herr Harter hat sich ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Ackermann im Landratsamt erkundigt. Nach dessen Aussage liegt in seinem Fall sehr wahrscheinlich Befangenheit vor. Herr Ackermann betonte jedoch, dass das Landratsamt in dieser Angelegenheit nur beratende Funktion hat. Es bestehen nach Aussagen von Herrn Harter nunmehr zwei Möglichkeiten entweder er erklärt sich für befangen oder der Gemeinderat muss über seine Befangenheit entscheiden. Herr Harter teilte mit, dass er Wohnungseigentum in einem Wohnhaus in der Oberen Steine hat. Er hatte das dem Gemeinderat und den Bürgermeister frühzeitig angezeigt, trotzdem hatte er an allen bisherigen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen teilgenommen. Herr Harter zitierte daraufhin § 18 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Er erklärte, dass er neben seinen privaten Argumenten auch ganz andere Gründe für seine Entscheidung zu Gunsten der Variante IV getroffen habe. Er teile die gleichen Beweggründe der Bürgerinitiative. Dies hat sich auch in vielen persönlichen Gespräche mit Bürgern ergeben. Herr Harter gab an, sich nicht über ein Votum von 1.400 Unterschriften Einwohnerstimmen hinwegsetzen zu können. Herr Harter kritisierte, dass nur in seinem Fall Befangenheit überprüft wurde. Dies könnte auch bei Gemeinderat Thomann vorliegen. Herr Thomann ist Anlieger und hat somit Interesse und auch einen Vorteil an einer schnellen Lösung. Eine schnelle Realisierung entspricht laut Herrn Harter nur die Variante IV. Herr Harter gab anschließend an, dass er sich nicht freiwillig für befangen erklärt. Bürgermeister Litterst rechtfertigte die Teilnahme von Gemeinderat Harter an den bisherigen Gesprächen bei denen es sich um keine öffentlichen Sitzungen gehandelt hat. Eine Teilnahme an Gesprächen ist auch im Falle der Befangenheit zulässig. Bei Gemeinderat Thomann liegt der Fall anderst. Bürgermeister Litterst beantragte daraufhin die Abstimmung über die Befangenheit von Gemeinderat Harter. Vor
der Abstimmung kritisierte Gemeinderat Witschel den Gedankengang von Herrn
Harter, Herrn Thomann als befangen zu betrachten. Er wertete dies als eine
reine Provokation. Mehrheitlicher
Beschluss: Zwei Enthaltungen, Gemeinderat Gegg und Vollmer Eine Gegenstimme Gemeinderat Buchta Der Gemeinderat stellt für
Herrn Gemeinderat Harter für die Beratung dieses Tagesordnungspunktes die
Befangenheit fest. Gemeinderat Harter verlässt
darauf hin den Sitzungstisch. Anschließend erhielt Gemeinderat Witschel das Wort. Er zitierte zunächst den offenen Brief und das Antwortschreiben an die Vertreter der Bürgerinitiative vom 25.08.1998. Darin heißt es: „Falls im Gemeinderat verschiedene Trassenführung zur Entscheidung vorgelegt werden, dann steht für uns ein Votum für den Verlauf jenseits der Bahn außer Zweifel“. Herr Witschel räumte jedoch ein, dass vor eineinhalb Jahren keine Umweltverträglichkeitsstudie vorlag, kein finanzieller Rahmen und auch kein Umfang der Lärmschutzmaßnahmen bekannt waren. In seinem Plädoyer für die Variante IV erklärte Herr Witschel, dass er als Gemeinderat dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Eine Verkehrsentlastung in Ortenberg muss verwirklicht werden und zwar für den gesamten Bereich der Ortsdurchfahrtsstraße. Die SPD-Gemeinderatsfraktion verfolgt daher vier Ziele:
Aus
