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Gemeinde Ortenberg N i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des GemeinderatesAm Montag, 26. Januar 2004 In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.45 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst Schriftführer: Bernd Siebert Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder zwölf (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: |
§ 04-001 BauanträgeDas Baugesuch der Erbengemeinschaft Buchert wurde auf Wunsch der Bauantragsteller zurückgestellt. a) Sabine und Achim Bruder, Bühlweg 15a, 77799 Ortenberg Aufstockung eines vorhandenen Wohnhauses und Neubau einer Doppelgarage Flst.Nr. 1120/1, Bühlweg 15a, 77799 Ortenberg Der Bauantragsteller beabsichtigt das bestehende Wohnhaus aufzustocken. Die neue Dachneigung soll 30° betragen. Einstimmiger BeschlussGegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. b) Dieter Harter, Obere Steine 11, 77799 Ortenberg Anbau von Wohnraum – Wohnung 1 Flst.Nr. 6083/5, Obere Steine 11, 77799 Ortenberg Zu diesem Top erklärte sich Andreas Harter als Bruder des Bauantragstellers als befangen und hat während der Abstimmung im Zuhörerraum Platz genommen. Der Bauherr möchte auf der Rückseite des Gebäudes eine Erweiterung im Keller- und Erdgeschoss vornehmen. Das hintere Baufenster des Bebauungsplanes wird dadurch um ca. 2 m überschritten. Einstimmiger BeschlussGegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. c) Robert Renz, Rammersweierstr. 8, 77652 Offenburg Neubau einer Doppelhaushälfte Flst.Nr. 9007/1, Joseph-Vollmer-Str. 14a, 77799 Ortenberg Der Gemeinderat hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 23.09.2003 der Bebauung des Grundstückes Flst.Nr. 9007 mit 2 Doppelhaushälften zugestimmt. Die dort festgelegten Bedingungen nach max. 1 Wohneinheit und 3 Stellplätzen pro Doppelhaushälfte ist in der Planung berücksichtigt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. Für dieses zweite Doppelhausgrundstück sind jedoch keine Grundstücksanschlüsse Schmutzwasser, Regenwasser und Wasserversorgung vorhanden. Grund hierfür ist die jetzige Aufteilung des Baugebietes. Diese müssen noch hergestellt werden und zwar auf Kosten des Grundstückseigentümers. Einstimmiger Beschluss Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. d) Renate Kautz, Hauptstr. 17, 77799 Ortenberg Neubau einer Doppelhaushälfte Flst.Nr. 9007, Joseph-Vollmer-Str. 14, 77799 Ortenberg Der Gemeinderat hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 23.09.2003 der Bebauung des Grundstückes Flst.Nr. 9007 mit 2 Doppelhaushälften zugestimmt. Die dort festgelegten Bedingungen nach max. 1 Wohneinheit und 3 Stellplätzen pro Doppelhaushälfte ist in der Planung berücksichtigt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. Einstimmiger BeschlussGegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. e) Martin Heuberger, Kinzigtalstr. 9, 77799 Ortenberg Um- und Anbau des Einfamilienwohnhauses und Carport Flst.Nr. 6189/6, Kinzigtalstr. 9, 77799 Ortenberg Der Bauantragsteller möchte das bestehenden Einfamilienwohnhaus umbauen, gleichzeitig soll zur Wohnraumerweiterung angebaut werden. Außerdem soll der Eingangsbereich neu gestaltet werden. Zu diesem Zweck wird zwischen dem bestehende Wohnhaus und dem ebenfalls neu gebauten Carport ein Windfang errichtet. Zudem soll ein Flachdachbau mit einer Höhe von 3,28 m errichtet werden. Dieser soll zusätzlich Wohnraum schaffen. Allerdings wird das Baufenster überschritten: auf der südlichen Seite um 5,90 m auf der nördlichen Seite um 3,50 m Einstimmiger BeschlussGegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. g) KAWO Wohnbau GmbH, Hauptstr. 104, 77652 Offenburg Errichtung von 3 Einfamilienwohnhäusern
als Reihenhäuser mit integrierter Garage im Flst.Nr. 7683/21, Bühlweg 26b, 77799 Ortenberg Das Baugrundstück soll laut beiliegendem Lageplan mit 3 Reihenhäusern bebaut und demzufolge in 3 Bauplätze eingeteilt werden. Die Häuser sind nach den vorliegenden Planunterlagen 1 ½ -geschossig mit einer max. Dachneigung von 45° geplant und versetzt angeordnet. Grundmaße pro Einheit: 6,75 m * 12,00 m Mit Datum vom 30.07.1998 liegt für dieses Grundstück ein Bauvorbescheid auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses vor. Adressat dieser Genehmigung ist der Grundstückseigentümer Herr Manfred Münchbach, Offenburg. Diese wurde wie unter folgenden Bedingungen genehmigt: Bauweise: offen Abstände: zu Flst.Nr. 7683/2: 2,50 m Straßenabstand: zur Fröschlachstraße: 5,00 m Gebäudestellung: Traufseite zur Fröschlachstraße Geschosszahl: 1 Vollgeschoss Dachform: Satteldach Dachneigung: 40 +0°, -3° Sockelhöhe: höchstens 20 cm bergseits Mit Fax vom 22.01.2004 wird darüber hinaus eine 2-geschossige Bebauung mit einer Dachneigung von 28° - 45° in Erwägung gezogen. Dieses an das Baurechtsamt gerichtete Fax ist den Unterlagen beigefügt. Einstimmiger BeschlussDas Bauvorhaben fügt sich nicht in die bestehende Bebauung ein und wurde abgelehnt. Auf den Bauvorbescheid vom 30.07.1998 wird Bezug genommen. h) Fasentgemeinschaft Freies Montenegro e.V.,
vertr. durch Martin Bürkle-Panter, Joseph- Nachtrag: Errichtung eines Geräteschuppens (3 Abschnitte) Flst.Nr. 6190, Gewann Allmendgrün (Teilfläche) in Ortenberg Zu diesem Top erklärte sich Michael Gegg als Vorstandsmitglied der Fasentgemeinschaft Freies Montenegro als befangen und hat im Zuhörerraum Platz genommen. Die Fasentgemeinschaft hat einen geänderten Lageplan vorgelegt. Der Geräteschuppen soll um 2,00 m näher zum Bahngelände verschoben werden. Einstimmiger BeschlussGegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. § 04-002
