Protokolle

 
Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates 

26. Januar 2004

03.Februar 2004

17.Februar.2004

  02.März.2004

17. Mai 2004

Gemeinsame Öffentliche Verhandlung der Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg

  8. Juni 2004

  26. Juli 2004

  20. September 2004

11. Oktober 2004

  15. November 2004
Antrittrede Bürger für Ortenberg

 
10. Januar 2005
PROTOKOLLE  1998, 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003 sind im Archiv zu finden

Gemeinde Ortenberg

N i e d e r s c h r i f t 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

Am Montag, 26. Januar 2004

In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.45 Uhr

Vorsitzender:   Bürgermeister Hermann Litterst

Schriftführer:   Bernd Siebert

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder zwölf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

§ 04-001

Bauanträge

 Das Baugesuch der Erbengemeinschaft Buchert wurde auf Wunsch der Bauantragsteller zurückgestellt. 

a) Sabine und Achim Bruder, Bühlweg 15a, 77799 Ortenberg

            Aufstockung eines vorhandenen Wohnhauses und Neubau einer Doppelgarage

            Flst.Nr. 1120/1, Bühlweg 15a, 77799 Ortenberg 

Der Bauantragsteller beabsichtigt das bestehende Wohnhaus aufzustocken. Die neue Dachneigung soll 30° betragen. 

Einstimmiger Beschluss

Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. 

b) Dieter Harter, Obere Steine 11, 77799 Ortenberg

            Anbau von Wohnraum – Wohnung 1

            Flst.Nr. 6083/5, Obere Steine 11, 77799 Ortenberg 

Zu diesem Top erklärte sich Andreas Harter als Bruder des Bauantragstellers als befangen und hat während der Abstimmung im Zuhörerraum Platz genommen. 

Der Bauherr möchte auf der Rückseite des Gebäudes eine Erweiterung im Keller- und Erdgeschoss vornehmen.

Das hintere Baufenster des Bebauungsplanes wird dadurch um ca. 2 m überschritten. 

Einstimmiger Beschluss

Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. 

c) Robert Renz, Rammersweierstr. 8, 77652 Offenburg

            Neubau einer Doppelhaushälfte

            Flst.Nr. 9007/1, Joseph-Vollmer-Str. 14a, 77799 Ortenberg 

Der Gemeinderat hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 23.09.2003 der Bebauung des Grundstückes Flst.Nr. 9007 mit 2 Doppelhaushälften zugestimmt. Die dort festgelegten Bedingungen nach max. 1 Wohneinheit und 3 Stellplätzen pro Doppelhaushälfte ist in der Planung berücksichtigt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.

Für dieses zweite Doppelhausgrundstück sind jedoch keine Grundstücksanschlüsse Schmutzwasser, Regenwasser und Wasserversorgung vorhanden. Grund hierfür ist die jetzige Aufteilung des Baugebietes. Diese müssen noch hergestellt werden und zwar auf Kosten des Grundstückseigentümers. 

Einstimmiger Beschluss

Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. 

d) Renate Kautz, Hauptstr. 17, 77799 Ortenberg

            Neubau einer Doppelhaushälfte

            Flst.Nr. 9007, Joseph-Vollmer-Str. 14, 77799 Ortenberg 

Der Gemeinderat hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 23.09.2003 der Bebauung des Grundstückes Flst.Nr. 9007 mit 2 Doppelhaushälften zugestimmt. Die dort festgelegten Bedingungen nach max. 1 Wohneinheit und 3 Stellplätzen pro Doppelhaushälfte ist in der Planung berücksichtigt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. 

Einstimmiger Beschluss

Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. 

e) Martin Heuberger, Kinzigtalstr. 9, 77799 Ortenberg

            Um- und Anbau des Einfamilienwohnhauses und Carport

            Flst.Nr. 6189/6, Kinzigtalstr. 9, 77799 Ortenberg 

Der Bauantragsteller möchte das bestehenden Einfamilienwohnhaus umbauen, gleichzeitig soll zur Wohnraumerweiterung angebaut werden.

Außerdem soll der Eingangsbereich neu gestaltet werden.

Zu diesem Zweck wird zwischen dem bestehende Wohnhaus und dem ebenfalls neu gebauten Carport ein Windfang errichtet.

Zudem soll ein Flachdachbau mit einer Höhe von 3,28 m errichtet werden. Dieser soll zusätzlich Wohnraum schaffen.

Allerdings wird das Baufenster überschritten:

auf der südlichen Seite um 5,90 m

auf der nördlichen Seite um 3,50 m 

Einstimmiger Beschluss

Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. 

g) KAWO Wohnbau GmbH, Hauptstr. 104, 77652 Offenburg

            Errichtung von 3 Einfamilienwohnhäusern als Reihenhäuser mit integrierter Garage im
            Kellergeschoss jedes Reihenhauses. Bei dem Haus Nr. 3, soll die Garage evtl. seitlich an
            der Ortsseite angebaut werden.

            Flst.Nr. 7683/21, Bühlweg 26b, 77799 Ortenberg 

Das Baugrundstück soll laut beiliegendem Lageplan mit 3 Reihenhäusern bebaut und demzufolge in 3 Bauplätze eingeteilt werden. Die Häuser sind nach den vorliegenden Planunterlagen 1 ½ -geschossig mit einer max. Dachneigung von 45° geplant und versetzt angeordnet.

Grundmaße pro Einheit: 6,75 m  *  12,00 m

Mit Datum vom 30.07.1998 liegt für dieses Grundstück ein Bauvorbescheid auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses vor. Adressat dieser Genehmigung ist der Grundstückseigentümer Herr Manfred Münchbach, Offenburg.

Diese wurde wie unter folgenden Bedingungen genehmigt:

Bauweise:                              offen

Abstände:                              zu Flst.Nr. 7683/2: 2,50 m

Straßenabstand:                     zur Fröschlachstraße: 5,00 m

Gebäudestellung:                   Traufseite zur Fröschlachstraße

Geschosszahl:                        1 Vollgeschoss

Dachform:                             Satteldach

Dachneigung:                         40 +0°, -3°

Sockelhöhe:                          höchstens 20 cm bergseits 

Mit Fax vom 22.01.2004 wird darüber hinaus eine 2-geschossige Bebauung mit einer Dachneigung von 28° - 45° in Erwägung gezogen. Dieses an das Baurechtsamt gerichtete Fax ist den Unterlagen beigefügt. 

Einstimmiger Beschluss

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die bestehende Bebauung ein und wurde abgelehnt. Auf den Bauvorbescheid vom 30.07.1998 wird Bezug genommen. 

h) Fasentgemeinschaft Freies Montenegro e.V., vertr. durch Martin Bürkle-Panter, Joseph-
     Vollmer-Str. 1, 77799 Ortenberg

            Nachtrag: Errichtung eines Geräteschuppens (3 Abschnitte)

            Flst.Nr. 6190, Gewann Allmendgrün (Teilfläche) in Ortenberg  

Zu diesem Top erklärte sich Michael Gegg als Vorstandsmitglied der Fasentgemeinschaft Freies Montenegro als befangen und hat im Zuhörerraum Platz genommen. 

Die Fasentgemeinschaft hat einen geänderten Lageplan vorgelegt.

Der Geräteschuppen soll um 2,00 m näher zum Bahngelände verschoben        werden. 

Einstimmiger Beschluss

Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. 

§ 04-002

 

Neubau eines Rad- und Gehweges zwischen Elgersweier und Ortenberg
- Stellungnahme der Gemeinde Ortenberg

Der Neubau des Rad- und Gehweges zwischen Elgersweier und Ortenberg kann seitens der Gemeinde Ortenberg nur begrüßt werden.

Auf die Gemeinde werden keine Kosten zukommen. Der Rad- und Gehweg wird komplett von Kreis und Land finanziert. Auf das dem Gemeinderat vorliegende Schreiben des Straßenbauamtes wird verwiesen. Private Grundstückseigentümer sind nicht betroffen.  Wenn alle Beteiligten zustimmen, kann auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden.

Gemeinderat Witschel bedauert, dass die Bahnbrücke von der Maßnahme nicht erfasst wird.

-         Der Rad- und Gehweg soll später an die geplante Nordumgehung von Ortenberg angeschlossen werden. 

Einstimmiger Beschluss

Dem vorgeschlagenen Verfahren zum Bau des Rad- und Gehweges wird zugestimmt. 

§ 04-003 

Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde Ortenberg zum 01.02.2004

Am 31.01.2004 endet die Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses der Gemeinde Ortenberg.  

Die bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses haben sich bereit erklärt, auch für die kommende vierjährige Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Des weiteren sind nach § 2 Abs. 2 der Gutachterausschuss-Verordnung ein Bediensteter des zuständigen Finanzamtes sowie ein Stellvertreter in den Gutachterausschuss zu wählen.  

Die Herren Rösch und Knop wurden hierzu vom Finanzamt Offenburg benannt.  

Die Verwaltung schlägt folgende Zusammensetzung des Gutachterausschusses der Gemeinde Ortenberg für die Amtszeit vom 01.02.2004 bis 31.01.2008 vor: 

Vorsitzender und Gutachter:                            Karl Kiefer

                                                                       Kreisbaumeister

                                                                       Obere Matt 4

                                                                       77799 Ortenberg

 

Stellv. Vorsitzender und Gutachter:                  Rudolf Siebert

                                                                       Ratschreiber a.D.

                                                                       Kinzigtalstr. 14

                                                                       77799 Ortenberg

 

Gutachter:                                                       Bernd Buchert

                                                                       Vermessungsingenieur

                                                                       Freudental 26

                                                                       77799 Ortenberg

 

                                                                       Yvonne Kiefer

                                                                       Bauzeichnerin

                                                                       Heidengasse 2

                                                                       77799 Ortenberg

                       

                                                                       Berthold Rösch

                                                                       Steueramtsinspektor

                                                                       Hauptstr. 28

                                                                       77723 Gengenbach

 

                                                                       als dessen Stellvertreterin:

                                                                       Marlene Ruck

                                                                       Steueramtsinspektorin

                                                                       Bahnhofstr. 16a

                                                                       77723 Gengenbach  

Beschluss

Die vorgeschlagenen Gutachter wurden ohne weitere Diskussion einstimmig auf 4 Jahre Amtszeit wiedergewählt. 

§ 04-004

Mitteilungen

 In den vergangen Tagen hatte der Bauhof zwei Wasserrohrbrüche zu reparieren. 

§ 04-005 

Bekanntmachungen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. 

Der Bürgermeister:                                                                  Der Gemeinderat:

Der Schriftführer:

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 Dienstag, 3. Februar 2004

In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 19.10 Uhr

Vorsitzender:   Bürgermeister Hermann Litterst

Schriftführerin:          Irene Polinski

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Gemeinderätin Herp                                         (V)

Gemeinderat Vollmer                                   (V)

§ 04-006

Bauanträge

 

Dem Gemeinderat wurden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt

 

1.  Herr                                                           Verz.Nr. 02/2004

Willi Lang                                                   Nutzungsänderung des vorhandenen Cafes

Zehntfreistr. 18                                           in eine Physiotherapeutische Praxis

77799 Ortenberg                                       Flst.Nr. 1227/2, Hauptstr. 68, 77799 Ortenberg

 

2.  Erbengemeinschaft Buchert             Verz.Nr. 55/2003

vertreten durch Beate Waldecker                Neubau zweier Doppelhaushälften mit

Austraße 42                                               Garagen und Carports

77977 Rust                                                Flst.Nr. 8247/1

 

zu 1.

 

Bei diesem Bauantrag verließ Gemeinderätin Schuppler wegen Befangenheit den Sitzungstisch und nahm während der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum Platz.

 

Der Bauantragsteller beabsichtigt die Nutzung des vorhandenen Cafes zu ändern. Es soll in den vorhandenen Räumen des bisherigen Cafes eine Physiotherapeutische Praxis entstehen. Hierzu sind bauliche Maßnahmen im Gebäudeinneren notwendig.

 

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

 

zu 2.

Mit dieser Bauvoranfrage soll die Bebauungsmöglichkeiten auf dem noch unbebauten Grundstück zwischen Frau Monika Wußler (geb. Buchert) (Waldgasse 4, Flst.Nr. 8247) und den Eheleuten Hermann und Beate Vollmer (Waldgasse 6, Flst.Nr. 8249) geklärt werden.

 

Im vorliegenden Grundrissplan sind zwei Doppelhaushälften mit Carport eingeplant. Es ist vorgesehen, das Grundstück aufzuteilen.

 

Zu Gebäudehöhe, Traufhöhe oder Dachneigung sind keine Angaben gemacht.

 

Einstimmiger Beschluss

Einer Bebauung wird zugestimmt, wenn sich das Bauvorhaben in die bestehende Bebauung einfügt.

 

§ 04-007

 

Verkaufsverbot von Alcopops in gemeindlichen Hallen und Räumen sowie auf gemeindeeigenem Gelände

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen.

 

Bürgermeister Litterst verweist auf die Beratungsunterlagen.

 

Gemeinderat Schulze spricht sich für das Verkaufsverbot von „Alcopops“ aus. Jugendliche seien insbesondere gefährdet, da die „Alcopops“ eine Einstiegsdroge darstellen und somit einen großen Schaden anrichten können. Die Gemeinde solle zum Schutze der Jugend ein Zeichen setzen und den Verkauf von „Alcopops“ im öffentlichen Verkehrsraum untersagen. Zumal in vielen Gemeinden bereits ähnliche Verbote beschlossen worden seien.

 

Gemeinderäte Harter und Gegg sprechen sich gegen das Verkaufsverbot aus. Die Entscheidung über den Verkauf/Ausschank von „Alcopops“ sollte dem Veranstalter überlassen werden. Zudem sind sie der Auffassung, dass das Verbot auf der Bundes- bzw. Landesebene zu beschließen sei.

 

Gemeinderat Witschel berichtet, dass seit dem Beschluss des Verkaufsverbotes von „Alcopops“ auf dem „Hemdklunkerabend“ der Stadt Gengenbach, im Vergleich zum letzten Jahr, erheblich weniger Betrunkene bei der Veranstaltung zu sehen waren.

 

Gemeinderätin Collmann erklärt, dass der Begriff öffentlicher Verkehrsraum genauer definiert werden sollte.

 

Nach einer eingehenden Diskussion wird entschieden, das Verkaufsverbot nicht im „öffentlichen Verkehrsraum“, sondern „auf gemeindeeigenem Gelände“ zu beschließen.

 

Mehrheitlicher Beschluss

Dem Verkaufsverbot für alkoholische Mischgetränke (sog. „Alcopops“) bei Veranstaltungen in gemeindlichen Hallen und Räumen sowie auf gemeindeeigenem Gelände wird zugestimmt.

Zwei Gegenstimmen: Michael Gegg, Andreas Harter

§ 04-008

 

Beratung und Beschlussfassung eines Entwurfes der Haushaltsatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2004

 

Bürgermeister Litterst verweist zu Beginn der Sitzung auf die bisherigen Beratungen und Informationen zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes. Er stellt fest, dass der Haushalt 2004 im Vergleich zu der sehr schwierigen Finanzsituation im Haushaltsjahr 2003 positiver betrachtet werden könne.

 

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2004 belaufe sich im derzeitigen Stadium auf 5.205.087 €. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.135.047 €, auf den Vermögenshaushalt 1.070.040 €. Der Haushalt sei ohne Kreditaufnahme ausgeglichen.

 

Die Verwaltung sei bei der Aufstellung des Haushaltsplanes von den gleichen Steuersätzen und Gebühren wie in den letzten Jahren ausgegangen. Der Hebesatz für die Kreisumlage sei für 2004 auf 27 Punkte festgesetzt worden. Bürgermeister Litterst betont, dass der Ortenaukreis landesweit den geringsten Satz an der Kreisumlage hat. Die Kreisumlage steigt 2004 von 555.975 € auf 573.557 €.

 

Zum Verwaltungshaushalt weist Bürgermeister Litterst auf folgende Positionen hin: Bebauungsplan Weizenfeld, die Straßensanierung Bruchstraße, sowie die Kanal- und Straßenunterhaltung.

 

Positiv zu bewerten sei, dass der Haushalt 2004 keinen Fehlbetrag ausweist und dass der Fehlbetrag 2002 abgedeckt werden könne. Für das Haushaltsjahr 2004 seien insgesamt 408.300 € Schuldentilgung vorgesehen. In diesem Betrag sei eine Sondertilgung in Höhe von 164.400 € enthalten. Der für den Bau der Aktivkohlefilteranlage im Dezember 2003 aufgenommene Kredit werde in voller Höhe zurückgezahlt.

 

Der Schuldenstand der Gemeinde verringert sich zum 31.12.2004 von 1.796.000 € am Jahresbeginn auf 1.388.00 €. Die pro Kopfverschuldung sinkt im gleichen Zeitraum von 554,09 € auf 428,16 €. Nach der zuletzt berechneten Zahl belaufe sich der Landesdurchschnitt der pro Kopfverschuldung bei Gemeinden in der Größenordnung zwischen 3.000 und 4.000 Einwohner auf 565 €.

 

In den Personalausgaben sind tariflich eingetretene Änderungen enthalten. Aufgrund struktureller Veränderungen, wie Personalwechsel und Ausscheiden, sinken die Personalkosten. Im Jahre 2003 belief sich der Planansatz auf 773.240 €. Für das Haushaltsjahr 2004 seien 737.890 € veranschlagt. Im Vergleich zu anderen Gemeinden liegen die Personalkosten der Gemeinde Ortenberg unter dem Landesdurchschnitt.

 

Anschließend geht Bürgermeister Litterst mit dem Gemeinderat die Zusammenstellung der geänderten Positionen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 20.01.2004 durch. Dabei werden auftretende Fragen von Bürgermeister Litterst und dem Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Kaiser, direkt beantwortet. Auf den Durchgang der einzelnen Positionen des gesamten Haushaltsplanentwurfes wird verzichtet.

 

Rechnungsamtsleiter Kaiser weist drauf hin, dass der Ansatz beim Neubau der Aktivkohlefilteranlage aufgrund aktueller Kostenfortschreibung des Ingenieurbüros Wave GmbH von 28.000 € auf 43.500 € berichtigt werden sollte. Gleichzeitig erhöhen sich die Erlöse aus dem Verkauf der Aktivkohlefilteranlage an den Zweckverband um 2.400 €. Der Betriebskostenzuschuss Kindergarten erhöhe sich von 359.160 € auf 366.740 €, da bei den Angaben der Verrechnungsstelle versehentlich zu hohe Elternbeiträge angesetzt worden seien.

 

Bürgermeister Litterst beantragt, folgende Positionen in den Haushaltsplan 2004 aufzunehmen:

 

1) Unerhaltung Gemeindehaus, Bruchstr. 2 i.H.v.                                        10.000 €

2) Zuschuss an H. Philipp für Videokamera-System i.H.v.                             1.900 €

3) Unterhaltung Festhalle, Bühnenvorhang i.H.v.                                            2.000 €

4) Unterhaltung Rebwege i.H.v.                                                                  15.000 €

 

Gemeinderat Schulze stellt fest, dass im Haushalt 2004 einige Lichtblicke zu erkennen sind. Obwohl sich die Finanzlage etwas verbessert habe, muss auch dieses Jahr der Gürtel enger geschnallt werden. Er befürwortet die vorgesehene Schuldentilgung. Erfreulich sei auch, dass unter der Berücksichtigung der nicht realisierten Grundstücksverkäufe im Haushalt 2003 der Fehlbetrag 2002 abgedeckt werden könne. Begrüßt wurden von Herrn Schulze die Erhaltungsmaßnahmen, die Unterhaltung der Rebwege, die Durchführung der geplanten Maßnahmen in der Bruchstraße, die Baulandumlegung Weizenfeld, sowie der Spielplatz „Im Pfeiffer“. Anschließend bedankt sich Gemeinderat Schulze bei der Verwaltung und insbesondere bei dem Kämmerer Christof Kaiser für die Aufstellung des Haushaltsplanes.

