Protokolle

 
Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates 2006

24. Januar 2006

06. Februar 2006

20. Februar 2006

Montag, 03. April 2006

Montag, 24. April 2006

Montag, 22. Mai 2006

Montag, 19. Juni 2006

Montag, 13. November 2006
       
 
Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Protokollen, die noch nicht vom Gemeinderat abgezeichnet  sind, theoretisch noch Änderungen möglich wären.
PROTOKOLLE  1998, 1999, 2000, 2001,sind im  Archiv zu finden.  2002 und 2003 und 2004 und 2005  und 2006 hier klicken.

Folgende Protokolle
sind im Archiv

1998-1999-2000-2001

2002

2003 2004
2005

2006

 
     
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Gemeinde Ortenberg 

N i e d e r s c h r i f t 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 

 

Am Dienstag, 24. Januar 2006

in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18:40 Uhr

 

 

 

Vorsitzender:          Bürgermeister Hermann Litterst

 

Schriftführer:          Anja Schwörer

 

Sonstige Verhandlungsteilnehmer: 

Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

 

Gemeinderätin Sieferle                                 (U)

 

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 18.01.2005 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 20.01.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

§ 06-001

Bürgerfragestunde

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

§ 06-002

Bauanträge seit der Sitzung vom 19.12.2005

 1.   Herr                                                         Verz.Nr. 28/2005

      Manfred Münchbach                               Bebauung der neuen Grundstücke mit je

      Friedenstr. 8                                            einem freistehenden Wohnhaus

      77654 Offenburg                                     Flst.Nr. 7683/21, Fröschlach (Bühlweg 26)

 

Der Antragsteller hat bereits mehrfach Bauvoranfragen bei der Gemeinde eingereicht. Zuletzt waren auf dem Flst.Nr. 7683/21 zwei Doppelhaushälften geplant. Herr Münchbach möchte nun wissen, ob nach der Teilung des Grundstücks Flst.Nr. 7683/21 eine Bebauung der neu entstandenen Grundstücke mit jeweils einem Wohnhaus mit Garage möglich wäre.

 

Mit Datum vom 30.07.1998 liegt für das o.g. Grundstück bereits eine Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses vor. Adressat dieser Bauvoranfrage war ebenfalls Herr Manfred Münchbach.

           Diese wurde wie unter folgenden Bedingungen genehmigt:

           Bauweise:                   offen

           Abstände:                   zu Flst.Nr. 7683/2: 2,50 m

           Straßenabstand:         zur Fröschlachstraße 5,00 m

           Gebäudestellung:       Traufseite zur Fröschlachstraße

           Geschosszahl:            1 Vollgeschoss

           Dachform:                  Satteldach

           Dachneigung: 40+0°, -3°

           Sockelhöhe:   höchstens 20 cm bergseits

 

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss bei einer weiteren Bauvoranfrage, die aber von der KAWO Wohnbau GmbH eingereicht wurde, gefasst: „Ein Bauvorhaben wird von der Gemeinde nur im Rahmen des mit Datum vom 30.07.1998 ergangenen Bauvorbescheids akzeptiert. 

Nach kurzer Diskussion einigte sich der Gemeinderat darauf, das Baugesuch bis zur Sitzung am 06.02.2006 zurückzustellen.

  

2.   Herr                                                         Verz.Nr. 30/2005

      Richard Berg                                           Einbau einer Wohnung im bestehenden Gebäude

      Offenburger Str. 25                                 und Aufbau von Dachgauben

      77799 Ortenberg                                     Flst.Nr. 5408, Offenburger Str. 25

 Im Jahr 1993 wurde die vorhandene Wohnung, sowie die Werkstatt umgebaut und erweitert. Im weitesten Sinne erfolgte dies durch eine Neuaufteilung der Räume. Das Dachgeschoss wurde zunächst nicht ausgebaut.

Der Bauantragsteller beabsichtigt nun den Einbau einer Wohnung im bestehenden Dachgeschoss, sowie den Aufbau von Dachgauben. Der erforderliche Abstand von 1,50 m zum Ortgang wurde eingehalten. Der Abstand zwischen den einzelnen Dachgauben, der laut Bebauungsplan mindestens 1,00 m betragen muss, wurde bei der Planung der Gauben auf der südlichen Dachhälfte nicht eingehalten.

