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Folgende Protokolle |
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Gemeinde Ortenberg N i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates
Am Dienstag, 24. Januar 2006 in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18:40 Uhr
Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst
Schriftführer: Anja Schwörer
Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder:
Gemeinderätin Sieferle (U)
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
*Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldigt § 06-001 Bürgerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen. § 06-002 Bauanträge seit der Sitzung vom 19.12.2005 1. Herr Verz.Nr. 28/2005 Manfred Münchbach Bebauung der neuen Grundstücke mit je Friedenstr. 8 einem freistehenden Wohnhaus 77654 Offenburg Flst.Nr. 7683/21, Fröschlach (Bühlweg 26)
Der Antragsteller hat bereits mehrfach Bauvoranfragen bei der Gemeinde eingereicht. Zuletzt waren auf dem Flst.Nr. 7683/21 zwei Doppelhaushälften geplant. Herr Münchbach möchte nun wissen, ob nach der Teilung des Grundstücks Flst.Nr. 7683/21 eine Bebauung der neu entstandenen Grundstücke mit jeweils einem Wohnhaus mit Garage möglich wäre.
Mit Datum vom 30.07.1998 liegt für das o.g. Grundstück bereits eine Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses vor. Adressat dieser Bauvoranfrage war ebenfalls Herr Manfred Münchbach. Diese wurde wie unter folgenden Bedingungen genehmigt: Bauweise: offen Abstände: zu Flst.Nr. 7683/2: 2,50 m Straßenabstand: zur Fröschlachstraße 5,00 m Gebäudestellung: Traufseite zur Fröschlachstraße Geschosszahl: 1 Vollgeschoss Dachform: Satteldach Dachneigung: 40+0°, -3° Sockelhöhe: höchstens 20 cm bergseits
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss bei einer weiteren Bauvoranfrage, die aber von der KAWO Wohnbau GmbH eingereicht wurde, gefasst: „Ein Bauvorhaben wird von der Gemeinde nur im Rahmen des mit Datum vom 30.07.1998 ergangenen Bauvorbescheids akzeptiert. Nach kurzer Diskussion einigte sich der Gemeinderat darauf, das Baugesuch bis zur Sitzung am 06.02.2006 zurückzustellen.
2. Herr Verz.Nr. 30/2005 Richard Berg Einbau einer Wohnung im bestehenden Gebäude Offenburger Str. 25 und Aufbau von Dachgauben 77799 Ortenberg Flst.Nr. 5408, Offenburger Str. 25 Im Jahr 1993 wurde die vorhandene Wohnung, sowie die Werkstatt umgebaut und erweitert. Im weitesten Sinne erfolgte dies durch eine Neuaufteilung der Räume. Das Dachgeschoss wurde zunächst nicht ausgebaut. Der Bauantragsteller beabsichtigt nun den Einbau einer Wohnung im bestehenden Dachgeschoss, sowie den Aufbau von Dachgauben. Der erforderliche Abstand von 1,50 m zum Ortgang wurde eingehalten. Der Abstand zwischen den einzelnen Dachgauben, der laut Bebauungsplan mindestens 1,00 m betragen muss, wurde bei der Planung der Gauben auf der südlichen Dachhälfte nicht eingehalten. Einstimmiger Beschluss Die Befreiung bezüglich des Abstandes der Dachgauben auf der südlichen Dachhälfte wird erteilt. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 3. Eheleute Verz.Nr. 32/2005 Tanja und Alexander Keck Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage In der Börsiglache 54 Flst.Nr. 9029, Bruchstraße 77723 Gengenbach Die Bauantragsteller beabsichtigen das Flst.Nr. 9029 mit einer Doppelhaushälfte zu bebauen. Außenmaße: Länge: 10,50 m Breite: 8,00 m Dachneigung: 38°
Die geplante Dachneigung beträgt 38 °, zulässig sind laut Bebauungsplan 28° - 33°. Die Gebäudehöhe wird in der Planung eingehalten. Einstimmiger Beschluss Die Dachneigung soll auf 33° verringert werden. Dem Baugesuch wird ansonsten zugestimmt. 4. Eheleute Verz.Nr. 33/2005 Lieselotte und Gaspar Geiser Abriss einer Scheune und Wohneinheit bis OK. Hauptstr. 1 Kellerdecke und Neubau von Wohnräumen in Holz- 77799 Ortenberg bauweise ab OK. Kellerdecke Flst.Nr. 5967/1, Haupstr. 1 Gemeinderat Kiefer erklärt sich bei diesem Bauvorhaben als befangen und nimmt im Zuhörerraum platz. Die Bauantragsteller beabsichtigen die vorhandene Scheune, sowie eine Wohneinheit bis zu der Oberkante Kellerdecke abzureißen. Die bisherige Wohnung war laut Planverfasser nur eine Behelfswohnung mit niedriger Geschosshöhe von 2,11 m. Die abzureißende Bausubstands ist bereits Teils marode. Ab der Oberkante Kellerdecke sollen neue Wohnräume in Holzrahmenbauweise entstehen. Die Dachneigung beträgt 22°, geplant ist, die neuen Wohnräume mit einem Pultdach zu überdachen. Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 4. Herr Verz.Nr. zu 19/2005 Werner Wolber Neubau eines Wohngebäudes - Änderungspläne In der Gründ 12 Flst.Nr. 8220, In der Gründ 12 77799 Ortenberg Der Bauherr hat bereits im Jahr 2005 eine Bauvoranfrage eingereicht. Er beabsichtigt an der Südseite des vorhandenen Wohngebäudes ein Einfamilienwohnhaus anzubauen. Gegen diese Bauvoranfrage reichten die Eheleute Dohle folgende Einwendungen ein:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.11.2006 beschlossen, dass dem Bauantrag zustimmt wird, allerdings der Grenzabstand von 2,50 m zum Nachbargrundstück einzuhalten werden muss und die Höhe des Baukörpers um 2,00 m zu reduzieren ist. In den Änderungsplänen wurde der geforderte Grenzabstand von 2,50 m nun berücksichtigt und wird eingehalten. Aufgrund unrichtiger Planvorlagen wurde das bereits bestehende Wohnhaus als zu hoch angenommen. Mittlerweile wurden die korrekten Maße ermittelt. Der geplante Neubau soll laut Planunterlagen nur 60 cm höher werden, als das bereits bestehende Wohnhaus. Firsthöhe Bestand: ca. 6,80 m Firsthöhe Neubau: ca. 7,45 m Die Forderung, den First des Anbaus 2,00 m tiefer als den First des bestehenden Gebäudes zu halten würde nach Aussage des Architekten bedeuten, dass der Bauherr auf das Garagengeschoss gänzlich verzichten müsste und das Wohnhaus etwa 1 m in die Erde eingraben müsste. Nun muss entschieden werden, ob an dieser Aussage festgehalten werden soll. Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. § 06-003
Zweckverband Gewerbepark Raum Offenburg Versorgung der Verbandsgebiete (Wasser, Strom, Gas), Steuerverteilung Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Lipps, aus der Arbeitsgruppe Finanzen des Gewerbeparks Raum Offenburg, zugezogen. Herr Lipps erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation die Vorgehensweise bei der Satzungsänderung und den rechtlichen Hintergrund. Mit dieser Satzungsänderung soll sichergestellt werden, dass die Gebiete des Gewerbepark Raum Offenburg von den jeweiligen ansässigen Versorgungsunternehmen versorgt werden. Auf die Frage von Gemeinderat Schäfer, ob es für die Gemeinden Rechtssicherheit gäbe, antwortet Herr Lipps, dass dies gewährleistet sei, aber nur bezüglich des Satzungsrechtes. Es handle sich hier in ersten Linie um die Rückgabe der Erschließungsrechte auf die Verbandsgemeinden. Erst danach könnte ein europäischer Energieversorger im Wege des Wettbewerbs eingreifen. Weiterhin erklärte Herr Lipps die Steuerverteilung auf die Mitgliedsgemeinden, wenn in den Gebieten des Gewerbeparks Raum Offenburg Gewerbesteuer fließen würde. Einstimmiger Beschluss Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagene Abwicklung der Versorgung für den Gewerbepark Raum Offenburg zu. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Klarstellung bei der Steuerverteilung für den Gewerbepark Raum Offenburg zu. Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur 4. Änderung der Verbandssatzung zu. § 06-004
Mitteilungen
§ 06-005
Wünsche und Anträge
Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Die Schriftführerin:
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Gemeinde Ortenberg
N i e d e r s c h r i f t
Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates
Am Montag, 06. Februar 2006 in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 20.43 Uhr
Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst
Schriftführer: Anja Schwörer
Sonstige Verhandlungsteilnehmer:
Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder:
Gemeinderätin Collmann (V)
Gemeinderat Buchta (V)
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
*Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldigt
Vor Beginn der Gemeinderatssitzung verabschiedet Bürgermeister Litterst Herrn Gerd Strecker in den Vorruhestand. Er schildert kurz den Werdegang von Herrn Strecker, bis zu seiner Anstellung 1972 bei der Gemeinde Ortenberg. Bürgermeister Litterst bedankt sich bei Herrn Strecker für die hervorragende Arbeitsleistung über Jahre hinweg und spricht ihm Dank und Anerkennung, im Namen der Gemeinde Ortenberg, des Gemeinderats und persönlich, aus. Die Gemeinderatsfraktionen bedanken sich ebenfalls bei Herrn Strecke,r für die jahrelange gute Zusammenarbeit. Als Präsent der Gemeinde wird Herrn Strecker eine Radierung des Ortenberger Rathauses, sowie ein Glaswappen überreicht.
§ 06-006
Bürgerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
§ 06-007
Bauanträge seit der Sitzung vom 24.01.2006
1. Herr Verz.Nr. 28/2005 Manfred Münchbach Bebauung der neuen Grundstücke mit je Friedenstr. 8 einem freistehenden Wohnhaus 77654 Offenburg Flst.Nr. 7683/21, Bühlweg 26
Der Antragsteller hat bereits mehrfach bei der Gemeinde Bauvoranfragen eingereicht. Zuletzt waren auf dem Flst.Nr. 7683/21 zwei Doppelhaushälften geplant. Herr Münchbach möchte nun wissen, ob nach der Teilung des Grundstücks Flst.Nr. 7683/21 eine Bebauung der neu entstandenen Grundstücke mit jeweils einem Wohnhaus mit Garage möglich wäre.
Mit Datum vom 30.07.1998 liegt für das o.g. Grundstück bereits eine Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses vor. Antragsteller dieser Bauvoranfrage war ebenfalls Herr Manfred Münchbach. Diese wurde wie unter folgenden Bedingungen genehmigt: Bauweise: offen Abstände: zu Flst.Nr. 7683/2: 2,50 m Straßenabstand: zur Fröschlachstraße 5,00 m Gebäudestellung: Traufseite zur Fröschlachstraße Geschosszahl: 1 Vollgeschoss Dachform: Satteldach Dachneigung: 40+0°, -3° Sockelhöhe: höchstens 20 cm bergseits
Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss bei einer weiteren Bauvoranfrage, die aber von der KAWO Wohnbau GmbH eingereicht wurde, gefasst: „Ein Bauvorhaben wird von der Gemeinde nur im Rahmen des mit Datum vom 30.07.1998 ergangenen Bauvorbescheids akzeptiert.“
Herr Münchbach reichte mit Datum vom 16.09.2004 eine formlose Anfrage an den Gemeinderat ein. Die geänderte Planung war von der Straßenansicht nahezu identisch, allerdings war das Haus als Doppelhaus konzipiert. Der Gemeinderat stimmte dieser Anfrage mit der Auflage, zwingend für jedes Haus drei Stellplätze auszuweisen, zu.
Bürgermeister Litterst warnt vor einer Zufahrt von der Fröschlachstraße her. Auf der Straße sei keine Parkmöglichkeit gegeben.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat hat bereits einer Doppelhausbebauung im Rahmen einer formlosen Anfrage vom 16.09.2004 zugestimmt. Einer Zufahrt über die Fröschlachstraße kann allerdings nicht zugestimmt werden.
2. Eheleute Verz.Nr. 31/2005 Stefanie und Rüdiger Neumann Errichtung einer Doppelhaushälfte gemäß Mximilianstr. 16 Bebauungsplan „Muhrfeld II“ 86150 Augusburg Flst.Nr. 9002, Joseph-Vollmer-Str. 7
Die Bauantragsteller beabsichtigen das Flst.Nr. 9002 mit einer Doppelhaushälfte zu bebauen.
Die Abstandsflächen und die Einhaltung der Baugrenze kann nicht beurteilt werden, da der Lageplan ohne die entsprechende Darstellung eingereicht wurde.
Ferner übersteigt die geplante bergseitige Traufhöhe die Festsetzung des Bebauungsplanes um 0,20 m und auch die geplante talseitige Traufhöhe übersteigt die Festsetzungen um 0,40 m.
Es handelt sich hier um eine Doppelhausbebauung, die Doppelhaushälfte, Joseph-Vollmer-Str. 9, wurde bereits errichtet. Somit müsste sich die Planung der Familie Neumann an der bereits bestehenden Doppelhausbebauung orientieren.
Da bei diesem Bauantrag die notwendigen Planunterlagen fehlen, verständigt sich der Gemeinderat darauf den Bauantrag als Bauvoranfrage zu behandeln.
Einstimmiger Beschluss: Gegen den Bauvoranfrage bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.
