Offener Brief zur Planung der Umgehungsstraße Antwort von Victor Witschel und der SPD-Gemeinderatssfraktion auf den "Offenen Brief" Protokollauszug aus der Gemeinderatssitzung vom 22.6.98 Thema: Ortsumgehung Sagen Sie uns Ihre Meinung! 
Was meinen Sie zur Umgehung ?

Umweltverträglichkeits-
gutachten

Antrag der SPD-Fraktion zur Umgehungsstraße

Umweltverträglichkeits-
studie
Rangfolge der Varianten

Kurzstellungnahme des Büro Scheuermann zu Fragen des Gemeinderats

Stellungnahme des Gemeinderates zur Umgehungsstraße für Ortenberg

     
Offener Brief an Herrn Bürgermeister Litterst und den Gemeinderat  Ortenberg
 
Verteiler: Herr Bürgermeister Litterst Gemeinderäte: Frau Collmann, Frau Schuppler, Frau Sieferle Herr Buchta, Herr Dresel, Herr Kempf, Herr Kiefer, Herr Schulze, Herr Sieferle, Herr Thomann, Herr Vollmer, Herr Witschel  

Wir, die Unterzeichner, möchten auf die Gemeinderatsversammlung vom 22 Juni 1998 zuruckkommen  und ihnen nochmals unsere dort geäußerten Sorgen, Bedenken und Argumente bezüglich der  Diskussion über die Trassenfühnung der sich in Planung behndlichen nordlichen Ortsumgehung von  Ortenberg nahe bringen. 
Vorneweg sei hier nochmals deutlich gesagt:  
Auch wir sind für eine Ortenberger Ortsumgehungsstraße, aber wir sind für eine Trassenfühnung die  dem Wohle aller Bewohner und weitsichtig betrachtet, auch der Entwicklung Ortenbergs dient! 
Mit Schrecken mußten wir feststellen, daß scheinbar Herr Bürgemeister Litterst und große Teile des  Gemeinderates einer von anderen Gremien offensichtlich favorisierten Trassenführung der  Umgehungsstraße östlich (dorfseitig) der Bahnlinie, mit einem Kreisverkehr auf halber Höhe zwischen  Bahnlinie und Gebäude Kochgäßle 9 (Schille/Suhm), vorbehaltlos zustimmen wollen. Dieser wie von  Herrn Bürgemeister Litterst und Herrn Witschel eingeräumte Stimmungswandel ist für uns nicht  nachvollziehbar 
Sie als Gemeindevertretung von Ortenberg werden nach Abschluß der  Umweltvertraglichkeitsuntersuchung zur Stellungnahme aufgefordert Dabei kann es nicht ihre Aufgabe  sein, der darin abgegebenen Bewertung vorbehaltlos zu folgen Vielmehr sollen Sie die dort vorgestellten  Varianten nach Ortenberger Interessen und Sichtweisen beurteilen und bewerten (Dabei steht nicht die  Fragestellung "östliche (dorfseitige) Trassenführung oder keine Umgehungsstraße" zur Debatte ) Wir  konnen deshalb nicht nachvollziehen, warum Sie sich nicht für ein uneingeschranktes "Pro westliche  Trassenführung" und "Nein zur östlichen (dorfseitigen) Trassenführung" entschließen können. 
Daß die westliche (kinzigseitige) Variante für die Gemeinde großeren Nutzen bringt und am ehesten  dem Wohle aller dient, steht wohl außerhalb jeglicher Diskussion. 
Neben der dadurch wesentlich geringeren Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffe, wurde  sich die Gemeinde die Option einer südlichen Weiterfühnung der Umgehung für später offen halten. (Die  Entwicklung der Gemeinde Ohlsbach, insbesondere deren Gewerbegebiet und die Haltung der  Gemeindevertretung von Ohlsbach, sind bei der Umweltverträglichkeitsuntersuchung nicht  berücksichtigt. Die Gemeinde Ohlsbach wird sicher nicht daran interessiert sein, den eigenen  zunehmenden Industriegebietsverkehr durch Ohlsbach auf die Nordspange Gengenbach zu leiten,  sondern über Ortenberg und die Kreisstraße. Die südliche Weiterführung der Umgehungsstraße kann  daher in einigen Jahren wieder ein Thema sein.