Neubau eines Rad- und Gehweges zwischen
Elgersweier und Ortenberg Der Neubau des Rad- und Gehweges zwischen Elgersweier und Ortenberg kann seitens der Gemeinde Ortenberg nur begrüßt werden. Auf die Gemeinde werden keine Kosten zukommen. Der Rad- und Gehweg wird komplett von Kreis und Land finanziert. Auf das dem Gemeinderat vorliegende Schreiben des Straßenbauamtes wird verwiesen. Private Grundstückseigentümer sind nicht betroffen. Wenn alle Beteiligten zustimmen, kann auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden. Gemeinderat Witschel bedauert, dass die Bahnbrücke von der Maßnahme nicht erfasst wird. - Der Rad- und Gehweg soll später an die geplante Nordumgehung von Ortenberg angeschlossen werden. Einstimmiger BeschlussDem vorgeschlagenen Verfahren zum Bau des Rad- und Gehweges wird zugestimmt. § 04-003 Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde Ortenberg zum 01.02.2004 Am 31.01.2004 endet die Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde Ortenberg. Die bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses haben sich bereit erklärt, auch für die kommende vierjährige Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Des weiteren sind nach § 2 Abs. 2 der Gutachterausschuss-Verordnung ein Bediensteter des zuständigen Finanzamtes sowie ein Stellvertreter in den Gutachterausschuss zu wählen. Die Herren Rösch und Knop wurden hierzu vom Finanzamt Offenburg benannt. Die Verwaltung schlägt folgende Zusammensetzung des Gutachterausschusses der Gemeinde Ortenberg für die Amtszeit vom 01.02.2004 bis 31.01.2008 vor: Vorsitzender und Gutachter: Karl Kiefer Kreisbaumeister Obere Matt 4 77799 Ortenberg
Stellv. Vorsitzender und Gutachter: Rudolf Siebert Ratschreiber a.D. Kinzigtalstr. 14 77799 Ortenberg
Gutachter: Bernd Buchert Vermessungsingenieur Freudental 26 77799 Ortenberg
Yvonne Kiefer Bauzeichnerin Heidengasse 2 77799 Ortenberg
Berthold Rösch Steueramtsinspektor Hauptstr. 28 77723 Gengenbach
als dessen Stellvertreterin: Marlene Ruck Steueramtsinspektorin Bahnhofstr. 16a 77723 Gengenbach Beschluss Die vorgeschlagenen Gutachter wurden ohne weitere Diskussion einstimmig auf 4 Jahre Amtszeit wiedergewählt. § 04-004 Mitteilungen In den vergangen Tagen hatte der Bauhof zwei Wasserrohrbrüche zu reparieren. § 04-005 Bekanntmachungen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Schriftführer: |
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Dienstag, 3. Februar 2004 In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 19.10 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst Schriftführerin: Irene Polinski Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Gemeinderätin Herp (V) Gemeinderat Vollmer (V) |
§ 04-006 Bauanträge
Dem Gemeinderat wurden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt
1. Herr Verz.Nr. 02/2004 Willi Lang Nutzungsänderung des vorhandenen Cafes Zehntfreistr. 18 in eine Physiotherapeutische Praxis 77799 Ortenberg Flst.Nr. 1227/2, Hauptstr. 68, 77799 Ortenberg
2. Erbengemeinschaft Buchert Verz.Nr. 55/2003 vertreten durch Beate Waldecker Neubau zweier Doppelhaushälften mit Austraße 42 Garagen und Carports 77977 Rust Flst.Nr. 8247/1
zu 1.
Bei diesem Bauantrag verließ Gemeinderätin Schuppler wegen Befangenheit den Sitzungstisch und nahm während der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum Platz.
Der Bauantragsteller beabsichtigt die Nutzung des vorhandenen Cafes zu ändern. Es soll in den vorhandenen Räumen des bisherigen Cafes eine Physiotherapeutische Praxis entstehen. Hierzu sind bauliche Maßnahmen im Gebäudeinneren notwendig.
Einstimmiger BeschlussGegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.
zu 2. Mit dieser Bauvoranfrage soll die Bebauungsmöglichkeiten auf dem noch unbebauten Grundstück zwischen Frau Monika Wußler (geb. Buchert) (Waldgasse 4, Flst.Nr. 8247) und den Eheleuten Hermann und Beate Vollmer (Waldgasse 6, Flst.Nr. 8249) geklärt werden.
Im vorliegenden Grundrissplan sind zwei Doppelhaushälften mit Carport eingeplant. Es ist vorgesehen, das Grundstück aufzuteilen.
Zu Gebäudehöhe, Traufhöhe oder Dachneigung sind keine Angaben gemacht.
Einstimmiger BeschlussEiner Bebauung wird zugestimmt, wenn sich das Bauvorhaben in die bestehende Bebauung einfügt.
§ 04-007
Verkaufsverbot von Alcopops in gemeindlichen Hallen und Räumen sowie auf gemeindeeigenem Gelände Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen.
Bürgermeister Litterst verweist auf die Beratungsunterlagen.
Gemeinderat Schulze spricht sich für das Verkaufsverbot von „Alcopops“ aus. Jugendliche seien insbesondere gefährdet, da die „Alcopops“ eine Einstiegsdroge darstellen und somit einen großen Schaden anrichten können. Die Gemeinde solle zum Schutze der Jugend ein Zeichen setzen und den Verkauf von „Alcopops“ im öffentlichen Verkehrsraum untersagen. Zumal in vielen Gemeinden bereits ähnliche Verbote beschlossen worden seien.
Gemeinderäte Harter und Gegg sprechen sich gegen das Verkaufsverbot aus. Die Entscheidung über den Verkauf/Ausschank von „Alcopops“ sollte dem Veranstalter überlassen werden. Zudem sind sie der Auffassung, dass das Verbot auf der Bundes- bzw. Landesebene zu beschließen sei.