Einstimmiger Beschluss

Dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2004 wird mit den entsprechenden Änderungen zugestimmt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind zur endgültigen Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzulegen.

§ 04-009

 

Bekanntmachungen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

§ 04-010

 

Wünsche und Anträge

 

Gemeinderat Harter bittet um die Reparatur der Treppe zur Bühne in der Festhalle.

Gemeinderat Witschel beanstandet, dass die im Sommer abgeknickten Verkehrszeichen immer noch in den Äckern liegen (Bruchstraße, Hinterer Burgweg).

 


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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 17.02.2004

§ 04-011

 

Bauanträge

 

Dem Gemeinderat werden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt:

1.  Herr                                                           Verz.Nr. 54/2003

Michael Buchert                                         Abbruch eines vorhandenen Wohnhauses, Neubau

Von-Hirschweg 2a                                     eines 2-Familienwohnhauses mit Gästewohnung und

77799 Ortenberg                                       3 Garagen, Flst.Nr. 277, Burgweg 9

2.  Herr                                                           Verz.Nr. 04/2004

Emil Riehle                                     Errichtung eines dreiseitig geschlossenen

Wannengasse 3                                          Geräteunterstellplatzes

77799 Ortenberg                                       Flst.Nr. 5536, Im unteren Steinefeld

zu 1.

Der Bauantragsteller möchte das bestehende Wohnhaus abbrechen und ein zweigeschossiges Familienwohnhaus mit Gästewohnung, 3 Garargen, 1 Carport, und 1 Stellplatz als T-Form errichten. Die bisherige Gebäudeflucht entlang der Straße „Hinterer Burgweg“ wird übernommen.

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

zu 2.

Bei diesem Bauantrag verlässt Gemeinderat Kiefer wegen Befangenheit den Sitzungstisch und nimmt während der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum Platz.

Der Bauantragsteller möchte auf dem obengenannten Grundstück einen dreiseitig geschlossenen Geräteunterstellplatz errichten, welchen er zur Unterbringung landwirtschaftlicher Geräte nutzen will.

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

§ 04-012

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2004 gem. § 81 der GemO

Bürgermeister Litterst bedankt sich eingangs bei dem Kämmerer Christof Kaiser sowie bei allen, die bei der Aufstellung des Haushaltsplanes mitgewirkt haben. Zum Haushaltsplan 2004 macht er folgende Ausführungen. Für die Gemeinde Ortenberg sei das zu Ende gegangene Jahr 2003, wie für die allermeisten Städte und Gemeinden im ganzen Land ein sehr schwieriges, von vielen Unsicherheiten gekennzeichnetes Jahr gewesen. Es schließe dennoch etwas besser ab, als ursprünglich angenommen bzw. befürchtet werden musste. Der zu beschließende Haushalt sei Grundlage für unser finanzielles Handeln im Jahr 2004. Er stelle sich positiver als sein Vorgänger dar.

Der Haushalt 2004 habe ein Volumen von 5.178.000 €. Dabei entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.135.000 €. Der Vermögenshaushalt umfasst ein Volumen von 1.043.000 €. Er sei in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Krediteinnahmen seien keine eingestellt. Die Steuern- und Gebührensätze bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert.

Bürgermeister Litterst bekräftigt, dass alle Städte, Gemeinden und deren Spitzenverbände dringend eine deutliche Verbesserung der Finanzausstattung durch Bund und Länder fordern müssen, damit diese, wenn auch in bescheidenem Maße und auf niedrigerem Niveau als in früheren Jahren, ihre Pflichtaufgaben erfüllen können.

Das Jahr 2002 habe mit einem Fehlbetrag in Höhe von 131.060 € abgeschlossen. Die Gründe hierfür seien bekannt. Positiv sei, dass der Ausgleich dieses Fehlbetrages in den Haushalt 2004 eingestellt sei. Erfreulich sei auch, dass das Jahr 2003 ohne Fehlbetrag abgeschlossen werden könne, obwohl zusätzliche außerplanmäßige aber unabweisbare Ausgaben angefallen seien und die eingestellten Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet „Allmendgrün“ nicht getätigt werden konnten.

Ein sehr großer Posten in den gemeindlichen Haushalten seien die Personalkosten. Diese sinken im Jahre 2004 um ca. 35.000 € auf 737.000 €. Gründe hierfür seien, Änderungen in den Beschäftigungsverhältnissen sowie der anstehende Wechsel im Haupt- und Rechnungsamt. Bürgermeister Litterst weist darauf hin, dass diese Personalstärke nicht auf Dauer zu halten sei.

Die Gemeinde Ortenberg habe in den 90er Jahren einige große Projekte verwirklicht, wie z. B. der Neubau des Rat- und Feuerwehrhauses, die Erschließung des Neubaugebietes Joseph-Vollmer-Straße sowie das Gewerbegebiet „Allmendgrün“. Diese Projekte waren ohne Kreditaufnahme nicht zu verwirklichen. Die Darlehen waren notwendig und richtig um in der Gemeinde die notwendige, zeitgemäße Infrastruktur zu schaffen. Bürgermeister Litterst stehe ohne jegliche Einschränkung zu diesen Aufnahmen. Zumal die Zuschüsse für die vorgenannten Projekte heute nicht mehr zur Verfügung stehen würden und die Gemeinde ohne solche Zuwendungen sie nicht hätte verwirklichen können. Mit der gleichen Entschiedenheit und Konsequenz muss aber auch die Entschuldung in den kommenden Jahren durchgehalten werden.

Der gemeindliche Schuldenstand beläuft sich zum 01.01.2004 auf 1.796.000 €. Im diesjährigen Haushalt seien 408.000 € an Tilgung vorgesehen, so dass sich die gemeindlichen Verbindlichkeiten zum 01.01.2005 auf 1.388.000 € vermindern werden. Die pro Kopfverschuldung sinke im gleichen Zeitraum von 554 € auf 428 €. Sie sei nach der aktuellsten Einwohnerzahl 3.242 des statistischen Landesamtes B.-W. zum 30.06.2003 berechnet. Nach der zu letzt berechneten Zahl beläuft sich der Landesdurchschnitt der pro Kopfverschuldung bei Gemeinden in der Größenordnung zwischen 3000 – 4000 Einwohner auf 565 €. Der Landesdurchschnitt wird am Ende des Jahres also deutlich unterschritten werden. Bürgermeister Litterst stellt fest, dass die konsequente Entschuldung der Gemeinde im Haushalt 2004 ihre Wirkung zeige.

Erstmals seit dem Jahr 1999 sei dieses Jahr wieder eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage möglich. Vorgesehen seien nach dem Haushaltsplan 275.605 €. Die gesamte Rücklage wird sich am Jahresende auf ca. 363.228 € belaufen. Bei den Aufwendungen für Zinsen sei noch darauf hingewiesen, dass diese von 104.000 € im Jahre 2003 auf 84.000 € in 2004 sinken werden.

Im Einzelplan 9, Allgemeine Finanzwirtschaft, sei eine leichte Verbesserung von 2.246.000 € auf 2.308.000 € zu verzeichnen. Während das Aufkommen für die Grundsteuer nahezu unverändert bleibe, steige das Gewerbesteueraufkommen von 150.000 € auf 200.000 € und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von 1.135.000 € auf 1.199.000 € an. Allerdings verringern sich die Schlüsselzuweisungen vom Land um 55.000 €.

Besonders groß gegenüber dem Vorjahr seien die Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen, Kanalnetz und Rebwegen. Für den Unterhalt der Straßen seien insgesamt 30.000 € gegenüber 7.500 € im Vorjahr eingesetzt worden. Das Geld werde dringend benötigt, um die wichtigsten, unabweislichen Arbeiten durchführen zu können. Eine Erneuerung solle die „Bruchstraße“ erfahren, die sich in einem sehr schlechten Zustand befinde. Im kommenden Jahr solle das Kochgässle folgen. Dominierendes Projekt für die Gemeinde wird die Erstellung eines Bebauungsplanes und eine Baulandumlegung im Gewann „Weizenfeld“ sein.

Einige Positionen im Vermögenshaushalt seien der Einbau einer neuen Wasserleitung in die Bruchstraße, die Beschaffung des elektronischen Grundbuches, die Einrichtung eines Kinderspielplatzes zwischen dem Neubaugebiet Muhrfeld II und Käfersberg sowie die Baulandumlegung im Neubaugebiet „Weizenfeld“ und einige kleinere Investitionen.

Wenn der Haushalt 2004 plangemäß verläuft, kann sicherlich gesagt werden, dass die Gemeinde Ortenberg in diesem Jahr ein respektables, beachtliches Stück voran gekommen sei.

Im Namen der CDU-Fraktion bedankt sich Gemeinderat Schulze bei Bürgermeister Litterst, sowie bei der Verwaltung für die Aufstellung des Haushaltsplanes. Sein Dank gilt insbesondere dem Haupt- und Rechnungsamtsleiter Christof Kaiser, der seinen letzten Haushalt in Ortenberg aufgestellt habe.

Gemeinderat Schulze führt aus, dass der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Haushaltsplan 2004 mit rund 5,2 Millionen die 5-Millionen-Grenz überschreite. Die angespannte wirtschaftliche Lage setze sich auch im Haushalt fort. Dennoch lasse sich mit dem vorliegenden Zahlwerk positiv in die Zukunft blicken. Auf der Einnahmenseite fallen die Schlüsselzuweisungen geringer aus als zunächst geplant. Bei dieser Entwicklung entsteht die Gefahr, dass diese wichtigen Einnahmequellen der Gemeinde nicht mehr zur Bewältigung der laufenden Aufgabenerfüllung ausreichen werden. Daher bleibt die Forderung an Bund und Land für bessere finanzielle Ausstattung weiterhin bestehen.

Positiv zu bewerten sei, dass die Personalkosten gegenüber dem Vorjahr um 35.000 € gesunken seien. Gemeinderat Schulze zeigt sich erfreut über zahlreiche Unterhaltungsmaßnahem im Haushalt 2004, insbesondere über die Sanierung in der Bruchstraße, die Instandsetzung im Kanalisationsnetz und die Reparatur der Rebwege. Begrüßt wird von Herrn Schulze auch die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubaugebiet Weizenfeld“.

Die Vereinszuschüsse bleiben auf dem gekürzten Vorjahresniveau. Aufgrund des neuen Kindergartengesetzes ändert sich das bisherige Zuschussverfahren. Die Gemeinde trägt 87 % der nicht gedeckten Betriebskosten des katholischen Kindergartens St. Elisabeth. Die Zinsausgaben im Jahr 2004 nehmen aufgrund der in den vergangenen Jahren konsequenten Schuldenrückführung ab.

Im Vermögenshaushalt sei die zweitgrößte Einnahmeposition der Abgang des Vermögens (Grundstücke, Tiefbrunnen und Aktivkohlefilteranlage) an den neuen Zweckverband „Wassergewinnung und Wasseraufbereitung Ortenberg und Ohlsbach“. Gemeinderat Schulze befürwortet die Errichtung eines Bolzplatzes und Kinderspielplatzes beim Neubaugebiet „Muhrfeld II“. Erfreulich sei auch die bessere Wasserqualität, die den Einwohnern der Gemeinde zugute kommt. Gemeinderat Schulze stimmt namens der CDU-Gemeinderatsfraktion der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu.

Gemeinderat Witschel sieht im vorgelegten Zahlenwerk Licht am Ende des Tunnels. Mit dem Haushalt 2004 könne die Gemeinde positiv in die Zukunft sehen. Dennoch stelle die allgemeine finanzielle Entwicklung ein Risikofaktor dar. Er befürwortet, dass im laufenden Jahr keine Grundstücksverkäufe berücksichtigt worden seien, da dies ein Risikofaktor sei. Der Erlös aus dem Verkauf des Vermögens vom Zweckverband an die Gemeinde stabilisiert den Haushalt.

Positiv aus der Sicht des Bürgers sei, dass Gebühren und Steuersätze gehalten und im Vergleich zum letzten Haushaltsjahr mehr Investitionen getätigt werden können. Gemeinderat Witschel stimmt im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion dem Haushaltsplan 2004 zu und bedankt sich in erster Linie bei Herrn Kaiser sowie bei der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit.

Einstimmiger Beschluss

Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird gemäß § 81 GemO zugestimmt.

§ 04-013

 

Erstellung des Sanierungskonzeptes für die „neue Schule“, Im Sommerhäldele 3

 

Bürgermeister Litterst erklärt, dass im inneren und äußeren des Gebäudes des „neuen Schulhauses“ umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen notwendig seien, die zumindest nicht mehr beliebig lange einen Aufschub dulden. Erneuerungsbedürftig seien unter anderem zahlreiche Fenster, die WC-Anlagen, die Zuleitungen, die Heizung usw. Um eine Kostenübersicht zu bekommen, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, ein Sanierungskonzept in Auftrag zu geben, das die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Schaible erstellen würde.

Das Konzept sollte die notwendigen Maßnahmen zusammenfassen und eine Aussage über die anstehenden Kosten machen. Danach würde sich die Verwaltung darum bemühen, für das Jahr 2005 Gelder aus dem Ausgleichstock zu bekommen. Mit der Erarbeitung des Konzeptes sollte alsbald begonnen werden, damit dies ohne Zeitdruck fertig gestellt werden kann und das Konzept für die Haushaltsberatungen bzw. deren Vorbereitungen rechtzeitig nach den „großen“ Ferien 2004 zur Verfügung stehe.

Gemeinderat Witschel befürwortet die Erstellung eines Gesamtkonzeptes, da bisher nur stückweise gearbeitet worden sei.

Gemeinderat Schulze ist der Auffassung, dass die geplanten Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sehr umfangreich seien. Er schlägt vor, die Durchführung dieser Maßnahmen auf 2 Jahre zu verteilen.

Gemeinderätin Schuppler weist darauf hin, dass insbesondere die Toilettenanlagen sanierungsbedürftig seien.

Einstimmiger Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Architekturbüro Schaible ein Konzept zur Sanierung des „neuen Schulhauses“ zu erarbeiten und dieses dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Mit dem Architekturbüro Schaible sei ein entsprechender Vertrag abzuschließen.

 § 04-014 

Mitteilungen

Bürgermeister Litterst berichtet, dass sich bei den Polizeiposten für die Gemeinde Ortenberg keine Änderungen ergeben. Er informiert darüber, dass auf dem Schlosshof aus Verkehrssicherheit ein einsturzgefährdeter Baum gefällt werden müsse. Außerdem teilt Bürgermeister Litterst mit, dass das Bodengutachten für das Neubaugebiet „Weizenfeld“ vorliege.

§ 04-015 

Wünsche und Anträge

 

Gemeinderat Witschel bittet darum, eine Verkehrsschau zu organisieren. Darin soll die Problematik des Verkehrs am alten Rathaus sowie die Einfahrt in den Ort im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet „Weizenfeld“ erörtert werden.

Frau Schuppler weist darauf hin, dass bei Veranstaltungen der Sporthallenboden nicht mit einem Hubwagen oder Ähnlichem befahren werden darf. Außerdem soll bei Bewirtung der Boden abgedeckt oder die Bewirtung in der Sporthalle ganz untersagt werden. Herr Litterst erklärt, dass dies auch bisher nicht erlaubt sei.

Im Anschluss an die öffentliche Gemeinderatssitzung fand die Verabschiedung von Herrn Amtsrat Christof Kaiser statt. Herr Litterst gibt einen Überblick über den Werdegang von Herrn Kaiser. Er bedankt sich für die nahezu 20-jährige Mitarbeit bei der Gemeinde Ortenberg und übergibt Herrn Kaiser ein Geschenk. 

Der Bürgermeister:                                                                  Der Gemeinderat: 

Die Schriftführerin:

 

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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 02.03.2004

§ 04-017

Bauanträge

Dem Gemeinderat wird zur Beratung und Beschlussfassung folgender Bauantrag vorgelegt:

 

Westiform GmbH & Co KG                           Verz.Nr. 03/2004

Kinzigtalstr. 2                                                  Zufahrtsbeschilderung

77799 Ortenberg                                            Flst.Nr. 6189/2 und 6207/2

Die Westiform GmbH möchte die Ein- bzw. Ausfahrt, auf ihr Betriebsgelände beschildern. Das Grundstück Flst.Nr. 6189/2 liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße I“.

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

 

§ 04-018

 

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Bildung eines Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl am 13.06.2004

Am Sonntag, 13. Juni 2004 finden die Wahlen der Gemeinderäte und der Kreisräte in Baden-Württemberg statt.

Gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten die Beisitzer und deren Stellvertreter. Da Bürgermeister Litterst selbst Wahlbewerber für die Wahl der Kreisräte ist, hat der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zu wählen.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie 6 Beisitzer und deren Stellvertreter. Wahlbewerber und Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorganes berufen werden.

Gemäß § 37 Abs. 2 i.V. mit § 38 Abs. 2 KomWG sei der Gemeindewahlausschuss auch für die Wahl der Kreisräte zuständig.

Für den Gemeindewahlausschuss werden folgende Personen vorgeschlagen:

 

Vorsitzende:                                                                                      Irene Polinski

Stellvertreter:                                                                                     Bernd Siebert

 

1. Beisitzer                                                                                        Gerd Strecker

2. Beisitzer                                                                                        Peter Buchta

3. Beisitzer                                                                                        Werner Fuchs

4. Beisitzer                                                                                        Bernd Buchert

5. Beisitzer                                                                                        Ulrike Berg

6. Beisitzer                                                                                        Ludwig Kiefer

 

1. Stellv. Beisitzer                                                                              Herbert Ilg

2. Stellv. Beisitzer                                                                              Bernd Vollmer

3. Stellv. Beisitzer                                                                              Erich Berg

4. Stellv. Beisitzer                                                                              Vera Sauer

5. Stellv. Beisitzer                                                                              Anja Schwörer

6. Stellv. Beisitzer                                                                              Jutta Collmann

 

Da Gemeinderat Vollmer am Wahltag verhindert ist, wird die Verwaltung ermächtigt, eine Ersatzperson für den 1. stellv. Beisitzer aufzunehmen.

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeindewahlausschuss wird wie vorgeschlagen gewählt.

§ 04-019

 

Mitteilungen

 

Bürgermeister Litterst teilt mit, dass eine alte Kastanie am Parkplatz am Schlosseingang gefällt werden müsse. Fachleute haben den Baum als einsturzgefährdet bezeichnet. Die Gemeinde müsse im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht den Baum fällen, um Schadensersatzansprüche vorzubeugen.

Das Landratsamt Offenburg, Kommunalamt, habe mit Schreiben vom 18.02.04 die Genehmigung für den Haushaltsplan 2004 erteilt. Die Genehmigung für den Wirtschaftsplan 2004 des Zweckverbandes „Wassergewinnung und Wasseraufbereitung Ortenberg/Ohlsbach“ liege ebenfalls vor. Der Notar bereite den Vertrag über die Übertragung des Vermögens an den Zweckverband vor.

Der Malerturm sei renoviert worden.

§ 04-020

 

Wünsche und Anträge

 Gemeinderat Witschel bringt einen Presseartikel vom 28.02.2004 zur Sprache. In diesem wird von dem schlechten Zustand der Schlossmauer berichtet, die angeblich vom Einsturz bedroht sei. Er vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde Ortenberg hierfür in der Pflicht stehe. Auch der Landkreis sollte am Erhalt dieses Wahrzeichens der Ortenau in hohem Maße interessiert sein.