 Da diese nur westlich der Bahnlinie verlaufen kann, wäre  ein weiterer Knotenpunkt nötig) im übrigen wäre die verkehrstechnische Anbindung des hoffentlich bald  wachsenden Ortenberger Gewerbegebietes wesentlich attraktiver. 
Des weiteren könnte sich die Gemeinde bei einer vielleicht irgendwann einmal stattfindenden westlichen  Enweiterung des Wohngebietes zwischen Bruchstraße und Kochgaßle wesentlich attraktiver  präsentieren. 
Aus unserer Sicht kann nur die einzig richtige Lösung sein:  
Knotenpunkt westlich der Bahnlinie, mindestens auf Höhe der heutigen Abfahrt des Ortenberger  Gewerbegebietes. Soweit wie möglich westliche (kinzigseitige) Trassenführung der Umgehungsstraße! 
Zur Diskussion stellen wollen wir auch die Anbindungen der Umgehung an die Kreisstraße mittels  Kreisverkehr. Ist es sinnvoll, Umgehung und Ortsdurchfahrt gleichrangig zu behandeln? Sollte nicht  durch bevorzugte Straßenfuhnung (Vorfahrtsregelung) der Verkehrsfluß über die Umgehung geleitet  werden? Zudem ware die Larm- und Schadstoffentwicklung geringer (stetiges bremsen und  beschleunigen des Umgehungsverkehrs entfiele). 
Henr Litterst, wir möchten Sie nochmals an Ihr kämpferisches Versprechen, welches Sie wahrend der  Bürgerversammlung am 11.03.97 in der Schloßberghalle Ortenberg abgegeben haben, erinnern: 
Dort wurde erstmals, wenn auch vom für die Planung zuständigen Ingenieur, Herrn NoRwik, als Lösung  dementiert, eine Planung mit östlicher Trassenführung präsentiert (..."die Ortenberger sollen die  eingezeichnete Trassenfuhrung vergessen. Sie ist nicht zumutbar'...). Sie haben damals, auf die  Nachfrage von Dieter Harter, ob dem auch wirklich so sei, zugesagt: "Eine Trassenführung ostlich der  Bahnlinie ist nicht diskutabel. Wenn doch, werden die Verantwortlichen auf erbitterten Widerstand  stoßen." (siehe OT - vom 13.03.97) 
(Entgegen Ihrer Aussage während der Gemeinderatssitzung hat sich seither keine andere  Ausgangslage ergeben: Die südliche Weiterführung der Umgehung zum jekigen Zeitpunkt war bereits  damals vom Tisch. Daß eine westliche Trassenfühnung aufgrund einer zusatzlich benötigten Brücke  gegenüber einer östlichen teurer ist, ist wohl einleuchtend.) 
Herr Litterst, wir verlassen uns auf Ihr Versprechen. Wir bitten Sie und den Gemeinderat, haben Sie den  Mut, die Ausdauer und das Geschick die für das gesamte Ortenberg richtige Lösung "westliche  Trassenführung" durchzusetzen. Ortenberg wartet It. erster Aktennotiz seit 1970 (OT vom 25.11.93) auf  die Umgehung - die sinnvolle Lösung darf nun nicht ein paar Wochen Zeitgewinn geopfert werden. Sie  manifestiert das Erscheinungsbild, den Wohnwert und die Entwicklungsmöglichkeit Ortenbergs in  diesem Bereich für Jahrzehnte. 
Ortenberg, im Juli 1998
 
Unterzeichner: Friedrich Harter, Brigitte Harter, Jochen Flick, Gabriele Flick, Irene Flick, Wolfgang Falk, Angelika Falk, Hedwig Falk, Dieter Harter, Daniela Harter, U. Nagel, Dietmar Nagel, Carmen ??, Urban Harter, Andreas Harter, Isolde Harter, Michael Schäfer, Margit Schäfer, Schat, G. Heiberger, S. Heiberger, Uwe Loch, ?? Loch, Th. Schille, J. Schille, Ursula Schille, Sieglinde Suhm, Felix Sieferle, Jannik Sieferle, Rona Sieferle, Jo. Sieferle, Gabriele Herp, Alfred Herp, Chr. Loch, Trenner Ruth, Trenner Ewald, Erwin Herp, A. Herp, Herp Rosa, Andrea Kern, Gundolf Kern, Wolfgang ??, Bernd Buchholz, Stephanie ??, Karin Jäger, Manfred Jäger, Richard Jäger, Gertrud Jäger, Manfred Zittel, Marita Zittel
 
Persönliche Antwort auf den "Offenen Brief"
 
 
Ortenberg, den 25. August 1998 Victor Witschel 
Obere Mattstrasse 11 
77799 Ortenberg 
Tel.: 0781/31525 
E-Mail:Victor.Witschel@t-online.de
 