Gemeinderat Witschel berichtet, dass seit dem Beschluss des Verkaufsverbotes von „Alcopops“ auf dem „Hemdklunkerabend“ der Stadt Gengenbach, im Vergleich zum letzten Jahr, erheblich weniger Betrunkene bei der Veranstaltung zu sehen waren.
Gemeinderätin Collmann erklärt, dass der Begriff öffentlicher Verkehrsraum genauer definiert werden sollte.
Nach einer eingehenden Diskussion wird entschieden, das Verkaufsverbot nicht im „öffentlichen Verkehrsraum“, sondern „auf gemeindeeigenem Gelände“ zu beschließen.
Mehrheitlicher BeschlussDem Verkaufsverbot für alkoholische Mischgetränke (sog. „Alcopops“) bei Veranstaltungen in gemeindlichen Hallen und Räumen sowie auf gemeindeeigenem Gelände wird zugestimmt. Zwei Gegenstimmen: Michael Gegg, Andreas Harter § 04-008
Beratung und Beschlussfassung eines Entwurfes der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2004
Bürgermeister Litterst verweist zu Beginn der Sitzung auf die bisherigen Beratungen und Informationen zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes. Er stellt fest, dass der Haushalt 2004 im Vergleich zu der sehr schwierigen Finanzsituation im Haushaltsjahr 2003 positiver betrachtet werden könne.
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2004 belaufe sich im derzeitigen Stadium auf 5.205.087 €. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.135.047 €, auf den Vermögenshaushalt 1.070.040 €. Der Haushalt sei ohne Kreditaufnahme ausgeglichen.
Die Verwaltung sei bei der Aufstellung des Haushaltsplanes von den gleichen Steuersätzen und Gebühren wie in den letzten Jahren ausgegangen. Der Hebesatz für die Kreisumlage sei für 2004 auf 27 Punkte festgesetzt worden. Bürgermeister Litterst betont, dass der Ortenaukreis landesweit den geringsten Satz an der Kreisumlage hat. Die Kreisumlage steigt 2004 von 555.975 € auf 573.557 €.
Zum Verwaltungshaushalt weist Bürgermeister Litterst auf folgende Positionen hin: Bebauungsplan Weizenfeld, die Straßensanierung Bruchstraße, sowie die Kanal- und Straßenunterhaltung.
Positiv zu bewerten sei, dass der Haushalt 2004 keinen Fehlbetrag ausweist und dass der Fehlbetrag 2002 abgedeckt werden könne. Für das Haushaltsjahr 2004 seien insgesamt 408.300 € Schuldentilgung vorgesehen. In diesem Betrag sei eine Sondertilgung in Höhe von 164.400 € enthalten. Der für den Bau der Aktivkohlefilteranlage im Dezember 2003 aufgenommene Kredit werde in voller Höhe zurückgezahlt.
Der Schuldenstand der Gemeinde verringert sich zum 31.12.2004 von 1.796.000 € am Jahresbeginn auf 1.388.00 €. Die pro Kopfverschuldung sinkt im gleichen Zeitraum von 554,09 € auf 428,16 €. Nach der zuletzt berechneten Zahl belaufe sich der Landesdurchschnitt der pro Kopfverschuldung bei Gemeinden in der Größenordnung zwischen 3.000 und 4.000 Einwohner auf 565 €.
In den Personalausgaben sind tariflich eingetretene Änderungen enthalten. Aufgrund struktureller Veränderungen, wie Personalwechsel und Ausscheiden, sinken die Personalkosten. Im Jahre 2003 belief sich der Planansatz auf 773.240 €. Für das Haushaltsjahr 2004 seien 737.890 € veranschlagt. Im Vergleich zu anderen Gemeinden liegen die Personalkosten der Gemeinde Ortenberg unter dem Landesdurchschnitt.
Anschließend geht Bürgermeister Litterst mit dem Gemeinderat die Zusammenstellung der geänderten Positionen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 20.01.2004 durch. Dabei werden auftretende Fragen von Bürgermeister Litterst und dem Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Kaiser, direkt beantwortet. Auf den Durchgang der einzelnen Positionen des gesamten Haushaltsplanentwurfes wird verzichtet.
Rechnungsamtsleiter Kaiser weist drauf hin, dass der Ansatz beim Neubau der Aktivkohlefilteranlage aufgrund aktueller Kostenfortschreibung des Ingenieurbüros Wave GmbH von 28.000 € auf 43.500 € berichtigt werden sollte. Gleichzeitig erhöhen sich die Erlöse aus dem Verkauf der Aktivkohlefilteranlage an den Zweckverband um 2.400 €. Der Betriebskostenzuschuss Kindergarten erhöhe sich von 359.160 € auf 366.740 €, da bei den Angaben der Verrechnungsstelle versehentlich zu hohe Elternbeiträge angesetzt worden seien.
Bürgermeister Litterst beantragt, folgende Positionen in den Haushaltsplan 2004 aufzunehmen:
1) Unerhaltung Gemeindehaus, Bruchstr. 2 i.H.v. 10.000 € 2) Zuschuss an H. Philipp für Videokamera-System i.H.v. 1.900 € 3) Unterhaltung Festhalle, Bühnenvorhang i.H.v. 2.000 € 4) Unterhaltung Rebwege i.H.v. 15.000 €
Gemeinderat Schulze stellt fest, dass im Haushalt 2004 einige Lichtblicke zu erkennen sind. Obwohl sich die Finanzlage etwas verbessert habe, muss auch dieses Jahr der Gürtel enger geschnallt werden. Er befürwortet die vorgesehene Schuldentilgung. Erfreulich sei auch, dass unter der Berücksichtigung der nicht realisierten Grundstücksverkäufe im Haushalt 2003 der Fehlbetrag 2002 abgedeckt werden könne. Begrüßt wurden von Herrn Schulze die Erhaltungsmaßnahmen, die Unterhaltung der Rebwege, die Durchführung der geplanten Maßnahmen in der Bruchstraße, die Baulandumlegung Weizenfeld, sowie der Spielplatz „Im Pfeiffer“. Anschließend bedankt sich Gemeinderat Schulze bei der Verwaltung und insbesondere bei dem Kämmerer Christof Kaiser für die Aufstellung des Haushaltsplanes. Einstimmiger Beschluss Dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2004 wird mit den entsprechenden Änderungen zugestimmt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind zur endgültigen Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzulegen. § 04-009
Bekanntmachungen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. § 04-010
Wünsche und Anträge
Gemeinderat Harter bittet um die Reparatur der Treppe zur Bühne in der Festhalle. Gemeinderat Witschel beanstandet, dass die im Sommer abgeknickten Verkehrszeichen immer noch in den Äckern liegen (Bruchstraße, Hinterer Burgweg).