Bürgermeister Litterst erklärt, dass die Gemeinde diesbezüglich keine Defizite habe. Es sei in erster Linie Sache des Deutschen Jugendherbergswerks, Landesverband Baden-Württemberg, als Eigentümer des Schlosses. Bisher habe es bezüglich der Schlossmauer seitens dem Jugendherbergswerk keinen Kontakt gegeben. Er selbst habe aus dem Pressebericht erfahren, dass seit Beginn dieses Jahres ein neuer Geschäftsführer im Amt sei. Landrat Klaus Brodbeck habe schon darauf hingewiesen, dass seitens des Eigentümers ein entsprechender Antrag an das Landesdenkmalsamt auf Bezuschussung ergehen müsse.

Die Gemeinde habe sich in den zurückliegenden Jahren, vor allen Dingen in den 70er und 80er Jahren zusammen mit dem Heimat- und Kulturverein in erheblichem Umfang auch finanziell für den Erhalt des Schlosses engagiert. Über 1 Million an Investitionen seien über den Heimat- und Kulturverein, der die Trägerschaft für diesen Renovationsabschnitt hatte, geflossen. Es werde der Schlossgarten von der Gemeinde unterhalten, dem Jugendherbergswerk wird alljährlich durch den Bauhof Hilfe zu Teil. Am Montag, 15.03. ist eine Begehung des Schlosses vorgesehen. Er selbst werde den neuen Geschäftsführer anschreiben und um ein Gespräch in dieser Angelegenheit nachsuchen.

Der Bürgermeister:                                                                  Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 17. 05. 2004

 

§ 04-036 

Bauanträge

 Dem Gemeinderat werden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt:

 

1.  Herrn                                                       Verz.Nr. 56/2003

     Martin Heuberger                                     Um- und Anbau des Einfamilienwohnhauses

     Kinzigtalstr. 9                                           und Carport

     77799 Ortenberg                                     Flst.Nr. 6189/6, Kinzigtalstr. 9

 

Der Bauherr möchte das bestehende Wohnhaus nun in größerem Umfang erweitern. Das geplante Carport soll nun vollständig zur Wohnraumerweiterung genutzt werden.                                    

Außenmaße der Wohnraumerweiterung:

Länge: 10,30 m

Breite: 8,53 m

Dachneigung: 15° 

Außerdem beabsichtigt der Bauherr auf der süd-östlichen Seite einen PKW-Abstellplatz anzulegen. 

Allerdings überschreitet der Bauherr mit der geplanten Erweiterung das Baufenster um 6,00 m. 

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 

 

2.  Eheleute                                                   Verz.Nr. 13/2004

     Angela und Klaus Bürkle                          Bauvoranfrage

     Offenburger Str. 10                                  Ausbau/Umbau des Wohnhauses

     77799 Ortenberg                                     Flst.Nr. 1137, Offenburger Str. 10

 

Der Bauherr beabsichtigt das bereits bestehende Wohnhaus aus- bzw. umzubauen. Im Einzelnen ist eine Renovierung verbunden mit einer Erweiterung der Grundfläche von ca. 7,5 m² geplant. 

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 

 

§ 04-037

 

Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Gewerbepark Raum Offenburg“

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen.

Herr Litterst führt aus, dass der Zweckverband Gewerbepark Raum Offenburg beabsichtige, seine Satzung zu ändern. Vor der Satzungsänderung ist die Zustimmung der Verbandsgemeinden erforderlich. Flächenmäßig ist die Gemeinde Ortenberg von der Satzungsänderung nicht betroffen.

 

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Satzungsänderung zu. 

 

§ 04-038

 

Vergabe von Aufträgen zur Erneuerung der Bruchstraße

a) Erdarbeiten für eine neue Wasserleitung

b) Straßensanierung

 In den Haushalt 2004 sind für den Ausbau der Bruchstraße insgesamt 103.300 € eingestellt. Der Betrag setze sich wie folgt zusammen:

 

Im Vermögenshaushalt Einbau einer neuen Wasserleitung                    51.300 €

Im Verwaltungshaushalt Straßenerneuerung                             52.000 €

 

Die Arbeiten wurden im Offenburger Tageblatt am 08.04.2004 öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung ist am 07.05.2004 erfolgt.

 

Insgesamt sind 10 Angebote eingegangen. Die Firma Fritz Vogel ist der günstigste Bieter.

 

Die Firma hat schon mehrfach für die Gemeinde Ortenberg gearbeitet.

 

Einstimmiger Beschluss

Der Auftrag für den Ausbau der Bruchstraße wird an die Firma Fritz Vogel GmbH aus Offenburg vergeben. 

 

§ 04-039

 

Mitteilungen

 

Bürgermeister Litterst teilt mit, dass der Kulturkreis Altes Rathaus Ortenberg Hessen 285 € für die Schlossherrengruft „de Bussierre“ gespendet hat.

 

Bei der Aktivkohleanlage seien Restarbeiten an der Außenanlage durchzuführen.

 

Die Unterhaltungsmaßnahmen für die Waldwege seien abgeschlossen.

 

Der Bebauungsplan Weizenfeld wird in der nächsten Sitzung behandelt.

 

 

§ 04-040

 

Bekanntgabe von Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

 

 

§ 04-041

 

Wünsche und Anträge

 

Gemeinderat Witschel fragt erneut nach, ob eine Verkehrsschau organisiert werden könne.  

 

 

Der Bürgermeister:                                                                  Der Gemeinderat: 

Die Schriftführerin:

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Gemeinsame Öffentliche Verhandlung der Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg vom 17.05.2004

 § 04-042

Beschlussfassung über den Einbau einer gemeinsamen Fernwirkanlage

für die Wasserversorgung Ohlsbach und Ortenberg

Bürgermeister Litterst führt aus, dass die Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 01.07.2003 beschlossen haben, eine Leitzentrale für die Wasserversorgungen beider Gemeinden zu bauen. Die gemeinsame Leitzentrale soll in die Baumaßnahme der Aktivkohlefilteranlage einbezogen werden. Die Verwaltungen seien beauftragt worden, Anträge auf Bezuschussung zu stellen. Ferner sei festgelegt worden, dass die Ausschreibung und die Vergabe der entsprechenden Aufträge nach Vorliegen eines Zuschussbescheides erfolgen soll.

Die Gemeinden haben auftragsgemäß die entsprechenden Anträge beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt. Die Behörde habe mit Schreiben vom 26.11.2003 die Mehrkosten grundsätzlich als zuwendungsfähige Aufwendungen anerkannt. Gleichzeitig sei mitgeteilt worden, dass eine Entscheidung über die Erhöhung der Zuwendung spätestens nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises getroffen werde. Voraussetzung sei, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

In einem Telefongespräch vom 02.02.2004 habe der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt, dass die Gemeinden davon ausgehen können, die entsprechenden Zuschussmittel zu bekommen. Beantragt sei ferner die Bezuschussung einer Alarmanlage für den Zweckverband – Aufbereitungsanlage und Tiefbrunnen - sowie für die beiden Hochbehälter der Gemeinde Ortenberg.

Da die Gemeinde Ohlsbach bereits eine Alarmanlage in ihren Hochbehälter eingebaut habe, entfallen die nachstehenden Kosten nur auf den Zweckverband und die Gemeinde Ortenberg.

Nach einer Kostenberechnung der Wave GmbH vom 06.05.2004 belaufen sich die Aufwendungen für die Leitzentrale auf 39.662 €.

Hiervon entfallen auf den Zweckverband 27.042 €, auf die Gemeinde Ohlsbach 4.250 € und auf die Gemeinde Ortenberg 8.370 €.

Über die Alarmanlage liege ein Angebot bereits vor. Danach entfallen auf den Zweckverband 7.048 € und auf die Gemeinde Ortenberg 3.623,90 €.

Mit Schreiben vom 06.05.2004 habe die Firma Wave die Honorarkosten für diese Maßnahme auf 10.500 € netto beziffert.

Zuschüsse für die Fernwirkanlage, einschließlich Alarmanlage gehen an die Gemeinden. Zweckverbände erhalten keine Zuschüsse.

Ein Gespräch mit dem Landratsamt, Kommunalamt sowie dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz habe ergeben, dass der Auftrag zum Bau der Fernwirkanlage einschließlich Alarmanlage analog der bisherigen Vergabepraxis von beiden Gemeinden Ortenberg und Ohlsbach erfolgen muss. Nach Abschluss der Maßnahme werden die Teile der Fernwirkanlage die den Zweckverband betreffen, an diesen per Vertrag übertragen. Dabei seien die Beihilfen, welche die Gemeinden bekommen haben, zu berücksichtigen. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2004 diesem Verfahren zugestimmt, bzw. zustimmend Kenntnis von der geplanten Vorgehensweise genommen.

Bürgermeister Litterst bemerkt, dass der Einbau der Fernwirkanlage im Rahmen der Baumaßnahme Aktivkohlefilteranlage für beide Gemeinden die wirtschaftlichste Lösung sei.

Gemeinderat Martin fragt nach, wie hoch der Wartungsaufwand für die Fernwirkanlage sei.

Herr Schäfer von der Fa. Wave erklärt, dass die Anlage wartungsarm sei. Er empfiehlt bereits bei der Ausschreibung einen Wartungsvertrag zu verlangen. Die jährlichen Kosten für die Wartung würden sich auf ca. 800 € bis 1.500 € belaufen.

Herr Witschel ist der Auffassung, dass die von der Fa. Wave angegebenen Preise überteuert seien. Er möchte wissen, wie diese Preise zustande gekommen seien.

Herr Schäfer erklärt, dass es sich bei den Preisen um statistische Werte handle. Die überteuerten Preise seien auch darauf zurückzuführen, dass die Fernwirkanlage in ein System integriert werden soll.

Gemeinderat Bruder fragt nach, was mit der bereits bestehenden Anlage der Gemeinde Ohlsbach passieren wird.

Herr Schäfer erklärt, dass die wiederverwendbaren Teile der Fernwirkanlage übernommen werden sollen. Der Schaltschrank würde seine Funktion verlieren.

Bürgermeister Litterst betont, dass nur verwendbare Teile der Anlage in der Zweckverband eingebracht werden dürfen.

Gemeinderat Bruder schlägt vor, für die Gemeinden Ohlsbach und Ortenberg ein gemeinsames Notfallkonzept zu entwickeln.

Der Wassermeister der Gemeinde Ortenberg, Herr Braun teilt mit, dass bei Störmeldungen zuerst er selber, danach Herr Riehle, das Rathaus und zum Schluss Bürgermeister Litterst alarmiert werden.

Herr Schäfer erklärt, dass mit der neuen Fernwirkanlage diverse Einstellungen, angepasst an die Bedürfnisse der Gemeinde, möglich seien.

Herr Wimmer führt aus, dass in Zukunft die Störmeldungen an die Kreiszentrale in Offenburg gehen werden.

Gemeinderätin Collmann fragt nach, wo diese Maßnahme ausgeschrieben wird.

Herr Schäfer teilt mit, dass zunächst geklärt werden muss, ob öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben werden muss. Bei der beschränkten Ausschreibung werden geeignete Firmen aus der Umgehung ausgesucht und zur Ausschreibung aufgefordert. In Baden-Württemberg gebe es ca. 10 entsprechenden Fachfirmen.

Auf die Nachfrage des Gemeinderates Martin, ob eine Fernwirkanlage unbedingt erforderlich sei, erklärt Herr Schäfer, dass diese Anlage Standard und vom Landratsamt befürwortet worden sei

Bürgermeister Litterst bemerkt, dass durch den Einbau der Fernwirkanlage Personalkosten eingespart werden.

Herr Witschel erklärt, dass die Kontrolle mit Hilfe der Fernwirkanlage wichtig sei, zumal dadurch die Personalkosten sinken werden.

Gemeinderat Bruder weist darauf hin, die Schließanlage in die Ausschreibung aufzunehmen. 

Gemeinderat Stehle befürwortet den Einbau der Fernwirkanlage, da bereits Schäden aufgetreten sind, soll bei der Ausschreibung ein fixer Termin vorgegeben werden. 

Einstimmiger Beschluss 

Die Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg beschließen den Einbau der Fernwirk- und Alarmanlage. Die Verwaltungen werden beauftragt, die Ausschreibungen unverzüglich zu veranlassen.  

Die Kosten werden in der bisherigen Weise 52 % Ortenberg, 48 % Ohlsbach verteilt. Nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme werden die Fernwirkanlage und die Alarmanlage, soweit sie die Gemeinden nicht betreffen, an den Zweckverband übertragen. Die hierfür erhaltenen Zuschüsse an die Gemeinden sind zu berücksichtigen.  

Die Gemeinde Ohlsbach bringt die verwertbaren Teile ihrer Fernwirkanlage zum Restbuchwert (31.12.2003) in den Zweckverband ein. Die Zahlung erfolgt nach dem Muster der Tiefbrunnenregelung.

§ 04-043

 

Einweihung und „Tag der offenen Tür“ für die

Aktivkohlefilteranlage am 12.06.2004

 Bürgermeister Litterst macht hierzu folgend Ausführungen. Die Angelegenheit sei bereits in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes vom 28.04.2004 beraten worden. Nach endgültiger Fertigstellung der Aktivkohlefilteranlage, einschließlich der Außenanlage, soll diese eingeweiht werden. Im Rahmen eines Tags der offenen Tür soll der Bevölkerung beider Gemeinden Gelegenheit geboten werden, die Anlage zu besichtigen.

Die Termine hierfür sehen wie folgt aus:

Einweihung der Aktivkohlefilteranlage Dienstag, 08.06.2004, 17.30 Uhr

Tag der offenen Tür Samstag, 12.06.2004, 9.00 – 16.00 Uhr

Vorgesehen sei die musikalische Umrahmung durch eine kleine Bläsergruppe sowie die kirchliche Weihe durch Herrn Pfarrer Huber. Die technische Seite der Aktivkohlefilteranlage werde vom Ingenieurbüro Wave und evtl. vom Landratsamt Ortenaukreis erläutert. Am Tag der offenen Tür soll Informationsmaterial angeboten werden.

Die Feuerwehren Ohlsbach und Ortenberg haben am Tag der offenen Tür einen gemeinsamen Beitrag vorgesehen.

Gemeinderat Bruder erklärt, dass ein Gewinnspiel geplant sei, bei dem die Besucher das alte und das neue Wasser der beiden Gemeinden durch Probieren erraten müssen.

Die Gemeinderäte von Ohlsbach und Ortenberg nehmen von dem vorgesehenen Programm zur Einweihung und Tag der offenen Tür für die Aktivkohlefilteranlage zustimmend Kenntnis.

Der Bürgermeister:                                                               Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

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Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 08.06.2004

§ 04-44

Bauanträge

 Dem Gemeinderat werden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt:

1.  Fasentgem. Freies Montenegro e.V./                              Verz.Nr. 22/2003

Musikverein                                                                      Antrag auf Standortänderung -

vertr. durch Martin Bürkle-Panter                                     Nachtragsplan zur veränderten

Joseph-Vollmer-Str. 1                                                      Dachform und Größe

77799 Ortenberg                                                              Flst.Nr. 6190, Allmendgrün

 

Zu diesem Bauantrag verließen Gemeinderat Kiefer und Gemeinderat Gegg wegen Befangenheit den Sitzungstisch und nahmen während der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum Platz.

 

Die Bauherrschaft möchte den Geräteschuppen nun etwa 11,00 m weiter südlich errichten. Außerdem hat der neu geplante Geräteschuppen andere Außenmaße.

 

Außenmaße neu:                                                            Außenmaße alt:

Länge: 39,00 m                                                                 Länge: 32,00 m

Breite: 8,00 m                                                                   Breite: 8,00 m

Dachneigung: 10 °                                                            Dachneigung: 25 °

Dachform: Pultdach                                                                     Dachform: Satteldach

 

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

 

2.  Herr                                                                                  Verz.Nr. 15/2004

Günter Benz                                                                     Aufbau einer Dachgaube auf ein

Im Pfad 7                                                                          bestehendes Wohnhaus

77799 Ortenberg                                                              Flst.Nr. 1135/2, Im Pfad 7

 

Der Bauherr beabsichtigt auf der westlichen Dachseite eine Dachgaube zu errichten.

 

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

 

§ 04-45

 

Vorstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplans „Weizenfeld“ mit örtlichen Vorschriften zum Bebauungsplan und des Grünordnungsplanes

 

Zu Beginn der Beratung teilt Bürgermeister Litterst mit, dass am 26.05.2004 eine Informationsveranstaltung für die Eigentümer, auf deren Grundstücken ein Immissionsschutzstreifen bzw. ein Lärmschutzwall vorgesehen ist, stattgefunden hat. Der Immissionsstreifen ist in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mitaufgenommen worden.

Die Planerin, Frau Kerstin Stern, vom Ingenieurbüro Weissenrieder, stellt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Weizenfeld“ vor.

Frau Stern führt aus, dass das Planungsgebiet eine Gesamtfläche von ca. 5,18 ha umfasst. Davon entfallen für die reine Wohnbaufläche 2,6 ha und für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung für eine Seniorenanlage 0,355 ha.

Die Erschließung des Neubaugebietes soll über die L 99 erfolgen. Die Hauptverkehrsader des Plangebietes, Planstraße 1, führt „L-förmig“ in südlicher Richtung bis zum Wendekreis. Vom Wendebereich der Planstraße 1 zweige in westlicher Richtung die Planstraße 2 ab, die als Ring ausgebildet werde. Diese mündet nördlich wieder in die Planstraße 1 und ist als untergeordnete Straße mit verkehrsberuhigten Maßnahmen vorgesehen. Über die von der Planstraße 2 abzweigenden Planstraßen 3 und 5 wird das Baugebiet in südlicher Richtung an die bestehende Bruchstraße angebunden. Durch die vorgesehene Breite der beiden untergeordneten Planstraßen soll der Durchgangsverkehr zur Bruchstraße vermieden werden. Die Planstraßen 2 und 5 sind als verkehrberuhigte Bereiche vorgesehen.

Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet, im südöstlichen Bereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage/Pflegeheim ausgewiesen. Mitten im Wohngebiet ist eine Grünanlage geplant, die als Aufenthalts- und Freizeitbereich dienen soll. Da der Bereich des Plangebietes, vor allem im östlichen Bereich unter dem Niveau der angrenzenden, bebauten Nachbargrundstücke und der L 99 liegt, soll es an diese Verhältnisse angepasst und nach oben gehoben werden. Eine Aufschüttung des Geländes ermögliche ein Zuleiten der Oberflächenwasser in den Uhlgraben am westlichen Plangebiet.

Für das Wohngebiet sei eine bewusste Abstufung der Bebauungsdichte und –höhe zu den nördlichen und westlichen Rändern als Übergang zur freien Landschaft vorgesehen. Am äußeren Rand sind nur Einzelhäuser mit eineinhalb Vollgeschossen zulässig. In diesem Bereich wird die Zahl der Wohneinheiten pro Gebäude auf maximal 2 Wohneinheiten beschränkt, um die Entstehung von Mehrfamilienhäusern zu verhindern.

Die Festsetzung der maximal zulässigen Wand- und Firsthöhe ist im Bebauungsplan ganz genau geregelt. Bei einer Einzelhausbebauung ist die Firstrichtung frei wählbar, wenn das Hauptgebäude mit einer Solaranlage ausgestattet wird und dadurch eine abweichende Firstrichtung erforderlich ist.

Als Dachform für die Einzelhausbebauung sind am westlichen und nördlichen Rand des Plangebietes, Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdach mit gleichem Neigungswinkel beidseitig des Firstes und einer Dachneigung von 30° – 45° zugelassen. In den übrigen Bereichen sind Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer mit gleichem Neigungswinkel beidseitig des Firstes und einer Dachneigung von 20° - 45° sowie gegeneinander versetzte Pultdächer mit einem Höhenversatz von maximal 1,00 m zugelassen.