 
Liebe Unterzeichner des "Offenen Briefes, 

 da ich in Ihrem Schreiben namentlich erwähnt werde, möchte ich Ihnen auf diesem Wege nochmals meine persönliche Meinung zum 
 Thema "Umgehungsstraße" mitteilen und auch im Auftrag der SPD-Gemeinderatssfraktion Stellung zu Ihrem Brief beziehen. 
 Zu Beginn möchte ich Ihnen sagen, dass wir Ihr Engagement in Sachen "Trassenführung" als positive Unterstützung sehen, um die für 
 Ortenberg beste Lösung der innerörtlichen Verkehrsprobleme zu erhalten, das Gleiche gilt für Ihr prinzipielles Bekenntnis zur 
 Notwendigkeit einer Ortsumgehung. 
 Allerdings scheinen meine Äußerungen in der erwähnten Gemeinderatssitzung mißverstanden worden zu sein. Ich persönlich bin nach 
 wie vor der Meinung, dass eine Umgehungsstraße jenseits der Bahnlinie die bessere Lösung für Ortenberg ist. Auch sind Ihre 
 Argumente, die für den westlichen Verlauf sprechen alle richtig und brauchen hier nicht mehr wiederholt zu werden. Im Wahlprogramm für die letzten Gemeideratswahlen ging unsere Forderung nach einer "Ortsumgehung mit Unterführung der Bahnlinie" natürlich von einer Verlauf jenseits der Eisenbahn und eine vollständige Umgehung unseres Ortes aus. Diese vollständige Umgehung wurde von den Planungsbehörden mit Zahlen einer Verkehrszählung im Zusammenhang mit der Nordspange Gengenbach als unnötig abgelehnt. Und mit dieser übriggebliebenen Restlösung wurde es technisch erst möglich, die Straße auf das dorfseitige Gelände zu planen, ohne bestehende Wohnhäuser wegreißen zu müssen. 
Da die Gemeinde weder für die Planung noch für die Finanzierung die Verantwortung trägt, beschränkt sich ihr Einfluß in diesem 
Bereich auf Stellungnahmen zum Gesamtprojekt, um die gemeindlichen Interessen darzulegen. Falls dem Gemeinderat verschiedene 
Trassenführungen zur Entscheidung vorgelegt werden, (wie in Ihrem Schreiben angedeutet) dann steht für uns ein Votum für einen 
Verlauf jenseits der Bahn außer Zweifel. Es könnte aber auch eintreffen, und das habe ich in vielen privat geführten Gesprächen immer angedeutet, dass der Gemeinderat am Ende diese Entscheidungsmöglichkeit gar nicht mehr hat. Die Argumente der Planer könnten im Bereich des Landschaftsverbrauchs, der ökologischen Verträglichkeit und vor allem beim finanziellen Rahmen auf eine bestimmte Variante hinauslaufen. Wenn diese von der Planungsbehörde als einzige Möglichkeit vorgeschlagen würde, käme für mich, aber auch für die gesamte SPD-Fraktion, eine Zustimmung nur nach sorgfältiger Abwägung und Einbindung der Anliegerinteressen sowie der Berücksichtigung zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Ortenberg in Frage. 
Ich glaube und hoffe, dass eine solche Entscheidung auch in Ihrem Sinne wäre, wenn wir den gemeinsamen Wunsch nach einer Umgehungsstraße zum Wohle aller Ortenberger verwirklichen wollen. 

Es verbleibt mit freundlichen Grüßen 

Victor Witschel

 
 