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Gemeinsame Öffentliche Verhandlung der Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg vom 17.05.2004 |
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§ 04-042 Beschlussfassung über den Einbau einer gemeinsamen Fernwirkanlagefür die Wasserversorgung Ohlsbach und OrtenbergBürgermeister Litterst führt aus, dass die Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 01.07.2003 beschlossen haben, eine Leitzentrale für die Wasserversorgungen beider Gemeinden zu bauen. Die gemeinsame Leitzentrale soll in die Baumaßnahme der Aktivkohlefilteranlage einbezogen werden. Die Verwaltungen seien beauftragt worden, Anträge auf Bezuschussung zu stellen. Ferner sei festgelegt worden, dass die Ausschreibung und die Vergabe der entsprechenden Aufträge nach Vorliegen eines Zuschussbescheides erfolgen soll. Die Gemeinden haben auftragsgemäß die entsprechenden Anträge beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt. Die Behörde habe mit Schreiben vom 26.11.2003 die Mehrkosten grundsätzlich als zuwendungsfähige Aufwendungen anerkannt. Gleichzeitig sei mitgeteilt worden, dass eine Entscheidung über die Erhöhung der Zuwendung spätestens nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises getroffen werde. Voraussetzung sei, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In einem Telefongespräch vom 02.02.2004 habe der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt, dass die Gemeinden davon ausgehen können, die entsprechenden Zuschussmittel zu bekommen. Beantragt sei ferner die Bezuschussung einer Alarmanlage für den Zweckverband – Aufbereitungsanlage und Tiefbrunnen - sowie für die beiden Hochbehälter der Gemeinde Ortenberg. Da die Gemeinde Ohlsbach bereits eine Alarmanlage in ihren Hochbehälter eingebaut habe, entfallen die nachstehenden Kosten nur auf den Zweckverband und die Gemeinde Ortenberg. Nach einer Kostenberechnung der Wave GmbH vom 06.05.2004 belaufen sich die Aufwendungen für die Leitzentrale auf 39.662 €. Hiervon entfallen auf den Zweckverband 27.042 €, auf die Gemeinde Ohlsbach 4.250 € und auf die Gemeinde Ortenberg 8.370 €. Über die Alarmanlage liege ein Angebot bereits vor. Danach entfallen auf den Zweckverband 7.048 € und auf die Gemeinde Ortenberg 3.623,90 €. Mit Schreiben vom 06.05.2004 habe die Firma Wave die Honorarkosten für diese Maßnahme auf 10.500 € netto beziffert. Zuschüsse für die Fernwirkanlage, einschließlich Alarmanlage gehen an die Gemeinden. Zweckverbände erhalten keine Zuschüsse. Ein Gespräch mit dem Landratsamt, Kommunalamt sowie dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz habe ergeben, dass der Auftrag zum Bau der Fernwirkanlage einschließlich Alarmanlage analog der bisherigen Vergabepraxis von beiden Gemeinden Ortenberg und Ohlsbach erfolgen muss. Nach Abschluss der Maßnahme werden die Teile der Fernwirkanlage die den Zweckverband betreffen, an diesen per Vertrag übertragen. Dabei seien die Beihilfen, welche die Gemeinden bekommen haben, zu berücksichtigen. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2004 diesem Verfahren zugestimmt, bzw. zustimmend Kenntnis von der geplanten Vorgehensweise genommen. Bürgermeister Litterst bemerkt, dass der Einbau der Fernwirkanlage im Rahmen der Baumaßnahme Aktivkohlefilteranlage für beide Gemeinden die wirtschaftlichste Lösung sei. Gemeinderat Martin fragt nach, wie hoch der Wartungsaufwand für die Fernwirkanlage sei. Herr Schäfer von der Fa. Wave erklärt, dass die Anlage wartungsarm sei. Er empfiehlt bereits bei der Ausschreibung einen Wartungsvertrag zu verlangen. Die jährlichen Kosten für die Wartung würden sich auf ca. 800 € bis 1.500 € belaufen. Herr Witschel ist der Auffassung, dass die von der Fa. Wave angegebenen Preise überteuert seien. Er möchte wissen, wie diese Preise zustande gekommen seien. Herr Schäfer erklärt, dass es sich bei den Preisen um statistische Werte handle. Die überteuerten Preise seien auch darauf zurückzuführen, dass die Fernwirkanlage in ein System integriert werden soll. Gemeinderat Bruder fragt nach, was mit der bereits bestehenden Anlage der Gemeinde Ohlsbach passieren wird. Herr Schäfer erklärt, dass die wiederverwendbaren Teile der Fernwirkanlage übernommen werden sollen. Der Schaltschrank würde seine Funktion verlieren. Bürgermeister Litterst betont, dass nur verwendbare Teile der Anlage in der Zweckverband eingebracht werden dürfen. Gemeinderat Bruder schlägt vor, für die Gemeinden Ohlsbach und Ortenberg ein gemeinsames Notfallkonzept zu entwickeln. Der Wassermeister der Gemeinde Ortenberg, Herr Braun teilt mit, dass bei Störmeldungen zuerst er selber, danach Herr Riehle, das Rathaus und zum Schluss Bürgermeister Litterst alarmiert werden. Herr Schäfer erklärt, dass mit der neuen Fernwirkanlage diverse Einstellungen, angepasst an die Bedürfnisse der Gemeinde, möglich seien. Herr