Im Sondergebiet sind alle Dachformen, ausgenommen Flachdächer, zugelassen. Als Dacheindeckung seien matte, seidenmatte oder engobierte Tonziegel oder Betondachsteine in gedeckt roten, rotbraunen, gedeckt grauen oder dunkelgrauem Farbtönen zu verwenden. Im Sondergebiet sind die Dächer mit nichtglänzendem Material einzudecken. Als Ausnahme hierzu seien im gesamten Plangebiet Solar- und Fotovoltaikanlagen zulässig.

Da das zukünftige Baugebiet in unmittelbarer Nähe zur L 99 liegt, musste ein schalltechnisches Gutachten zur Geräuscheinwirkung erstellt werden. Das Gutachten hat ergeben, dass aufgrund der durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der L 99 verursachten Lärmeinwirkung die Orientierungswerte im nordöstlichen Teilbereich überschritten werden. Deshalb schlägt der Bebauungsplan entlang der Landesstraße, sowie entlang der Nordgrenze einen L-förmig angelegten Lärmschutzwall vor. Mit Hilfe dieser aktiven Lärmschutzmaßnahme können die Erdgeschoss und Freibereiche der dahinter liegenden Gebäude großteils abgeschirmt werden.

Durch passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude und geeignete Grundrissplanung, vor allem im Ober- und Dachgeschoss, werden die Lärmeinwirkungen ins Gebäudeinnere auf ein zumutbares Maß begrenzt.

Frau Schuppler fragt nach, wie hoch der Lärmschutzwall vorgesehen ist.

Frau Stern erklärt, dass die Aufschüttung eines Lärmschutzswalls mit einer Höhe von 3 m über Niveau der L 99 festgelegt sei.

Auf die Nachfrage der Gemeinderätin Collmann, bezüglich des Festschreibens eines Spielplatzes, erklärt Frau Stern, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes nichts vorschreibt.

Gemeinderat Schulze ist der Auffassung, dass in dieser Entscheidung die zukünftigen Anwohner einbezogen werden sollen.

Gemeinderat Witschel spricht sich dafür aus, den Spielplatz gleich im Bebauungsplan vorzuschreiben, damit die zukünftigen Bauherren bereits beim Kauf eines Baugrundstückes wissen, wo sich dieser befindet.

Bürgermeister Litterst erklärt, dass eine Aussage über die Frage des Spielplatzes im Laufe des Verfahrens erfolgen soll.

Gemeinderat Harter ist der Meinung, dass der Bebauungsplan viel zu sehr festgelegt sei, so dass später Befreiungen erfolgen müssen. Er möchte wissen, ob der Bebauungsplan nicht offener formuliert werden könne.

Frau Stern führt aus, dass diese Entscheidung beim Gemeinderat liege. Im Vergleich zu früher sei diese Bebauung viel lockerer geregelt.

Bürgermeister Litterst fügte hinzu, dass beim jetzigen Stand noch nichts festgeschrieben sei.

Gemeinderat Thomann fragt nach, ob es möglich wäre, die Planstraßen 3 und 5 als verkehrsberuhigt auszuweisen.

Frau Stern erklärt, dass die Planstraßen 2 und 5 als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen sind.

Gemeinderat Thomann schlägt vor, pro Wohneinheit zwei Stellplätze auszuweisen.

Gemeinderat Schulze findet das Gesamtkonzept gut. Positiv sieht er auch die vielen Festschreibungen im Bebauungsplan.

Gemeinderat Kiefer findet es gut, dass bei der Dacheindeckung eine breite Palette an Farben zugelassen ist.

Gemeinderat Witschel schlägt vor, den Verkehr über die Planstraße 3 zu leiten, um eine Mehrbelastung der Bruchstraße zu vermeiden.

Frau Stern erklärt, dass die Planstraße 3 dafür nicht breit genug ist.

Zur Erläuterung des Grünordnungsplanes wird Dr. Alfred Winski vom Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie hinzugezogen.

Herr Winski führt aus, dass sich auf dem geplanten Baugebiet Obstanlagen, Ackerflächen, Gärten und Grünlandflächen befinden. Der zu erwartende Eingriff in Natur und Landschaft muss durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen.

Eine Ausgleichsmaßnahme innerhalb des Plangebietes ist die Bepflanzung des öffentlichen Straßenraumes. Entlang der Erschließungsstraßen (Planstraßen 1-5) seien Laubbäume im öffentlichen Straßenraum zu pflanzen. Im Plangebiet dürfen ausschließlich Laubgehölze gepflanzt werden. Bäume und Sträucher sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu pflegen und im Bedarfsfall zu ersetzen. Eine weitere Ausgleichsschutzmaßnahme außerhalb des Plangebietes ist die naturnahe Umgestaltung des Ohlbachs auf einer Strecke von ca. 437 m Länge.

Entlang der nördlichen und östlichen Gebietsgrenze ist ein L-förmig angelegter Lärmschutzwall vorgesehen. Dadurch sollen die dahinter liegenden Gebäude vor Lärm geschützt werden. Der Lärmschutzwall soll mit heimischen Sträuchern im Pflanzverband von 1,5 m x 1,5 m bepflanzt werden.

Nördlich der geplanten Bebauungsgrenze ist ein 30 m breiter Immissionsschutzstreifen auszuweisen. In diesem Streifen ist das Aufbringen von Spritzmitteln untersagt. Bei einer qualifizierten Eingrünung dieses Gebietes würde sich der Streifen auf eine Breite von 20 m verringern.

Die Untergrundsverhältnisse und die Versickerungsfähigkeit des Bodens sind im Rahmen eines Gutachtens untersucht worden. Das Gutachten habe ergeben, dass aufgrund der stark bindig geprägten Dachschichten eine Flächenversicherung nicht möglich ist. Daher ist für das gesamte Plangebiet eine Versickerung in Form einer Muldenversickerung vorgesehen. Die Zuleitung des anfallenden Niederschlagwassers erfolgt jeweils über einen Regenwasserkanal, der in die Versickerungsmulde mündet.

Der mitten im Wohngebiet geplante grüne Anger ist mit Laubbäumen und heimischen Sträuchern zu bepflanzen. Entlang der nördlichen Begrenzung des Angers ist eine Trockenmauer aus mittelgroßen Steinen zu errichten. Die Trockenmauer soll aus gestalterischer Sicht einheitlich aus Buntsandstein errichtet werden. Um dies zu gewährleisten soll der Bau der Mauer seitens der Gemeinde Ortenberg erfolgen.

Nach einer eingehenden Diskussion und Klärung der aufgetretenen Fragen erklärt Bürgermeister Litterst, dass der Vorschlag von Gemeinderat Thomann, zwei Stellplätze vorzuschreiben, in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll.

Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Weizenfeld“ und den Grünordnungsplan zur Kenntnis.

§ 04-46

 

Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der

frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange

 Bürgermeister Litterst führt aus, dass nach Vorstellung des Bebauungsplanes, die Verwaltung beauftragt werden soll, zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu beauftragen.

§ 04-47

 

Mitteilungen

 Bürgermeister Litterst teilt mit, dass Mitte des Monats mit der Sanierung der Bruchstraße  begonnen werden könne.

 Der Bauhof arbeitet derzeit an dem Rutschbahnturm im Kindergartenhof.

 

§ 04-48

 

Bekanntgabe von Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

§ 04-49

 

Wünsche und Anträge

 

Gemeinderat Witschel stellt fest, dass in der Steingrube der Verkehr zugenommen habe. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte deutlicher gekennzeichnet werden, da zu schnell gefahren werde.

Der Bürgermeister:                                                               Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

 

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Gemeinde Ortenberg

 N i e d e r s c h r i f t 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

Am Montag, 26. Juli 2004

In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.30 Uhr – Ende: 19.30 Uhr

 

Vorsitzender:            Bürgermeister Hermann Litterst 

Schriftführerin:        Irene Polinski 

Sonstige Verhandlungsteilnehmer: 

Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder: 

Gemeinderat Harter                                     (V) 

Gemeinderat Buchta                                    (V) Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 22.07.2004 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 23.07.2004 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 22.07.2004 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 23.07.2004 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 § 04-50

Bauanträge

 

Dem Gemeinderat werden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt: 

1.  Herrn                                                       Verz.Nr. 16/2004

     Rolf Vogel                                               Neubau einer Garage mit Terrassenüberdachung

     Burgweg 19 a                                         sowie Errichtung von zwei Carports und einer

     77799 Ortenberg                                    Einfriedung

                                                                     Flstr.Nr. 8350/3, Burgweg 19 a

Der Bauherr beabsichtigt auf der westlichen Seite des Grundstücks eine Garage mit Terrassenüberbauung zu errichten.

Außerdem will er ebenfalls auf der westlichen Seite zwei Carports errichten. 

Einstimmiger Beschluss

In Anbetracht der exponierten Lage des Grundstücks wird eine Sandsteinverkleidung zwingend verlangt. Außerdem sollte die Garage einen Abstand von mindestens 50 cm zum Burgweg haben.

Ansonsten wird dem Baugesuch zugestimmt. 

2.  Frau                                                        -Bauvoranfrage-

     Waltraud Fortenbacher                          Verz.Nr. 17/2004 

     Weidtmanstr. 12                                     Abbruch des bestehenden Wohnhauses,

     56072 Koblenz                                        Errichtung eines Wohnhauses auf Flst.Nr. 7856

                                                                     Flst.Nr. 860/1 und 7856, Freudental 25 

Mit dieser Bauvoranfrage möchte die Bauherrin überprüfen lassen, ob auf dem Grundstück Flst.Nr. 7865 eine Bebauung mit einem Wohnhaus möglich ist. 

Außerdem möchte sie das bestehende Wohnhaus, Freudental 25, Grundstück Flst.Nr. 860/1 abreisen. 

Einstimmiger Beschluss

Die Bebauung muss im vorderen Bereich des Grundstückes Flst.Nr. 7865 erfolgen. Dem Bauvoranfrage wird zugestimmt. 

3. Herrn                                                       -Bauvoranfrage-

     Kai Isenecker                                          Verz.Nr. 19/2004

     In den Feldreben 11                                Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und

     77654 Offenburg                                     Carport,

                                                                     Flst.Nr. 4395, 4396 und 4397, Gewann „Auf dem Hund“ 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Muhrfeld II“ an der nördlichen Grenze. Die Grundstücke sind allerdings dort als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Es ist nun zu entscheiden, ob eine Bebauung der Grundstücke Flst.Nr. 4395, 4396 und 4397 mit einem Einfamilienwohnhaus zugelassen wird. 

Einstimmiger Beschluss

Das Grundstück ist als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan „Muhfeld II“ ausgewiesen, dem Bauantrag wird nicht zugestimmt. 

4. Frau                                                        Verz.Nr. 20/2004

     Manuela Marsching                                 Errichtung eines freistehenden Einfamilienwohnhauses
     Wilhelmstr. 2                                          mit Carport auf dem hinteren Gartengrundstück mit
     77740 Bad Peterstal-Griesbach             Zufahrt und Erschließung über den Kleinen Hundweg
                                                                     Flst.Nr. 4309, Kleiner Hundweg 9 

Mit dieser Bauvoranfrage möchte die Bauherrin überprüfen lassen, ob auf dem Grundstück Flst.Nr. 4306 eine weitere Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus möglich ist.

Das Wohnhaus soll auf dem hinteren Teil des Gründstücks Flst.Nr. 4306 errichtet werden.  

Es ist nun zu entscheiden, ob die durch das geplante Wohnhaus entstehende Verdichtung akzeptiert werden kann, auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Gemeindestraße „Kleiner Hundweg“. Dieser ist sehr schmal und eng. 

Einstimmiger Beschluss

Die durch das geplante Wohnhaus entstehende Verdichtung kann nicht akzeptiert werden. Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt. 

5. Eheleute                                                  Verz.Nr. 21/2004

     Klaus und Barbara Kiefer                       1. Dachausbau im bestehenden Wohnhaus

     Käfersbergweg 20                                  2. Aufstockung des bestehenden Nebengebäudes

     77799 Ortenberg                                    Flst.Nr. 2924/1, 7917 und 2925/1, Käfersbergweg 20 

  • Die Bauantragsteller beabsichtigen das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auszubauen. Dazu sollen 5 Dachgauben errichtet werden. Dachneigung der geplanten Dachgauben soll 20° betragen
  • Im gleichen Bauabschnitt soll das bestehende Nebengebäude aufgestockt werden. Die Dachneigung mit 33° soll erhalten bleiben.

Einstimmiger Beschluss

Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken, dem Bauantrag wird zugestimmt.

§ 04-51 

Neuregelung der Schülerbeförderung, Kostenerstattung

durch den Ortenaukreis, Beschlussfassung über die

evtl. Weiterbeteiligung der Gemeinde Ortenberg

 

Der Ortenaukreis hat zum 01.10.2003 für die Schülerbeförderung einen Eigenanteil von 15 € eingeführt. Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.10.2003 mit der Angelegenheit befasst und beschlossen für ein Jahr (Schuljahr 2003/2004) den Eigenanteil zu übernehmen.  

Gegen die Einführung von Eigenanteilen bei den Schülerbeförderungskosten wurden schon mehrere Gerichtsverfahren angestrebt. Diese blieben erfolglos, die Gerichte haben die Rechtmäßigkeit der Eigenanteile bestätigt.  

Bürgermeister Litterst weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handle und dass der Haushalt 2005 sich sehr schwierig bezüglich seines Ausgleiches gestalten werde. Dies vor allen Dingen, weil der Landkreis eine gravierende Erhöhung der Kreisumlage angekündigt hat. Es sind 5-7 Punkte im Gespräch. Ein Punkt Erhöhung ergibt 21.240 € Mehraufwendungen. Die Übernahme der Eigenanteilskosten würde der Gemeinde ca. 7.500 € kosten. 

Gemeinderat Witschel ist der Auffassung, dass die Gemeinden Ohlsbach und Ortenberg aus Gründen der Gleichbehandlung eine gemeinsame Lösung hätten erarbeiten müssen. Die Gemeinde steht in der Pflicht, weil sie durch den Schulverbund die Schüler zwingt, nach Ohlsbach zu fahren. Die Erhöhung der Kreisumlage ist kein Argument zur Streichung des Zuschusses zu den Schülerbeförderungskosten. 

Gemeinderat Schulze ist aufgrund der finanziellen Engpässe gegen die Übernahme der Schülerbeförderungskosten. Es handle sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Durch die Erhöhung der Kreisumlage stehen weniger Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung. Überlegenswert wäre das Modell, beim zweiten oder dritten Kind eine geringe finanzielle Entlastung zu gewähren. 

Gemeinderat Vollmer spricht sich gegen die Übernahme der Schülerbeförderungskosten aus. Er erklärt, dass die Gemeinde der falsche Adressat sei. Es seien Schulverbände gegründet worden und jetzt lande eine Aufgabe nach der anderen bei den Gemeinden. 

Frau Collmann ist der Meinung, dass zwischen den Schülern eine Gleichheit im Schulverbund gewehrt werden müsse. Sie spricht sich ebenfalls für eine gemeinsame Lösung der beiden Gemeinden aus. 

Gemeinderat Thomann erklärt, dass er bereits beim ersten Beschluss für die Übernahme des Eigenanteils für das Schuljahr 2003/2004 dagegen gestimmt habe. Die Vereinszuschüsse werden gekürzt, deshalb muss die Gemeinde auch hier Zeichen setzen. 

Gemeinderat Kiefer schlägt vor, die Hälfte der Eigenanteilskosten bei Schülerbeförderung zu übernehmen. 

Mehrheitlicher Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, für das Schuljahr 2004/2005 die Hälfte der Eigenanteilskosten bei Schülerbeförderung zu übernehmen.

§ 04-52 

Erarbeitung einer Planung für einen Wasserverbund „Unteres Kinzigtal“

 

Bürgermeister Litterst verweist auf das Schreiben der Badenova Freiburg in Sachen Wasserverbund „Unteres Kinzigtal“. Zwischen den Städten Offenburg, Gengenbach und den Gemeinden Ohlsbach, Ortenberg und Berghaupten fand ein Gespräch statt. Dabei wurde erörtert, welche Maßnahme zur Sicherung der Wasserversorgung der betroffenen Städte und Gemeinden die wasserwirtschaftlichste und ökonomischste ist. Mit dem angedachten Wasserverbund soll die Versorgung auch in Krisenzeiten und bei besonderen Ereignissen sichergestellt werden. Ein Verbund mit dem Zweckverband „Kleine Kinzig“ ist schon seit längerer Zeit im Gespräch.  

Die Vertreter der vorgenannten Kommunen einigten sich darauf, die Badenova damit zu beauftragen, eine Planung inklusive Kostenkalkulation zu erarbeiten. Die Kosten sollen nach einem auf der Seite 2 dargestellten Kostenverteiler getragen werden. Auf die Gemeinde Ortenberg würde hier ein Betrag von 7.500 € zukommen.  

Bürgermeister Litterst betont, dass in einem Verbund mit dem Zweckverband „Kleine Kinzig“ eine zukunftssichere Trinkwasserversorgung sichergestellt werden kann. Der Sicherung kommt zunehmende Bedeutung zu, sie wird vom Land Baden-Württemberg auch ausdrücklich gefördert. 

Gemeinderat Vollmer ist empört, dass diese Variante wieder ins Gespräch komme. Er erklärt, dass der Gemeinderat jahrelang wegen schlechten Wasserwerten debattiert habe. Nach dem jetzt die Gemeinde Millionen in die Aktivkohlefilteranlage investiert und das Thema im Griff habe, sollte das Problem in Ortenberg vom Tisch sein.  

Bürgermeister Litterst erklärt, dass der angedachte Wasserverbund die wirtschaftliche und ökonomischste Lösung sei. Er soll als Zusatzversorgung in Krisenzeiten oder bei Ausfällen der Regelversorgung dienen. Das Wasser wird weiterhin aus eigenen Tiefbrunnen gefördert. Aus der „kleinen Kinzig“ soll die Gemeinde nur so viel Wasser beziehen, dass das Wasser im Fluss bleibt und die Leitungen nicht verkeimen.  

Gemeinderat Witschel fordert, dass ein Vertreter von Badenova noch vor der Planung im Gemeinderat informieren solle.  

Gemeinderat Schulze erklärt, dass es sich um eine unglückliche Situation handle. Letztes Jahr seien wir gezwungen gewesen, die Aktivkohlefilteranlage zu bauen. Es wurde bereits damals über diese Möglichkeit diskutiert. Dieser Wasserverbund wäre vor 4 oder 5 Jahren sinnvoll gewesen.  

Frau Collmann fragt nach dem Zeitpunkt des Gespräches der beteiligten Kommunen.  

Bürgermeister Litterst erklärt, dass die Vertreter von Offenburg, Gengenbach, Ohlsbach und Berghaupten im Mai über dieses Thema diskutiert haben. Alle beteiligten haben sich bereits für die Beteiligung an der Planung dieses Zweckverbandes „kleine Kinzig“ entschieden.  

Gemeinderat Witschel ist ebenfalls empört darüber, dass nach dem in die Aktivkohlefilteranlage investiert worden sei, über diese Lösung diskutiert wird.  

Bürgermeister Litterst erklärt, dass der Bau der Aktivkohlefilteranlage aufgrund der zu hohen Herbezidwerte notwendig war.  

Gemeinderätin Collmann wirft ein, dass Badenova möglicherweise ein finanzielles Interesse am Zweckverband habe.  