3. Eheleute Verz.Nr. zu 32/2005 Tanja und Alexander Keck Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage In der Börsiglache 54 Flst.Nr. 9029, Bruchstraße 77723 Gengenbach
Die Bauantragsteller haben nun die fehlenden Unterlagen zum Bauantrag nachgereicht. Die Familie Keck hat bei der Einreichung der Unterlagen folgende Begründung zur abweichenden Planung angegeben: Auf einen größeren Platzbedarf im Dachgeschoss wird aus Kostengründen verzichtet. Dadurch wird die Geschosszahl auf I+DG reduziert und die Dachneigung auf 38° erhöht. Der Nachbar Flst.Nr. 9028 ist mit der Bebauung in der geplanten Form einverstanden und würde seine Doppelhaushälfte auch dementsprechend errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.01.2006 allerdings folgenden Beschluss gefasst: Die Dachneigung soll auf 33° verringert werden. Dem Baugesuch wurde ansonsten zugestimmt.
Nach kurzer Diskussion war sich der Gemeinderat darüber einig, dass dieses Baugesuch noch eingehender zu prüfen sei und vertagte die Beschlussfassung auf die nächste Gemeinderatssitzung am 20.02.2006
4. Günter Schäfer Verwaltungs Verz.Nr. 01/2006 GmbH & Co. KG Neubau einer Produktionshalle mit Industriestr. 5 Verwaltungsgebäude und Wohnung 77656 Offenburg
Gemeinderat Schäfer erklärt sich bei diesem Bauvorhaben als befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Der Bauherr hat bereits im vergangenen Jahr eine Bauvoranfrage eingereicht, die durch den Gemeinderat positiv entschieden wurde.
Der Bebauungsplan „Allmendgrün“ wurde durch die Gemeinde geändert und ist am 06.12.2005 rechtskräftig geworden. Somit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des o.g. Bauvorhabens geschaffen.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird nicht überschritten.
Die maximale Wandhöhe von 8,00 m wurde ebenfalls eingehalten. Der Bebauungsplan lässt in Ziffer II.2.3 zu, dass auf 5 % der Grundstücksgröße eine maximale Gebäudehöhe von 14,00 m realisiert werden kann. Durch diese Regelung ist die Umsetzung des Hochregallagers mit einer Gebäudehöhe von 14,00 m zulässig. In Ziffer II.12.3 wird gefordert, dass je 4 Stellplätze ein Ausgleich durch die Anpflanzung eines einheimischen Laubbaumes geschaffen werden soll. Dies wurde in der Planung berücksichtigt. Es sollen insgesamt 67 Stellplätze entstehen, somit sind 18 Laubbäume zu pflanzen.
Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. § 06-008
Beratung eines Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2006
Bürgermeister Litterst erklärte eingangs, dass es sich um den größten Haushalt in der Geschichte Ortenberg handelt. Es seien in diesem Haushaltsjahr einige Projekte geplant. Die Kämmerin Frau Polinski erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation, den Haushaltsplan 2006 mit den eingeplanten Projekten, sowie Zuweisungen und Zuschüssen.
Frau Polinski erklärte, dass die Schlüsselzuweisungen, die die Gemeinde im Wege des Finanzausgleichs erhält, um 32.000 € geringer ausfallen als im Vorjahr. Die kommunale Investitionspauschale habe sich leicht erhöht, da der Prozentsatz angehoben wurde.
Die Schlüsselzahl, welche durch die Landesregierung festgelegt wird, habe sich verringert. Aus diesem Grund vermindert sich der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 33.000 €. Die Kreisumlage, die die Gemeinde Ortenberg an den Ortenaukreis entrichten muss, hat sich durch die Erhöhung des Hebesatzes um 71.883,84 € erhöht. Die Finanzausgleichsumlage steigt ebenfalls um 41.640 €.
Der Gemeinde stehe aus den Zuweisungen im Einzelplan 9 also nur 381.427,24 € zur Verfügung. Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage wird im laufenden Haushaltsjahr von 81% auf 74 % sinken. Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage wird deshalb voraussichtlich ebenfalls sinken. Durch die Erhöhung der Steuerkraftsumme, muss die Gemeinde Ortenberg eine höhere Umlagen an das Land abführen.
Gemeinderat Witschel stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung, die öffentliche Sitzung soll unterbrochen werden. Es soll mit den Tagesordnungspunkten 1 und 2 der nicht-öffentlichen Sitzung fortgefahren werden. Dem Antrag wird stattgegeben. Die öffentliche Sitzung wird unterbrochen und nach der Behandlung der Tagesordnungspunkte 1 und 2 der nicht-öffentlichen Sitzung fortgesetzt.
Frau Polinski erläuterte die Einnahme- und Ausgabepositionen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Der Haushaltsplanentwurf wurde sodann Seite für Seite durchgegangen. Herausragende Änderungen gegenüber dem Vorjahr wurden erläutert. Gemeinderat Witschel fragt nach dem Unterschied der beiden Positionen, die für eine Alarmanlage bei Feuerwehr und Hauptverwaltung angesetzt seien. Im Feuerwehrhaus sollen Rauchmelder installiert und im Rathaus soll die bestehende Anlage erweitert werden. Gemeinderat Frei erläuterte, dass im Feuerwehrhaus keine Raumelder installiert sind. Da es in letzter Zeit vermehrt in Feuerwehrhäusern zu Bränden gekommen sei, soll dies nun nachgeholt werden. Im Rathaus habe man bereits im vergangenen Jahr eine solche Anlage mit Rauch- und Gasmelder eingebaut. Hier soll lediglich die bestehende Anlage um einen Bewegungsmelder erweitert werden. Nach kurzer Diskussion sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die geplanten Straßensanierungsarbeiten im Haushaltsplan zu belassen. Bürgermeister Litterst teilt mit, dass der Schützenverein mit der vorgeschlagenen Regelung, den Zuschuss auf zwei Jahre aufzuteilen, einverstanden sei. Die Fraktion „Bürger für Ortenberg“ stellt den Antrag, eine spezielle Jugendförderung, wie sie von der Fraktion im vergangenen Jahr in mehreren Diskussionen angeregt wurde, in den Haushaltsplan aufzunehmen. Bürgermeister Litterst erklärte, dass die Vorbereitungen wie zugesagt laufen. Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, die Ansätze für die Vereinszuschüsse auf volle 100,00 € aufzurunden.
Weiterhin soll, in den Vermögenshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung für den Erwerb eines Feuerwehrfahrzeuges im Jahr 2007 aufzunehmen.
Einstimmiger Beschluss: Dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2006, wird mit den entsprechenden Änderungen zugestimmt. Die Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind zur endgültigen Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzulegen. § 06-009
Festlegung der Hausnummern im Bereich des Bebauungsplanes „Weizenfeld“
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Fleig, vom Landratsamt, Amt für Vermessung und Geoinformation zugezogen. Herr Fleig erläuterte eingangs die Anordnung der Hausnummern und erklärte weiter, dass bei nur einem Straßennamen nur die vorliegende Lösung in Frage käme. Wenn eine andere Lösung vom Gemeinderat gewünscht wäre, müsste man in dem neuen Baugebiet mit mehreren Straßennamen arbeiten. Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf über die Festlegung der Hausnummern im Bereich des Bebauungsplanes „Weizenfeld“ zu. § 06-010
Verschiedenes
Bürgermeister Litterst bittet den Gemeinderat um die Zustimmung, das benötigte Material für den Wasserleitungsbau im Allmendgrün bestellen zu können. Einstimmiger Beschluss: Dem Antrag wird zugestimmt.
§ 06-011
Mitteilungen
§ 06-012
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. § 06-013
Wünsche und Anträge
§ Gemeinderat Vollmer regt an, auf der Homepage der Gemeinde Ortenberg ein Bürgerforum einzurichten. § Gemeinderat Kiefer macht darauf aufmerksam, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich des Anwesens Buchert im Von-Hirsch-Weg defekt sei. § Gemeinderat Schäfer wünscht sich die Aufstellung eines Liquiditätsplanes, in dem ersichtlich ist, wann welche Zuschüsse bei der Gemeinde eingehen und in welchem Zeitraum die Vergabe von Aufträgen geplant sei. Bürgermeister Litterst erklärt, dass er einen ¼-jählichen Bericht über die Finanzlage geben werde. § Gemeinderat Schäfer teilt mit, dass die Mülleimer auf dem Gebiet der Gemeinde Ortenberg geleert werden müssten. |
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Gemeinde Ortenberg
N i e d e r s c h r i f t
Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates
Am Montag, 20. Februar 2006 in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.48 Uhr
Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst
Schriftführer: Anja Schwörer
Sonstige Verhandlungsteilnehmer:
Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder:
Gemeinderätin Herp (V)
Gemeinderat Frei (V)
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
*Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldigt
§ 06-014
Bürgerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
§ 06-015
Bauanträge seit der Sitzung vom 06.02.2006
1. Herr Verz.Nr. 02/2006 Prof. Klaus Pröttel Errichtung eines Carports mit angeschlossener Königswaldstr. 4a Garage Flst.Nr. 4309, Kleiner Hundweg 13
Der Bauherr möchte vor dem nun bestehenden Wohnhaus ein Doppelcarport sowie eine Einzelgarage errichten.
Außenmaße der Garage: Länge: 5,50 m, Breite: 2,98 m, Höhe: 2,45
Außenmaße des Doppelcarports: Breite: 7,50 m, Tiefe: 5,50 m, Höhe: 3,28 (Durchfahrtshöhe: 2,40 m / Durchfahrtsbreite: 6,84 m)
Der Grenzabstand zur Straße hin wurde eingehalten.
Einstimmiger Beschluss: Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.
2. Herr Verz.Nr. 03/2006 Rolf Berger Sanierung und Umbau einer Wohnung im 1. OG Langenbacher Weg 9 in einem bestehenden Wohnhaus 77793 Gutach Flst.Nr. 8172, Im Sommerhäldele 25
Der Bauherr möchte das bestehende Wohngebäude im Obergeschoss sanieren und einige statischer Veränderungen vornehmen. Der vorhandene Balkon soll verglast werden. Dadurch soll eine Wohnraumerweiterung erreicht werden. Vor der Verglasung soll ein Putzbalkon von ca. 80 cm Breite errichtet werden. Das im Bebauungsplan „Sommerhäldele“ festgesetzte Baufenster ist eingehalten. Einstimmiger Beschluss: Gegen den Bauvoranfrage bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.
3. Eheleute Verz.Nr. zu 32/2005 Tanja und Alexander Keck Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage In der Börsiglache 54 Flst.Nr. 9029, Bruchstraße 77723 Gengenbach
Der Bauherr habe am 20.02.2006 bei Bürgermeister Litterst vorgesprochen und gebeten, dass das Baugesuch bis zur Gemeinderatssitzung im April zurückgestellt wird, da er die zu errichtende Doppelhaushälfte gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruchstraße“ umplanen möchte. Dieser Bauantrag kommt somit nicht zum Aufruf.