Wimmer führt aus, dass in Zukunft die Störmeldungen an die Kreiszentrale in Offenburg gehen werden. Gemeinderätin Collmann fragt nach, wo diese Maßnahme ausgeschrieben wird. Herr Schäfer teilt mit, dass zunächst geklärt werden muss, ob öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben werden muss. Bei der beschränkten Ausschreibung werden geeignete Firmen aus der Umgehung ausgesucht und zur Ausschreibung aufgefordert. In Baden-Württemberg gebe es ca. 10 entsprechenden Fachfirmen. Auf die Nachfrage des Gemeinderates Martin, ob eine Fernwirkanlage unbedingt erforderlich sei, erklärt Herr Schäfer, dass diese Anlage Standard und vom Landratsamt befürwortet worden sei Bürgermeister Litterst bemerkt, dass durch den Einbau der Fernwirkanlage Personalkosten eingespart werden. Herr Witschel erklärt, dass die Kontrolle mit Hilfe der Fernwirkanlage wichtig sei, zumal dadurch die Personalkosten sinken werden. Gemeinderat Bruder weist darauf hin, die Schließanlage in die Ausschreibung aufzunehmen. Gemeinderat Stehle befürwortet den Einbau der Fernwirkanlage, da bereits Schäden aufgetreten sind, soll bei der Ausschreibung ein fixer Termin vorgegeben werden. Einstimmiger BeschlussDie Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg beschließen den Einbau der Fernwirk- und Alarmanlage. Die Verwaltungen werden beauftragt, die Ausschreibungen unverzüglich zu veranlassen. Die Kosten werden in der bisherigen Weise 52 % Ortenberg, 48 % Ohlsbach verteilt. Nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme werden die Fernwirkanlage und die Alarmanlage, soweit sie die Gemeinden nicht betreffen, an den Zweckverband übertragen. Die hierfür erhaltenen Zuschüsse an die Gemeinden sind zu berücksichtigen. Die Gemeinde Ohlsbach bringt die verwertbaren Teile ihrer Fernwirkanlage zum Restbuchwert (31.12.2003) in den Zweckverband ein. Die Zahlung erfolgt nach dem Muster der Tiefbrunnenregelung. § 04-043
Einweihung und „Tag der offenen Tür“ für dieAktivkohlefilteranlage am 12.06.2004Bürgermeister Litterst macht hierzu folgend Ausführungen. Die Angelegenheit sei bereits in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes vom 28.04.2004 beraten worden. Nach endgültiger Fertigstellung der Aktivkohlefilteranlage, einschließlich der Außenanlage, soll diese eingeweiht werden. Im Rahmen eines Tags der offenen Tür soll der Bevölkerung beider Gemeinden Gelegenheit geboten werden, die Anlage zu besichtigen. Die Termine hierfür sehen wie folgt aus: Einweihung der Aktivkohlefilteranlage Dienstag, 08.06.2004, 17.30 Uhr Tag der offenen Tür Samstag, 12.06.2004, 9.00 – 16.00 Uhr Vorgesehen sei die musikalische Umrahmung durch eine kleine Bläsergruppe sowie die kirchliche Weihe durch Herrn Pfarrer Huber. Die technische Seite der Aktivkohlefilteranlage werde vom Ingenieurbüro Wave und evtl. vom Landratsamt Ortenaukreis erläutert. Am Tag der offenen Tür soll Informationsmaterial angeboten werden. Die Feuerwehren Ohlsbach und Ortenberg haben am Tag der offenen Tür einen gemeinsamen Beitrag vorgesehen. Gemeinderat Bruder erklärt, dass ein Gewinnspiel geplant sei, bei dem die Besucher das alte und das neue Wasser der beiden Gemeinden durch Probieren erraten müssen. Die Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg nehmen von dem vorgesehenen Programm zur Einweihung und Tag der offenen Tür für die Aktivkohlefilteranlage zustimmend Kenntnis. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Die Schriftführerin: |
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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 08.06.2004 |
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§ 04-44 BauanträgeDem Gemeinderat werden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt: 1. Fasentgem. Freies Montenegro e.V./ Verz.Nr. 22/2003 Musikverein Antrag auf Standortänderung - vertr. durch Martin Bürkle-Panter Nachtragsplan zur veränderten Joseph-Vollmer-Str. 1 Dachform und Größe 77799 Ortenberg Flst.Nr. 6190, Allmendgrün
Zu diesem Bauantrag verließen Gemeinderat Kiefer und Gemeinderat Gegg wegen Befangenheit den Sitzungstisch und nahmen während der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum Platz.
Die Bauherrschaft möchte den Geräteschuppen nun etwa 11,00 m weiter südlich errichten. Außerdem hat der neu geplante Geräteschuppen andere Außenmaße.
Außenmaße neu: Außenmaße alt: Länge: 39,00 m Länge: 32,00 m Breite: 8,00 m Breite: 8,00 m Dachneigung: 10 ° Dachneigung: 25 ° Dachform: Pultdach Dachform: Satteldach
Einstimmiger BeschlussGegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.
2. Herr Verz.Nr. 15/2004 Günter Benz Aufbau einer Dachgaube auf ein Im Pfad 7 bestehendes Wohnhaus 77799 Ortenberg Flst.Nr. 1135/2, Im Pfad 7
Der Bauherr beabsichtigt auf der westlichen Dachseite eine Dachgaube zu errichten.
Einstimmiger BeschlussGegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.