Einstimmiger Beschluss

Die Befreiung bezüglich des Abstandes der Dachgauben auf der südlichen Dachhälfte wird erteilt. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 

3.   Eheleute                                                  Verz.Nr. 32/2005

      Tanja und Alexander Keck                      Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

      In der Börsiglache 54                              Flst.Nr. 9029, Bruchstraße

      77723 Gengenbach                                

 Die Bauantragsteller beabsichtigen das Flst.Nr. 9029 mit einer Doppelhaushälfte zu bebauen.

 Außenmaße:

Länge: 10,50 m

Breite: 8,00 m

Dachneigung: 38°

 

Die geplante Dachneigung beträgt 38 °, zulässig sind laut Bebauungsplan 28° - 33°.

Die Gebäudehöhe wird in der Planung eingehalten.

 Einstimmiger Beschluss

Die Dachneigung soll auf 33° verringert werden. Dem Baugesuch wird ansonsten zugestimmt.  

4.   Eheleute                                                  Verz.Nr. 33/2005

      Lieselotte und Gaspar Geiser                  Abriss einer Scheune und Wohneinheit bis OK.

      Hauptstr. 1                                               Kellerdecke und Neubau von Wohnräumen in Holz-

      77799 Ortenberg                                     bauweise ab OK. Kellerdecke

                                                                       Flst.Nr. 5967/1, Haupstr. 1 

Gemeinderat Kiefer erklärt sich bei diesem Bauvorhaben als befangen und nimmt im Zuhörerraum platz.

Die Bauantragsteller beabsichtigen die vorhandene Scheune, sowie eine Wohneinheit bis zu der Oberkante Kellerdecke abzureißen. Die bisherige Wohnung war laut Planverfasser nur eine Behelfswohnung mit niedriger Geschosshöhe von 2,11 m. Die abzureißende Bausubstands ist bereits Teils marode.

Ab der Oberkante Kellerdecke sollen neue Wohnräume in Holzrahmenbauweise entstehen. Die Dachneigung beträgt 22°, geplant ist, die neuen Wohnräume mit einem Pultdach zu überdachen.

 Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

 4.   Herr                                                         Verz.Nr. zu 19/2005

      Werner Wolber                                        Neubau eines Wohngebäudes - Änderungspläne

      In der Gründ 12                                       Flst.Nr. 8220, In der Gründ 12

      77799 Ortenberg                                    

 Der Bauherr hat bereits im Jahr 2005 eine Bauvoranfrage eingereicht. Er beabsichtigt an der Südseite des vorhandenen Wohngebäudes ein Einfamilienwohnhaus anzubauen.

 Gegen diese Bauvoranfrage reichten die Eheleute Dohle folgende Einwendungen ein:

  • Das geplante Gebäude wirkt sehr groß und massiv
  • Beim rückwärtigen Teil des Gebäudes (Technikraum, Terrasse) wird der Grenzabstand von 2,50 m unterschritten.
  • Durch das geplante Gebäude wird das Grundstück der Familie Dohle von einsehbar. Das bedeutet erhebliche Einbußen in ihre Lebens- und Wohnqualität. Dies hätte eine deutliche Reduzierung des Grundstückswertes die Folge.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.11.2006 beschlossen, dass dem Bauantrag zustimmt wird, allerdings der Grenzabstand von 2,50 m zum Nachbargrundstück einzuhalten werden muss und die Höhe des Baukörpers um 2,00 m zu reduzieren ist.

 In den Änderungsplänen wurde der geforderte Grenzabstand von 2,50 m nun berücksichtigt und wird eingehalten.  

Aufgrund unrichtiger Planvorlagen wurde das bereits bestehende Wohnhaus als zu hoch angenommen. Mittlerweile wurden die korrekten Maße ermittelt. Der geplante Neubau soll laut Planunterlagen nur 60 cm höher werden, als das bereits bestehende Wohnhaus.  

Firsthöhe Bestand: ca. 6,80 m

Firsthöhe Neubau: ca. 7,45 m 

Die Forderung, den First des Anbaus 2,00 m tiefer als den First des bestehenden Gebäudes zu halten würde nach Aussage des Architekten bedeuten, dass der Bauherr auf das Garagengeschoss gänzlich verzichten müsste und das Wohnhaus etwa 1 m in die Erde eingraben müsste.

Nun muss entschieden werden, ob an dieser Aussage festgehalten werden soll.  

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.  

§ 06-003

 

Zweckverband Gewerbepark Raum Offenburg

Versorgung der Verbandsgebiete (Wasser, Strom, Gas), Steuerverteilung

 Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Lipps, aus der Arbeitsgruppe Finanzen des Gewerbeparks Raum Offenburg, zugezogen. Herr Lipps erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation die Vorgehensweise bei der Satzungsänderung und den rechtlichen Hintergrund.