§ 06-016
Generalsanierung des „Oberen Schulhauses“ Vergabe eines Auftrages für den Innenausbau der Gymnastikhalle Wand- und Deckenverkleidung
Für die Generalsanierung des oberen Schulhauses ist noch ein Auftrag für den Innenausbau der Gymnastikhalle, Wand- und Deckenverkleidung zu vergeben. Das Gewerk wurde am 01.10.2005 öffentlich ausgeschrieben. Es wurden insgesamt neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Firma X-tec GmbH ist nach dem Submissionsprotokoll vom 22.11.2005 der günstigste Anbieter. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma X-tec GmbH einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. § 06-017
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2006 gem. § 81 GemO
Bürgermeister Litterst merkt zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes folgendes an:
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der letzten Gemeinderatssitzung vor zwei Wochen haben wir den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2006 schon einmal gründlich durchberaten. Es wurden Ihnen nach meiner, nach unserer Beurteilung umfangreiche Unterlagen und Informationsmöglichkeiten angeboten bzw. geboten. Auf die übergebenen Beratungsunterlagen zur heutigen und zur letzten Sitzung möchte ich eingangs noch einmal ausdrücklich verweisen. Sie sind weitgehend auch der Presse zur Verfügung gestellt worden. Die Verwaltung, genauer gesagt die Kämmerin hat die im Rahmen der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse umgesetzt und umgerechnet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Auch im Jahre 2006 gibt mir die Haushaltsberatung wie alljährlich Gelegenheit zur Darlegung grundsätzlicher Gedanken im Zusammenhang mit den öffentlichen Finanzen. Anlässlich der Verabschiedung des Haushaltes 2005 vor etwa einem Jahr habe ich ausgeführt, dass eine umfassende Gemeindefinanzreform für eine verlässliche und bessere Finanzausstattung der Gemeinden unabdingbar sei, und dort die Einführung des Konexitätsprinzipes mit Verfassungsrang auch bei uns in Deutschland als überfällig bezeichnet. Bund und Länder muss es untersagt werden Aufgaben auf Kommunen zu übertragen, ohne die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese Forderungen gelten 2006 uneingeschränkt weiter. Wenn beispielsweise gebührenfreie Kindergärten als wünschenswert bezeichnet werden, so kann man diesem nur uneingeschränkt zustimmen. Allerdings dann aber auch den Kommunen entsprechendes Geld zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Aussage bei der Haushaltsverabschiedung vor einem Jahr meinerseits war die Feststellung, dass der Haushalt des Jahres 2005 mit weitem Abstand der Schwierigste seit Jahrzehnten ist. In der Vorausschau der Haushaltsplanung war diese Aussage zum damaligen Zeitpunkt gewiss nicht falsch. Es trat jedoch eine Entwicklung ein, die nicht vorhersehbar war, die man uneingeschränkt nur als positiv bezeichnen kann. Zwei Gründe hierfür waren: Die erfreuliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens sowie die Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Gewerbefläche im Gewann „Allmendgrün“ in einer Größenordnung von ca. 4 ha. Nach dem 2005 an Gewerbesteuer 761.751 € in die Gemeindekasse eingingen konnte der Vorjahresansatz von 350.000 € auf dieses Jahr 600.000 € angehoben werden. Zum Thema Gewerbesteuer muss allerdings auch gesagt werden, dass nur etwa 20 % letztlich der Gemeinde verbleiben. Das restliche Geld fließt in Form von Umlagen wie Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage usw. wieder ab. Besonders erfreulich war die schon vorerwähnte Veräußerung von zwei großen Gewerbegrundstücken. Bedingt durch die seit Jahren anhaltend schlechte Konjunktur, verbunden mit einer hohen Arbeitslosigkeit waren Investitionen in Baumaßnahmen im gewerblichen Bereich Land auf, Land ab eher eine Ausnahme. Nach jahrelangem Warten konnten, wie bekannt im August bzw. Oktober 2005 mit zwei großen Firmen entsprechende Kaufverträge abgeschlossen werden. In dem über 5 ha großen Gewerbegebiet im Gewann „Allmendgrün“ sind derzeit noch ca. 60 ar im Besitz der Gemeinde. Es bestehen berechtigte Aussichten, dass zumindest ein größerer Teil dieser Restflächen noch in diesem Jahr 2006 zur Veräußerung kommen können. Mit der Ansiedlung dieser Betriebe, die etwa 400 neue Arbeitsplätze nach Ortenberg bringen sollen, verbessert sich auch die wirtschaftliche Struktur unserer Gemeinde nachhaltig. Zurück aber zum Haushalt 2006 unserer Gemeinde selbst, den wir heute Abend zur Beschlussfassung und zur Verabschiedung vorgelegt haben. Es freut mich sehr, dass ich seit Jahren, besser gesagt seit Jahrzehnten einmal freundliche Töne anstimmen kann. Dies ist sicherlich ungewöhnlich. Der gemeindliche Haushalt Ortenbergs hat ein Volumen von 8.176.000 €. Er ist der größte in der Geschichte Ortenbergs. Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.633.000 € und auf den Vermögenshaushalt 3.543.000 €. Aufgenommen ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 145.000 € für den Kauf eines neuen Feuerwehrautos im kommenden Jahr 2007. Weitere gute Nachrichten im voraus. Die Hebesätze für Realsteuern bleiben unverändert. Gleiches gilt für die gemeindlichen Gebühren, der Haushalt ist trotz seines großen Volumens in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, es sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen, sondern neben der allgemeinen planmäßigen Tilgung eine außerordentliche. Ein großer Posten in jedem kommunalem Haushalt sind die Personalkosten. Die Gemeinden verwalten nicht nur das größte Finanzvolumen der öffentlichen Hand, sie haben auch das meiste Personal. Insgesamt kann bei uns in Ortenberg von einem günstigen Verhältnis der Personalkosten nach wie vor gesprochen werden. Der Bund der Steuerzahler hat in seinem Februarheft 2006 die Statistik der Personalkosten der Baden-Württembergischen Gemeinden veröffentlicht. Die Gemeinde Ortenberg belegt in der Gemeindegröße zwischen 3.000 und 4.000 Einwohner im Ortenaukreis einen Platz an der unteren Grenze. In absoluten Zahlen steigen die Personalkosten von 761.000 im Jahre 2005 auf 774.000 in 2006. Gemeinderat und Verwaltung haben in den zurückliegenden Jahren eine konsequente Entschuldungspolitik betrieben. Ich darf auch heute Abend nochmals darauf hinweisen, dass der Schuldenstand sich im Jahre 1993 auf 3,8 Millionen Euro belief. In diesem Jahr wurde das große Vorhaben Rat- und Feuerwehrhaus auch finanziell zum Abschluss gebracht. Die Schulden konnten in den zurückliegenden 13 Jahre auf unter 25 % des ursprünglichen Niveaus zurückgeführt werden. Für die Schuldentilgung ist der Betrag von 377.100 in den diesjährigen Haushalt eingestellt. Neben der laufenden Tilgung in Höhe von 121.833 € ist eine Sondertilgung mit 255.211 € vorgesehen. Der Schuldenstand der Gemeinde verringert sich planmäßig im Jahre 2006 von rund 1.221.000 € auf 844.000 €. Die Prokopfverschuldung sinkt im gleichen Zeitraum von 374 € auf 259 €. Nach der zuletzt berechneten Zahl beläuft sich der Landesdurchschnitt der Prokopfverschuldung der Gemeinden in der Größenordnung zwischen 3.000 und 5.000 Einwohner auf 423 €. Ortenberg liegt also deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Auch in den kommenden Jahren muss einem weiteren Schuldenabbau höchste Priorität eingeräumt werden, damit die Gemeinde wieder Spielraum für Investitionen bekommt. Die Schuldentilgung hat auch zur Folge, dass die Aufwendungen für Zinsen auch 2006 weiter zurückgehen werden. Sie vermindern sich nach den Planansätzen von 72.400 im Jahre 2005 auf 51.680 in 2006. Neben den Kürzungen des Landes trifft die Gemeinden besonders die steigende Kreisumlage. Der Kreistag hat diese auf 31,7 Punkte festgesetzt. In Zahlen steigt sie für Ortenberg von 643.200 € auf 700.600 €. Ein besonderes Kennzeichen des diesjährigen Gesamthaushaltes ist, dass auch im Verwaltungshaushalt größere Investitionen vorgesehen sind. Für die Straßensanierung, Unterhaltung der Straßen und Rebwegen sind insgesamt über 300.000 € vorgesehen. Manche dieser Maßnahmen sind überfällig und wurde schon seit Jahren mangels Finanzmasse immer wieder verschoben. Die Sanierung und der Unterhalt öffentlicher Straßen wird in den kommenden Jahren bei den allermeisten Gemeinden im Vordergrund stehen müssen. In den Haushalt 2006 sind 356.630 € als Betriebskostenzuschuss für den Kindergarten eingestellt. Die Aufwendungen für unsere Schule im Verwaltungshaushalt belaufen sich 2006 auf 171.200 €. Erfreulich ist im Jahre 2006, dass neben dieser Schuldentilgung auch umfangreiche Projekte möglich sind. Der Vermögenshaushalt wird in besonderer Weise von seinem größten Projekt, der Sanierung des obern Schulhauses dominiert. Die stattliche Summe von 1.774.000 € sind im Gemeindeetat 2006 veranschlagt. Ohne den Zuschuss in Höhe von 1.000.000 € aus dem Ausgleichstock wäre dieses Projekt – das muss ausdrücklich betont werden – für die Gemeinde nicht möglich gewesen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die mich bei den entsprechenden Verhandlungen und Gesprächen unterstützt haben. Unsere Gemeinde kann für sich in Anspruch nehmen stets eine kinder- und jugendfreundliche gewesen zu sein. Sie hat hierfür hohe Investitionen und Aufwendungen getätigt. Ich darf wiederholen was ich auch beim Neujahrsempfang 2006 gesagt habe, Ortenberg hat in den zurückliegenden 6-8 Jahren über 4 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Kindergarten und Schulhäusern investiert. Ein weiteres großes Projekt, das im Rahmen des Haushaltes 2006 zur Abwicklung kommen soll, ist die Baulandumlegung im Bereich des Bebauungsplanes „Weizenfeld“. Das Bebauungsplanverfahren soll bis Jahresmitte zum Abschluss gebracht werden, damit die entsprechenden Erschließungsarbeiten anlaufen können. Unsere Gemeinde schafft mit diesem Projekt ca. 60 neue Bauplätze. Weitere Stichworte für den Vermögenshaushalt sind Kanalerneuerungsmaßnahmen, neue Wasserleitungen in der Waldgasse und im Bereich des Bebauungsplan „Allmendgrün“, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und Sanierung des Hartplatzes, um nur einige wichtige und diese nicht abschließend zu nennen. Im Jahr 2003 musste aus finanziellen Gründen eine Halbierung der Vereinszuschüsse vorgenommen werden. Gemeinderat und Verwaltung haben zugesagt diese rückgängig zu machen, sobald die Finanzlage dies zulässt. Dies soll nun 2006 erfolgen. Darüber hinaus hat die Verwaltung eine Umfrage bei allen Gemeinden im Ortenaukreis, bezüglich deren Jugendförderung in den Vereinen gestartet. Nach Auswertung dieser Umfrage werden wir die angekündigten Gespräche unseren Vereinen aufnehmen bzw. hierzu einladen. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltes am heutigen Abend auch noch eine Anmerkung in Sachen Sanierungsmaßnahmen an Schloss Ortenberg. Gemeinderat und Verwaltung haben wiederholt erklärt, dass sich die Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an diesen Sanierungsmaßnahme beteiligt. Derzeit laufen beim Landesdenkmalsamt Freiburg, Zuschussanträge des Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Baden e.V, als Eigentümer des Schlosses. Nach Auskunft der Denkmalsschutzbehörde kann bis Jahresmitte mit einer Entscheidung gerechnet werden. Nach Vorliegen dieser Förderbescheide ist seitens der Gemeinde eine Entscheidung über die Beteiligung an diesem Projekt zu treffen. Es wird dann mit Sicherheit ein finanziell gangbarer Weg gefunden werden. Mit dem Geschäftsführer des Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Baden e.V. besteht völliges Einvernehmen und Übereinstimmung über den skizzierten Verfahrensweg. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wegen der gebotenen Kürze aber auch der Tatsache, dass der gesamte Haushaltbereits durchberaten wurde, darf ich zum Schluss kommen. Auch dieses Jahr gilt mein besonders Dankeswort unserer Bürgerschaft, die mit ihren Steuern und Gebühren im Großen und Ganzen die finanzielle Grundlage für den Haushalt 2006 geschaffen hat, ich danke aber auch dafür, dass sie unsere Arbeit mit Interesse begleitet. Danken möchte ich in ganz besonderer Weise unserer Kämmerin, Frau Irene Polinski, und all denjenigen die ihr zugearbeitet haben. Es war ihr zweiter Haushalt, den sie erstellen musste, er kann sie mit Stolz und Freude erfüllen, dass es der größte Haushalt in der Geschichte Ortenbergs ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Haushalt 2006 – selbstverständlich vorausgesetzt, dass er in etwa planmäßig verläuft – macht unsere Gemeinde Ortenberg einen bedeutenden Schritt nach vorne. Er ist ein Haushalt, der finanziellen Tendenzwende, von der wir hoffen, dass sie sich stabilisiert. Nach meiner Beurteilung ist ein nochmaliger Durchgang nicht notwendig. Über Einzelheiten werde ich wie schon seit Jahrzehnten im Amtsblatt berichten. Ich darf nunmehr den Antrag stellen, dass der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2006 in der vorgelegten Form beschließt. Gemeinderat Schulze bedankt sich ebenfalls bei Frau Polinski für die geleistete Arbeit. Er merkt an, dass der diesjährige Haushalt ein bürgerfreundlicher sei. Es gäbe keine Erhöhungen der Gebühren oder der Realsteuersätze. Es sei ein Haushalt, der die bereits lange angestrebten Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise in der Straßensanierung, in der Gemeinde ermöglicht. Bei einer rückblickenden Betrachtung der vergangenen Haushaltspläne, war man nicht in der Lage, die notwendigen Sanierungsmaßnahme durchzuführen. Die aktuelle Finanzlage in der Gemeinde könne somit mehr als positiv betrachtet werden. Die gute Entwicklung des Haushaltsplanes liegt vor allem an dem Verkauf von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Allmendgrün“, aber auch an der Umlegung im „Weizenfeld Der Haushaltsplan sei geprägt von der Sanierung des „Oberen Schulhauses“ in Höhe von 1,8 Mio. €. Die Finanzierung dieser Maßnahme war allerdings nur durch den Zuschuss von 1 Mio. € aus Ausgleichstockmitteln möglich. Die Sanierungsmaßnahmen seien nun in der Zwischenzeit angelaufen, man hoffe nun auf eine termingerechte Fertigstellung. Weiterhin sei es erfreulich, dass die Personalkosten der Gemeinde seit Jahren weitgehend konstant bleiben. Dies sei die Folge einer sehr dünnen Personalstruktur. Andererseits hänge dies auch mit der hervorragenden Arbeit aller Gemeindebediensteten zusammen. Ein wichtiger Teil im Haushaltsplan seien die Straßenunterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 350.000 €. Die Straßenunterhaltung wurde in den letzten Jahren aus finanziellen Gründen immer wieder zurückgestellt, darum sei es nun erfreulich, dass diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2006 möglich seien. Weiterhin sei positiv zu bewerten, dass das Baugebiet „Weizenfeld“ nun nach langer Vorarbeit realisiert werden kann. Man stehe kurz davor die Baulandumlegung abzuschließen. 