Protokollauszug - Gemeinderatssitzung vom 22.8. 1998
Bericht des Straßenbauamtes Offenburg über den Stand der Planungen i.S. Umgehungsstraße für Ortenberg
In den zurückliegenden Wochen erschienen mehrere Presseberichte bezüglich der Entfernung des Bahnübergangs in der Gemeindeverbindungsstraße "Bruchstraße" im Zusammenhang mit der Umgehungsstraße. Die Stadt Offenburg hat dies überraschend für die Verwaltung im Verkehrsausschuß behandelt. Der Bahnübergang befindet sich knapp an der Gemarkungsgrenze auf städtischem Boden.
Es bestand der Wunsch, über den Stand der Planungen heute zu informieren. Herr Blacher vom Straßenbauamt Offenburg wurde als zuständiger Sachbearbeiter dieserhalb eingeladen. Sobald das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt, soll die Bürgerschaft offiziell im Rahmen einer Bürgerversammlung mit Beteiligung der Fachbehörden informiert werden. Herr Blacher gab einen kurzen zeitlichen Abriß über den Planungsstand. Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung soll im Herbst 1998 vorliegen. Anhand des ausgehängten Planes zeigte Herr Blacher die 4 Varianten für die Umgehungsstraße. Ferner erläuterte er die Varianten zur Neugestaltung der überquerung der Bahngleise in Höhe des bisherigen Bahnüberganges, der wie bekannt, entfernt werden soll.
Für die Beseitigung des Bahnüberganges ist der Straßenbaulastträger und die Deutsche Bahn zuständig. Nach Abzug von Bundes- und Landeszuschüssen betragen die Kosten für die Stadt Offenburg 160.000,00 DM als Träger der Straßenbaulast. Gemeinderat Witschel fragte, was die Diskussion über die Entfernung des Bahnüberganges mit der Umgehungsstraße eigentlich zu tun habe. Herr Blacher erklärte, daß ein Kreuzungsverkehr zwischen der neuen Umgehungsstraße und der Gemeindeverbindungsstraße nicht zulässig ist. Es ist daher in jedem Fall eine Brücke über die Umgehungsstraße erforderlich. In diesem Zusammenhang könnte dann auch die Brücke über die Bundesbahn eingebunden werden. Dies hätte einen geringeren Landschaftsverbrauch und auch niedrigere Baukosten zur Folge.
Gemeinderat Schulze zeigte sich erfreut, daß man heute über den Planungsstand informiert wird. Die Gemeinde sollte weiterhin die Planung für die Umgehungsstraße forcieren.
Gemeinderat Kempf erklärte, daß er mit der östlichen Variante entlang der Bahngleise rechne.
Gemeinderat Buchta fragte, gerade auch im Hinblick der anwesenden Besucher aus der Oberen Steine und Kochgässle, nach dem Verlauf der Umgehungsstraße. Er glaubt, daß diese Bürger sich gegen eine östliche Trassenführung wehren werden. Es ergibt sich hier eine Problematik, die wir noch gar nicht erkannt haben.
Herr Blacher erklärte, daß man in der Planung versucht hatte, alle Straßenvarianten an die Bahn zu bündeln. Gründe der Wirtschaftlichkeit, des Landschaftsverbrauchs und auch der zu erwartenden Verkehrsentlastung sprechen dafür. Nach Vorlage des Ergebnisses der Umweltverträglichkeitsprüfung wird das Straßenbauamt Offenburg der Gemeinde eine Variante empfehlen.
Gemeinderat Witschel erkundigte sich hinsichtlich der östlichen Variante nach der Fortführung der Straße in Richtung Elgersweier. Herr Blacher erklärte, daß nördlich der jetzigen Eisenbahnbrücke eine neue Brücke mit einem Kreisverkehr errichtet wird. Die vorhandene Eisenbahnbrücke ist dringend von Grund auf sanierungsbedürftig.
Gemeinderat Thomann erkundigte sich nach der Wirkung der Umgehungsstraße für die Entlastung des innerörtlichen Verkehrs. Herr Blacher antwortete, daß ja nach Variante der Verkehr um 11.000 bis 15.000 Fahrzeuge abnehmen wird. Gemeinderätin Collmann fragte nach dem weiteren zeitlichen Verlauf.
Bürgermeister Litterst erklärte, daß in der ersten Sitzung nach den Sommerferien die Umgehungsstraße wieder auf der Tagesordnung stehen wird.
Gemeinderat Dresel votierte dringend für die Umgehungsstrasse. Man muß in Kauf nehmen, daß dabei der eine oder andere Anwohner durch die neue Trassenführung benachteiligt werden könnte.
Gemeinderat Witschel fragte, ob im Bereich der neuen Brücke Lärmschutzmaßnahmen geplant sind. Herr Blacher verwies hierbei auf das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen waren, bedankte sich Bürgermeister Litterst bei Herrn Blacher und beschloß diesen Tagesordnungspunkt
 
1.Januar. 2000 ---Das Umweltverträglichkeitsgutachten scheint fertig zu sein. In einer Bürgerversammlung soll es der Öffentlichkeit vorgestellt werden!
Gemeinderatsfraktion der SPD Ortenberg  (Eingang Rathaus:11. April 2000)

Wir stellen folgenden Antrag an die Gemeindeverwaltung:

Wir bitten um nochmalige und ergänzende Information zur Planung der
Umgehungsstrasse durch die planenden Experten; dabei geht es uns
insbesondere um die genaue Anbindung an die Kreisstrasse ( verschiedene Variationen
des Anschlusses).
Begründet ist dieser Antrag durch die Diskussion in der Öffentlichkeit
seit der zu diesem Thema zuletzt stattgefundenen Bürgerversammlung
in Ortenberg.
Außerdem bitten wir die Verwaltung, die Diskussion um die Umgehungsstrasse
mit den Bürgern und dem Gemeinderat weiterhin öffentlich zu führen, damit
der Eindruck ausgeräumt wird, der Gemeinderat hätte sich schon für eine der
Varianten entschieden. Wir bitten ergänzend um Auskunft: Wie geht es weiter mit
der Umgehungsstrasse ( Entwicklung der Planung, Kostenvorstellungen usw.)

Unterschriften: Hans Peter Buchta, Victor Witschel, Jutta Collmann, Rene´Thomann

Zur Übersicht der Rangfolge der Varianten. Gesamtbeurteilung mit unterschiedlicher Gewichtung.