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung an der Planung des Zweckverbandes „kleine Kinzig“ mit Planungskosten in Höhe von 7.500 € zu. 

§ 04-53 

Beschlussfassung des Gemeinderates über Hinderungsgründe nach

§ 29 Abs. 5 der GemO für die neugewählten Gemeinderatsmitglieder

Die Gemeinderatswahl am 13.06.2004 wurde vom Landratsamt Ortenaukreis aufgrund des Wahlprüfungsbescheid vom 01.07.2004 für gültig erklärt. Die Amtszeit des neuen Gemeinderates beginnt zum 01.09.2004. Der Gemeinderat muss nunmehr feststellen, ob Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 5 GemO vorliegen. Die Verwaltung hat bereits vorgeprüft und keine Hinderungsgründe erkennen können.  

Einstimmiger Beschluss

Nach § 29 Abs. 5 der GemO wird festgestellt, dass für die neugewählten Gemeinderatsmitglieder keine Hinderungsgründe vorliegen.  

§ 04-54 

Mitteilungen

Bürgermeister Litterst macht folgende Mitteilungen:

§         Die Bauarbeiten in der Bruchstraße sollen bis Ende August abgeschlossen sein. 

§         Der neue Rutschbahnturm des Kindergartens ist am 16.07.04 eingeweiht worden. 

§         Am 23.07.04 fand in Ortenberg die Sitzung des Gewerbeparks Raum Offenburg statt. 

§ 04-55 

Bekanntgabe von Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

§ 04-56

 

Wünsche und Anträge

 

§         Gemeinderat Witschel spricht erneut die Verkehrsproblematik in der Steingrube an. Er bittet darum, eine Verkehrsschau zu organisieren. 
Bürgermeister Litterst plant nach den Sommerferien mit dem neu gewählten Gemeinderat, eine Verkehrsschau zu organisieren. 

§         Gemeinderat Kiefer weist darauf hin, dass im Bierwegle ein Schild gestohlen worden sei. 

§         Frau Collmann erkundigt sich nach dem Termin für die Einweihung der Aktivkohlefilteranlage.
Bürgermeister Litterst teilt mit, dass die Einweihung nach den Sommerferien statt finden soll. 

§         Gemeinderat Witschel stellt fest, dass das Hinweisschild „Biergarten“ entfernt werden soll. 

Der Bürgermeister:                                                               Der Gemeinderat: 

Die Schriftführerin:

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Gemeinde Ortenberg

N i e d e r s c h r i f t

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 Am Montag, 20. September 2004

In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18:55 Uhr

Vorsitzender:            Bürgermeister Hermann Litterst

 

Schriftführerin:        Anja Schwörer

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Gemeinderätin Sieferle                                     (V)

 

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 09.09.2004 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 17.09.2004 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

 

Vor Beginn der eigentlichen Sitzung begrüßte Bürgermeister Litterst alle Anwesenden recht herzlich. Er grüßte besonders die Mitglieder des neuen Gemeinderates und die ausscheidenden Mitglieder des Gremiums. Bürgermeister Litterst zog zu Beginn der Sitzung eine Bilanz der vergangenen fünf Jahre.

Das Redemanuskript ist diesem Protokoll beigefügt.

§ 04-57

Verpflichtung der Gemeinderäte gem. § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

 Vor Beginn der Verpflichtung händigte Bürgermeister Litterst den fünf neuen Gemeinderäten eine Gemeindeordnung (GemO), die Hauptsatzung der Gemeinde Ortenberg und die Geschäftsordnung des Gemeinderates aus.

In der letzten Gemeinderatsitzung am 26.07.2004 wurde festgestellt, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 5 GemO vorliegen.

Die Gemeindeordnung (GemO) schreibt im § 32 vor, dass der Bürgermeister den neu gewählten Gemeinderat in der ersten öffentlichen Sitzung auf die gewissenhafte Wahrnehmung des Gemeinderatsmandates verpflichtet. Die Verpflichtung gilt nur für die Dauer einer Amtszeit, dass heißt, der gesamte neu gewählte Gemeinderat ist unter diesem Tagesordnungspunkt zu verpflichten.

Bürgermeister Litterst verlas hierzu folgende Verpflichtungsformel, die von den Gemeinderäten gemeinsam nachgesprochen wurde: 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde Ortenberg gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ 

Anschließend wurde die Verpflichtung durch Handschlag des Bürgermeisters bekräftigt. 

Gemeinderätin Angela Sieferle, die nicht anwesend war, soll in der nächsten öffentlichen Sitzung verpflichtet werden.

§ 04-58

 

Wahl eines oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters

gem. § 48 Abs. 1 GemO

 

Nach § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) wählt der Gemeinderat nach jeder Wahl aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass drei Stellvertreter für den Bürgermeister gewählt werden sollen. Diese Regelung ist auch in der Hauptsatzung der Gemeinde Ortenberg festgehalten. Bei dieser Wahl wurde offen abgestimmt. Die Stellvertreter müssen nach der Reihe benannt und gewählt werden. Folgende Vorschläge wurden von den Fraktionen in der Sitzung vorgebracht:

 

1.       Vorschlag: Gemeinderat Walter Kiefer (CDU)

2.       Vorschlag: Gemeinderat Viktor Witschel (Bürger für Ortenberg)

3.       Vorschlag: Gemeinderat Peter Schulze (CDU)

 

Einstimmiger Beschluss:

Der Gemeinderat wählt einzeln und nacheinander die nachstehenden Gemeinderäte als Stellvertreter des Bürgermeister:

 

  1. Bürgermeisterstellvertreter: Gemeinderat Walter Kiefer
  2. Bürgermeisterstellvertreter: Gemeinderat Viktor Witschel
  3. Bürgermeisterstellvertreter: Gemeinderat Peter Schulze

 

Auf die Frage von Bürgermeister Litterst, nahmen alle gewählten Gemeinderäte die Wahl an. Bürgermeister Litterst gratulierte recht herzlich.

 

 

§ 04-59

 

Wahl eines Vertreters in den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg

 

Seit der ersten Hälfte der 70er Jahre bildet die Gemeinde Ortenberg zusammen mit der Stadt Offenburg und den Gemeinden Durbach, Schutterwald und Hohberg die „Verwaltungsgemeinschaft Offenburg“. Beschlussorgan der Verwaltungsgemeinschaft ist der „Gemeinsame Ausschuss“. Neben dem Bürgermeister ist ein Vertreter des Gemeinderates Mitglied im „Gemeinsamen Ausschuss“ der „Verwaltungsgemeinschaft Offenburg“. Diese Aufgabe wurde bisher von Gemeinderat Michael Gegg wahrgenommen. Sein Stellvertreter war René Thomann.

Bürgermeister Litterst forderte die Fraktionen auf, Vorschläge für die Besetzung des zweiten Platzes im „Gemeinsamen Ausschuss“ vorzubringen.

Gemeinderat Schulze schlug namens der CDU-Fraktion Gemeinderat Vollmer vor. Als Stellvertreter wurde von der Fraktion „Bürger für Ortenberg“ Gemeinderätin Collmann vorgeschlagen.

 Einstimmiger Beschluss:

Als Vertreter der Gemeinde Ortenberg in den „Gemeinsamen Ausschuss“ der „Verwaltungsgemeinschaft Offenburg“ werden gewählt:

Als ordentliches Mitglied Gemeinderat Vollmer, als dessen Stellvertreter Gemeinderätin Collmann.

 

Auf Anfrage von Bürgermeister Litterst nahmen die beiden Gewählten die Wahl an.

 

§ 04-60

 

Wahl eines Mitglieds für das Kuratorium zwischen der katholischen Kirchengemeinde und der Gemeinde Ortenberg

für den Kindergarten St. Elisabeth

 

Zwischen der katholischen Kirchengemeinde St. Bartholomäus und der Gemeinde Ortenberg wurde im Jahre 1995 ein Kuratorium für den Kindergarten gebildet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.11.1999 folgende Mitglieder in das Kuratorium gewählt: 

CDU-Fraktion

Gemeinderat Stefan Vollmer

Stellvertreter Gemeinderat Andreas Harter

SPD-Fraktion

Gemeinderat Hans-Peter Buchta

Stellvertreter Gemeinderat Viktor Witschel

 

Von den Fraktionen wurden für die neue Amtsperiode folgende Gemeinderäte vorgeschlagen:

 

Vorschlag der CDU-Fraktion

Gemeinderat Joachim Schäfer

Stellvertreter Gemeinderat Reinhard Frei

 

Vorschlag der „Bürger für Ortenberg“

Gemeinderat Hans-Peter Buchta

Stellvertreter Gemeinderat Paul Bahr

 

Einstimmiger Beschluss:

Der Gemeinderat wählt die oben genannten Gemeinderäte als Vertreter der Gemeinde Ortenberg in das Kuratorium für den Katholischen Kindergarten.

 

Bürgermeister Litterst fragt die vier Gemeinderäte, ob sie die Wahl annehmen, sie bejahten dies. 

 

§ 04-61

 

Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wassergewinnung und Wasseraufbereitung Ortenberg/Ohlsbach“ als Vertreter der Mitgliedsgemeinden gem. § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung

 

Die Gemeinden Ohlsbach und Ortenberg haben zum 01.01.2004 den Zweckverband „Wassergewinnung und Wasseraufbereitung Ortenberg/Ohlsbach“ gegründet. Der Satzungsbeschluss erging am 24.11.2003. Beschlussorgan des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung.

Nach § 7 Abs. 1 besteht die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern sowie je 3 weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder.

Die weiteren Vertreter werden der Verbandssatzung entsprechend nach jeder Gemeinderatswahl vom neu gebildeten Gemeinderat auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates gewählt. Der Gemeinderat muss nach der diesjährigen Kommunalwahl also drei neue Mitglieder in die Verbandsversammlung wählen.

 

Gemeinderat Schulze schlug für die CDU-Fraktion folgende Gemeinderäte vor:

Reinhard Frei

Peter Schulze

 

Gemeinderat Witschel schlug für die Fraktion „Bürger für Ortenberg“ folgende Gemeinderätin vor:

Gabriele Hübsch

 

Einstimmiger Beschluss:

Der Gemeinderat wählt die Gemeinderäte Reinhard Frei, Peter Schulze und Gabriele Hübsch in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wassergewinnung und Wasseraufbereitung Ortenberg/Ohlsbach“.

 

Auf Anfrage von Bürgermeister Litterst nahmen die drei Gewählten die Wahl an. 

 

§ 04-62

 

Wahl eines Vertreters der Gemeinde Ortenberg in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes

„Gewerbepark Raum Offenburg“

 

Die Gemeinde Ortenberg ist am Zweckverband „Gewerbepark Raum Offenburg“ mit 5 % beteiligt. Im Zweckverband „Gewerbepark Raum Offenburg“ ist die Gemeinde Ortenberg neben dem Bürgermeister mit einem weiteren Mitglied aus dem Gemeinderat vertreten.

Bisheriger Vertreter der Gemeinde Ortenberg war Gemeinderat Walter Kiefer. Stellvertreter war Gemeinderat Viktor Witschel.

 

Die CDU-Fraktion schlägt das bisherige Mitglied Walter Kiefer vor.

Die Fraktion „Bürger für Ortenberg“ schlägt Paul Bahr als Stellvertreter vor.

 

Einstimmiger Beschluss:

Als Vertreter der Gemeinde Ortenberg wählt der Gemeinderat Kiefer als ordentliches Mitglied und Gemeinderat Bahr als dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark Raum Offenburg“.

 

Auf Anfrage von Bürgermeister Litterst nahmen die Gewählten die Wahl an. 

 

§ 04-63

 

Wahl der Mitglieder für den Umlegungsausschuss für das Baugebiet „Weizenfeld“

 

Der Gemeinderat hat am 20.10.2003 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Weizenfeld“ beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde die Bildung eines Umlegungsausschusses beschlossen. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Dies sind der Bürgermeister und vier weitere Gemeinderatsmitglieder. Außerdem wählte der Gemeinderat Herr Obervermessungsrat Dieter Fleig vom Vermessungsamt als weiteres Mitglied und Herr leitender Vermessungsdirektor Reinhold Schille als dessen Stellvertreter, als sachverständiges Mitglied Frau Kerstin Stern, Planerin vom Ingenieurbüro Weissenrieder.

 

Die CDU-Fraktion machte folgenden Vorschlag:

 

Peter Schulze                        Stellvertreter: Maria Herp

Joachim Schäfer                    Stellvertreter: Markus Vollmer

 

Die Fraktion „Bürger für Ortenberg“ machte folgenden Vorschlag:

 

Hans-Peter Buchta                Stellvertreter: Jutta Collmann

Viktor Witschel                       Stellvertreter: Gabriele Hübsch

 

Einstimmiger Beschluss:

Der Gemeinderat wählt die Gemeinderäte Peter Schulze, Joachim Schäfer, Hans-Peter Buchta und Viktor Witschel als ordentliche Mitglieder in den Umlegungsausschuss. Als Stellvertreter werden Maria Herp, Markus Vollmer, Jutta Collmann und Gabriele Hübsch gewählt. Ferner werden gewählt Herr Obervermessungsrat Dieter Fleig vom Vermessungsamt als weiteres Mitglied und Herr leitender Vermessungsdirektor Reinhold Schille als dessen Stellvertreter, als sachverständiges Mitglied Frau Kerstin Stern, Planerin vom Ingenieurbüro Weissenrieder.

 

Bürgermeister Litterst befragte die Fraktionen hinsichtlich des Fraktionsvorsitzes. Gemeinderat Schulze erklärte, dass er die Funktion des Fraktionsvorsitzenden wahrnehmen wird. Seine Stellvertretung übernimmt Joachim Schäfer. Gemeinderat Buchta nannte Gemeinderat Witschel als Fraktionsvorsitzenden und dessen Stellvertreterin Gemeinderätin Collmann.

 

§ 04-64

 

Bauanträge seit der letzten Sitzung am 26.07.2004

 

Dem Gemeinderat wurden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt:

 

1.  Herrn                                                       Verz.Nr. 23/2004

     Martin Mynarek                                        Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern

     Schubertstr. 11                                       Flst.Nr. 8247/1, Waldgasse 4a und 4b

     77654 Offenburg

 

Der Bauherr beabsichtigt, das Grundstück Flst.Nr. 8247/1 von der Erbengemeinschaft Buchert zu erwerben. Nach dem Erwerb soll das Grundstück geteilt und mit 2 Einfamilienwohnhäusern bebaut werden.

Bevor jedoch ein Kauf vorgenommen wird, möchte der Bauherr mit dieser Bauvoranfrage klären, ob das Grundstück in dieser Weise bebaut werden kann.

 

Einstimmiger Beschluss:

Die Häuser sollen so weit wie möglich zurückversetzt werden. Für jedes Haus sollen drei Stellplätze ausgewiesen werden. Ebenso sollen sich beide Häuser in die umgebende Bebauung einfügen. Die Zufahrt zu dem hinteren Einfamilienwohnhaus soll verbreitert werden. Ansonsten wird dem Bauantrag zugestimmt.

 

2.  Herrn                                                       Verz.Nr. 24/2004

     Erich Friedmann                                     Erweiterung der Büro- und Lagerflächen der Firma

     Eschbachstr. 4                                       Friedmann Landtechnik GmbH

     77799 Ortenberg                                    Flst.Nr. 1221, 1222/2, Hauptstr. 58

 

Der Bauherr beabsichtigt, die bestehenden Büro- und Lagerflächen der Firma Friedmann Landtechnik GmbH in südliche Richtung zu erweitern. Ein Teil der vorhandenen Büro- und Lagerfläche soll abgerissen und im Zuge des Neubaus umgebaut werden. Der geplante Neubau soll in zwei Bauabschnitten entstehen.

Außerdem sollen an der nördlichen Grundstücksgrenze, sowie hinter dem geplanten Neubau Stellplätze errichtet werden.

 

Die Außenmaße des geplanten Neubaus (mit Umbau) betragen:

 

Länge: 24,0 m

Breite: im vorderen Teil 3,0 m und im hinteren Teil 6,5 m

 

Die Einverständniserklärung des Miteigentümers Bernd Friedmann liegt als Kopie vor.

 

Einstimmiger Beschluss:

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

 

3.  Eheleute                                                  Verz.Nr. 25/2004

     Mihali und Theresia Horvat                     Anbau eines Carports an den bestehenden Carport

     Burgweg 1                                              Flst.Nr. 93, Schlossblick 4

     77799 Ortenberg

 

Der Bauherr möchte einen neuen Carport an die bestehende Carports anbauen.

                                                   Außenmaße:

                                                   Länge: 5,0 m

                                                   Breite: 2,5 m

Einstimmiger Beschluss:

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

 

4.  Frau                                                        Kenntnisgabeverfahren Verz.Nr. 26/2004

     Gertrud Kaufmann                                  Abbruch des bestehenden Wohn- und Ökonomie-

     Kirchstr. 51                                             gebäudes

     77656 Offenburg                                     Flst.Nr. 113, Farrengasse 6

 

Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis von dem Vorhaben von Frau Gertrud Kaufmann.

 

5.  Herr                                                         Verz.Nr. 27/2004

     Werner Link                                            Aufstockung des bestehenden Wohn- und Neben-

     Bruchstr. 14                                            gebäudes

     77799 Ortenberg                                    Flst.Nr. 5385, 5386 und 5387, Bruchstraße 14

 

Der Bauherr beabsichtigt das bestehende Wohn-Nebengebäude mit einem Vollgeschoss aufzustocken. Dieser neu gewonnene Wohnraum soll nicht, wie bisher mit einem Flachdach überdacht werden, sondern mit einem Pultdach. Die Dachneigung des Pultdaches soll 5° betragen.

Der Bebauungsplan „Bruchstraße“ von 1995 schreibt allerdings in Nr. III.1.3 Satteldächer mit einer Dachneigung von 28° - 33° zwingend vor.

Außerdem ist im Bebauungsplan eine Gebäudehöhe von 6,20 m zulässig, geplant sind aber 8,52 m. Des weiteren sind laut dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes zwei Vollgeschosse zulässig. Durch die Aufstockung des Wohn-Nebengebäudes würden drei Vollgeschosse entstehen. Dies ist laut dem Planeintrag nicht zulässig.

Nun muss darüber Beschluss gefasst werden, ob man diese Abweichung vom Bebauungsplan akzeptieren kann. 

Einstimmiger Beschluss:

"Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt. Die notwendigen Befreiungen werden erteilt."

 

Bürgermeister Litterst teilt den Gemeinderäten Informationsunterlagen zu der Anfrage des Herrn Manfred Münchbach aus. Die Anfrage ist am Donnerstag bei der Gemeinde Ortenberg eingegangen, ein Beschluss über diese Anfrage wird in der nächsten Sitzung gefasst. 

§ 04-65

 

Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte

 

Bürgermeister Litterst verabschiedet einzeln und nacheinander die fünf ausscheidenden Gemeinderäte. Er überreicht eine Urkunde und eine gerahmte Radierung als Präsent.

Bürgermeister Litterst bedank sich bei den ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern für ihr Engagement, ihre geleistete Arbeit und die Bereitschaft eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben.

Sein Dank gilt zuerst den beiden dienstjüngsten Gemeinderäten Michael Gegg und Andreas Harter. Michael Gegg und Andreas Harter wurden am 24.10.1999 in den Gemeinderat gewählt. Michael Gegg war Mitglied im gemeinsamen Ausschuss der „Verwaltungsgemeinschaft Offenburg“, Andreas Harter war stellvertretendes Mitglied im Kuratorium des Kindergartens St. Elisabeth.