60 Bauplätze werden in diesem Gebiet neu geschaffen. Nach wie vor haben die Verein einen hohen Stellenwert für die Gemeinde, darum sei es umso erfreulicher, dass die Vereinszuschüsse in diesem Haushaltsjahr wieder auf das Niveau vor der Kürzung im Jahr 2003 angehoben werden konnten. Der Wunsch nach einer besonderen Jugendförderung besteht, die CDU-Fraktion hat sich bereits damit beschäftigt. In diesem Jahr wurden Zuschüsse für den Sportverein bewilligt, ebenso wie für das Bauvorhaben des Schützenvereins. Diese Projektförderung sei in jedem Fall der richtige Weg. Bei all den Projekten, die für dieses Haushaltsjahr geplant seien, ist besonders erfreulich, dass die Schulden weiterhin getilgt werden. In diesem Jahr sind sogar Sondertilgungen eingeplant. Die Zahlungen für Zinsen und Tilgungen vermindern sich und geben in den nächsten Jahren Freiraum für Investitionen. Die CDU-Fraktion stimmt der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan zu. Gemeinderat Witschel merkt zum diesjährigen Haushaltsplan folgendes an: Die diesjährige Haushaltssituation steht unter einem besser Stern steht, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Das hat die Beratungen nicht einfacher gemacht, im Gegenteil je mehr zu verteilen ist, um so mehr Diskussionsbedarf stellt sich ein. Ich denke der Gemeinderat hat sich dieser Aufgabe gestellt. Nach intensiver Diskussion liegt nun ein Haushaltsplan 2006 vor, der ein Volumen von rund 8,2 Mio. € aufweist und der heute verabschiedet werden soll. Der Haushalt insgesamt steht auf drei Säulen und ein Objekt welches auf drei Säulen steht, steht relativ stabil, auf jeden Fall kann es nicht wackeln. Die erste Säule möchte ich als Investitionssäule bezeichnen. Nach einem Investitionsstau von mehreren Jahren, in denen nur das Nötigste im Haushalt untergebracht wurde, haben wir in diesem Jahr die Möglichkeit, beim Schulhausbau, bei der Straßenunterhaltung, bei der Wasserversorgung und bei anderen Posten, Gelder zu investieren, die notwendig sind und auch zur rechten Zeit kommen. Investitionen sind auch gesamtwirtschaftlich betrachtet notwendig, um wider nach vorne zu kommen. Die zweite Säule, die wir verstärkt ausgebaut haben, stellt der Schuldenabbau dar. Trotz engem Haushaltsplan war die Schuldentilgung in den vergangenen Jahren immer im Haushaltsplan veranschlagt, doch dieses Jahr ist zudem noch eine zusätzliche Tilgung eingestellt worden. Diese Sondertilgung belastet den Haushalt 2006, und eröffnet so den Blick auf die dritte Säule, die Sparsäule. Bei einem Haushaltsplan mit einem Volumen von 8,2 Mio. € kann man zwar nicht von einem Sparhaushalt reden, allerdings kann durch die vorgezogene Investition gespart werden. Wenn im Jahr 2006 investiert wird, kann auf jeden Fall die 3%-tige Mehrwertsteuererhöhung gespart werden. Diese drei Säulen: investieren, Schulden tilgen und sparen, können der Gemeinde Ortenberg einen relativ stabilen Haushalt bescheren. In diesem Jahr kann eine tragfähige Basis für die Zukunft geschaffen werden. Diese Säulen sind nur durch einmalige und außergewöhnliche Einnahmepositionen realisierbar. Ein Gebäude, das auf drei Säulen steht kann zwar nicht wackeln aber es kann in Schieflage geraten. Das ist nur möglich, wenn die Einnahmen nicht wie prognostiziert bei der Gemeinde eingehen. Wenn diese Situation auftritt muss unter dem Jahr neu geplant und justiert werden. Hier nochmals die Bitte an Bürgermeister Litterst, dem Gemeinderat ¼ jährlich einen Bericht über die Finanzlage zu geben. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der CDU-Fraktion für das sachliche Beratungsklima bedanken, dass die Haushaltsgespräche geprägt hat. Weiterhin möchte ich mich bei der Verwaltung, vor allem aber bei Frau Polinski bedanken, die dieses Zahlenwerk zusammengestellt hat. Die Fraktion „Bürger für Ortenberg“ stimmt der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan ebenfalls zu und möchte sich hiermit nochmals bei allen bedanken die daran gearbeitet haben. Gemeinderat Vollmer bemerkt zum diesjährigen Haushaltsplan, dass selbst wenn man den Haushaltsplan um die zusätzlichen Unterhaltungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt bereinigen würde, nach den Planzahlen keine Investitionsrate erwirtschaften kann. In den nächsten Jahren kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand – bedingt durch höhere Steuereinnahmen und deutlich geringere Schuldendienstverpflichtungen – von Zuweisungen an den Vermögenshaushalt ausgegangen werden, aus diesem Gesichtspunkt heraus kann trotz des Defizits in diesem Haushalt optimistisch in die Zukunft geschaut werden. Einstimmiger Beschluss: Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird gemäß § 81 GemO zugestimmt. (Die Haushaltssatzung ist als Anlage beigefügt.)
§ 06-018
Festlegung der Hausnummern im Bereich des Bebauungspläne „Allmendgrün und Allmendgrün II“
Gemeinderat Schäfer erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz. Die Günter Schäfer Verwaltungs GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 31.01.2006 einen Bauantrag bei Gemeinde Ortenberg eingereicht. Über diesen Bauantrag wurde in der Sitzung vom 06.02.2006 Beschluss gefasst. Nach der jetzigen Situation der Hausnummern müsste der Firma Schäfer die Hausnummer 5 zugewiesen werden. Dies wäre allerdings nicht zweckmäßig.
Die jetzige Situation der Hausnummern stellt sich wie folgt dar:
Linke Straßenseite: Flst.Nr. Eigentümer Hausnummer 6190 Gemeinde Ortenberg 3
Rechte Straßenseite: Flst.Nr. Eigentümer Hausnummer 6190/2 Schreier Treppen GmbH 2 6190/3 MRW 4
Vorschlag der Verwaltung:
Linke Straßenseite: Flst.Nr. Eigentümer Hausnummer 6190 Gemeinde Ortenberg 1 6190/9 Günter Schäfer Verwaltungs 3 GmbH & Co. KG
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Vorschlag der Verwaltung bezüglich der Hausnummernänderung in der Gemeindestraße „Allmendgrün“. Die betroffenen Eigentümer und Mieter sind sofort von der Veränderung zu benachrichtigen. § 06-019
Mitteilungen
§ 06-020
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.
Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Die Schriftführerin: |
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Gemeinde Ortenberg N i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates
in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.48 Uhr
Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst Schriftführer: Anja Schwörer Sonstige Verhandlungsteilnehmer:
Anwesende Mitglieder zwölf (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
*Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldigt
§ 06-021
BürgerfragestundeZu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
§ 06-022 Bauanträge seit der Sitzung vom 20.02.2006
1. Westiform International GmbH Verz.Nr. zu 20/2005 Kinzigtalstr. 2 Erweiterung einer Montage- und Lagerhalle 77799 Ortenberg - Änderungspläne - Flst.Nr. 6207/2, Kinzigtalstr. 2
Die Firma Westiform plant die Realisierung des 2. Bauabschnittes Ihrer Montage- und Lagerhalle, am südlichen Ende ihres Grundstücks. Die Baugenehmigung für diesen Bauabschnitt ist bereits erteilt. Aus brandschutztechnischen Gründen ist zwischen Montagehalle und Grundstückgrenze in Richtung Firma Möschle eine Feuerwehrumfahrung gefordert und im Zuge des 1. Bauabschnittes realisiert. Im Zuge der Realisierung des 2. Bauabschnittes plant die Firma Westiform diese Feuerwehrumfahrung als LKW-Umfahrung umzunutzen. Verbunden mit dieser Umnutzung ist die Schaffung einer LKW-Zufahrt von der Kinzigtalstraße am südlichen Ende des Grundstücks. Diese LKW-Einfahrt bzw. Wartezone soll zur Entlastung der Kinzigtalstraße dienen. Einstimmiger Beschluss: Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Es sollte bei der Ausführung des 2. Bauabschnittes darauf geachtet werden, dass die Feuerwehrumfahrung auch weiterhin, vor allem aus brandschutztechnischen Gesichtspunkten, als solche genutzt werden kann. Dem Baugesuch wird zugestimmt.
2. Eheleute Verz.Nr. zu 31/2005 Stefanie und Rüdiger Neumann Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage Maximilianstr. 16 - Änderungspläne - 86150 Augsburg Flst.Nr. 9002, Joseph-Vollmer-Str. 7
Die Bauherren hatten bereits im vergangenen Jahr eine Bauantrag eingereicht. Nun wurden Änderungspläne eingereicht. Es ist beabsichtigt eine Doppelhaushälfte zu errichten. Die Dachneigung von 38° wurde dem Nachbargrundstück angepasst; genauso wie die Firsthöhe. Einstimmiger Beschluss: Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 3. Eheleute Verz.Nr. zu 32/2005 Tanja und Alexander Keck Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage In der Börsiglache 54 - Änderungspläne - 77723 Gengenbach Flst.Nr. 9029, Bruchstraße 26 Die Bauherren haben geänderte Planunterlagen eingereicht. Die zwingende Festsetzung von zwei Vollgeschossen im Bebauungsplan wurde nun umgesetzt. Die Dachneigung soll laut Planunterlagen 28° betragen. Die notwendige Anzahl von Stellplätzen wird eingehalten. Es ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Nr. 1.1 „Dachgestaltung und Form“ beantragt. Die Bauherren möchten das Dach mit grauen Ziegeln eindecken. (Eine solche Ausnahme wurde bereits bei dem Bauvorhaben Bruchstraße 16 zugelassen) Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. Die Befreiung bezüglich der Dacheindeckung mit grauen Ziegeln wird erteilt. § 06-023 Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der Wasserversorgung im Bereich Hauptstraße Im Bereich der Hauptstraße, zwischen Einmündung Farrengasse und Burgweg, sind drei Reparaturen an der Wasserleitung erforderlich. In der Straße liegen dort zwei Leitungen, auf der östlichen Seite, die alte Leitung aus dem Jahre 1929 auf der westlichen und eine neue, die im Zuge der Generalsanierung der Wasserversorgung eingelegt wurde. Vorgesehen ist bzw. war, dass alle Hausanschlüsse sukzessive an die neue Leitung angehängt und die alte stillgelegt wird. Im vorgenannten Abschnitt wären noch sechs Hausanschlüsse zu erneuern, dann könnte in diesem Bereich die alte Wasserleitung stillgelegt werden. Dies erscheint sinnvoll und auch wirtschaftlich zumal die Feindecke der Ortsdurchfahrt, nach Aussage des Straßenbauamtes, erneuert werden soll. Finanziell könnte die Erneuerung der Wasserversorgung in der Waldgasse, die lt. Haushaltsplan für dieses Jahr vorgesehen ist, auf kommendes Jahr verschoben werden. Den Anliegern im dortigen Bereich würde dadurch kein Nachteil entstehen, da die Versorgung mit Wasser gegeben ist. Die freigewordenen Mittel könnten dann für die Maßnahme in der Hauptstraße eingesetzt bzw. verwendet werden. Gemeinderat Witschel hofft, dass diese Maßnahme schneller abgeschlossen wird, als die Reparatur des Wasserrohrbruchs in der Offenburger Straße zu Beginn des Jahres. Herr Braun, Wassermeister der Gemeinde Ortenberg, war zu diesem Tagesordnungspunkt zugezogen und machte darauf aufmerksam, dass auch bei dieser Maßnahme ein Ampelbetrieb notwendig sei. Die Hauptstraße müsse halbseitig gesperrt werden. Gemeinderat Vollmer fragt nach, ob der Gemeinde bereits eine Kostenschätzung vorliege. Herr Braun informierte, dass er bereits Anfragen versandt habe, allerdings noch auf die Angebote der Firmen warte. Auf die Frage von Gemeinderat Schulze, ob noch weitere Hausanschlüsse an die „neue“ Leitung zu legen seien, antwortete Herr Braun, dass es nach Abschluss dieser Maßnahme noch insgesamt 14 Häuser an die „neue“ Leitung angeschlossen werden müssen. Gemeinderat Frei möchte wissen, wann die „neue“ Leitung verlegt wurde. Herr Braun erklärte, dass die Wasserleitung in der Hauptstraße im Jahre 1986 gelegt wurde. Bürgermeister Litterst schlägt vor, in diesem Haushaltsjahr die Sanierungsmaßnahmen der Wasserleitungen „Allmendgrün II“ und „Hauptstraße“ durchzuführen. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag im Wege der freihändigen Vergabe an den günstigsten Anbieter zu vergeben. § 06-024 Beschaffung einer neuen EDV-Anlage für die Gemeindeverwaltung In den Haushaltsberatungen des Gemeinderates für das Jahr 2006 wurde vereinbart eine neue EDV-Anlage für die Verwaltung zu beschaffen. Im Vermögenshaushalt sind hierfür 20.000,00 € bereitgestellt. Mit Schreiben vom 03.03.2006 wurden vier Fachfirmen gebeten, auf der Grundlage der erarbeiteten Hardwarevorgaben (Aufstellung liegt in der Anlage bei) ein Angebot abzugeben. Bis zum Abgabetermin am 17.03.2006 gingen bei der Gemeindeverwaltung drei Angebote ein. Um die PC´s ins Netzwerk zu stellen und die Office-Pakete zu installieren, wurden die Systemtechnikerstunden bei allen drei Angeboten pauschal mit 10 Stunden geschätzt. Die Firma ComputerTechnik Kahl hat, abweichend von den vorausgesetzten Vorgaben, baugleiche Fujitsu Siemens Produkte angeboten. Folgende Angebote wurden abgegeben (Endpreise incl. MwSt.):
1. Firma Haake & Partner Gesamtsumme: 14.681,77 € Robert-Bosch-Str. 12 77656 Offenburg
2. ComputerTechnik Kahl Gesamtsumme: 14.439,68 € In der Spöck 12 77656 Offenburg
3. Ralph Nendzynski GmbH Gesamtsumme: 14.017,67 € Malvenstr. 31 77656 Offenburg Bürgermeister Litterst ergänzt, dass diese Ersatzbeschaffungsmaßnahme nicht ausgeschrieben werden muss. Gemeinderat Witschel schlägt vor, eine Preisvergleich zwischen den TFT-Flachbildschirmen mit 17“ und 19“ vorzunehmen. Die größeren Bildschirme würden weniger schädliche Strahlungen abgeben und seien besser für die Augen. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Preisvergleich bezüglich der Flachbildschirme durchzuführen. Danach soll der günstigsten Anbieter den Auftrag erhalten. § 06-025 Antrag der Gemeinde Ortenberg zur Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel mit Hinweis auf Schloss Ortenberg an der Bundesautobahn (BA A 5) Die Verwaltung hat beim Regierungspräsidium Freiburg bezüglich der Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel an der A 5 für Schloss Ortenberg angefragt, bzw. einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Regierungspräsidium hat mit Schreiben vom 01.03.2006 mitgeteilt, dass Schloss Ortenberg die Voraussetzungen für eine solche Aufstellung erfüllt und der Antrag unterstützt wird. Diesem Schreiben kann entnommen werden, dass der Antragsteller die anfallenden Kosten - sie belaufen sich auf ca. 7.500 € - zu tragen hat. Gemeinderat Witschel erklärt, dass nach seiner Meinung das Aufstellen eines solchen Schildes der Gemeinde selbst keinen Vorteil bringt, sondern dem Gastgewerbe. Diese sollten dann auch die Kosten tragen. Gemeinderat Schulze stellt fest, dass die Aufstellung einer Unterrichtungstafel ein Image-Gewinn für die gesamte Gemeinde darstellt und man die Gunst der Stunde nutzen sollte. Gemeinderat Buchta schlägt vor, den Antrag weiter zu verfolgen, gleichzeitig aber die Finanzierung über Sponsoring zu forcieren.