 

 

Anfrage in der Gemeinderatssitzung am 09. Juni 2000

Gemeinderat Buchta fragt, ob das Straßenbauamt mittlerweile die Ergebnisse
der Schallschutzmessungen veröffentlicht hat.

Bürgermeister Litterst antwortet, dass diese in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
Gemeinderat Buchta bittet die Vertreterin der Presse , Frau Bracker, doch bitte zu veröffentlichen , dass seitens des Gemeinderates noch keine Entscheidung zugunsten einer bestimmten Umgehungsroute getroffen wurde. Er möchte dies nochmals in aller Deutlichkeit erwähnen und kritisierte, dass die Presse dies nicht schon nach der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.04.00 veröffentlicht habe.

 
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Was meinen Sie zur Umgehung ?

Stellungnahme des Gemeinderates zur Umweltverträglichkeitsstudie für eine Umgehungsstraße für Ortenberg

  Bürgermeister Litterst erklärte zu Beginn der Beratung, dass der Gemeinderat in der heutigen Sitzung eine Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsstudie für den Neubau der Umgehungsstraße Ortenberg abzugeben hat. Er erklärte, dass er zu seiner Aussage steht, nach der ein erträgliches Maß an Verkehrsbelastung in Ortenberg längst überschritten ist. Langfristige Verzögerungen für den Bau der Straße können nicht mehr hingenommen werden. Das Land Baden-Württemberg als Bauträger wird alsbald das Planfeststellungsverfahren aufnehmen, falls die Stellungnahme der Gemeinde positiv für die Variante IV ergehe.

Am 30.11.2000 wurde vom Regierungspräsidium Freiburg der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Nordtangente in Gengenbach erlassen. Er wurde im ersten Amtsblatt der Stadt Gengenbach des Jahres 2001 öffentlich bekanntgemacht und liegt derzeit aus. Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie wurde in vier Gesprächen mit Vertretern der Bürgerinitiative erörtert. Es wurde ganz besonders sorgfältig diskutiert, dass die Variante IV als einzig mögliche in Betracht kommt. Seitens der Fachbehörden wurde erklärte, dass zumindest in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten nur die Variante IV in Frage kommt. Die Mehrheit des Gemeinderates und Bürgermeister Littest haben sich daher für die Variante IV ausgesprochen.

Gemeinderat Schulze hob zunächst die weitreichende Bedeutung der heutigen Entscheidung für die Gemeinde Ortenberg hervor. Er betonte noch einmal den Beratungsgegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung. Auf Seite 4 werden darin die gravierensten Auswirkungen für das Schutzgut Mensch bewertet; die Variante IV birgt das geringste Risiko. Dieses Schutzgut ist in der Tat sehr hoch angesetzt, in Variante IV sogar an höchster Stelle. Wenn die für die Variante IV dargestellten Möglichkeiten zur Vorsorge und Schutz der Umwelt realisiert werden, stellt diese den möglichst schonendsten Eingriff in die Landschaft dar. Der Kritik der Bürgerinitiative hinsichtlich der Wahl der Gewichtungsfaktoren entgegnete Herr Schulze, dass auch ohne Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren im Endergebnis keine andere Aussage zustande kommt, nämlich Variante IV vor I b. Die Kernaussage des Flugblattes der Bürgerinitiative „Der Mensch käme zu kurz; bei einer anderen Gewichtung würde ein anderes Ergebnis ergeben“ ist falsch. Ferner ist im Flugblatt nicht richtig, dass die Straße entlang einem geplanten Wohngebiet vorbei führt. Es gibt, so Herr Schulze, kein geplantes Wohngebiet. Falsch ist die Darstellung im Flugblatt auch, dass das südliche Dorf als Verlierer aus des Sache hervorgeht. Das gesamte Konzept der Umgehungsstraße funktioniert nur zusammen mit der Nordtagente Gengenbach und diese wird auch verwirklicht. Das ist nach Aussage der Experten Fakt. Herr Schulze nahm dann Stellung zur Kritik der Informationspolitik des Gemeinderates. Vor einem Jahr hatte der Gemeinderat Kenntnis von der Umweltverträglichkeitsprüfung erlangt. 14 Tage später wurde eine Bürgerversammlung anberaumt. Daraufhin wurden weitere Untersuchungen im Zeitraum von 2 – 3 Monaten durch das Straßenbauamt vorgenommen. Diese wurden in einem Schreiben an Herrn Harter auch angekündigt. Weitere Untersuchungen wurden am 11. Mai 2000 dem Gemeinderat mitgeteilt. Es tauchten innerhalb des Gemeinderates Fragen auf, insbesondere zur Gewichtung der Faktoren. Daraufhin wurde ein Fragenkatalog aufgestellt und am 22. Mai an die Bearbeiter der Umweltverträglichkeitsprüfung übermittelt. Dieser Fragenkatalog wurde am 03.07.2000 beantwortet und am 05.07.2000 auch im Gemeinderat gemeinsam mit Behördenvertretern behandelt. Der selbe wurde dann am 18.07.2000 mit Vertretern der Bürgerinitiative und den Behörden erörtert. Ein nochmaliges Gespräch fand am 31.07.2000 statt sowie ein weiterer Termin am 27.09.2000. Ferner wurde auf Wunsch die Trasse vor Ort ausgesteckt. Am 23.11.2000 wurde diese gemeinsam mit den Vertretern der Bürgerinitiative besichtigt. Man war sich im Gemeinderat einig, dass sämtliche Informationen vorliegen müssen und es dann zu einer Entscheidung kommen kann. Entsprechendes wurde dann auch im Informationsblatt des Gemeinderates dargestellt.