Der Dank von Bürgermeister Litterst gilt ebenfalls Herrn René Thomann und Stefan Vollmer. Stefan Vollmer war Mitglied des Kuratoriums für den Kindergarten, Herr René Thomann war stellvertretendes Mitglied des gemeinsamen Ausschusses der „Verwaltungsgemeinschaft Offenburg“. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Inge Schuppler, die erste Frau im Ortenberger Gemeinderat. Frau Schuppler wurde erstmals am 22. Juni 1980 in den Gemeinderat gewählt.

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat Frau Schuppler vor 4 Jahren die Ehrennadel in Silber verliehen. Bürgermeister Litterst dankt Frau Schuppler für ihr besonderes Engagement, dass unter anderem der Dorfverschönerung, der Heimatpflege und der Pflege der Partnerschaften galt. Zum Abschluss ihres kommunalpolitischen Wirkens verleiht der Gemeindetag Frau Schuppler den geschmackvoll gestalteten Ehrenbecher.

 

Das Redemanuskript ist diesem Protokoll beigefügt.

Der Bürgermeister:                                                               Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

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Am Montag, 11. Oktober 2004

In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 19:45 Uhr

Vorsitzender:            Bürgermeister Hermann Litterst

Schriftführerin:        Anja Schwörer

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Gemeinderätin Herp                                     (V)

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 07.10.2004 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 08.10.2004 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

§ 04-66

Verpflichtung eines Mitgliedes des Gemeinderates gemäß § 48 Abs. 1 der GemO

 

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt wird Gemeinderätin Angela Sieferle verpflichtet, da sie an der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates nicht teilnehmen konnte. Bürgermeister Litterst fordert Gemeinderätin Sieferle auf, sich zu erheben und ihm folgende Worte nachzusprechen:

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung

meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde Ortenberg

gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

Die Verpflichtung wurde durch Handschlag des Bürgermeisters bekräftigt.

 

 

Bürgermeister Litterst wünscht sich konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit. Er betont, dass sich die Gemeinde in einer schwierigen Finanzlage befinde und diese wahrscheinlich nicht besser werden werde. Es stehen Kürzungen der Landeszuschüsse und die Erhöhung der Kreisumlage an. Bürgermeister Litterst wagt einen Blick in die Zukunft und stellt dem Gemeinderat folgende, anstehende Projekte der Gemeinde Ortenberg vor.

 

  • Die Baulandumlegung im „Weizenfeld“ soll realisiert werden.
  • Das „Neue Schulhaus“ soll renoviert werden.
  • Die Straßen sowie die Rebwege sollen saniert werden.
  • In der Abwasserbeseitigung stehen Investitionen zur Kanalnetzunterhaltung an.
  • Bei den Gebäuden, Anlagen, vor allem aber bei den Spielplätzen, stehen

ebenfalls neue Investitionen an.

 

Bürgermeister Litterst betont, dass die Entschuldung immer noch höchste Priorität habe. Die Gemeinde ist auf einem guten Weg, der in den nächsten Jahren fortgeführt werden soll.

 

Bürgermeister Litterst kündigt eine Bürgerversammlung im ersten Quartal des neuen Jahres an. Die Gemeinderäte Witschel und Schulze sind ebenfalls der Meinung, dass eine solche Bürgerversammlung sinnvoll wäre.

 

 

Gemeinderat Schulze möchte nun ein paar passende Worte an den Gemeinderat richten.

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Litterst,

meine Damen und Herren,

 

nach der konstituierenden Sitzung am 20. September stehen wir heute vor einer neuen Legislaturperiode im Gemeinderat. Wir wollen mit Freude und Engagement an die neuen Aufgaben gehen. Ortenberg ist eine lebenswerte Wohngemeinde. Dies zeigt sich auch daran, dass in den letzten 10 Jahren von 2.974 auf 3.242 also um 268 Einwohner zugenommen hat. Dies sind immerhin 9 %.

 

Wir, die CDU-Fraktion im Gemeinderat, möchten auch weiterhin gemeinsam mit der Verwaltung Ortenberg weiterentwickeln und auf die Erfordernisse der Zeit eingehen. Die Wahlen im Juni dieses Jahres haben die CDU als Mehrheitsfraktion bestätigt. Wir sehen dies als Vertrauensbeweis des Bürgers, aber auch als Herausforderung die notwendigen Aufgaben in der Gemeinde in schwierigen finanziell knappen Zeiten optimal zu lösen.

Wie in der Vergangenheit der SPD-Fraktion bieten wir auch zukünftig der Gruppierung „Bürger für Ortenberg“ eine faire Zusammenarbeit an und erwarten dies auch umgekehrt.

 

Ich freue mich darüber, dass wir anders als in Nachbargemeinden bereits alle Ausschüsse und Sitze in den einzelnen Gremien so einvernehmlich besetzen konnten.

 

Für die künftige Arbeit haben wir 10 Ziele vor Augen, die ich kurz erläutern möchte:

 

 

  1. Wir streben nach wie vor eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Ortenberg an. Die Planungen für den Bau einer Ortsumgehung müssen weitergeführt werden. Die Ortsumgehung muss gebaut werden. Zeitnah hierzu möchten wir, dass die Hauptstraße wie geplant einkaufsfreundlich umgebaut und saniert wird. Wir bitten die Verwaltung noch einmal auf den Bau eines Minikreisels im Bereich Krone/Altes Rathaus hinzuwirken. Wir wünschen uns auch eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung am Ende der Fröschlach sowie im Pfeiffer ebenso wie an der alten Landstraße nach Offenburg.

 

Wir brauchen für Kinder sichere Schulwege. Die Sicherung der Verkehrssituation vor der Bühlwegkirche sollte noch einmal geprüft werden.

 

  1. Wir treten für eine aktive Vermarktung des Gewerbegebietes ein. Wir sind davon überzeugt, dass wir nahe der B 33 und in der Nähe von Offenburg einen attraktiven Standort bieten. Dabei sollen gemeinsam mit der Verwaltung attraktive Konzepte entwickelt werden, die ortansässigen Betrieben die Ansiedlung erleichtert. Wir wollen aber auch die Ansiedlung mit Augenmaß betreiben, da Ortenberg auf Grund seiner Lage zukünftig kein weiteres Gewerbegebiet ausweisen kann.

 

  1. Wir unterstützen die Weiterführung der Planung für das Baugebiet „Weizenfeld“. Wir wollen ein ansprechendes Wohngebiet mit hohem Wohnwert am Ortsrand vor Offenburg schaffen. Bei den Planungen sollen so weit wie möglich die Wünschen der Anwohner in der Offenburger Straße berücksichtigt werden. Wir halten auch nach wie vor einen gerechten Bau für ältere Leute für betreutes Wohnen im Alter in diesem Gebiet für wünschenswert.

 

  1. Wir wollen so weit wie möglich die Sanierung der alten „Neuen Schule“ vorantreiben. Dabei halten wir aus Kostengründen die Sanierung in Teilabschnitten für möglich. Es bleibt zu prüfen, inwieweit regenerative Energie (Solar) im Dachbereich eingesetzt werden kann. Auch sollten wir die Einrichtung einer Ganztagesschule nicht aus dem Auge verlieren.

 

  1. Wir setzen uns weiterhin für die Unterhaltung des Straßen- und Wegenetzes ein, weil große Schäden später deutlich höhere Reparaturkosten verursachen. Genauso sollten die Versorgungsleitungen weiter gut unterhalten werden. Ich meine Wasser und Abwasser. Wir wünschen uns den Ausbau der Wasserversorgung im Kochgässle nachdem die Bruchstraße saniert ist. Unsere Kinderspielplätze wollen wir in bestem Zustand erhalte. Wir wünschen uns nach und nach den Ausbau des Platzes im Muhrfeld II.

 

  1. Wir möchten auch die Pflege des Gemeindewaldes nicht aus den Augen verlieren, der nach dem Sturm Lothar viele Jahre für den neuen Aufwuchs benötigt.

 

  1. Wir stehen für die Pflege der Schule und des Kindergartens ein. Für alle notwendigen Entwicklungen werden wir ein offenes Auge und Ohr haben.

 

  1. Natürlich wollen wir auch weiterhin im Rahmen des finanziell machbaren unsere Vereine fördern. Dies gilt genauso für die Feuerwehr, wobei uns gerade die Nachwuchsförderung am Herzen liegt.

 

  1. Unser Augenmerk wird auch der Landwirtschaft gelten, die sich nach wie vor in einer schwierigen Situation befindet, dies gilt gleichermaßen für den Weinbau in unserer Gemeinde. Hier denke ich an das Stichwort Flurbereinigung.

 

  1. Ein weiteres Ziel bleibt der Ausbau und die Förderung der Gemeindepartnerschaften. Dabei denken wir schon an das 40-jährige Jubiläum der Partnerschaft mit Stotzheim im Elsass.

 

Diese Ziele wollen wir gemeinsam mit der Verwaltung, aber auch in weitergehender Übereinstimmung mit der Fraktion „Bürger für Ortenberg“ erreichen. Dabei wollen wir dass die Bürger der Gemeinde stets hinreichend informiert sind und begrüßen den Vorschlag von Herrn Bürgermeister Litterst, alsbald eine Bürgerversammlung einzuberufen.

 

Dem Wunsch einiger Bürger zur Verlegung der Fragestunde in öffentlichen Gemeinderatssitzungen auf den Anfang der Sitzung sind wir mit unserem Antrag an die Verwaltung entgegengekommen. Inwieweit die Verlegung einen großen Nutzen, bzw. eine größere Teilnahmen von Bürgern an den Sitzungen bringt, bleibt anzuwarten.

 

Alles im Allem wünsche ich mir mit meinen Kollegen auch für die Zukunft eine sachliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit wie wir sie in den vergangenen Jahren gehandhabt haben, um Ortenberg wieder ein Stück voranzubringen.

 

Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.“

 

 

Anschließend folgte die Rede von Gemeinderat Witschel:

 

„Nachdem wir nun komplett sind, lassen Sie mich zuallererst nochmals Ihnen allen ganz herzlich zur Wahl in den Ortenberger Gemeinderat gratulieren und unseren Wunsch und den Willen zur Zusammenarbeit zum Ausdruck bringen, ohne den eine gedeihliche Entwicklung unserer Gemeinde nicht machbar ist. Das Machbare erkennen und dann aber auch tun, das ist ein Ziel, das wir uns für die nächsten fünf Jahre vorgenommen haben.

In welchem rechtlichen Rahmen wir dies umsetzen können regelt die Gemeindeordnung. Hier ist es der § 24 welcher die Rechtsstellung und die Aufgaben festschreibt.

Ich darf zitieren:

§ 24 Rechtsstellung und Aufgaben

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

Wenn man zu Beginn einer Gemeinderatsperiode das Wort ergreift, so sind das in der Regel Gedanken über die Zukunft, zumindest die der nächsten fünf Jahre. Natürlich möchte ich das auch tun, lassen sie mich aber vorher einen Blick zurück, -nicht im Zorn- wie das bekannte Theaterstück von John Osborn heißt, sondern etwas nachdenklich und analytisch tun, um daraus auch die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

In den letzten fünf Jahren wurde in diesem Gremium sicherlich viel gearbeitet, viel entschieden und auch umgesetzt. Es war aber immer ein Problem, das Notwendige mit den engen finanziellen Spielräumen auch machbar zu machen. Die wichtigsten und wohl auch nachhaltigsten Entscheidungen in den vergangenen fünf Jahren waren die im Zusammenhang unserer Wasserprobleme, von der ich glaube, dass wir sie zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst haben. Zur Zufriedenheit auch deswegen, weil sie, -obwohl praktisch jeder Bürger davon betroffen war,- keinerlei öffentliche Kritik an unseren Entscheidungen laut wurde. Bei einer anderen wichtigen Entscheidung, nämlich der Variantenfestlegung bei der Umgehungstrasse, ist uns dies nicht gelungen. Zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens hatte die Gemeinde das Heft des Handelns in der Hand, sondern wurde auf der einen Seite festgenagelt von politischen Vorgaben, nämlich der Halbierung der Umgehung, und auf der anderen Seite von Gutachten, die am Ende keine Entscheidungsfreiheit mehr zuließen. In dem ganzen Verfahren ist es uns nicht gelungen die Bürger zu überzeugen und auf dem Weg mitzunehmen –- im Gegenteil, es ist der Eindruck entstanden, dass die Mehrheit des Gemeinderats sich gegen die Mehrheit der Bürger stellt.

Und dieser Eindruck hat sicher seinen Niederschlag fünf Jahre später auch in den Gemeinderatswahlen gefunden. Ich habe dieses Beispiel nicht erwähnt, um alte Wunden wieder aufzureißen, sondern weil das Thema „Verkehrsberuhigung“ - und damit möchte ich auf die Zukunft umlenken - von beiden Fraktionen im Zusammenhang mit dieser Ortsumgehung gesehen wird, zumindest was in Wahlprogrammen und Zeitungen geäußert wurde. Und weil das Thema emotional so beladen ist, brauchen wir mehr Bürgerbeteiligung, denn erfolgreiche Kommunalpolitik ist neben der Sachentscheidung vor allem Kommunikation mit den Bürgern. 

Unsere Diskussions- und Meinungsbildungsprozesse müssen offen, transparent und nachvollziehbar sein, dann akzeptieren die Bürger auch die getroffenen Entscheidungen, zumindest diejenigen, die guten Willens sind und ich denke das ist die überwiegende Mehrheit unserer Bürger.

Mit dem Thema Verkehrssicherheit und -beruhigung verbinden wir die Hauptstraße ebenso wie den Bühlweg, die Radfahrer genauso wie die Fußgänger, die Anwohner der L99  aber auch die Verkehrsteilnehmer, die beim alten Rathaus im Stau stehen und auf abenteuerliche Weise ihren Weg durchs Dorf suchen. Für alle diese Betroffenen gilt es nach Lösungen zu suchen.

Auch zum Thema Gewerbegebiet ist vor und nach der Wahl schon viel geschrieben und gesagt worden. Dass sich die Gemeinde dort mehr als üblich engagieren muss scheint allen klar zu sein. Doch es geht dort nicht allein um den fiskalischen Aspekt der Haushaltssanierung, obwohl der ganz besonders wichtig ist, sondern auch, dass unsere Gemeinde auf Dauer und für die Zukunft gesehen von der wirtschaftlichen Entwicklung nicht  abgehängt wird. Andere Gemeinden vergleichbarer Größenordnung zeigen, dass sie durchaus für Gewerbeansiedelung attraktiv sind. Die Lage unter dem Schloss, die unmittelbare Nähe zu den Bundesstraßen 3 und 33 sowie zur Autobahn sind Argumente, mit denen man Investoren eigentlich für das Allmendgrün interessieren und überzeugen könnte.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der uns noch intensiv beschäftigen wird, ist die Erschließung des neuen Baugebietes. Mit dem „Weizenfeld“ sind in der vergangenen Legislaturperiode schon die Weichen gestellt und erste Planungen, Ortsbegehungen und Gespräche mit Anwohnern durchgeführt worden. Aber gerade diese Gespräche haben gezeigt, dass die Planung teilweise im Widerspruch zu den Wünschen der Anwohner steht und dass massive Änderungen gewünscht werden.

Für mich stellen sich da aber zusätzliche Fragen:

-Wie sehen das aber die übrigen Eigentümer?

-Welche Konsequenzen haben Planungsänderungen auf die Zeitachse?

-Wie könnten alternative Planungen aussehen?

-Soll die Gemeinde eine Zwangsumlegung durchführen?

All diese Fragen sollten offen und transparent mit allen Beteiligten diskutiert werden, um am Ende auch von ihnen eine mehrheitliche Zustimmung zu erhalten.

Selbstverständliche Aufgaben der Gemeinde, die in der Vergangenheit zum Teil auch als freiwillige Leistungen geschultert wurden, ist die Förderung der Vereine. Nachdem in den letzten Jahren erhebliche Einschnitte bei den finanziellen Zuwendungen gemacht wurden, sollten wir uns einmal grundsätzlich über nachvollziehbare und akzeptable Kriterien der Förderung unterhalten. Auch hier sollten die Verantwortlichen frühzeitig miteinbezogen werden.

Die gesetzlichen Aufgaben, die die Pfarrgemeinde mit der Führung des Kindergartens für die Gemeinde übernimmt, wurden bisher in vertrauensvoller Zusammenarbeit über das Kuratorium organisiert. Dass dieser Kindergarten gute Arbeit leistet, wurde ja nochmals verdeutlicht, als uns letzte Woche das Leitbild vorgestellt wurde. Auch hier gilt, dass der regelmäßige Informationsaustausch hilft, Missverständnisse im Vorfeld zu verhindern und dem größeren Aufgabenfeld der Gemeinde Rechnung zu tragen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch einmal positiv erwähnen, dass die große finanzielle Last, die die Pfarrgemeinde auf sich nimmt, um einen Aufzug in das Kindergartengebäude zu bauen, unseren Respekt zollt, denn er hilft vielen älteren und behinderten Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr als vorher am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Eine weitere finanzielle Aufgabe, die es zu meistern gilt, wird in den nächsten Jahren die Sanierung des oberen Schulhauses sein. Hier sind einfach technische und sanitäre Mängel zu beseitigen, die bei dem Gebäude in den letzten 40 Jahren entstanden sind und notwendigerweise behoben werden müssen. Natürlich sind im Rahmen der Gesamtsanierung die Möglichkeiten der Energieeinsparung zu nutzen und die dazu entwickelten neuen Technologien einzusetzen (Wärmedämmung, Solarenergie, neue Heiztechniken). Da die Gemeinde Träger der Schule ist, gehört dies zu ihren Verpflichtungen, der sie ja in der Vergangenheit auch immer in hervorragender Weise nachgekommen ist.

Ein weiterer Punkt unseres Engagements ist die Pflege der Partnerschaften mit Stotzheim und Ortenberg/Hessen. Zu beiden Gemeinden bestehen regelmäßige und auch intensive Verbindungen, die es auch weiter auszubauen gilt. Stotzheim wird im nächsten Jahr mehr im Zentrum stehen, da die Partnerschaft dann 40 Jahre besteht und dieses Jubiläum auch entsprechend gewürdigt werden wird.

In diesem Zusammenhang möchte ich darum bitten, dass bei Veranstaltungen, Treffen, Zusammenkünften, die der Pflege dieser Partnerschaft dienen und soweit sie von der politischen Gemeinde getragen werden, beide Fraktionen - unabhängig von emotionalen Stimmungen-  eingebunden werden.

Zum Schluss, aber deshalb oder gerade deshalb, ein Herzensanliegen ist uns die Erhaltung der Bausubstanz von Schloss Ortenberg. Wenn auch die Gemeinde nicht mit Eigenmitteln großzügig umgehen kann, so sollten wir doch als Triebfeder einer Sanierung wichtiger Baumängel auftreten und die Initiative nicht anderen überlassen. Ich denke, die Gemeinde hat als Organisation größeren Einfluss auf Ämter und Behörden, die eventuell Gelder locker machen können und sollte dies auch nutzen.

Unsere „Agenda zwanzig null neun“ ist sicher nicht vollständig und manche, wahrscheinlich die Mehrheit der Tagesordnungspunkte in den nächsten fünf Jahren lassen sich heute noch gar nicht erahnen.

Wir wollen trotzdem, oder gerade deshalb zuversichtlich, mit Mut und Elan an die Arbeit gehen, getreu nach dem Kennedy-Wort mit dem wir schon vor der Wahl um Unterstützung geworben haben:

“Frage nicht was die Gemeinde für dich tut, sondern frage was du für diese Gemeinde tun kannst. “

oder um einen alten Werbeslogan zu zitieren

“Es gibt viel zu tun..

packen wir’s an.“

Packen wir’s gemeinsam an.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“ 

§ 04-67

 

Bürgerfragestunde

 

Bürgermeister Litterst erklärt hierzu, dass die Bürgerfragestunde auf Wunsch der CDU-Fraktion an den Anfang der Sitzung verschoben wurde. Er hat sich bei anderen Gemeinden erkundigt, die Ergebnisse sind unterschiedlich.