diesen vier Zielvorgaben ist nur ein Schluss zu ziehen. Es besteht keine
Wahl um das Ziel zu realisieren. Nur die Variante IV hat eine Chance zur
Verwirklichung, in einem absehbaren Zeitraum. Deswegen stimmt die
SPD-Gemeinderasfraktion der Variante IV zu. Gemeinderat Buchta erklärte, dass er gegen den Beschlussvorschlag der SPD und CDU ist. Es ist für ihn als Gemeindevertreter nicht möglich gegen 1.400 Unterschriften zu stimmen. Er plädierte daher für eine Umgehung westlich der Bahnlinie. Des weiteren schlug er vor, die Entscheidung über die Varianten in einem Bürgerentscheid den Bürgern zu überlassen. Herr Buchta zitierte aus § 21 der GemO. Mit 1.400 Unterschriften ist ein Bürgerentscheid zwingend gefordert. Bürgermeister Litterst entgegnete, dass ein Bürgerentscheid nach der derzeitigen Rechtslage in Ortenberg nicht möglich ist. Es müsste dafür die Hauptsatzung geändert werden. Gemeinderat Witschel erklärte unabhängig davon, ob es rechtlich nicht möglich ist, dass er gegen einen Bürgerentscheid auch nichts einzuwenden hätte. Allerdings müsste die Frage in einem Bürgerentscheid heißen „Wollen wir eine Umgehungsstraße als Variante IV oder gar keine Umgehungsstraße“. 16 Fachbehörden und der BUND haben dieser Variante zugestimmt. Bei allen anderen Varianten, so Herr Witschel wurde seitens der Fachbehörde Einwendungen erhoben. Wer etwas anderes sagt, streut hier Sand in die Augen. 1.400 Unterschriften sagen aber auch, dass wir eine Umgehungsstraße wollen. Alle Anwohner der Oberen Steine verbessern sich. Die Aufschüttung des Kreisverkehres wird 10 Meter weiter nördlich sein. Nur bei der Variante IV wird es auch einen aktiven Lärmschutz geben. Aufgrund zahlreicher Zwischenrufe erklärte Bürgermeister Litterst, dass gemäß der Gemeindeordnung keine Diskussion zwischen Bürger und Gemeinderat stattfinden darf. Gemeinderat Schulze gab in Erinnerung, dass seit 1985 die Umweltverträglichkeitsstudie eine Voraussetzung für eine Straßenplanung und einen Straßenbau ist. Die Variante IV ist als die umweltverträglichste eingestuft worden. Diese Variante bietet die Möglichkeit für entsprechende Schallschutzvorkehrungen. Gemeinderat Buchta bestand darauf, dass ein Bürgerentscheid ergeht. Mit zunehmender Politikverdrossenheit soll dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, sich am Entscheidungsprozess aktiv zu beteiligen. Ansonsten wird heute entschieden, was Experten dem Gemeinderat vorgeben und dieser zu akzeptieren hat. Bürgermeister Litterst dementierte auf Grund von weiteren Zwischenrufen, dass der südliche Teil des Ortes bei der Variante IV zu kurz käme. Dieser Dorfbereich erhält eine Verkehrsentlastung von 75 %. Ferner rief er die rechtlichen Überprüfungsmöglichkeiten einer Variante ins Bewusstsein. Vor Gericht sind die Aussagen der Gutachter und einer Umweltverträglichkeitsstudie Hauptargumente für eine Entscheidung. Auch die Argumente der Bürgerinitiative, dass keine verkehrsberuhigten Maßnahmen vorgesehen sind, stimmten nicht. Das örtliche Entwicklungskonzept aus dem Jahr 1988 gibt verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vor. Unter anderem ist ein kombinierter Rad- und Fußweg, beginnend vom Neuen Weg bis zur Firma Westiform, beabsichtigt. Falsch ist auch die Aussage, dass die Nordtangente in Frage stünde; sie ist planungsrechtlich gesichert. Nach Kenntnisstand von Bürgermeister Litterst