Mehrheitlicher Beschluss (1 Enthaltung) : Die Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit mit dem Ziel der Aufstellung einer Unterrichtungstafel weiter zu verfolgen. Die Sponsoring-Möglichkeiten sollen geklärt werden. § 06-026 Verschiedenes § Im Haushaltsplan sind 15.000,00 € für einen Sozialraum im Bauhof eingestellt. Bürgermeister Litterst schlägt vor, dass die Arbeiten von den Firmen, die bereits am Oberen Schulhaus tätig sein, ausgeführt werden sollen. Es handelt sich unter anderem um Maurerarbeiten. Gemeinderat Kiefer schlägt vor, die örtlichen Firmen zu beauftragen. Bürgermeister Litterst wird drei Angebote zum Vergleich einholen. § Bürgermeister Litterst bittet den Gemeinderat um das Einverständnis, den im Haushaltsplan 2006 vorgesehenen Zuschuss für den Sportverein, in Höhe von 10.000,00 €, Ende April ausbezahlen zu können. Gemeinderat Vollmer möchte, dass der Sportverein ein Finanzierungskonzept, sowie eine Abrechnung offen legt. Diese Entscheidung soll nach Offenlegung der Abrechnung durch den Sportverein in der nächsten Gemeinderatssitzung getroffen werden. § 06-027 Mitteilungen
§ 06-028
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. § 06-029
Wünsche und Anträge
§ Gemeinderätin Sieferle bittet darum, die Kronenbrauerei bezüglich der Unterhaltung des Grundstückes Flst.Nr. 1227/1, (Gasthaus Ochsen) Hauptstraße 70, anzusprechen. Das Grundstück sei in keinem guten Zustand. § Gemeinderat Schulze bemerkt, dass die Abflusskanäle in den Reben gereinigt werden müssten, das diese völlig zugeschwemmt seien. § Gemeinderat Kiefer berichtet, dass in der Bruchstraße im Bereich Abbruch Schille ein riesiges Loch in der Straße sei. § Auf die Nachfrage von Gemeinderat Witschel, ob die Abnahme in der Gemeindestraße Kochgässle bereits erfolgt ist, antwortet Bürgermeister Litterst, dass dies in der vergangenen Woche der Fall gewesen sei. § Gemeinderat Buchta stellt fest, dass er über die Kriminalitätsstatistik die im Offenburger Tageblatt veröffentlicht wurde sehr verwundert war. Bürgermeister Litterst und Gemeinderat Schulze stimmen Herr Buchta zu, sie seien ebenfalls sehr verwundert gewesen.
Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Die Schriftführerin:
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Gemeinde Ortenberg N i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates
in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.45 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst Schriftführer: Anja Schwörer Sonstige Verhandlungsteilnehmer:
Anwesende Mitglieder zwölf (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Gemeinderat Bahr (v) Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass
*Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldigt § 06-030
BürgerfragestundeZu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
§ 06-031 Bauanträge seit der Sitzung vom 03.04.2006
1. Bernhard Frei Verz.Nr. 04/2006 Kleiner Hundweg 5 Wohnhauserweiterung, Einbau einer Gaube in ein 77799 Ortenberg bestehendes Wohnhaus, Neubau eines Carports Flst.Nr. 4378, Kleiner Hundweg 5 Der Bauherr beabsichtigt auf der westlichen Dachhälfte eine Schleppgaube mit 24° Dachneigung mit einer Länge von 5,00 m zu errichten. Die Abstände zum Ortgang betragen 2,96 m und 4,95 m. Weiterhin ist die Wohnhauserweiterung, um zwei Räume im Erdgeschoss nach Süden hin, geplant. Die Firsthöhe soll insgesamt 3,97 m, die Dachneigung 12° betragen. Der Anbau bleibt unter der Höhe der Fenster im bestehenden 1. Obergeschoss, sodass hier die Fenster frei bleiben. Zudem ist der Bau eines Carports im vorderen westlichen Teil des Grundstücks beabsichtigt. Einstimmiger Beschluss: Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 2. Marlies Enzmann Verz.Nr. 05/2006 Käfersbergweg 2b Neubau einer Garage 77799 Ortenberg Flst.Nr. 2638/1 und 2638/100 Käfersbergweg 2b
Die Bauherrin beabsichtigt eine Garage im hinteren südlichen Teil des Hausgrundstückes zu erreichten. Außenmaße: Gebäudebreite: 5,40 m (zur Straße hin) Gebäudebreite: 5,65 m (im hinteren Teil) Gebäudetiefe: 6,25 m Die Zufahrt soll über die Gemeindestraße „Käfersbergweg“ über ein versickerungsfähiges Öko-Pflaster erfolgen. Vor dem Garagentor ist eine Ablaufrinne geplant, sodass das Oberflächenwasser, welches nicht über das Pflaster versickern kann, über die Rinne ablaufen kann. Die Dacheindeckung soll mit grauem Welleternit erfolgen; die Dachneigung beträgt 5°. Die Grenzgarage ist hier zulässig, das die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und die maximale Wandfläche nicht mehr als 25 m². Einstimmiger Beschluss:
3. Dr. Reinhard Schmidt Verz.Nr. 06/2006 Königenberg 1 Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Doppel- 77654 Offenburg garage Flst.Nr. 4262/3, Hundweg 5 Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Es ist darauf zu achten, dass genügend Stellplätze ausgewiesen werden. Dem Baugesuch wird zugestimmt.
4. E. Allgaier Immobilienvermögens- Verz.Nr. 07/2006 anlagen GmbH -Bauvoranfrage- Ebertplatz 15 Flst.Nr. 4262/3, Hundweg 5 77654 Offenburg Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten Für dieses Grundstück wurden bereits mehrfach Bauvoranfragen von verschiedenen Bauherren eingereicht. Die letzte Bauvoranfrage ist vom Oktober 2005. Der Gemeinderat beschloss damals, dass nur eine Bebauung im Umfang des Bauvorbescheides vom 11.04.1997 gebilligt wird.
Die Firsthöhe soll 11,18 m betragen. Gemäß § 37 Abs. 1 LBO i.V.m. § 12 Abs. 2 BauNVO ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz auszuweisen. Aus dem Lageplan Nr. 2 kann entnommen werden, dass für dieses Bauvorhaben 5 Stellplätze ausgewiesen sind. Das Anwesen Zehntfreistraße 3a weist bereits eine ähnliche Bebauung, wie sie hier geplant ist ( 2 Vollgeschoss puls Dachgeschoss ) auf, dort sind drei abgeschlossene Wohneinheiten vorhanden. Im Baufluchtenplan „Ortsteil Käfersberg“ ist eine 2-geschossige Bauweise zulässig. Die Traufhöhe, die laut schriftlichen Festsetzungen bei 2-geschossigen Gebäuden 7,00 m betragen darf, wird eingehalten. Es ist eine Traufhöhe von 6,00 m geplant. Nach kurzer Diskussion wird das Baugesuch bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Der Bauherr muss auf dem Lageplan genügend Stellplatze ausweisen.
5. Dietmar Steinberg Verz.Nr. 09/2006 Von-Berckholtz-Str. 11 Aufbau einer Dachgaube auf ein bestehendes 77799 Ortenberg Wohnhaus Flst.Nr. 8182, Von-Berckholtz-Str. 11, Gemeinderat Kiefer ist als Planverfasser befangen, verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerraum Platz. Der Bauherr beabsichtigt auf östlichen Dachhälfte eine Dachgaube zu errichten. Dachgauben und Dachaufbauten sind gemäß dem Bebauungsplan „Im Sommerhäldele“ nur auf Steildächern (45° - 50 °) zulässig. Hier ist eine Dachneigung von 32° vorhanden, es handelt sich somit um ein flachgeneigtes Dach. Es ist ein Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Eine solche Befreiung wurde bereits bei dem Bauvorhaben „Im Sommerhäldele 14“ erteilt. § 06-032
Generalsanierung des Oberen Schulhauses – Vergabe von Aufträgen- a. Windfananlage b. Baureinigung
Für die Generalsanierung des oberen Schulhauses sind zwei weitere Aufträge zu vergeben. Sie wurden in der Tagepresse vom 11.03.2006 öffentlich ausgeschrieben. Der günstigste Anbieter für das Gewerk „Baureinigung“ ist die Firma Grieger & Kroll GmbH in Kenzingen. Die Windfanganlage soll nach der Aussage des Schulleiters, Herrn Werner Kempf, zurückgestellt werden. Über diese Angelegenheit soll aber nochmals gesprochen werden. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag zur Baureinigung an den günstigsten Bieter, es ist dies die Firma GSB Haungs Gmblt in Lahr, zu vergeben. § 06-033
Vergabe eines Auftrages zur Sanierung des Hochbehälters „Schloß“ Sandstrahl- und Beschichtungsarbeiten
Die Vergabe dieser Arbeit stand bereits auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2006. Für die Durchführung bzw. Vergabe dieser Arbeiten ist es erforderlich, dass die Bieter einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorlegen können. Dieser konnte jedoch nur einer der Bieter erbringen. Die Ausschreibung musste deshalb wiederholt werden Es wurden insgesamt 12 Firmen, die im Besitz des vorgenannten Befähigungsnachweise zur Angebotsabgabe aufgefordert. Am Donnerstag, 20.04.2006 fand die Submission statt. Die Arbeiten sollen Mitte Mai beginnen. Bürgermeister Litterst beantragt, den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag an den günstigsten Bieter, es ist dies die Firma ????????, zu vergeben.
§ 06-034
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Ortenaukreises Stellungnahme der Gemeinde
Das Landratsamt Ortenaukreis beabsichtigt den Nahverkehrsplan von 1998 zu aktualisieren und fortzuschreiben. Unter anderem steht hier auch die Entwicklung des Schienennahverkehrs (SPNV) auf dem Programm. Eine Anbindung Ortenbergs an den bestehenden Schienenpersonennahverkehr ist laut dem Planunterlagen nicht machbar. Begründung: Aufgrund der Nähe zu Offenburg und des daraus resultierenden ungünstigen Reisezeitverhältnisses ist der Haltepunkt Ortenberg für Pendler, insbesondere für Berufspendler und Schüler in Richtung Offenburg, weniger attraktiv als die vorhandene Busverbindung. Erschwerend kommt nach der vorgesehenen Stelle die ungünstige Randlage hinzu, so dass nur die Hälfte des Gemeindegebietes erschlossen wird. Der Haltepunkt wäre außerdem derzeit fahrplantechnisch nicht bedienbar. Gemeinderätin Collmann spricht sich für einen Halt in Ortenberg aus. Es sollte abgeklärt werden, ob die Gemeinde Ohlsbach eventuell auch Interesse an einem Haltepunkt hätte und Ortenberg bei der Durchsetzung unterstützen würde. Einstimmiger Beschluss: Aufgrund der Entwicklung im Gewerbegebiet „Allmendgrün“ muss eine Anbindung Ortenbergs an den bestehenden Schienenpersonennahverkehrs erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Überprüfung beim Landratsamt zu beantragen. § 06-035 Verschiedenes
§ Bürgermeister Litterst berichtet über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde, vor allem über die Abwicklung des Projektes „Sanierung Oberes Schulhaus“. § 06-036 Mitteilungen
§ 06-037
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. § 06-038 Wünsche und Anträge § Gemeinderat Witschel schlägt vor, dass bei Vorhaben, wie beispielsweise die Flurbereinigung im Freudental, vor Beginn der Maßnahme der Altbestand dokumentiert werden sollte. Gerade bei der jetzigen Flurbereinigung wurden die Rebwege beschädigt, so dass sie die Gemeinde sanieren muss. § Gemeinderat Vollmer beantragt ein Tor auf dem Bolzplatz am Rathaus für die Kinder aufzustellen. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat:
Die Schriftführerin: |
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Gemeinde Ortenberg N i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates
in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.30 Uhr – Ende: 19.46 Uhr
Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst
Schriftführer: Anja Schwörer
Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Gemeinderat Kiefer (V)
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
*Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldigt § 06-030 Bürgerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen. § 06-031 Blutspenderehrung
Unter diesem Tagesordnungspunkt ehrt Bürgermeister Litterst Herrn Axel Rösch für 10maliges Blutspenden.