Mit dieser Satzungsänderung soll sichergestellt werden, dass die Gebiete des Gewerbepark Raum Offenburg von den jeweiligen ansässigen Versorgungsunternehmen versorgt werden.  

Auf die Frage von Gemeinderat Schäfer, ob es für die Gemeinden Rechtssicherheit gäbe, antwortet Herr Lipps, dass dies gewährleistet sei, aber nur bezüglich des Satzungsrechtes. Es handle sich hier in ersten Linie um die Rückgabe der Erschließungsrechte auf die Verbandsgemeinden. Erst danach könnte ein europäischer Energieversorger im Wege des Wettbewerbs eingreifen. 

Weiterhin erklärte Herr Lipps die Steuerverteilung auf die Mitgliedsgemeinden, wenn in den Gebieten des Gewerbeparks Raum Offenburg Gewerbesteuer fließen würde.

 Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagene Abwicklung der Versorgung für den Gewerbepark Raum Offenburg zu.

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Klarstellung bei der Steuerverteilung für den Gewerbepark Raum Offenburg zu.

Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur 4. Änderung der Verbandssatzung zu. 

§ 06-004

 

Mitteilungen

 

  • An der Von-Berckholtz-Schule wurde mit der Generalsanierung begonnen.
  • Es wurden Wasserrohrbrüche festgestellt, diese müssen in den nächsten Tagen beseitigt werden.
  • Bürgermeister Litterst gibt die Wahlorganisation für die Landtagswahl am 26.03.2006 bekannt. Der Gemeinderat nimmt hiervor zustimmend Kenntnis.

 § 06-005

 

Wünsche und Anträge

 

  • Gemeinderat Kiefer macht darauf aufmerksam, dass an der Ecke Wannengasse/Obere Matt die Straßenlampe defekt sei.
  • Gemeinderat Schulze teilt mit, dass das Verkehrsschild am Radweg „Plättleweg“ umgestürzt sei und entfernt werden müsste.
  • Gemeinderat Witschel fragt nach, ob im Kochgässle bereits eine Endabnahme der Straßenbauarbeiten durchgeführt wurde. Die Wasser- und Hydrantenanschlüsse würden über die Straßendecke rausstehen. Bürgermeister Litterst teilte mit, dass eine Abnahme noch nicht erfolgt sei.

Der Bürgermeister:                                                   Der Gemeinderat:

 Die Schriftführerin:

 

 
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Gemeinde Ortenberg

 

N i e d e r s c h r i f t

 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 

 

Am Montag, 06. Februar 2006

in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 20.43 Uhr

 

 

 

Vorsitzender:          Bürgermeister Hermann Litterst

 

Schriftführer:          Anja Schwörer

 

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

 

 

 

 

Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

 

 

 

Gemeinderätin Collmann                                 (V)

 

Gemeinderat Buchta                                        (V)

 

 

 

 

 

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 02.02.2006 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 03.02.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

 

Vor Beginn der Gemeinderatssitzung verabschiedet Bürgermeister Litterst Herrn Gerd Strecker in den Vorruhestand. Er schildert kurz den Werdegang von Herrn Strecker, bis zu seiner Anstellung 1972 bei der Gemeinde Ortenberg.

Bürgermeister Litterst bedankt sich bei Herrn Strecker für die hervorragende Arbeitsleistung über Jahre hinweg und spricht ihm Dank und Anerkennung, im Namen der Gemeinde Ortenberg, des Gemeinderats und persönlich, aus.

Die Gemeinderatsfraktionen bedanken sich ebenfalls bei Herrn Strecke,r für die jahrelange gute Zusammenarbeit. Als Präsent der Gemeinde wird Herrn Strecker eine Radierung des Ortenberger Rathauses, sowie ein Glaswappen überreicht.

 

 

§ 06-006

 

Bürgerfragestunde

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

 

 

§ 06-007

 

Bauanträge seit der Sitzung vom 24.01.2006

 

1.   Herr                                                         Verz.Nr. 28/2005

      Manfred Münchbach                               Bebauung der neuen Grundstücke mit je

      Friedenstr. 8                                            einem freistehenden Wohnhaus

      77654 Offenburg                                     Flst.Nr. 7683/21, Bühlweg 26

 

Der Antragsteller hat bereits mehrfach bei der Gemeinde Bauvoranfragen eingereicht. Zuletzt waren auf dem Flst.Nr. 7683/21 zwei Doppelhaushälften geplant. Herr Münchbach möchte nun wissen, ob nach der Teilung des Grundstücks Flst.Nr. 7683/21 eine Bebauung der neu entstandenen Grundstücke mit jeweils einem Wohnhaus mit Garage möglich wäre.