§ 04-45
Vorstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplans „Weizenfeld“ mit örtlichen Vorschriften zum Bebauungsplan und des Grünordnungsplanes
Zu Beginn der Beratung teilt Bürgermeister Litterst mit, dass am 26.05.2004 eine Informationsveranstaltung für die Eigentümer, auf deren Grundstücken ein Immissionsschutzstreifen bzw. ein Lärmschutzwall vorgesehen ist, stattgefunden hat. Der Immissionsstreifen ist in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mitaufgenommen worden. Die Planerin, Frau Kerstin Stern, vom Ingenieurbüro Weissenrieder, stellt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Weizenfeld“ vor. Frau Stern führt aus, dass das Planungsgebiet eine Gesamtfläche von ca. 5,18 ha umfasst. Davon entfallen für die reine Wohnbaufläche 2,6 ha und für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung für eine Seniorenanlage 0,355 ha. Die Erschließung des Neubaugebietes soll über die L 99 erfolgen. Die Hauptverkehrsader des Plangebietes, Planstraße 1, führt „L-förmig“ in südlicher Richtung bis zum Wendekreis. Vom Wendebereich der Planstraße 1 zweige in westlicher Richtung die Planstraße 2 ab, die als Ring ausgebildet werde. Diese mündet nördlich wieder in die Planstraße 1 und ist als untergeordnete Straße mit verkehrsberuhigten Maßnahmen vorgesehen. Über die von der Planstraße 2 abzweigenden Planstraßen 3 und 5 wird das Baugebiet in südlicher Richtung an die bestehende Bruchstraße angebunden. Durch die vorgesehene Breite der beiden untergeordneten Planstraßen soll der Durchgangsverkehr zur Bruchstraße vermieden werden. Die Planstraßen 2 und 5 sind als verkehrberuhigte Bereiche vorgesehen. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet, im südöstlichen Bereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage/Pflegeheim ausgewiesen. Mitten im Wohngebiet ist eine Grünanlage geplant, die als Aufenthalts- und Freizeitbereich dienen soll. Da der Bereich des Plangebietes, vor allem im östlichen Bereich unter dem Niveau der angrenzenden, bebauten Nachbargrundstücke und der L 99 liegt, soll es an diese Verhältnisse angepasst und nach oben gehoben werden. Eine Aufschüttung des Geländes ermögliche ein Zuleiten der Oberflächenwasser in den Uhlgraben am westlichen Plangebiet. Für das Wohngebiet sei eine bewusste Abstufung der Bebauungsdichte und –höhe zu den nördlichen und westlichen Rändern als Übergang zur freien Landschaft vorgesehen. Am äußeren Rand sind nur Einzelhäuser mit eineinhalb Vollgeschossen zulässig. In diesem Bereich wird die Zahl der Wohneinheiten pro Gebäude auf maximal 2 Wohneinheiten beschränkt, um die Entstehung von Mehrfamilienhäusern zu verhindern. Die Festsetzung der maximal zulässigen Wand- und Firsthöhe ist im Bebauungsplan ganz genau geregelt. Bei einer Einzelhausbebauung ist die Firstrichtung frei wählbar, wenn das Hauptgebäude mit einer Solaranlage ausgestattet wird und dadurch eine abweichende Firstrichtung erforderlich ist. Als Dachform für die Einzelhausbebauung sind am westlichen und nördlichen Rand des Plangebietes, Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdach mit gleichem Neigungswinkel beidseitig des Firstes und einer Dachneigung von 30° – 45° zugelassen. In den übrigen Bereichen sind Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer mit gleichem Neigungswinkel beidseitig des Firstes und einer Dachneigung von 20° - 45° sowie gegeneinander versetzte Pultdächer mit einem Höhenversatz von maximal 1,00 m zugelassen. Im Sondergebiet sind alle Dachformen, ausgenommen Flachdächer, zugelassen. Als Dacheindeckung seien matte, seidenmatte oder engobierte Tonziegel oder Betondachsteine in gedeckt roten, rotbraunen, gedeckt grauen oder dunkelgrauem Farbtönen zu verwenden. Im Sondergebiet sind die Dächer mit nichtglänzendem Material einzudecken. Als Ausnahme hierzu seien im gesamten Plangebiet Solar- und Fotovoltaikanlagen zulässig. Da das zukünftige Baugebiet in unmittelbarer Nähe zur L 99 liegt, musste ein schalltechnisches Gutachten zur Geräuscheinwirkung erstellt werden. Das Gutachten hat ergeben, dass aufgrund der durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der L 99 verursachten Lärmeinwirkung die Orientierungswerte im nordöstlichen Teilbereich überschritten werden. Deshalb schlägt der Bebauungsplan entlang der Landesstraße, sowie entlang der Nordgrenze einen L-förmig angelegten Lärmschutzwall vor. Mit Hilfe dieser aktiven Lärmschutzmaßnahme können die Erdgeschoss und Freibereiche der dahinter liegenden Gebäude großteils abgeschirmt werden. Durch passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude und geeignete Grundrissplanung, vor allem im Ober- und Dachgeschoss, werden die Lärmeinwirkungen ins Gebäudeinnere auf ein zumutbares Maß begrenzt. Frau Schuppler fragt nach, wie hoch der Lärmschutzwall vorgesehen ist. Frau Stern erklärt, dass die Aufschüttung eines Lärmschutzswalls mit einer Höhe von 3 m über Niveau der L 99 festgelegt sei. Auf die Nachfrage der Gemeinderätin Collmann, bezüglich des