Inhaltlich bestand seitens des Gemeinderates ausreichend Gelegenheit sich mit der Studie zu beschäftigen. Die vorgetragenen Belange der Anlieger sind mit eingeflossen. Sämtliche Informationen waren den Bürgern zugänglich. Es wurden alle Bürger über die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie informiert. Wer sich ausgiebig damit beschäftigt hat, muss zu dem Entschluss gelangen, dass nur die Variante IV auch Aussicht auf Verwirklichung hat. Herr Schulze zeigte zum Schluss großes Verständnis dafür, dass eine Variante weiter weg von der Wohnbebauung wünschenswert gewesen wäre.

Bürgermeister Litterst sprach nach dem Vortrag von Herrn Schulze die von ihm zunächst übersehene Befangenheit von Gemeinderat Harter an. Am vergangenen Donnerstag wurde dies vom Landratsamt Ortenaukreis, Kommunalamt, als Rechtsaufsichtbehörde geprüft und bestätigt.

Gemeinderat Harter bat um die Abgabe einer Stellungnahme zum Thema Befangenheit. Herr Harter hat sich ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Ackermann im Landratsamt erkundigt. Nach dessen Aussage liegt in seinem Fall sehr wahrscheinlich Befangenheit vor. Herr Ackermann betonte jedoch, dass das Landratsamt in dieser Angelegenheit nur beratende Funktion hat. Es bestehen nach Aussagen von Herrn Harter nunmehr zwei Möglichkeiten entweder er erklärt sich für befangen oder der Gemeinderat muss über seine Befangenheit entscheiden. Herr Harter teilte mit, dass er Wohnungseigentum in einem Wohnhaus in der Oberen Steine hat. Er hatte das dem Gemeinderat und den Bürgermeister frühzeitig angezeigt, trotzdem hatte er an allen bisherigen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen teilgenommen. Herr Harter zitierte daraufhin § 18 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Er erklärte, dass er neben seinen privaten Argumenten auch ganz andere Gründe für seine Entscheidung zu Gunsten der Variante IV getroffen habe. Er teile die gleichen Beweggründe der Bürgerinitiative. Dies hat sich auch in vielen persönlichen Gespräche mit Bürgern ergeben. Herr Harter gab an, sich nicht über ein Votum von 1.400 Unterschriften Einwohnerstimmen hinwegsetzen zu können. Herr Harter kritisierte, dass nur in seinem Fall Befangenheit überprüft wurde. Dies könnte auch bei Gemeinderat Thomann vorliegen. Herr Thomann ist Anlieger und hat somit Interesse und auch einen Vorteil an einer schnellen Lösung. Eine schnelle Realisierung entspricht laut Herrn Harter nur die Variante IV. Herr Harter gab anschließend an, dass er sich nicht freiwillig für befangen erklärt.

Bürgermeister Litterst rechtfertigte die Teilnahme von Gemeinderat Harter an den bisherigen Gesprächen bei denen es sich um keine öffentlichen Sitzungen gehandelt hat. Eine Teilnahme an Gesprächen ist auch im Falle der Befangenheit zulässig. Bei Gemeinderat Thomann liegt der Fall anderst. Bürgermeister Litterst beantragte daraufhin die Abstimmung über die Befangenheit von Gemeinderat Harter.

Vor der Abstimmung kritisierte Gemeinderat Witschel den Gedankengang von Herrn Harter, Herrn Thomann als befangen zu betrachten. Er wertete dies als eine reine Provokation.

Mehrheitlicher Beschluss:

Zwei Enthaltungen, Gemeinderat Gegg und Vollmer

Eine Gegenstimme Gemeinderat Buchta

Der Gemeinderat stellt für Herrn Gemeinderat Harter für die Beratung dieses Tagesordnungspunktes die Befangenheit fest.