gibt die Stadt Gengenbach 80 % der Kosten als Zuschuss zu. In dem Doppelhaushalt der Stadt Gengenbach ist ein Betrag von 2,5 Millionen veranschlagt. Richtig ist die Aussage, dass wenn die Nordtangente nicht kommen würde, alle Planungen ad absurdum geführt sind. Bürgermeister Litterst erklärte, dass er es vor seinem Gewissen nicht verantworten kann, eine Verkehrsentlastung von 75 % bei steigendem Verkehrsaufkommen bei Seite zu legen. Gemeinderätin Schuppler bestätigte, dass man das seitens des Gemeinderates ausgiebig beraten, nachgefragt, Rücksprache gehalten und erörtert habe. Sie wies auf die vier stattgefundenen Besprechungen und auf den Ortstermin die im Jahre 2000. Frau Schuppler erklärte weiter, dass im kommenden Verfahren für einen Planfeststellungsbeschluss zur Umgehungsstraße Ortenberg eine Umweltsverträglichkeitsüberprüfung (derzeit liegt nur eine Umweltverträglichkeitsstudie vor) durchgeführt wird. Sollte das Land Baden-Württemberg als Träger der Maßnahme in der Bewertung dieser Untersuchungen zu einem anderen Ergebnis kommen, muss sich der Gemeinderat mit der neuen Situation erneut auseinandersetzen bzw. befassen. Bürgermeister Litterst
betonte nochmals ausdrücklich, dass man für eine Umgehungsstraße ist.
Er verwies auf eine Unterschriftenaktion aus dem Jahre 1994 in dem 1.500
Einwohner für eine Umgehungsstraße plädiert haben. Er verlas daraufhin
den Beschlussvorschlag und beantragte die Abstimmung. Mehrheitlicher Beschluss: Eine Gegenstimme, Gemeinderat Buchta Die Umweltverträglichkeitsstudie, in Auftrag gegeben vom Regierungspräsidium Freiburg, Abt. IV, Straßenwesen, wurde vom Büro H. & M. Scheuermann aufgestellt. Sie ist datiert auf den 14.12.1999 und ging kurz vor Jahresende 1999 bei der Verwaltung ein. Die Verwaltung hat die Umweltverträglichkeitsstudie dem Gemeinderat vorgestellt, danach stand sie auf der Tagesordnung der Bürgerversammlung am 03.02.2000. Gemeinderat und Verwaltung waren vom Ergebnis überrascht, sie gingen bis zur Vorlage der Umweltverträglichkeitsstudie von einer Trassenführung der Umgehungsstraße westlich der Bahn aus. Die vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie wurde in mehreren Gesprächen mit der sich gebildeten Bürgerinitiative erörtert. Der Gemeinderat hat alle Argumente sorgfältig geprüft. Nach dem feststeht, dass trotz Bedenken nur Variante IV Aussicht auf eine – zumindest zeitlich absehbare - Ausführung hat, kam er zur Überzeugung, dass der Bau einer Umgehungsstraße nicht von der Variantenfrage abhängig gemacht werden kann. Die Verkehrsbelastung, vor allen Dingen in der Hauptstraße, hat mittlerweile längst das Erträgliche überschritten. Mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs ist zu rechnen. Im Interessen einer raschen Verwirklichung einer Umgehungsstraße erklärt sich der Gemeinderat damit einverstanden, dass die Planung entsprechend dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie mit Variante IV fortgesetzt wird. Die Zustimmung zu unserer
Stellungnahme gilt nur, wenn die Nordtangente Gengenbach vor dem Bau der
Variante IV realisiert und deren verkehrliche Wirkung entsprechende
Prognosen der/dem IVK (Integriertes Verkehrskonzept, Offenburg, September
1997) gesichert ist.
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Demnächst werden die Ergebnisse der Jahresuntersuchung veröffentlicht. |