 

Gemeinderat Witschel begrüßt die schnelle Reaktion der Verwaltung, die Bürgerfragestunde auf den Anfang der Sitzung zu verlegen.

 

Herr Bürkle war in der Sitzung erschienen und hatte Fragen zur geplante Funkmastenerhöhung in der Unteren Matt. Er erklärt, dass er die Gemeinde verstehen könne. Diese erhalte ja schließlich jeden Monat Mietzahlungen von dem Unternehmen. Der Funkmast steht aber ca. 50 m vor seinem Haus und dies würde ihn stören. Herr Bürkle erkundigt sich, ob in Zukunft die Möglichkeit bestehe, dass der Funkturm wieder abgebaut wird.

Bürgermeister Litterst erklärt, dass er hierzu keine Aussage treffen könne. Die Entwicklung in naher Zukunft ist nicht absehbar.

Außerdem stellt Herr Bürkle fest, dass es nach seiner Ansicht zu viele Gartenhäuschen gäbe.

Bürgermeister Litterst führt hierzu aus, dass es bei der Zulässigkeit von Gartenhäuschen auf die Größe ankomme. Wenn also die gesetzlich festgelegten Größen eingehalten werden, kann die Gemeinde nichts gegen die Errichtung eines Gartenhäuschens tun.

§ 04-68

 

Bauanträge

 

Dem Gemeinderat wurden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt:

 

1.         DFMG Deutsche Funkturm                           Verz.Nr. 28/2004

            vertr. durch Herr Völkner                               Erhöhung des best. Sendemastes für Mobilfunk

            Lise-Meitner-Str. 4                                         um ca. 1,70 m

70736 Stuttgart                                              Flst.Nr. 1195/2, Untere Matt1

 

 

Bürgermeister Litterst erläutert zum o.g. Bauantrag, dass die Gemeinde nichts gegen diese Erhöhung tun könne. Er bittet den Gemeinderat um entsprechende Beschlussfassung.

Einstimmiger Beschluss:

Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

2.         Theodor Sälinger                                           Verz.Nr. 29/2004

            Kinzigtalstr. 18                                               Neubau eines Wohnhauses

            77799 Ortenberg                                           Flst.Nr. (89+) 90/1, Kinzigtalstr. 18

 

Einstimmiger Beschluss:

Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 

3.         Manfred Münchbach                                      Anfrage an den Gemeinderat

            Wilhelmstr. 9                                                 Neubau von 2 Doppelhaushälften

            77654 Offenburg                                           Flst.Nr. 7683/21, Bühlweg 26b

 

Bürgermeister Litterst erklärt zum o.g. Baugesuch für die neuen Gemeinderäte, dass Herr Münchbach bereits im Jahre 1998 eine Bauvoranfrage gestellt habe. Damals war ein Einfamilienwohnhaus geplant. Diese wurde vom Gemeinderat postitiv beantwortet, allerdings mit der Auflage, dass das Grundstück eine Zufahrt über den sogenannten „Paulisweg“ erhält. Nun ist ein Doppelhaus geplant. Änderungen haben sich bis auf einen Meter von den Außenmaßen nicht ergeben.

Bürgermeister Litterst betont, dass es sich nur um eine Anfrage an den Gemeinderat handelt und der Gemeinderat eine endgültige Entscheidung erst beim Bauantrag treffen muss. Der Vorschlag von Bürgermeister Litterst ist, dass man bei der Entscheidung von 1998 bleibt.

Gemeinderat Kiefer erklärt, dass 1998 ein Einfamilienwohnhaus mit einer Einliegerwohnung geplant worden sei und der Gemeinderat dies gebilligt habe Nun könne der Gemeinderat das Doppelhaus nicht ablehnen.

Der Vorschlag der CDU-Fraktion wäre, dass der Bauherr pro Haus drei Stellplätze ausweisen muss und die Zufahrt über den „Paulisweg“ erfolgt. Unter diesen Voraussetzungen würde die CDU zustimmen.

Einstimmiger Beschluss:

Es wird zwingend verlangt, dass für jedes Haus drei Stellplätze ausgewiesen werden. Ansonsten wird der Anfrage zugestimmt.

Der letzte Bauantrag wurde als Nachtrag in die Sitzung aufgenommen.

 

4.         Carina und Simon Kramer                            Verz.Nr. 30/2004

            Ellenriederstr. 16                                           Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit

            77799 Ortenberg                                           Carport

                                                                                  Flst.Nr. 65/4, Hauptstraße 9a

Einstimmiger Beschluss:

Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

§ 04-69

 

Feststellung der Jahresrechnung gemäß § 95 Abs. 1 GemO

 

Bürgermeister Litterst führt eingangs aus, dass die Schulden zurückgeführt wurden und dies positiv zu beurteilen sei. Er bedankt sich bei Frau Polinski und Herrn Strecker für die Aufstellung der Jahresrechnung. Der Erläuterungsbericht ist ausführlich, aber nicht zu lang. Danach erteilt Bürgermeister Litterst der Rechnungsamtsleiterin Frau Polinski das Wort.

Frau Polinski stellt anhand der Power-Point-Präsentation die Jahresrechnung 2003 vor.

Gemeinderat Schulze bedankt sich bei der Verwaltung, aber insbesondere bei Frau Polinski, für die sehr gute Darstellung der Jahresrechnung 2003. Das Haushaltsjahr 2003 liegt bereits mehr als 10 Monate zurück. Sein Dank gilt auch Bürgermeister Litterst, der über das Jahr hinweg den notwendigen Überblick behalten hat. Die Mehreinnahmen sind eine erfreulichen Mitteilung. Das Haushaltsjahr und der damit zusammenhängende Abschluss ist nichts desto trotz auf wackeligen Beinen gestanden. Auch die Einnahmen vom Land sind rückläufig. Dies sollte bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes berücksichtigt werden. Vom Vermögenshaushalt konnten 24.522 € an die allgemeine Rücklage zugeführt werden, obwohl kein Gewerbegrundstück verkauft werden konnte. Die CDU-Fraktion stimmt der vorliegenden Jahresrechnung zu.

Gemeinderat Witschel dankt ebenfalls Frau Polisinki für die Aufstellung der Jahresrechnung. Die Power-Point-Präsentation veranschaulicht das ganze Zahlenwerk sehr gut. Bedenklich findet Gemeinderat Witschel die sinkenden Gewerbesteuereinnahmen, obwohl doch große Betriebe in der Gemeinde angesiedelt sind. Die Frage ist nun, ob diese Tendenz so bleibt. Positiv zu bewerten ist die niedrigere Pro-Kopf-Verschuldung. Gemeinderat Witschel gibt zu bedenken, dass auf die Gemeinde in Zukunft große Investitionen zukommen. Man müsste bedenken, ob sich der Preisvorteil bei schlechter Konjunktur nicht rentieren würde.

Gemeinderat Vollmer macht zur Jahresrechnung 2003 folgende Ausführungen. Die Jahresrechnung ist auf den ersten Blick positiv zu bewerten. Die höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt und an die allgemeine Rücklage sind erfreulich. Bei genaurer Betrachtung allerdings sieht das Werk nicht mehr so rosig aus. Die Nettoinvestitionsrate wurde nicht erwirtschaftet. Die Tilgung konnte nicht durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden. Die Gemeinde lebt also von der Substanz. Der bereits drei Jahre andauernde Werteverzehr ist sehr bedenklich. In den vergangene sieben Jahren konnte die Investitionsrate nicht erwirtschaftet werden. Jede Investition muss durch laufenden Einnahmen gedeckt werden. Die Gemeinde lebt von der Hand in den Mund.

Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2005 wird es keine Geschenke zum Verteilen geben. Allerdings wird die mangelnde Leistungskraft auch im Haushaltsjahr 2005 bestehen bleiben. Gemeinderat Vollmer hebt auch die positiven Aspekte hervor. Die Schulden werden kontinuierlich zurückgeführt. Es wurden auch keine weiteren Kredite aufgenommen. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass in Zukunft noch Gewerbegrundstücke veräußert werden können. Der Verwaltungshaushalt ist wenigstens so leistungsfähig, dass die laufenden Kosten gedeckt werden können. Im Vergleich zu einer doppischen Buchung hätte die Gemeinde einen Gewinn von 50.000 € erwirtschaftet. Dieser Vergleich würde allerdings hinken, da das Verwaltungsvermögen nicht abgeschrieben wird.

Gemeinderat Witschel gibt zu Bedenken, dass die Gemeinde eine antizyklische Haushaltspolitik betreiben solle.

Bürgermeister Litterst ist der Meinung, dass der Sparkurs weitergeführt werden soll. Wenn die Konjunktur anzieht, wird die Lage wieder besser, dann kann die Gemeinde auch die Gewerbegrundstücke besser veräußern.

Gemeinderat Vollmer bemerkt, dass unter Berücksichtigung der Gesamtsituation die Gemeinde froh sein kann, dass die Schulden zurückgeführt wurden. Man kann also relativ zufrieden sein.

Bürgermeister Litterst teilt mit, dass die Kreisumlage steigen soll.

Gemeinderat Vollmer bemerkte hierzu, dass der Kreis Aufgaben der Gemeinde übernehme und deswegen die Erhöhung gerechtfertigt sei. Fest stehe allerdings, dass die Einnahmen gesunken und die Ausgaben gestiegen seien.

Gemeinderat Witschel gibt zu bedenken, dass das Problem die Binnenkonjunktur sei. Wenn niemand, vor allem die Gemeinde, keine Aufträge mehr vergibt, spart man sich zu Tode.

Einstimmiger Beschluss

1.        Die bereinigten Soll – Einnahmen und – Ausgaben betragen für den

      Verwaltungshaushalt jeweils                                                                      4.327.588,39 €

 

2.        Im Vermögenshaushalt betragen die bereinigten

      Soll – Einnahmen und – Ausgaben jeweils                                                   572.788,74 €

 

3.   Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt                                          225.345,17 €

 

4.      Der Überschuss von                                                                                        24.521,67 €

wird gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

5.   Der Stand der Rücklage beträgt zum 31.12.2003                                         112.134,87 €

 

6.   Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2003                                             1.796.364,29 €

 

  1. Den außer- und überplanmäßigen Ausgaben wird gemäß

      § 84 GemO zugestimmt.

 

8.   Das Vermögen beträgt zum 31.12.2003                                                  15.512.495,28 €

 

9.   Der Kassenvorgriff beträgt zum 31.12.2003                                                 207.089,83 €

 

10.  Der Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2003

      wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2003 ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zumachen, wobei gleichzeitig auf die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung an 7 Tagen hinzuweisen ist.

 

 

§ 04-70

 

Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Pflicht der Genehmigung der Teilung von Grundstücken gemäß § 19 Abs. 1 BauGB vom 16.03.1998

 

Bürgermeister Litterst erklärt, dass der Gemeinderat die oben genante Satzung auf Anraten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes beschließen soll. Dadurch wird die Satzung über die Pflicht der Genehmigung der Teilung von Grundstücken gemäß § 19 Abs. 1 BauGB vom 16.03.1998 aufgehoben. Durch die Einführung des neuen Baugesetzbuches am 20.07.2004 fällt diese Regelung ersatzlos weg. Somit würde der Satzung jede Rechtsgrundlage fehlen.

 

Bürgermeister Litterst bittet den Gemeinderat um entsprechende Beschlussfassung.

 

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Pflicht der Genehmigung der Teilung von Grundstücken gemäß § 19 Abs. 1 BauGB vom 16.03.1998.

 

§ 04-71

 

Zustimmung des Gemeinderates zur Satzung zur zweiten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gewerbepark Raum Offenburg“

 

Die Stadt Offenburg und die Gemeinde Schutterwald, Hohberg und Ortenberg bilden den Zweckverband „Gewerbepark Raum Offenburg“ (GRWO) mit dem Sitz in Offenburg. Der Zweckverband hat die Aufgabe im Rahmen der Verbandssatzung das Verbandsgebiet zu erschließen, Grundstücke zu erwerben und zu veräußern, Betriebe anzusiedeln und die dafür erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu errichten und zu unterhalten. Das Zweckverbandsgebiet umfasst Grundstücke des Stadtgebietes Offenburg und der Gemeindegebiete Hohberg und Schutterwald. Die Verbandssatzung des Zweckverbandes enthält auch die Übertragung der Schaffung von Gas-, Strom-, Wasser und sonstiger Erschließungsanlagen auf den Zweckverband. Dazu gehört auch die Abwasserbeseitigung.

Im Rahmen der weiteren Untersuchung hat sich ergeben, dass es zweckmäßig ist und den Zielen des Zweckverbandes und dessen Mitglieder dient, die Abwasserbeseitigung aus der Zuständigkeit des Zweckverbandes herauszulösen und bei der Stadt Offenburg – für das gesamte Verbandsgebiet und damit auch für die im Zweckverband liegenden Gebiete der Gemeinde Hohberg und Schutterwald anzusiedeln.

In der Zweckverbandsversammlung am 15.10.2004 soll eine Änderung der Verbandssatzung beschlossen werden. Die Abwasserbeseitigung soll von der Übertragung an den Zweckverband ausgenommen werden.

Die Verbandsversammlung ist zwar zuständig für die Änderung der Satzung, jedoch bedarf es der Zustimmung der Mitgliedsgemeinden. Die Gemeinde Ortenberg ist allerdings räumlich nicht von dieser Angelegenheit betroffen.

 

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmt

§         der vorgeschlagenen Abwicklung der Ver- und Entsorgung des Gewerbeparks Raum Offenburg und

§         der Satzung zur zweiten Änderung der Verbandssatzung zu.

 

 

§ 04-72

 

Verschiedenes

 

Bürgermeister Litterst berichtet vom Schreiben des Turnvereines bezüglich defekter Sportgeräte. Diesem Schreiben seien auch Bilder der defekten Sportgeräte beigefügt. Der Auftrag zur Reparatur und Generalüberholung soll nun vergeben werden. Nach dem vorliegenden Angebot der Firma Stöhr belaufen sich die geschätzten Kosten auf etwa 4.600 €.

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahme für die Reparatur und Generalüberholung der defekten Sportgeräte zu.

Die Gemeinde Ortenberg hat vom Ortenaukreis ein Schreiben über das „Ortenauer Bündnis für Familien“ erhalten. In diesem Schreiben bittet der Landrat die kreisangehörigen Gemeinden das vorgenannte Bündnis mit ihrer Partnerschaft zu unterstützten.

Bürgermeister Litterst bittet um zustimmende Kenntnisnahme.

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis, dass die Gemeinde Ortenberg das „Ortenauer Bündnis für Familien“ mit ihrer Partnerschaft unterstützen will.

 

§ 04-73

 

Mitteilungen

 

Bürgermeister Litterst teilt mit, dass am Wochenende in der Aktivkohlefilteranlage ein Blitzschutzschaden entstand.

Des weiteren sind zwei Wasserrohrbrüche in der Oberen Matt und im Sommerhäldele zu verzeichnen.

Die Gemeinde hat für die Erstellung eines Kinderspielplatzes im „Muhrfeld II“ 7.000 € im diesjährigen Haushaltsplan veranschlagt. Bürgermeister Litterst konnte für 2.500 € eine Spielplatzgarnitur von der Mutter und Kind Klinik in Durbach erwerben.

Der Gesprächstermin mit dem Straßenbauamt in Sachen Kreisverkehr an der Krone musste verschoben werden, da ein Mitarbeiter des Straßenbauamtes krank wurde.

Bürgermeister Litterst hatte ein Gespräch mit dem Abwasserzweckverband Raum Offenburg bezüglich der Kanalsanierungsmaßnahmen der Gemeinde Ortenberg. Die Kosten hierfür sollen sich laut Abwasserzweckverband auf ca. 200.000 € belaufen.

§ 04-74

 

Wünsche und Anträge

 

Gemeinderat Bahr bemerkt, dass die Verwaltung sehr schnell auf den Antrag der CDU-Fraktion, die Bürgerfragestunde an den Anfang der Sitzung zu verlegen, reagiert habe.  

Gemeinderat Witschel stimmt Gemeinderat Bahr zu, es sei erfreulich, dass so schnell reagiert wurde. Gemeinderat Witschel gibt zu bedenken, dass der Gemeinderat bei der Bürgerfragestunde außen vor sei und keine Möglichkeit habe, dem Bürger auf seine Fragen zu antworten. 

Bürgermeister Litterst erklärt, dass diese Regelung in der Gemeindeordnung verankert und geltendes Recht sei. 

Gemeinderat Schulze fragt nach, ob es eine Dringlichkeitsplanung bei den Kanalnetzsanierungsmaßnahmen gäbe.  

Bürgermeister Litterst erklärt, dass es keine Dringlichkeitsplanung in der Abwasserbeseitigung gäbe. 

Gemeinderat Witschel erinnert daran, dass sich die Anwohner der Steingrube ein neues Straßenschild wünschen, da es in der Steingrube eine dauerhafte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gäbe.  

Laut Bürgermeister Litterst soll dieses Problem in der nächsten Verkehrsschau besprochen werden. 

Gemeinderat Schäfer äußert den Wunsch, die Jahresrechnung früher zuzustellen, da die Zeit zu knapp sei, um sich richtig einzulesen. 

Der Bürgermeister:                                                   Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

 

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Am Montag, 15. November 2004

In Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18:40 Uhr

Vorsitzender:            Bürgermeister Hermann Litterst

Schriftführerin:        Irenen Polinski

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Gemeinderätin Collmann                                  (V)

Gemeinderat Witschel                                       (V)

§ 04-75

 

Bürgerfragestunde

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

§ 04-76

 

Bauanträge

 

Dem Gemeinderat wurden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt:

 

 

1.         Hans-Michael Kempf                                     Verz.Nr.: 32/2004

            Offenburger Str. 30                                       Neubau eines Carports

77799 Ortenberg                                           Flst.Nr. 3711, Offenburger Str. 30

 

Der Bauherr beabsichtigt ein neues Carport zu errichten.

 

Die Außenmaße:                               Breite: 3,80 m

Länge: 8,00 m

 

In den Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Im Lindle“ vom 30.03.1954 wird darauf hingewiesen, dass durch eine einheitlichen Bebauung und zur Bildung größerer Baukörper die Nebengebäude mit dem Hauptgebäude entweder unter einem Dach zu vereinigen, oder in einen baulichen Zusammenhang zu bringen sind.

 

Dies ist im vorliegenden Bauantrag nicht der Fall. Nun muss darüber beschlossen werden, ob diese Ausnahme zugelassen werden kann.

 

Einstimmiger Beschluss

Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

2.         Erich Friedmann                                            Verz.Nr.: zu 24/2004

            Eschabchstr. 4                                              Erweiterung der Büro- und Lagerflächen der

            77799 Ortenberg                                           Fa. Friedmann Landtechnik GmbH - Nachtrag

Flst.Nr. 1221, 1222/2, Hauptstr. 58

Der Bauherr hat bereits am 09.06.2004 einen Bauantrag gestellt, dieser wurde vom Gemeinderat positiv entschieden. Nun hat der Bauherr Änderungspläne bzw. einen Nachtrag zum Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht.

Die Raumhöhe ändert sich nun von 2,46 m auf 2,80 m (Traufe Anbau). Diese Änderung wurde durch den Bauherr mit dem Gewerbeaufsichtsamt Freiburg abgesprochen. Sonstige Änderungen sind nicht vorgesehen.