Gemeinderat Harter verlässt darauf hin den Sitzungstisch.

Anschließend erhielt Gemeinderat Witschel das Wort. Er zitierte zunächst den offenen Brief und das Antwortschreiben an die Vertreter der Bürgerinitiative vom 25.08.1998. Darin heißt es: „Falls im Gemeinderat verschiedene Trassenführung zur Entscheidung vorgelegt werden, dann steht für uns ein Votum für den Verlauf jenseits der Bahn außer Zweifel“. Herr Witschel räumte jedoch ein, dass vor eineinhalb Jahren keine Umweltverträglichkeitsstudie vorlag, kein finanzieller Rahmen und auch kein Umfang der Lärmschutzmaßnahmen bekannt waren.

In seinem Plädoyer für die Variante IV erklärte Herr Witschel, dass er als Gemeinderat dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Eine Verkehrsentlastung in Ortenberg muss verwirklicht werden und zwar für den gesamten Bereich der Ortsdurchfahrtsstraße. Die SPD-Gemeinderatsfraktion verfolgt daher vier Ziele:

  1. Wir wollen eine Umgehungsstraße zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs.
  2. Wir wollen rasch eine Umgehungsstraße, nachdem bereits seit über 25 Jahren diskutiert wird.
  3. Wir wollen eine Umgehungsstraße die umweltverträglich ist. Die Umweltverträglichkeitsstudie macht hierzu genaue Angaben. Sie ist zu Akzeptieren.
  4. Wir wollen eine Umgehungsstraße in Abstimmung mit den Fachbehörden, dem Naturschutzbund der Umweltverträglichkeitsstudie.

Aus diesen vier Zielvorgaben ist nur ein Schluss zu ziehen. Es besteht keine Wahl um das Ziel zu realisieren. Nur die Variante IV hat eine Chance zur Verwirklichung, in einem absehbaren Zeitraum. Deswegen stimmt die SPD-Gemeinderasfraktion der Variante IV zu.

Gemeinderat Buchta erklärte, dass er gegen den Beschlussvorschlag der SPD und CDU ist. Es ist für ihn als Gemeindevertreter nicht möglich gegen 1.400 Unterschriften zu stimmen. Er plädierte daher für eine Umgehung westlich der Bahnlinie. Des weiteren schlug er vor, die Entscheidung über die Varianten in einem Bürgerentscheid den Bürgern zu überlassen. Herr Buchta zitierte aus § 21 der GemO. Mit 1.400 Unterschriften ist ein Bürgerentscheid zwingend gefordert. Bürgermeister Litterst entgegnete, dass ein Bürgerentscheid nach der derzeitigen Rechtslage in Ortenberg nicht möglich ist. Es müsste dafür die Hauptsatzung geändert werden.

Gemeinderat Witschel erklärte unabhängig davon, ob es rechtlich nicht möglich ist, dass er gegen einen Bürgerentscheid auch nichts einzuwenden hätte. Allerdings müsste die Frage in einem Bürgerentscheid heißen „Wollen wir eine Umgehungsstraße als Variante IV oder gar keine Umgehungsstraße“. 16 Fachbehörden und der BUND haben dieser Variante zugestimmt. Bei allen anderen Varianten, so Herr Witschel wurde seitens der Fachbehörde Einwendungen erhoben. Wer etwas anderes sagt, streut hier Sand in die Augen. 1.400 Unterschriften sagen aber auch, dass wir eine Umgehungsstraße wollen. Alle Anwohner der Oberen Steine verbessern sich. Die Aufschüttung des Kreisverkehres wird 10 Meter weiter nördlich sein. Nur bei der Variante IV wird es auch einen aktiven Lärmschutz geben.

Aufgrund zahlreicher Zwischenrufe erklärte Bürgermeister Litterst, dass gemäß der Gemeindeordnung keine Diskussion zwischen Bürger und Gemeinderat stattfinden darf.

Gemeinderat Schulze gab in Erinnerung, dass seit 1985 die Umweltverträglichkeitsstudie eine Voraussetzung für eine Straßenplanung und einen Straßenbau ist. Die Variante IV ist als die umweltverträglichste eingestuft worden. Diese Variante bietet die Möglichkeit für entsprechende Schallschutzvorkehrungen.

Gemeinderat Buchta bestand darauf, dass ein Bürgerentscheid ergeht. Mit zunehmender Politikverdrossenheit soll dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, sich am Entscheidungsprozess aktiv zu beteiligen. Ansonsten wird heute entschieden, was Experten dem Gemeinderat vorgeben und dieser zu akzeptieren hat.