Festschreibens eines Spielplatzes, erklärt Frau Stern, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes nichts vorschreibt. Gemeinderat Schulze ist der Auffassung, dass in dieser Entscheidung die zukünftigen Anwohner einbezogen werden sollen. Gemeinderat Witschel spricht sich dafür aus, den Spielplatz gleich im Bebauungsplan vorzuschreiben, damit die zukünftigen Bauherren bereits beim Kauf eines Baugrundstückes wissen, wo sich dieser befindet. Bürgermeister Litterst erklärt, dass eine Aussage über die Frage des Spielplatzes im Laufe des Verfahrens erfolgen soll. Gemeinderat Harter ist der Meinung, dass der Bebauungsplan viel zu sehr festgelegt sei, so dass später Befreiungen erfolgen müssen. Er möchte wissen, ob der Bebauungsplan nicht offener formuliert werden könne. Frau Stern führt aus, dass diese Entscheidung beim Gemeinderat liege. Im Vergleich zu früher sei diese Bebauung viel lockerer geregelt. Bürgermeister Litterst fügte hinzu, dass beim jetzigen Stand noch nichts festgeschrieben sei. Gemeinderat Thomann fragt nach, ob es möglich wäre, die Planstraßen 3 und 5 als verkehrsberuhigt auszuweisen. Frau Stern erklärt, dass die Planstraßen 2 und 5 als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen sind. Gemeinderat Thomann schlägt vor, pro Wohneinheit zwei Stellplätze auszuweisen. Gemeinderat Schulze findet das Gesamtkonzept gut. Positiv sieht er auch die vielen Festschreibungen im Bebauungsplan. Gemeinderat Kiefer findet es gut, dass bei der Dacheindeckung eine breite Palette an Farben zugelassen ist. Gemeinderat Witschel schlägt vor, den Verkehr über die Planstraße 3 zu leiten, um eine Mehrbelastung der Bruchstraße zu vermeiden. Frau Stern erklärt, dass die Planstraße 3 dafür nicht breit genug ist. Zur Erläuterung des Grünordnungsplanes wird Dr. Alfred Winski vom Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie hinzugezogen. Herr Winski führt aus, dass sich auf dem geplanten Baugebiet Obstanlagen, Ackerflächen, Gärten und Grünlandflächen befinden. Der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft muss durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen. Eine Ausgleichsmaßnahme innerhalb des Plangebietes ist die Bepflanzung des öffentlichen Straßenraumes. Entlang der Erschließungsstraßen (Planstraßen 1-5) seien Laubbäume im öffentlichen Straßenraum zu pflanzen. Im Plangebiet dürfen ausschließlich Laubgehölze gepflanzt werden. Bäume und Sträucher sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu pflegen und im Bedarfsfall zu ersetzen. Eine weitere Ausgleichsschutzmaßnahme außerhalb des Plangebietes ist die naturnahe Umgestaltung des Ohlbachs auf einer Strecke von ca. 437 m Länge. Entlang der nördlichen und östlichen Gebietsgrenze ist ein L-förmig angelegter Lärmschutzwall vorgesehen. Dadurch sollen die dahinter liegenden Gebäude vor Lärm geschützt werden. Der Lärmschutzwall soll mit heimischen Sträuchern im Pflanzverband von 1,5 m x 1,5 m bepflanzt werden. Nördlich der geplanten Bebauungsgrenze ist ein 30 m breiter Immissionsschutzstreifen auszuweisen. In diesem Streifen ist das Aufbringen von Spritzmitteln untersagt. Bei einer qualifizierten Eingrünung dieses Gebietes würde sich der Streifen auf eine Breite von 20 m verringern. Die Untergrundsverhältnisse und die Versickerungsfähigkeit des Bodens sind im Rahmen eines Gutachtens untersucht worden. Das Gutachten habe ergeben, dass aufgrund der stark bindig geprägten Dachschichten eine Flächenversicherung nicht möglich ist. Daher ist für das gesamte Plangebiet eine Versickerung in Form einer Muldenversickerung vorgesehen. Die Zuleitung des anfallenden Niederschlagwassers erfolgt jeweils über einen Regenwasserkanal, der in die Versickerungsmulde mündet. Der mitten im Wohngebiet geplante grüne Anger ist mit Laubbäumen und heimischen Sträuchern zu bepflanzen. Entlang der nördlichen Begrenzung des Angers ist eine Trockenmauer aus mittelgroßen Steinen zu errichten. Die Trockenmauer soll aus gestalterischer Sicht einheitlich aus Buntsandstein errichtet werden. Um dies zu gewährleisten soll der Bau der Mauer seitens der Gemeinde Ortenberg erfolgen. Nach einer eingehenden Diskussion und Klärung der aufgetretenen Fragen erklärt Bürgermeister Litterst, dass der Vorschlag von Gemeinderat Thomann, zwei Stellplätze vorzuschreiben, in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll. Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Weizenfeld“ und den Grünordnungsplan zur Kenntnis. § 04-46
Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange Bürgermeister Litterst führt aus, dass nach Vorstellung des Bebauungsplanes, die Verwaltung beauftragt werden soll, zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Einstimmiger Beschluss Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu beauftragen. § 04-47
Mitteilungen Bürgermeister Litterst teilt mit, dass Mitte des Monats mit der Sanierung der Bruchstraße begonnen werden könne. Der Bauhof arbeitet derzeit an dem Rutschbahnturm im Kindergartenhof.