Einstimmiger Beschluss

Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt

3.         Werner Link                                                   Verz.Nr.: zu 27/2004

            Bruchstr. 14                                                   Aufstockung d. bestehenden Wohn-Nebengeb.

            77799 Ortenberg                                           Flst.Nr. 5385, 5386, 5387, Bruchstr. 14

 

Der Bauherr hat Änderungspläne eingereicht. Geplant ist nunmehr ein Satteldach mit 33° Neigung. Dies ist auch zulässig.

 

Allerdings übersteigt die maximale Wandhöhe von 7,145 m die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe von 6,20 m um 95 cm. Ebenfalls werden 3 Vollgeschosse in der Planung beabsichtigt. Nach dem Bebauungsplan „Bruchstraße“ und der darin enthaltenen Nutzungsschablone sind nur 2 Vollgeschosse zulässig.

 

Gemeinderat Kiefer weist darauf hin, dass die Angaben in der Sitzungsvorlage zur maximalen Wandhöhe nicht ganz richtig seien. Die Höhe von 6,20 m gilt ab 1 m Sockelhöhe, von der Straße sind es 7,20 m.

 

Einstimmiger Beschluss

Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 

 

§ 04-77

 

Gestaltung eines Brunnens auf dem Friedhof

 

Bürgermeister Litterst macht hierzu folgende Ausführungen. Im Haushalt 2004 sind für die Gestaltung eines Brunnens auf dem Friedhof 3.000 € eingestellt. Die Familie Ludwig Berg hat sich bereit erklärt, eine Steinmetzarbeit kostenlos für diesen Brunnen zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um das Gesellenstück des Herrn Ludwig Berg, das sich vorzüglich für den Brunnen eignen würde.

 

Bürgermeister Litterst stellt das Relief anhand einer Zeichnung vor. Die Zeichnung, wie der Brunnen gestaltet werden könnte, hat Herr Klaus Kiefer gefertigt.

 

Die Kosten belaufen sich auf ca. 6.000 €. Bezüglich der weiteren Steinmetzarbeiten hat sich die Verwaltung von 3 Fachbetrieben Angebote geben lassen:

 

Firma Nuvolin                         4.460,00 € zzgl. MwSt.

Firma Göhrig                          6.775,00 € zzgl. MwSt.

Firma Grimm                         7.980,00 € zzgl. MwSt.

 

Die Firma Nuvolin, die auch auf Schloss Ortenberg für die Gemeinde gearbeitet hat, ist der günstigste Bieter.

 

Gemeinderätin Hübsch fragt nach der Notwendigkeit des neuen Brunnens.


Bürgermeister Litterst erklärt, dass jedes Jahr kleinere Maßnahmen durchgeführt wurden, die nicht zu Lasten der Gemeinde gegangen sind. Die Restaurierung der Kreuze wurde zum Beispiel vom Heimat- und Kulturverein gemacht. Der neue Brunnen wäre der Abschluss der Gestaltung des Friedhofes.

 

Gemeinderat Schulze spricht sich für den neuen Brunnen aus. Der Brunnen ist eine Art Kommunikationszentrum auf dem Friedhof und ist nicht mehr zeitgemäß. Er wäre aber auch damit einverstanden, die Entscheidung bis zu den Haushaltsberatungen zu verschieben.

Gemeinderat Frei ist der Auffassung, dass der Gemeinderat über den Brunnen erst entscheiden soll, wenn die Entscheidung mit der Schule feststehe.

 

Nach einer eingehenden Diskussion spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die Entscheidung bis zur Haushaltsplanung für das Jahr 2005 zu verschieben.

 

 

§ 04-78

 

Erlass einer Abrundungssatzung für das Gewann „Almweg“

 

Bürgermeister Litterst verweist eingangs auf die Beratungsunterlagen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.03.2004 einer Bauvoranfrage der Eheleute Angelika und Markus Riehle, Siedlerstr. 1, zugestimmt. Die Eheleute wollen auf Flst.Nr. 3448 und 3446 im Almweg ein Einfamilienwohnhaus errichten. Das Landratsamt, Baurechtsamt kam nach Überprüfung der vorgelegten Bauvoranfrage zum Ergebnis, dass eine Baugenehmigung nur dann erfolgen kann, wenn die Gemeinde eine Abrundungssatzung für das Gebiet erlässt.

 

Bürgermeister Litterst erklärt, dass die Abrundungssatzung die einfachste Form eines Bebauungsplanes sei. Abrundungssatzungen wurden auch an anderen Stellen des Gemeindegebietes schon erlassen, um Bauvorhaben zu ermöglichen.

 

Die anfallenden Kosten von ca. 2.600 € sind von den Antragstellern zu tragen. Die Eheleute Riehle sind bereits darüber informiert. Die Verwaltung wird mit den Antragstellern eine Vereinbarung treffen.

 

Auf die Nachfrage des Gemeinderates Schäfer, ob die Antragsteller der Kostenübernahme zugestimmt haben, erklärt Bürgermeister Litterst, dass Frau Schwörer den Eheleuten Riehle die voraussichtlichen Kosten mitgeteilt habe.

 

Um den Antragsstellern das Bauvorhaben zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat den Erlass einer solchen Abrundungssatzung vor.

 

Einstimmiger Beschluss

Für das oben genannte Vorhaben wird beantragt, eine Abrundungssatzung zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Weissenrieder zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

§ 04-79

 

Verschiedenes

 

Bürgermeister Litterst führt aus, dass im Haushaltsjahr 2004 für Straßen- und Rebwegeunterhaltung 45.000 € veranschlagt seien. In den zurückliegenden Jahren war es üblich, dass die Straßenbaufirma, die vom Straßenbauamt den Zuschlag bekommen hat, auch für die Gemeinde Ortenberg die Maßnahmen zu günstigen Preisen ausgeführt hat. Dieses Jahr kann die Firma Vogel die Straßenbaumaßnahmen nicht zu diesen Konditionen anbieten. Sie hat ein neues Angebot vorgelegt. Zum Vergleich wurden zwei weitere Angebote eingeholt:

 

§      Fa. Vogel                      32.584 €

§      Fa. Knäble                    34.077 €

§      Fa. Huber                     73.365 €

 

Es handelt sich um 16 Einzelmaßnahmen der Straßensanierung.

 

Bürgermeister Litterst erklärt, dass wegen der Kassenliquidität die Maßnahmen mit Absicht ans Ende des Haushaltsjahres 2004 verschoben wurden. Grund hierfür ist, dass ein Teil der Gemeindeeinnahmen erst zum Jahresende eingeht.

 

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Straßenbaumaßnahmen in Höhe von insgesamt 32.584 € an die Firma Vogel als kostengünstigsten Anbieter zu.

 

 

§ 04-80

 

Mitteilungen

 

Bürgermeister Litterst teilt mit, dass Frau Polinski den Zuschuss für die Aktivkohleanlage abgerechnet habe.

 

Am 27.11.04 findet um 11.00 Uhr die Einweihung der Gruft der Schlossfamilie de Bussiere statt. Zu dieser Feierstunde lädt der Heimat- und Kulturverein recht herzlich ein.

 

Bürgermeister Litterst informiert über die Personalstatistik, die vom Bund des Steuerzahlers herausgebracht wurde. Nach dieser Statistik liegt die Gemeinde Ortenberg an der zweit günstigsten Stelle im Ortenaukreis. In der Statistik wird die Anzahl des Personals pro 1.000 Einwohner dargestellt.

 

Bürgermeister Littterst lässt den Gemeinderäten eine Vorlage von der Oberbürgermeisterin Edith Schreiner über den Bau der Vollzugsanstalt in Offenburg zur Information zukommen. Die Gemeinde Ortenberg ist davon erfreulicherweise nicht betroffen.

 

 

§ 04-81

 

Wünsche und Anträge

 

Gemeinderat Buchta bringt das Thema „Die Erhaltung des Ortenberger Schlosses“ zur Sprache. Er bittet die Verwaltung, den Gemeinderat in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

Gemeinderat Buchta schlägt vor, dass die Gemeinde sich mit dem Denkmalschutz, Landratsamt, Heimat- und Kulturverein, Freundeskreis und dem Jugendherbergswerk an einen gemeinsamen Tisch setzt. Es soll ein gemeinsames Konzept zur Erhaltung der Attraktivität und der Bausubstanz des Ortenberger Schlosses erarbeitet werden. Die Verwaltung soll am Erhalt des Wahrzeichens der Ortenau in hohem Maße interessiert sein. Es wäre wichtig, wenn die Gemeinde selbst Herr des Verfahrens sein könnte.

 

Bürgermeister Litterst erklärt, dass in den zurückliegenden Jahren der Heimat- und Kulturverein sich in erheblichem Umfang, auch finanziell, für den Erhalt des Schlosses engagiert habe. Die Gemeinde und der Heimat- und Kulturverein sind, was Denkmalspflege angeht, sehr vorbildlich.

 

Die Gemeinde kann nicht Herr des Verfahrens sein. Es sei in erster Linie Sache des Deutschen Jugendherbergswerkes als Eigentümer des Schlosses. Diesbezüglich hatte Bürgermeister Litterst bereits im Sommer Kontakt mit dem Geschäftsführer des Jugendherbergswerkes. Das Jugendherbergswerk muss selbst seinen eigenen Hausarchitekten beauftragen und ein Konzept zur Erhaltung der Bausubstanz zu entwerfen. Danach könnte ein Antrag beim Denkmalschutzamt gestellt werden. Die Gemeinde selbst kann keine Anträge stellen. Diesbezüglich hat Bürgermeister Litterst immer noch keine Nachricht bekommen.

 

Gemeinderätin Hübsch betont, dass es darum gehe, die betroffen Institutionen an einen gemeinsamen Tisch zu bringen.

 

Bürgermeister Litterst erklärt, dass er bereits viele „Bettelbriefe“ geschrieben habe.

 

Gemeinderat Buchta gibt zu verstehen, dass es ihm nicht gefällt, wenn er aus der Presse erfahren muss, was die Gemeinde alles vernachlässige. Er möchte Herrn Litterst in dieser Angelegenheit nicht angreifen. Das Anliegen von Herrn Buchta ist es, einen runden Tisch zu organisieren. Die Gemeinde soll Herr des Verfahrens sein.

 

Auf die Nachfrage vom Gemeinderat Schäfer, ob es rechtliche Pflichten gibt, die der Eigentümer einhalten soll, erklärt Bürgermeister Litterst, dass das Eigentum unterhalten werden müsse.

 

Gemeinderat Schulze ist der Auffassung, dass das Jugendherbergswerk tätig werden muss. Die bauliche Substanz kann nur der Eigentümer erhalten. Ohne Jugendherbergswerk kann die Gemeinde nicht viel machen.

 

Nach einer eingehenden Diskussion erklärt Bürgermeister Litterst, dass das Verfahren bereits in die Wege geleitet wurde und dass er den Gemeinderat auf dem Laufenden halten wird.

 

 

Gemeinderat Bahr bemerkt, dass auf der Internetseite der Gemeinde keine Informationen zum „Gewerbegebiet Allmendgründ“ zu finden seien. Er schlägt vor, den Internetauftritt auf den neusten Stand zu bringen.

 

 

 

Der Bürgermeister:                                                   Der Gemeinderat:

 

 

 

Die Schriftführerin:

 

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Sitzungsprotokoll Gemeinderatssitzung am 10 Januar 2005

§ 05-001

 

Bürgerfragestunde

 Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen. 

§ 05-002 

Bauanträge

 

Dem Gemeinderat wurden zur Beratung und Beschlussfassung folgende Bauanträge vorgelegt:

1.   Eheleute                                                              Verz.Nr. 36/2004

      Klaus und Dorothea Engelhardt                          Neubau einer Garage

      Joseph-Vollmer-Str. 14a                                     Flst.Nr. 9007/1, Joseph-Vollmer-Str. 14a

      77799 Ortenberg

Der Bauherr beabsichtigt parallel zum Blumenbeet der Gemeinde Ortenberg eine Garage zu errichten.

Außenmaße:

Länge: 6,00 m

Breite: 3,48 m

 

In Punkt 6 der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Muhrfeld II“ ist geregelt, dass Garagen und Stellplätze nur innerhalb der Baugrenzen und auf den ausgewiesenen „Flächen für Garagen“ zulässig sind.

Der Bauherr plant die Garage allerdings außerhalb der Baugrenze und auch nicht auf einer für Garagen vorgesehenen Fläche.

Bürgermeister Litterst sprach sich für die beantragte Lösung aus, da das Grundstück Flst.Nr. 9007 aufgeteilt wurde. Das Teilgrundstück Flst.Nr. 9007/1 wurde von den Eheleuten Engelhardt mit einer Doppelhaushälfte bebaut.

Einstimmiger Beschluss

Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

2.   Eheleute                                                              Verz.Nr. 37/2004

      Brigitte und Andreas Holzer                                Abriss des bestehenden Wohnhauses

      Im Sommerhäldele 2                                          Neubau eines Wohnhaues

      77799 Ortenberg                                                 Flst.Nr. 1146/2, Im Sommerhäldele 2

Die Bauherren beabsichtigen das bestehenden Wohnhaus abzureißen und ein neues Wohnhaus zu errichten.

Außenmaße des Wohnhauses:

Länge: 16,26 m

Breite: 10,00 m

 

Die zulässige Dachneigung beträgt 36° – 52°; geplant ist ein Satteldach mit 33° Neigung. 

Die nördliche Baugrenze wird um 50 cm überschritten, dies wurde bereits mit Herrn Kreisbaumeister Haffner abgeklärt.

Geplant ist außerdem die Errichtung einer Garage mit Flachdach.

Außenmaße der Garage:

Länge: 7,75 m

Breite: 5,60 m

 

Einstimmiger Beschluss

Die Dachneigung soll auf 36° erhöht werden. Ansonsten wird dem Bauantrag zugestimmt.

3.   Eheleute                                                              Verz.Nr. 38/2004

      Armin und Elfriede Hertle                                               Abbruch des vorhandenen Dachgeschosses und

      Obere Matt 16                                                     neue Aufstockung des Dachgeschosses

      77799 Ortenberg                                                 Flst.Nr. 1269/1, Obere Matt 16

Die Bauherren beabsichtigen das bestehende Dachgeschoss abzubrechen und wieder neu aufzubauen. Die Dachneigung soll 30° betragen. Es soll eine Dachgaube entstehen. Der geplante Neubau wird die alte Firsthöhe um 1,00 m überragen.

Einstimmiger Beschluss

Seitens der Gemeinde Ortenberg bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 

Bürgermeister Litterst informiert den Gemeinderat, dass bei der Verwaltung noch ein weiterer Bauantrag eingegangen sei, dieser aber nicht vollständig bearbeitet werden konnte.

§ 05-003

Beratung eines Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2005

 

Zu Beginn bemerkte Frau Polinski, dass das Jahr 2005 ein sehr schwieriges Haushaltsjahr werden wird. Aufgrund wegbrechender Steuereinnahmen und steigender Umlagen, lässt der Haushalt 2005 wenig Spielraum. Das Gesamthaushaltsvolumen im kommenden Haushaltsjahr beträgt 6.537.600 €. Der Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 5.245.300 € und der Vermögenshaushalt auf 2.292.300 €.  

Der Verwaltungshaushalt 2005 wird 110.300 € über dem Vorjahreshaushalt liegen. Das Investitionsvolumen bzw. der Vermögenshaushalt steigt um 1.249.300 € gegenüber dem Planansatz 2004. Zurückzuführen sei dies auf die geplante Sanierung des „Neuen Schulhauses“. Der Verwaltungshaushalt 2005 kann nur mit einer Zuführungsrate aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Üblich sei jedoch eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt. Die Deckungslücke liege bei 92.300 €. Die Musszuführung wird somit nicht erreicht werden.  

Gravierende Änderungen seien bei folgenden Planansätzen zu verzeichnen: Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wird im Vergleich zum Planansatz 2004 um 86.200 € geringer ausfallen. Ebenfalls sei ein Minus von 7.800 € bei der kommunalen Investitionspauschale zu erwarten. Die Erhöhung der Kreisumlage schlage mit 55.400 € zu Buche. Bei der Finanzausgleichsumlage seien Mehrausgaben von 19.700 € zu erwarten. Aufgrund des hohen Gewerbesteueraufkommens in 2004 steigt die Gewerbesteuerumlage auf 146.700 €. Insgesamt habe die Gemeinde 266.900 € an Belastungen. Die Entlastungen im Jahr 2005 betragen 180.000 €.

Der Ansatz der Gewerbesteuer liege für das Haushaltsjahr 2005 bei 350.000 €. Bürgermeister Litterst betonte, dass dies gemessen am Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2004, eine realistische Schätzung sei. Die Personalkosten werden sich im Jahr 2005 auf insgesamt 755.700 € belaufen. Dies sind 18.000 € mehr gegenüber dem Vorjahresansatz, es wurde hier von einer allgemeinen Lohnerhöhungsquote von 2 % ausgegangen.

Folgende Maßnahmen sind im Jahr 2005 geplant:

  • Sanierung des „Neuen Schulhauses“ in Höhe von 1.786.200 €
  • Baulandumlegung Weizenfeld mit 80.000 € Vermessungskosten
  • Einbau einer neuen Wasserleitung im Kochgässle mit 70.000 €
  • Straßensanierung im Kochgässle mit 36.400 €
  • Kanalerneuerungsmaßnahmen mit 50.000 €

Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2005 1.508.093 €. Der Endstand zum 31.12.2005 wird 1.334.952 € betragen. Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt somit von 461 € auf 408 €.

Für das Haushaltsjahr 2005 ist eine Kreditaufnahme von 120.000 € vorgesehen. Die Tilgungsleistungen sind in Höhe von 171.600 € angesetzt. Die veranschlagten Zinsen belaufen sich auf 72.400 €. Im Jahr 2005 ist weder eine Rücklagenzuführung noch eine Rücklagenentnahme eingeplant. Durch die Gebührensenkung in der Abwasserversorgung werden sich Wenigereinnahmen von 20.400 € ergeben.

Gemeinderat Buchta fragte nach, nach welchen Kriterien die Gewerbesteuerumlage veranschlagt wird. Bürgermeister Litterst antwortete darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Gewerbesteuerumlage beim Bund liege. Man könne also nichts daran ändern.

Frau Polinski erläuterte die Änderungen im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt.

Auf die Nachfrage von Gemeinderat Schäfer, ob die Frage nach einem Neubau oder einer Sanierung schon entschieden sei, wenn man die Sanierung im Haushaltsplan veranschlage, versicherte Bürgermeister Litterst, dass man sich im Laufe des Jahres immer noch umentscheiden könne. Entschieden sei diese Frage erst, wenn Aufträge vergeben seien.

Nach kurzer Diskussion sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Zuschuss an den Sportverein für die Jahresmiete der Mannesmann Mobilfunk in Höhe von 1.100,00 € im Haushaltsjahr 2005 weiterzubezahlen.

Anmerkung zum Protokoll (nicht Teil des Protokolls sondern von der Homepageredaktion eingefügt)

In dieser Diskussion stellte Victor Witschel für die "Bürger von Ortenberg" den Antrag, dass der Anteil des Sportvereins an den Mieteinahmen für den Funkmast  weiter in den Haushalt aufgenommen wird.

Einstimmiger Beschluss

Dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2004 wird mit den entsprechenden Änderungen zugestimmt. Die Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind zur endgültigen Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzulegen.

§ 05-004

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

 

§ 05-005

 

Wünsche und Anträge

 

§         Gemeinderat Witschel spricht erneut die Verkehrsproblematik in der Steingrube an.

 

Der Bürgermeister:                                                   Der Gemeinderat:

 

Die Schriftführerin:

 
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