Folgende Blutspender sollen ebenfalls geehrt werden, sind aber am heutigen Abend nicht anwesend: 10maliges: Dietmar Friedemann Johann Kluge 25maliges: Michael Franz Sandra Harter § 06-032
Bauanträge seit der Sitzung vom 03.04.2006
1. Günter Schäfer Verwaltungs Verz.Nr. zu 14/2005 GmbH & Co.KG Neubau einer Produktionshalle mit Industriestr. 5 Verwaltungsgebäude und Wohnung 77656 Offenburg - Nachtragspläne - Flst.Nr. 6190/9, Allmendgrün 3, 77799 Ortenberg
Der Bauherr hat Änderungspläne eingereicht. Nach dem Bebauungsplan „Allmendgrün“ sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer extensiv zu begrünen. Um die Produktionshalle mit mehr Tageslicht ausleuchten zu können und um eine Photovoltaikanlage installieren zu können ist eine alternative Dachkonstruktion notwendig. Art und Material der Konstruktion des Produktionshallendaches: Stahlfachwerkträger und Trapezblech
Gemeinderat Schäfer ist als Bauherr befangen, er verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Einstimmiger Beschluss: Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Die Ausnahme vom Bebauungsplan bezüglich der Dachbegrünung und der alternativen Dachkonstruktion wird erteilt. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 2. E. Allgaier Verz.Nr. 07/2006 - Bauvoranfrage - Immobilienvermögensanlagen GmbH Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Ebertplatz 15 5 Wohneinheiten 77654 Offenburg Flst.Nr. 4284, Zehntfreistraße 11
Der Bauherr hat bei der Gemeinde einen geänderten Lageplan eingereicht, auf dem nunmehr insgesamt 9 Stellplätze ausgewiesen sind. Die weitere Planung wurde nicht verändert. Der Gemeinderat beschloss bei der zu letzt eingereichten Bauvoranfrage im Oktober, dass nur eine Bebauung im Umfang des Bauvorbescheides vom 11.04.1997 gebilligt wird.
Einstimmiger Beschluss: Seitens der Gemeinde Ortenberg wird der vorgelegten Bauvoranfrage nicht zugestimmt. Der Gemeinderat billigt eine Bebauung nur im Umfang des Bauvorbescheides vom 11.04.1997. 3. Stefanie und Rüdiger Neumann Verz.Nr. zu 31/2005 Maximilianstr. 16 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage 86150 Augsburg - 2. Änderungspläne - Flst.Nr. 9002, Joseph-Vollmer-Str. 7 Die Bauherren haben Änderungspläne eingereicht. In der neuen Planung soll komplett auf das Kellergeschoss verzichtet werden. Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.
4. Thomas Heitz Verz.Nr. 11/2006 Von-Berckholtz-Str. 15 Erweiterung einer Garage und Neubau eines 77799 Ortenberg Dachstuhles auf eine bestehende Garage Flst.Nr. 8188, Von-Berckholtz-Str. 15
Der Bauherr beabsichtigt die bestehende Garage zu erweitern. Das bestehende Flachdach soll abgerissen und durch ein Satteldach ersetzt werden.
Folgende Außenmaße sind geplant: Dachneigung: 25° Höhe: 4,25 m Länge: 8,15 m bzw. 7,50 m Breite: 6,26 m Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 5. Heike und Udo Kofler Verz.Nr. 10/2006 Freudental 17 Errichtung einer Bruchsteinmauer ca. 15 . Länge 77799 Ortenberg und eine Höhe von ca. 1,50 m zur Hangbefestigung, terrassenförmig mit Bepflanzung Flst.Nr. 1011, Freudental 17
Die Bauherren haben bereits im Jahr 2002 ein ähnliches Baugesuch eingereicht, dieses aber dann im Oktober 2004 zurückgezogen. Dem Antrag auf Erstellung einer Stützwand konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht entsprochen. Der Gemeinderat versagte die Zustimmung, da die Mauer mindestens 0,50 m von der Straßenbegrenzung zurückversetzt werden sollte und die Mauer mit einer Gesamthöhe von 2,70 m zu hoch war. Nun ist eine 1,50 m hohe Bruchsteinmauer auf einer Länge von 15,00 m geplant. Der im Jahr 2002 geforderte Abstand von 0,50 m wurde in der Planung jedoch nicht berücksichtigt. Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. § 06-033
Vergabe eines Auftrages „Sanierung der Hausanschlussleitungen im Bereich der Grund- und Hauptschule, Von-Berckholtz-Schule“
An den Hausanschlussleitungen im Bereich der Von Berckholtz-Schule wurden im Rahmen von Untersuchungen Schäden festgestellt, die saniert werden müssen. Das Ingenieurbüro Weissenrieder hat vier Fachfirmen um Abgabe von Angeboten gebeten. Drei der Firmen haben ein solches abgegeben. Nachstehend das geprüfte Ergebnis.
1. Firma Koßmann, Kappel-Grafenhausen 12.628,51 € 2. Firma KKS, Kirchen 12.696,52 € 3. Firma Diringer & Scheidel, Kirchzarten 13.735,86 €
Die Firma Koßmann, Kappel-Grafenhausen ist somit der Preisgünstigste Bieter.
Herr Ribar, vom Ingenieurbüro Weissenrieder erläutert ausführlich die geplante Sanierungsmaßnahme. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten in der Schule wurde eine TV-Befahrung des Schmutzwasserkanals vorgenommen. Wie sich bei dieser Untersuchung herausstellte, wird der Schmutzwasserkanal unterspült. Es soll nun eine sogenannte Inlinersanierung mit Robotertechnik angewandt werden. Betroffen sind auf der Westseite des Gebäudes ca. 40 m Schmutz- und Regenwasserleitung, sodass auf einer Gesamtlänge von ca. 80 m ein Inliner eingezogen werden muss. Gemeinderat Witschel stellt fest, dass es wünschenswert wäre das Band der TV-Befahrung zu sehen, um die Entscheidung besser treffen zu können. Weiterhin erläutert Herr Schaible, dass der Abwasserzweckverband angeregt hat, dass Oberflächenwasser in Regenrückhaltebecken aufzufangen, um den Kanal zu entlasten. Dies ist aber nicht möglich, da nicht ausreichend Platz für solche Rückhaltebecken vorhanden ist. Gemeinderat Vollmer bezweifelt allerdings das „Muss“ der Regenwasserückhaltung. Bürgermeister Litterst schlägt vor, Herrn Kläger vom Abwasserzweckverband bei dieser Entscheidung hinzuzuziehen. Herr Kläger solle die Angelegenheit erläutern. Gemeinderat Schulze stellt den Antrag auf Abstimmung über die Sanierung der Hausanschlussleitungen. Mehrheitlicher Beschluss (1 Enthaltung): Die Verwaltung wird beauftragt, der Auftrag zur Sanierung der Hausanschlussleitungen im Bereich der Grund- und Hauptschule „Von-Berckholtz-Schule“ an die Firma Koßmann in Kappel-Grafenhausen zu vergeben. § 06-034 Generalsanierung des oberen Schulhauses Vergabe eines Auftrages für die Beschaffung von Schulmöbel
Bürgermeister Litterst ist der Auffassung, dass die Schulmöbelfrage ausreichend erörtert wurde, sodass der Auftrag nun vergeben werden kann. Herr Schaible war zu diesem Tagesordnungspunkt zugezogen und erläutert, dass die Auftragssumme die Stühle, Tische und Tafeln für die Schulräume beinhaltet. Des weiteren ist im Rektorat ein Schrank vorgesehen. Zusätzlich wurde ein Podium mit ca. 18 m² für den Gymnastikraum mit ins Angebot aufgenommen. Gemeinderat Witschel wundert sich an der großen Differenz von 9.000,00 € zwischen der ungeprüften Angebotssumme und der geprüften Angebotsendsumme. Er fragt nach, was der Grund für diese Differenz sei. Herr Schaible antwortet, dass er dies nachprüfen wird. Er versichert allerdings, dass die Differenz nicht durch die zusätzliche Veranschlagung des Podiums entstanden ist. Ein solches Podium würde ca. 1.800,00 € bis 2.000,00 € kosten.
Gemeinderat Vollmer möchte die Vergabe dieses Auftrags noch mal diskutieren. Bürgermeister Litterst stellt den Antrag auf Abstimmung über die Vergaben des Auftrags für die Beschaffung der Schulmöbel. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird mit der nochmaligen Prüfung des Angebotes beauftragt. Danach soll der Auftrag an den günstigsten Anbieter vergeben werden. § 06-035
Entscheidung über Annahme von Spenden An der Von Berckholtz-Schule Ortenberg soll das Projekt „Faustlos“ gestartet werden. Es ist auf der beigefügten Anlage im Einzelnen beschrieben. Die Aufwendungen für die sicherlich begrüßenswerte Aktion belaufen sich auf 2.350 €. Die Schule hat im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung Sponsoren angeschrieben. Finanziell wird die Aktion über die Gemeinde abgewickelt. Mittlerweile sind zwei Spenden eingegangen. Zum 01. Februar 2006 wurde die Gemeindeordnung in Bezug auf die Annahme von Spenden geändert (verkündet: GBL v. 17.02.2006). Um mehr Rechtssicherheit gerade im Bezug auf § 331 StGB zu erreichen, wurde der § 78 der Gemeindeordnung entsprechend angepasst. Er sieht nun folgendes Verfahren bei der Annahme von Spenden vor:
§ Das Erwerben und die Entgegennahme des Angebotes der Zuwendung obliegt im Falle der Gemeinde Ortenberg dem Bürgermeister. § Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. § Es ist der Rechtsaufsicht jährlich ein Bericht über die Geber, die Zuwendung und den Zuwendungszweck zu übersenden. Diese Verfahrensweise wurde mit dem Landratsamt Ortenaukreis, Herrn Göhringer abgestimmt. Gehen Spenden bei der Gemeinde ein, bevor der Gemeinderat darüber entschieden hat, dürfen diese nur unter Vorbehalt angenommen werden. (Auszug aus dem Schreiben des Städtetag Baden-Württemberg vom 07.02.2006). Es gingen folgende Spenden bei der Gemeinde Ortenberg ein: Joachim Schäfer Präventionsprogramm „Faustlos“ – 200 € Firma Ernst Möschle, Behälterbau Präventionsprogramm „Faustlos“ – 250 € Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Annahme der folgenden Spenden zu: § Joachim Schäfer Präventionsprogramm „Faustlos“ – 200 € § Firma Ernst Möschle, Behälterbau Präventionsprogramm „Faustlos“ – 250 € § 06-036
Verschiedenes § Bürgermeister Litterst informiert den Gemeinderat, dass in der Sporthalle an der Duschanlage die Armaturen undicht seien und ausgetauscht werden müssen. Dies ergebe eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.155,00 €. Gemeinderat Schäfer möchte wissen, ob bei der Installation nachgefräst werden muss, oder ob es sich lediglich um die Auswechslung der Armaturen handle. Bürgermeister Litterst versichert, dass die Armaturen nur ausgetauscht werden müssen. Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag zur Auswechslung der Armaturen in der Sporthalle an Wendelin Vollmer zu vergeben. § Der Gemeinderat hat sich während den Haushaltsberatung für den Kauf eines neuen Geschirrs und eines neuen Bestecks für die Schlossberghalle (Festhalle) ausgesprochen. Im Haushaltsplan sind hierfür 4.000,00 € eingeplant. Die Verwaltung habe nun verschiedene Dekore ausgewählt, unter denen eine Entscheidung zu treffen sei, ausgewählt. Nach kurzer Diskussion spricht sich der Gemeinderat für das Dekor des Seltmann Weiden Geschirres aus. Dies würde in der Anschaffung 6.319,82 € kosten. Das Besteck für 400 Personen würde zusätzlich mit 2.033,35 € zu Buche schlagen. Mehrheitlicher Beschluss (1 Gegenstimme): Die Verwaltung wird beauftragt, für das Geschirr von Seltmann Weiden eine Preisanfrage bei verschiedenen Anbietern durchzuführen. § 06-037
Mitteilungen
§ 06-038
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. § 06-039
Wünsche und Anträge
§ Gemeinderat Witschel regt an, eine Bestandsaufnahme der Schäden an den Rebewegen durchzuführen. § Gemeinderat Vollmer macht darauf aufmerksam, dass Matten zum Abdecken des Sporthallenbodens bei nicht-sportlichen Veranstaltung beschafft werden sollten. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Die Schriftführerin:
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Gemeinde Ortenberg N i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates Am Montag, 29. Mai 2006 in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.32 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst Schriftführer: Anja Schwörer Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Gemeinderat Kiefer (V) Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 29.05.2006 § 06-040 Bürgerfragestunde Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen. § 06-041 Unterhaltungsarbeiten an Gemeindestraßen Folgende Unterhaltungsmaßnahmen sind an der Wasserversorgung geplant. Verwaltungshaushalt St. Andreas 69.000,00 € Verbindungsweg Hundweg/Zehntfreistr. 39.000,00 € Allgemeine Unterhaltung 50.000,00 € Waldgasse/Straßenbau 49.000,00 € Waldgasse/Rebwege 44.000,00 € Vermögenshaushalt Hundweg Endausbau/Wirtschaftsweg 93.000,00 € Waldgasse/Wasserleitung 42.000,00 € Summe 386.000,00 € Mittel im Haushalt für die ausgeschriebene Projekte 336.000,00 € Vergabe: Submissionsergebnis 260.287,78 € Ingenieurkosten (berechnet) ca. 25.000,00 € Summe 285.287,78 € Differenz 50.712,22 € Weitere Mittel für den Straßenbau und Rebwegeunterhaltung im Haushalt, die noch nicht ausgeschrieben sind. Haushaltstelle 1.6300.510000.0 (Gemeindestraßen) 50.000 € 1.7800.511000.2 (Rebwege) 30.000 € Bürgermeister Litterst stellt den Antrag, die Aufträge wie vorgeschlagen zu vergeben. Gemeinderat Schulze spricht sich ebenfalls für die Vergaben der Arbeiten aus. Die Vergaben zum jetzigen Zeitpunkt wäre, auch im Hinblick auf die im Jahr 2007 bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung, sinnvoll. Bürgermeister Litterst bemerkt, dass sich einige Straßen bereits in einem desolaten Zustand befänden. Diese Maßnahme könne man nicht mehr aufschieben. Gemeinderat Frei fragt nach, ob es möglich wäre, einzelne Maßnahmen zu verschieben, vielleicht sogar ins Jahr 2007. Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 29.05.2006 - 47 - Bürgermeister Litterst teilt mit, dass sich die Firma Knäbel dazu bereit erklärt hat, einige der Maßnahmen auf das Jahr 2007 zu verschieben. Es wird aber von Seiten der Verwaltung für sinnvoll erachtet, mit den Sanierungsarbeiten in der Zehntfreistraße zu beginnen. Gemeinderat Kiefer macht darauf aufmerksam, dass überprüft werden soll, ob in den nächsten Jahren noch Flurbereinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Gemeinde würde sonst die Rebwege sanieren und die Baufirmen würden die Wege wieder beschädigen. Dies sollte verhindert werden. Gemeinderat Witschel erklärt, dass sich die Fraktion „Bürger für Ortenberg“ grundsätzlich für die Durchführung der Sanierungsarbeiten ausspricht, es sollte aber immer auf die aktuelle Haushaltslage und vor allem auf die Liquidität geachtet werden. Für die Zukunft sollte vor allem eine einheitliche Vorgehensweise bei der Thematik „Rebwege“ gefunden werden. Im Moment trägt die Allgemeinheit die Kosten für die Rebwege, die aber durch die Maßnahmen Einzelner beschädigt werden. Es müsse eine Möglichkeit geben, dies den Firmen in Rechnung zu stellen. Gemeinderat Vollmer schlägt vor, die Rebwege nicht zu asphaltieren sondern mit einer wassergebundenen Decke zu versehen. Die Gemeinde Durbach hat damit bereits guten Erfahrungen gemacht, außerdem wäre die Maßnahme kostengünstiger. Gemeinderat Schulze macht darauf aufmerksam, die Angelegenheit differenziert zu betrachten, im Moment müssten Abnutzungserscheinungen beseitigt werden. Gemeinderat Schäfer schlägt vor, mit der Firma Knäble schriftlich zu vereinbaren, dass die Maßnahmen ins nächste Jahr verschoben werden können. Bürgermeister Litterst versichert, dass er die Haushaltslage überwachen wird, die Arbeiten sollten allerdings trotzdem vergeben werden. Wenn einzelne Maßnahmen nicht finanzierbar sind, können diese ins Jahr 2007 verschoben werden. Gemeinderat Vollmer beantragt, die weiteren im Haushaltsplan ausgewiesenen Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise im Bauhof, zurückzustellen. Gemeinderat Witschel stellt fest, dass nicht immer wieder der Haushaltsplan in Frage gestellt werden sollte. Gemeinderat Buchta schlägt vor, die Dynamik aus der Angelegenheit zu nehmen und mit der Auftragsvergabe noch zu warten. Gemeinderat Schulze bemerkt, dass sich die Haushaltslage nicht so drastisch verändert habe. Bürgermeister Litterst stellt den Antrag auf Abstimmung über die Vergabe der Straßensanierungsmaßnahmen. Mehrheitlicher Beschluss (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung): Die Verwaltung wird beauftragt, der Auftrag für die Straßenunterhaltungsmaßnahmen an die Firma Knäble vergeben. Die Möglichkeit je nach Haushaltslage einzelne Maßnahmen ins Jahr 2007 zu verschieben soll aber berücksichtigt werden. § 06-042 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 29.05.2006
Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Die Schriftführerin: |
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Gemeinde Ortenberg N i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates Am Montag, 19. Juni 2006 in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.30 Uhr – Ende: 19.46 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst Schriftführer: Anja Schwörer Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Gemeinderat Schäfer (V) Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 19.06.2006
§ 06-043 Bürgerfragestunde Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen. § 06-044 Bauanträge seit der Sitzung vom 22.05.2006 1. Sparkasse Offenburg/Ortenau Verz.Nr. 12/2006 vertr. durch Kilian Fröhlich Aufstellen eines Bauschildes mit Hinweis auf das Gustav-Ree-Anlage 1 entstehende Baugebiet „Weizenfeld“ 77799 Ortenberg Flst.Nr. 5419, Im Weizenfeld, 77799 Ortenberg Die Sparkasse Offenburg/Ortenau möchte zu Werbezwecken ein Bauschild mit dem Hinweis auf das Baugebiet „Im Weizenfeld“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5419 aufstellen. Das Grundstück liegt direkt am Wirtschaftsweg der parallel neben der L 99 verläuft. Die Eigentümerin des Grundstücks hat bereits zugestimmt. Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 2. Gisela Heizmann Verz.Nr. 13/2006 Hinterer Burgweg 18 Balkonerweiterung am bestehenden Wohnhaus 77799 Ortenberg Flst.Nr. 101/10, 104/2 und 104, Hinterer Burgweg 18, 77799 Ortenberg Der Bauherr beabsichtigt den bestehenden Balkon um 3,30 m zu erweitern. Die jetzige Gesamthöhe bleibt gleich. Es werden zudem neue Fundamente gelegt. Einstimmiger Beschluss Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. § 06-045 Sanierung des oberen Schulhauses Erneuerung der Aufgangstreppe - Beschlussfassung über die Ausschreibung - Für die Sanierungsmaßnahmen am oberen Schulhaus sind nur Mittel eingerechnet, für eine teilweise Erneuerung der Aufgangstreppe. Herr Schaible, vom Architekturbüro Schaible erläutert, dass man nach einer genaueren Untersuchung zur Überzeugung gekommen sei, dass die Treppe als Ganzes erneuert werden sollte bzw. muss. Bei einer Inaugenscheinnahme konnte festgestellt werden, dass teilweise gravierende Schäden vorhanden sind. Wie beim letzten Ortstermin angekündigt, wurden die Kosten für die gänzliche Erneuerung der Treppe errechnet. Bei der kompletten Erneuerung fallen zusätzliche Kosten von insgesamt ca. 20.000 € an. Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 19.06.2006 - 53 - Herr Schaible erläutert, dass die geplante Sanierungsmaßnahme eine weitere Treppenstufe nötig macht, sodass eine Zweifarbigkeit entstehen würde, wenn die restliche Treppe im derzeitigen Zustand belassen wird. Die Treppenstufen seien nunmehr 45 Jahre alt, es sei verwunderlich, dass diese Platten über diesen Zeitraum der Belastung Stand gehalten haben, die Platten wurden durch die Bauarbeiten der letzten Monate schwer in Mitleidenschaft gezogen. Auf die Frage von Gemeinderat Frei, ob es eine Gesamtplanung für die Außenanlage gibt, antwortet Herr Schaible, dass dies der Fall sei, allerdings beinhaltet diese Planung nicht die Erneuerung der Aufgangstreppe. Gemeinderat Schulze macht darauf aufmerksam, dass bei der Auswahl der Materialien darauf geachtet werden sollten, dass diese günstig und vor allem pflegeleicht sind. Gemeinderat Witschel ist der Meinung, dass ein Mittelgeländer nicht erforderlich ist, das Geländer sollte an einer der beiden Seiten angebracht werden. Herr Schaible ist derselben Meinung und informiert den Gemeinderat, dass diese Angelegenheit bereits überprüft wird. Gemeinderat Buchta und Gemeinderat Vollmer merken kritisch den Automatismus an, der bei dieser Sanierungsmaßnahme in Gang gesetzt wurde. Auf die Frage von Gemeinderat Vollmer, wann eine Kostenfortschreibung vorgelegt wird, antwortet Bürgermeister Litterst, dass die Kostenfortschreibung im Juli vorgelegt wird. Mehrheitlicher Beschluss (2 Enthaltungen) Die Erneuerung der gesamten Aufgangstreppe soll in die Ausschreibung für die Außenanlage mit aufgenommen werden. Nach der Beschlussfassung informiert Herr Schaible den Gemeinderat über die Entwicklung bei der Schulmöbelfrage. Die Kosten für die Beschaffung werden voraussichtlich 6.000,00 € geringer ausfallen. Das Podium für die Schulsporthalle wurde nicht mit in die Bestellung mit aufgenommen. Gemeinderat Witschel macht auf die Unterschiede bei der Pflege der Stühle aufmerksam. Er bittet darum, bei der Beschaffung der Stühle darauf zu achten, dass diese unter den Tisch eingehängt werden können, sodass die Raumpflegerinnen beim wischen der Tische die Stühle nicht abhängen müssen. § 06-046 Aufstellung eines Hinweisschildes auf Schloß Ortenberg an der Bundesautobahn Der Entwurf für ein Hinweisschild von Schloß Ortenberg an der Bundesautobahn wird von Bürgermeister Litterst vorgestellt. Der Entwurf wurde von dem Büro für Gestaltung „blackmilk minus box“ gefertigt, das auch das Schild der Stadt Offenburg entworfen hat. Gemeinderat Bahr zweifelt weiterhin am Sinn der Aufstellung eines solchen Schildes. Gemeinderat Vollmer spricht sich für das Aufstellen des Schildes aus, da die gesamte Geschäftswelt davon profitieren könne. Gemeinderätin Hüsch macht darauf aufmerksam, dass Gemeinden wie Durbach oder Gengenbach, die ebenfalls ein Schild an der Bundesautobahn haben einen anderen touristischen Stellenwert haben wie Ortenberg. Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 19.06.2006 - 53 - Einstimmiger Beschluss Das Büro „blackmilk minus box“ soll einen weiteren Entwurf fertigen, in dem die Reben besser erkennbar sind. Zusätzlich soll der Planer zur Erörterung in eine der nächsten Sitzungen eingeladen werden. § 06-047 Beteiligung der Gemeinde Ortenberg an der Flurbereinigung Freudental II Bürgermeister Litterst berichtet, dass am 09.05.2006 ein Gespräch mit dem Leiter des Amtes für Flurneuordnung, Herrn Klaus Schmitt, stattfand. Herr Schmitt hat nunmehr in einem Schreiben vom 09.06.2006 um eine Entscheidung über die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Ortenberg an dem Flurbereinigungsverfahren gebeten. Gemeinderätin Herp bemerkt, dass die Rebflurwege so verbreitert werden sollten, dass zwei Fahrzeuge problemlos aneinander durchfahren können. Einstimmiger Beschluss Die Gemeinde übernimmt die Eigenleistung für den Wegebau und die Wegeentwässerung. Sie ist mit 67.838 € veranschlagt. § 06-048 Entscheidung über Annahme von Spenden In der von Berckholtz-Schule Ortenberg ist das Projekt Faustlos gestartet worden. In der Anlage zu TOP 7 der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2006 wurde das Projekt sowie das Verfahren bei Spenden ab 01.02.2006 beschrieben. Es gingen bei der Gemeinde folgende weitere Spenden ein: Elternbeirat von Berckholtz-Schule Ortenberg 500 € Heinrich Schmidt GmbH, Robert-Bosch-Str. 9, Offenburg 500 € Einstimmiger Beschluss Der Gemeinderat stimmt der Annahme der folgenden Spenden zu: • Elternbeirat von Berckholtz-Schule Ortenberg 500 € • Heinrich Schmidt GmbH, Robert-Bosch-Str. 9, Offenburg 500 € § 06-049 Mitteilungen • Bürgermeister Litterst informiert, dass mit der Firma Knäble, die die Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchführt, nun auch schriftliche vereinbart wurde, dass einzelne Maßnahme in das Jahr 2007 verschoben werden können. Er schlägt vor, aus organisatorischen Gründen mit der Sanierung der St. Andreas Straße zu beginnen. Ursprünglich sollte mit der Maßnahme im Hundweg begonnen werden. Dies sei nun nicht zweckmäßig, da zuerst ein Bauvorhaben fertig gestellt werden müsse. Wenn mit den Unterhaltungsarbeiten an der St. Andreas Straße begonnen wird, sei die Straße bis zum Herbst fertig gestellt. Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 19.06.2006 - 53 - Weitere Mitteilungen: • Bürgermeister Litterst teilt mit, dass im Rathaus die Alarmanlage eingebaut wurde • Bürgermeister Litterst bemerkt, dass der Rasen auf den Kinderspielplatz „Im Pfeiffer“ eingesät wurde. • Der Gemeinderat einigt sich auf den 27.06.2006 um 18.00 Uhr als Termin zur Begehung der Rebwege. § 06-050 Bekanntgabe von Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. § 06-051 Wünsche und Anträge • Gemeinderat Frei berichtet, dass er wegen einem Vorbau an der Schlossberghalle angesprochen wurde. Ein Vorbau sei bei Veranstaltung von Vorteil. • Gemeinderat Witschel fragt nach, ob die Spielgeräte auf den gemeindlichen Spielplätzen überprüft werden können. Bürgermeister Litterst erläutert, dass die Verwaltung eine Dienstanweisung zur zweiwöchentlichen Inspektion der Spielplätze ausarbeite. Eine jährliche Hauptinspektion sei von Seiten des Sicherheitsbeauftragten zusätzlich durchzuführen. • Gemeinderätin Herp spricht die Verkehrsproblematik in der Bruchstraße an. Bürgermeister Litterst informiert, dass diese Angelegenheit in der Verkehrsschau mit dem Landratsamt Ortenaukreis, Straßenbauamt, besprochen wurde. Das Straßenbauamt ist aber der Auffassung, dass an dieser Stelle nichts weiter zu veranlassen sei. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Die Schriftführerin:
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Gemeinde Ortenberg N i e d e r s c h r i f t Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates
Am Montag, 13. November 2006 in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 19.01 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst
Schriftführerin: Anja Schwörer
Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf) Namen der nicht anwesenden Mitglieder:
Gemeinderätin Jutta Collmann (V)
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
*Abwesenheit: (K) = Krank, (V) = verhindert mit Entschuldigung, (U) = Unentschuldigt
§ 06-087
Bürgerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen. § 06-087
Bauanträge seit der Sitzung vom 09.10.2006
1. Brenzinger und Cie Abbruch eines vorh. Wohnhauses und Neubau Stühlingerstr. 24 eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Eigentums- 79106 Freiburg wohnungen, 3 Carports und KFZ-Stellplätzen Flst.Nr. 2638, Käfersbergweg 4, 77799 Ortenberg
Auf dem o.g. Grundstück beabsichtigt der Bauherr den Abbruch des vorhandenen Wohngebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Eigentumswohnungen, drei Carport´s und KFZ-Stellplätzen. Geplant ist ein Baukörper mit den Abmessungen von 14,50 m x 11,50 m mit Kellergeschoss, Erd- und Obergeschoss sowie einem Dachgeschoss, welches ein Vollgeschoss ist. (1 Kellergeschoss, 2 Vollgeschosse und 1 Dachgeschoss, als Vollgeschoss) Weiterhin ist ein Satteldach mit 35° Dachneigung, 2 Gauben auf der Südseite und 1 Gaube auf der Nordseite geplant. Die Traufhöhe beträgt in der Gebäudemitte bezogen auf die Straßenmitte und Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut 7,50 m, die Firsthöhe 11,00 m.