Bürgermeister Litterst dementierte auf Grund von weiteren Zwischenrufen, dass der südliche Teil des Ortes bei der Variante IV zu kurz käme. Dieser Dorfbereich erhält eine Verkehrsentlastung von 75 %. Ferner rief er die rechtlichen Überprüfungsmöglichkeiten einer Variante ins Bewusstsein. Vor Gericht sind die Aussagen der Gutachter und einer Umweltverträglichkeitsstudie Hauptargumente für eine Entscheidung. Auch die Argumente der Bürgerinitiative, dass keine verkehrsberuhigten Maßnahmen vorgesehen sind, stimmten nicht. Das örtliche Entwicklungskonzept aus dem Jahr 1988 gibt verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vor. Unter anderem ist ein kombinierter Rad- und Fußweg, beginnend vom Neuen Weg bis zur Firma Westiform, beabsichtigt. Falsch ist auch die Aussage, dass die Nordtangente in Frage stünde; sie ist planungsrechtlich gesichert. Nach Kenntnisstand von Bürgermeister Litterst gibt die Stadt Gengenbach 80 % der Kosten als Zuschuss zu. In dem Doppelhaushalt der Stadt Gengenbach ist ein Betrag von 2,5 Millionen veranschlagt. Richtig ist die Aussage, dass wenn die Nordtangente nicht kommen würde, alle Planungen ad absurdum geführt sind. Bürgermeister Litterst erklärte, dass er es vor seinem Gewissen nicht verantworten kann, eine Verkehrsentlastung von 75 % bei steigendem Verkehrsaufkommen bei Seite zu legen.

Gemeinderätin Schuppler bestätigte, dass man das seitens des Gemeinderates ausgiebig beraten, nachgefragt, Rücksprache gehalten und erörtert habe. Sie wies auf die vier stattgefundenen Besprechungen und auf den Ortstermin die im Jahre 2000. Frau Schuppler erklärte weiter, dass im kommenden Verfahren für einen Planfeststellungsbeschluss zur Umgehungsstraße Ortenberg eine Umweltsverträglichkeitsüberprüfung (derzeit liegt nur eine Umweltverträglichkeitsstudie vor) durchgeführt wird. Sollte das Land Baden-Württemberg als Träger der Maßnahme in der Bewertung dieser Untersuchungen zu einem anderen Ergebnis kommen, muss sich der Gemeinderat mit der neuen Situation erneut auseinandersetzen bzw. befassen.

Bürgermeister Litterst betonte nochmals ausdrücklich, dass man für eine Umgehungsstraße ist. Er verwies auf eine Unterschriftenaktion aus dem Jahre 1994 in dem 1.500 Einwohner für eine Umgehungsstraße plädiert haben. Er verlas daraufhin den Beschlussvorschlag und beantragte die Abstimmung.

Mehrheitlicher Beschluss:

Eine Gegenstimme, Gemeinderat Buchta

Die Umweltverträglichkeitsstudie, in Auftrag gegeben vom Regierungspräsidium Freiburg, Abt. IV, Straßenwesen, wurde vom Büro H. & M. Scheuermann aufgestellt. Sie ist datiert auf den 14.12.1999 und ging kurz vor Jahresende 1999 bei der Verwaltung ein. Die Verwaltung hat die Umweltverträglichkeitsstudie dem Gemeinderat vorgestellt, danach stand sie auf der Tagesordnung der Bürgerversammlung am 03.02.2000.

Gemeinderat und Verwaltung waren vom Ergebnis überrascht, sie gingen bis zur Vorlage der Umweltverträglichkeitsstudie von einer Trassenführung der Umgehungsstraße westlich der Bahn aus.

Die vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie wurde in mehreren Gesprächen mit der sich gebildeten Bürgerinitiative erörtert. Der Gemeinderat hat alle Argumente sorgfältig geprüft. Nach dem feststeht, dass trotz Bedenken nur Variante IV Aussicht auf eine – zumindest zeitlich absehbare -  Ausführung hat, kam er zur Überzeugung, dass der Bau einer Umgehungsstraße nicht von der Variantenfrage abhängig gemacht werden kann. Die Verkehrsbelastung, vor allen Dingen in der Hauptstraße, hat mittlerweile längst das Erträgliche überschritten. Mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs ist zu rechnen.

Im Interessen einer raschen Verwirklichung einer Umgehungsstraße erklärt sich der Gemeinderat damit einverstanden, dass die Planung entsprechend dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie mit Variante IV fortgesetzt wird.

Die Zustimmung zu unserer Stellungnahme gilt nur, wenn die Nordtangente Gengenbach vor dem Bau der Variante IV realisiert und deren verkehrliche Wirkung entsprechende Prognosen der/dem IVK (Integriertes Verkehrskonzept, Offenburg, September 1997) gesichert ist.

 

Demnächst werden die Ergebnisse der Jahresuntersuchung veröffentlicht.