§ 04-48
Bekanntgabe von Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. § 04-49
Wünsche und Anträge
Gemeinderat Witschel stellt fest, dass in der Steingrube der Verkehr zugenommen habe. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte deutlicher gekennzeichnet werden, da zu schnell gefahren werde. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Die Schriftführerin:
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Sitzungsprotokoll Gemeinderatssitzung am 10 Januar 2005 |
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§ 05-001
BürgerfragestundeZu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. § 05-002 Bauanträge
Dem Gemeinderat wurden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt: 1. Eheleute Verz.Nr. 36/2004 Klaus und Dorothea Engelhardt Neubau einer Garage Joseph-Vollmer-Str. 14a Flst.Nr. 9007/1, Joseph-Vollmer-Str. 14a 77799 Ortenberg Der Bauherr beabsichtigt parallel zum Blumenbeet der Gemeinde Ortenberg eine Garage zu errichten. Außenmaße: Länge: 6,00 m Breite: 3,48 m
In Punkt 6 der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Muhrfeld II“ ist geregelt, dass Garagen und Stellplätze nur innerhalb der Baugrenzen und auf den ausgewiesenen „Flächen für Garagen“ zulässig sind. Der Bauherr plant die Garage allerdings außerhalb der Baugrenze und auch nicht auf einer für Garagen vorgesehenen Fläche. Bürgermeister Litterst sprach sich für die beantragte Lösung aus, da das Grundstück Flst.Nr. 9007 aufgeteilt wurde. Das Teilgrundstück Flst.Nr. 9007/1 wurde von den Eheleuten Engelhardt mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Einstimmiger Beschluss Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt. 2. Eheleute Verz.Nr. 37/2004 Brigitte und Andreas Holzer Abriss des bestehenden Wohnhauses Im Sommerhäldele 2 Neubau eines Wohnhaues 77799 Ortenberg Flst.Nr. 1146/2, Im Sommerhäldele 2 Die Bauherren beabsichtigen das bestehenden Wohnhaus abzureißen und ein neues Wohnhaus zu errichten. Außenmaße des Wohnhauses: Länge: 16,26 m Breite: 10,00 m
Die zulässige Dachneigung beträgt 36° – 52°; geplant ist ein Satteldach mit 33° Neigung. Die nördliche Baugrenze wird um 50 cm überschritten, dies wurde bereits mit Herrn Kreisbaumeister Haffner abgeklärt. Geplant ist außerdem die Errichtung einer Garage mit Flachdach. Außenmaße der Garage: Länge: 7,75 m Breite: 5,60 m
Einstimmiger Beschluss Die Dachneigung soll auf 36° erhöht werden. Ansonsten wird dem Bauantrag zugestimmt. 3. Eheleute Verz.Nr. 38/2004 Armin und Elfriede Hertle Abbruch des vorhandenen Dachgeschosses und Obere Matt 16 neue Aufstockung des Dachgeschosses 77799 Ortenberg Flst.Nr. 1269/1, Obere Matt 16 Die Bauherren beabsichtigen das bestehende Dachgeschoss abzubrechen und wieder neu aufzubauen. Die Dachneigung soll 30° betragen. Es soll eine Dachgaube entstehen. Der geplante Neubau wird die alte Firsthöhe um 1,00 m überragen. Einstimmiger Beschluss Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Bürgermeister Litterst informiert den Gemeinderat, dass bei der Verwaltung noch ein weiterer Bauantrag eingegangen sei, dieser aber nicht vollständig bearbeitet werden konnte. § 05-003 Beratung eines Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2005
Zu Beginn bemerkte Frau Polinski, dass das Jahr 2005 ein sehr schwieriges Haushaltsjahr werden wird. Aufgrund wegbrechender Steuereinnahmen und steigender Umlagen, lässt der Haushalt 2005 wenig Spielraum. Das Gesamthaushaltsvolumen im kommenden Haushaltsjahr beträgt 6.537.600 €. Der Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 5.245.300 € und der Vermögenshaushalt auf 2.292.300 €. Der Verwaltungshaushalt 2005 wird 110.300 € über dem Vorjahreshaushalt liegen. Das Investitionsvolumen bzw. der Vermögenshaushalt steigt um 1.249.300 € gegenüber dem Planansatz 2004. Zurückzuführen sei dies auf die geplante Sanierung des „Neuen Schulhauses“. Der Verwaltungshaushalt 2005 kann nur mit einer Zuführungsrate aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Üblich sei jedoch eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt. Die Deckungslücke liege bei 92.300 €. Die Musszuführung wird somit nicht erreicht werden. Gravierende Änderungen seien bei folgenden Planansätzen zu verzeichnen: Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wird im Vergleich zum Planansatz 2004 um 86.200 € geringer ausfallen. Ebenfalls sei ein Minus von 7.800 € bei der kommunalen Investitionspauschale zu erwarten. Die Erhöhung der Kreisumlage schlage mit 55.400 € zu Buche. Bei der Finanzausgleichsumlage seien Mehrausgaben von 19.700 € zu erwarten. Aufgrund des hohen Gewerbesteueraufkommens in 2004 steigt die Gewerbesteuerumlage auf 146.700 €. Insgesamt habe die Gemeinde 266.900 € an Belastungen. Die Entlastungen im Jahr 2005 betragen 180.000 €. Der Ansatz der Gewerbesteuer liege für das Haushaltsjahr 2005 bei 350.000 €. Bürgermeister Litterst betonte, dass dies gemessen am Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2004, eine realistische Schätzung sei. Die Personalkosten werden sich im Jahr 2005 auf insgesamt 755.700 € belaufen. Dies sind 18.000 € mehr gegenüber dem Vorjahresansatz, es wurde hier von einer allgemeinen Lohnerhöhungsquote von 2 % ausgegangen. Folgende Maßnahmen sind im Jahr 2005 geplant:
Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2005 1.508.093 €. Der Endstand zum 31.12.2005 wird 1.334.952 € betragen. Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt somit von 461 € auf 408 €. Für das Haushaltsjahr 2005 ist eine Kreditaufnahme von 120.000 € vorgesehen. Die Tilgungsleistungen sind in Höhe von 171.600 € angesetzt. Die veranschlagten Zinsen belaufen sich auf 72.400 €. Im Jahr 2005 ist weder eine Rücklagenzuführung noch eine Rücklagenentnahme eingeplant. Durch die Gebührensenkung in der Abwasserversorgung werden sich Wenigereinnahmen von 20.400 € ergeben. Gemeinderat Buchta fragte nach, nach welchen Kriterien die Gewerbesteuerumlage veranschlagt wird. Bürgermeister Litterst antwortete darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Gewerbesteuerumlage beim Bund liege. Man könne also nichts daran ändern. Frau Polinski erläuterte die Änderungen im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt. Auf die Nachfrage von Gemeinderat Schäfer, ob die Frage nach einem Neubau oder einer Sanierung schon entschieden sei, wenn man die Sanierung im Haushaltsplan veranschlage, versicherte Bürgermeister Litterst, dass man sich im Laufe des Jahres immer noch umentscheiden könne. Entschieden sei diese Frage erst, wenn Aufträge vergeben seien.
Nach kurzer
Diskussion sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Zuschuss an
den Sportverein für die Jahresmiete der Mannesmann Mobilfunk in Höhe
von 1.100,00 € im Haushaltsjahr 2005 weiterzubezahlen. Einstimmiger Beschluss Dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2004 wird mit den entsprechenden Änderungen zugestimmt. Die Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind zur endgültigen Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzulegen. § 05-004
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.
§ 05-005
Wünsche und Anträge
§ Gemeinderat Witschel spricht erneut die Verkehrsproblematik in der Steingrube an.
Der Bürgermeister: Der Gemeinderat:
Die Schriftführerin: |
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