In der unmittelbaren Nachbarschaft stehen folgende Gebäude:
Käfersbergweg 1: Firsthöhe: 11,60m, Dachneigung: 30°, 3 Vollgeschosse Käfersbergweg 2b: Firsthöhe: 9,10 m, Dachneigung: 32°, 2,5 Vollgeschosse Käfersbergweg 3 Firsthöhe: 9,90m, Dachneigung 30°, 3 Vollgeschosse
Gemäß § 34 BauGB muss sich das Bauvorhaben in die näheren Umgebung einfügen. Wenn man die vorgelegte Planung mit den Nachbargebäuden vergleicht, kann von einem Einfügen gesprochen werden.
Einstimmiger Beschluss Gegen die Anfrage bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.
2. Kaiser Bauconcept-Haus Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses / Untertal 4 Reduzierung der gem. B-Plan erforderlichen 79098 Triberg Stellplatzanzahl von 12 auf 10 Flst.Nr. 9061, Im Weizenfeld 9, 77799 Ortenberg
Der Bauherr plant ein Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten zu errichten. Es sollen hierfür oberirdisch 10 Stellplätze hergestellt werden.
Gemäß des Bebauungsplanes „Weizenfeld“, der § 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO wiedergibt, sind für jede Wohnung 2 Stellplätze herzustellen. Bei 6 Wohneinheiten wären somit nach der Anwendung des Bebauungsplanes 12 Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Bauherr plant die Erdgeschosswohnungen mit einer Größe von 48 bzw. 52 m², als Studentenwohnungen oder alternativ als seniorengerechte, barrierefreie Kleinwohnungen. Nach der Erfahrung des Bauherren, seien für Wohnungen dieser Art ein Stellplatz ausreichend. Dies würde § 37 LBO entsprechen (hier wird pro Wohneinheit 1 Stellplatz gefordert). Allerdings sind nach dem BauGB die Stellplätze für den Bedarf, der durch die zugelassen Nutzung verursacht wird, auf dem Baugrundstück nachzuweisen, dies wären in diesem Fall 12 Stellplätze. Herr Eitel, Architekt der vor bezeichneten Bauvoranfrage, hat am Mittwoch, 08.11.2006 telefonisch mitgeteilt, dass das Landratsamt - Baurechtsamt - die Reduzierung der Stellplatzanzahl nicht genehmigen wird. Er bat allerdings darum, dass der Gemeinderat zur gestalterischen Form des Baukörpers Stellung nimmt. Prüfung gemäß Bebauungsplan: Die maximale Firsthöhe von 13,10 m ist eingehalten. Das Pultdach ist gemäß Bebauungsplan vom 19.12.2005 zulässig. Eine maximale Anzahl von Wohneinheiten wurde im Bebauungsplan nicht ausgewiesen, daher sind auch 6 Wohneinheiten machbar. Einstimmiger Beschluss Das Einvernehmen zu einer Befreiung, bezüglich der Reduzierung der aus dem Bebauungsplan geforderten Stellplatzanzahl, wird nicht erteilt. In gestalterischer Hinsicht wird der Bauvoranfrage zugestimmt. 3. Andreas Holzer Abbau einer vorh. Fertiggarage und Neuerrichtung Im Sommerhäldele 2 einer neuen Fertiggarage 77799 Ortenberg Flst.Nr. 1146/2, Im Sommerhäldele 2, 77799 Ortenberg
Der Bauherr möchte die vorhandene Garage durch eine neue Fertiggarage mit folgenden Außenmaßen ersetzen:
Länge: 5,12 m bzw. 5,62 m Höhe: 2,51m bzw. 2,56 m
Damit erfüllt die Planung die Voraussetzungen des § 6 LBO. Es handelt sich also um eine Grenzgarage. Die vorgeschriebene Wandhöhe mit 3,00 m wird nicht überschritten; die maximale Wandfläche mit 25 m² wird ebenfalls eingehalten.
Einstimmiger Beschluss Gegen die Anfrage bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt. § 06-088
Sanierung der zweiten Kammer des Wasserhochbehälters beim Schloss
Im Haushalt 2006 waren für die Sanierung der beiden Kammern des Wasserhochbehälters beim Schloss 45.000 € veranschlagt. Der Auftrag wurde nach der entsprechenden Ausschreibung an die Firma Haungs in Lahr vergeben. Die Sanierung der Wasserhochbehälter hat sich komplizierter bzw. schwieriger erwiesen, als ursprünglich angenommen. Der erste Hochbehälter konnte am vergangenen Samstag, 11.11.2006 wieder in Betrieb gehen. Der notwendige Sanierungsaufwand war erheblich größer als ursprünglich angenommen. Er beläuft sich bei der ersten Kammer auf ca. 42.000 €. Der Gemeinderat hat sich dieserhalb im Rahmen eines Ortstermins vor Ort informiert.
Die Verwaltung hat mit der Firma Haungs Gespräche geführt. Diese hat sich bereiterklärt, die Arbeiten an der zweiten Kammer zu den gleichen Ausschreibungspreisen und Bedingungen wie bei der ersten Kammer auszuführen. Es sei darauf hingewiesen, dass – wie allgemein bekannt – spürbare Preiserhöhungen, vor allen Dingen bei den Materialien zum Jahreswechsel anfallen. Die Firma hat ferner zugesagt, dass sie damit einverstanden ist, dass die anfallenden Rechnungen erst Anfang des kommenden Jahres beglichen werden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Sanierung des zweiten Wasserhochbehälters sich unmittelbar an die Beendigung der Arbeiten an der ersten anschließen muss. Sie wird in der Sitzung noch vortragen.
Gemeinderat Schulze spricht sich für die Sanierung der zweiten Kammer zum jetzigen Zeitpunkt aus. Allerdings soll das Ingenieurbüro die Kosten nochmals schätzen. Gemeinderat Bahr gibt zu Bedenken, dass die Arbeiten bei einer solchen Preissteigerung auf eine fachgerechte Ausführung überprüft werden sollten. Das Ingenieurbüro Weissenrieder sollte zu der Situation Stellung beziehen, schlägt Gemeinderat Schäfer vor. Gemeinderat Witschel ist derselben Meinung, die Firma habe schließlich ein Angebot abgegeben, an das sie auch gebunden ist.
Bürgermeister Litterst schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Er möchte Gespräche mit dem Ingenieurbüro Weissenrieder und der Firma Haungs führen und die aufgeworfenen Fragen erörtern.
Einstimmiger Beschluss Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt. Bürgermeister Litterst wird beauftragt mit dem Ingenieurbüro Weissenrieder und der Firma Haungs Gespräche zu führen und die aufgeworfenen Fragen zu erörtern.
§ 06-089
Kauf eines Kippanhängers für den Bauhof
Im Vermögenshaushalt sind für den Kauf eines Kippanhängers für den Bauhof 22.000 € eingestellt. Die Verwaltung hat sich von drei Firmen Angebote geben lassen bzw. eingeholt. Das Angebot der Firma Müller ist nicht mit den anderen vorliegenden Angeboten nicht vergleichbar.
Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:
Gemeinderat Vollmer stellt fest, dass er dem Kauf des Hängers in der jetzigen finanziellen Situation nicht zustimmen kann.
Bürgermeister Litterst schlägt vor, den Anhänger noch dieses Jahr zu kaufen, die Rechnung aber erst im kommenden Jahr zu bezahlen.
Mehrheitlicher Beschluss (7 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen) Die Verwaltung wird beauftragt, den Kippanhänger bei der Firma Heiberger zu kaufen. Die Zahlungsmodalitäten sollen noch mit der Firma Heiberger geklärt werden.
§ 06-090
Umstellung des kommunalen Finanzwesens
Gemeinderat Witschel spricht sich für die Einführung des SAP-Programmes aus, da SAP eine weltweit führende Fachfirma ist und bereits jahrelang Erfahrung mit solchen Softwareprogrammen hat. Im Gegensatz zu einer unbekannteren Firma kann man bei einem SAP davon ausgehen, dass das Programm auch in den künftigen Jahren gepflegt und gewartet wird. Gerade was die Systemwartung und -pflege angeht, sei das SAP-Programm trotz höherer Folgekosten die bessere Wahl.
Einstimmiger Beschluss Der Gemeinderat stimmt der Umstellung des Finanzwesens von FIWES Classic auf SAP PSM R/3 zu.
§ 06-091
4-streifiger Ausbau der B 33 zwischen Offenburg und Gegenbach, Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG i.V.m. §§ 72 ff LVwVfG Stellungnahme der Gemeinde zur Planung
Es wird ein Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg in Sachen 4-streifiger Ausbau der B 33 zwischen Offenburg und Gengenbach vorgelegt. Betroffen ist die Gemeinde Ortenberg nur dahingehend, dass sich die Auf- und Abfahrt aus Richtung Offenburg bzw. Richtung Kinzigtal ändern wird.
Die Gemeinde ist als Trägerin öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.
Gemeinderat Schulze gibt zu Bedenken, dass die Auffahrt Elgersweier in Richtung Offenburg noch einmal bezüglich der Verkehrbelastung untersucht werden sollte. Diese Kreuzung wird derzeit durch den Verkehr bereits stark belastet. Durch den Ausbau der B 33, in Verbindung mit dem Bau der Ortsumgehung Ortenberg, wird diese Straße in naher Zukunft eine noch größere Belastung erfahren. Er hat daher Bedenken, dass dieser Verkehrsknotenpunkt, in der Zukunft aus verkehrstechnischen Gründen der Aufgabe, den abfließenden und auffahrenden Verkehr von der B 33 aufzunehmen, nicht gewachsen ist. Ein Kreisverkehr wäre ein Lösungsansatz.
Einstimmiger Beschluss Die Gemeinde erklärt sich mit der Planung einverstanden. Allerdings mit dem Hinweis, die Auffahrt Elgersweier in Richtung Offenburg noch einmal bezüglich der Verkehrbelastung untersuchen zu lassen, da Bedenken bestehen, dass dieser Verkehrsknotenpunkt in der Zukunft den abfließenden und auffahrenden Verkehr von der B 33 bewältigen kann.
§ 06-092
Annahme von Spenden
Herr Dr. Michael Eckert hat der Schule Ortenberg ein Klavier gestiftet. Der Wert des Klavieres wird auf 1.500 € geschätzt. Herr Eckert möchte in dieser Größenordnung eine Spendenbescheinigung. Es handelt sich hierbei um eine Sachspende.
Einstimmiger Beschluss Der Gemeinderat stimmt der Annahme folgender Sachspende zu: · Klavier im Wert von 1.500 €
Herr Dr. Michael Eckert soll in der Höhe von 1.500 € eine Spendenbescheinigung erhalten. § 06-093
Mitteilungen
· Die Sanierung der ersten Kammer des Hochbehälters am Schloss ist abgeschlossen. · In den vergangenen Tagen ist der Gemeinde die verkehrsrechtliche Genehmigung, bezüglich der Aufstellung der touristischen Hinweistafel an der Autobahn A 5 zugegangen.
§ 06-094
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung
In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung wurde über Grundstücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten, Beschluss gefasst. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat:
Die Schriftführerin: |
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