 

Mit Datum vom 30.07.1998 liegt für das o.g. Grundstück bereits eine Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses vor. Antragsteller dieser Bauvoranfrage war ebenfalls Herr Manfred Münchbach.

Diese wurde wie unter folgenden Bedingungen genehmigt:

            Bauweise:                   offen

            Abstände:                   zu Flst.Nr. 7683/2: 2,50 m

            Straßenabstand:         zur Fröschlachstraße 5,00 m

            Gebäudestellung:       Traufseite zur Fröschlachstraße

            Geschosszahl:            1 Vollgeschoss

            Dachform:                  Satteldach

            Dachneigung: 40+0°, -3°

            Sockelhöhe:   höchstens 20 cm bergseits

 

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss bei einer weiteren Bauvoranfrage, die aber von der KAWO Wohnbau GmbH eingereicht wurde, gefasst: „Ein Bauvorhaben wird von der Gemeinde nur im Rahmen des mit Datum vom 30.07.1998 ergangenen Bauvorbescheids akzeptiert.“

 

Herr Münchbach reichte mit Datum vom 16.09.2004 eine formlose Anfrage an den Gemeinderat ein. Die geänderte Planung war von der Straßenansicht nahezu identisch, allerdings war das Haus als Doppelhaus konzipiert. Der Gemeinderat stimmte dieser Anfrage mit der Auflage, zwingend für jedes Haus drei Stellplätze auszuweisen, zu.

 

Bürgermeister Litterst warnt vor einer Zufahrt von der Fröschlachstraße her. Auf der Straße sei keine Parkmöglichkeit gegeben.

 

Einstimmiger Beschluss:

Der Gemeinderat hat bereits einer Doppelhausbebauung im Rahmen einer formlosen Anfrage vom 16.09.2004 zugestimmt. Einer Zufahrt über die Fröschlachstraße kann allerdings nicht zugestimmt werden.

 

 

2.   Eheleute                                                  Verz.Nr. 31/2005

      Stefanie und Rüdiger Neumann             Errichtung einer Doppelhaushälfte gemäß

      Mximilianstr. 16                                       Bebauungsplan „Muhrfeld II“

      86150 Augusburg                                    Flst.Nr. 9002, Joseph-Vollmer-Str. 7

 

Die Bauantragsteller beabsichtigen das Flst.Nr. 9002 mit einer Doppelhaushälfte zu bebauen.

 

Die Abstandsflächen und die Einhaltung der Baugrenze kann nicht beurteilt werden, da der Lageplan ohne die entsprechende Darstellung eingereicht wurde.

 

Ferner übersteigt die geplante bergseitige Traufhöhe die Festsetzung des Bebauungsplanes um 0,20 m und auch die geplante talseitige Traufhöhe übersteigt die Festsetzungen um 0,40 m.

 

Es handelt sich hier um eine Doppelhausbebauung, die Doppelhaushälfte, Joseph-Vollmer-Str. 9, wurde bereits errichtet. Somit müsste sich die Planung der Familie Neumann an der bereits bestehenden Doppelhausbebauung orientieren.

 

Da bei diesem Bauantrag die notwendigen Planunterlagen fehlen, verständigt sich der Gemeinderat darauf den Bauantrag als Bauvoranfrage zu behandeln.

 

Einstimmiger Beschluss:

Gegen den Bauvoranfrage bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 

 

3.   Eheleute                                                  Verz.Nr. zu 32/2005

      Tanja und Alexander Keck                      Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

      In der Börsiglache 54                              Flst.Nr. 9029, Bruchstraße

      77723 Gengenbach                                

 

Die Bauantragsteller haben nun die fehlenden Unterlagen zum Bauantrag nachgereicht. Die Familie Keck hat bei der Einreichung der Unterlagen folgende Begründung zur abweichenden Planung angegeben:

Auf einen größeren Platzbedarf im Dachgeschoss wird aus Kostengründen verzichtet. Dadurch wird die Geschosszahl auf I+DG reduziert und die Dachneigung auf 38° erhöht. Der Nachbar Flst.Nr. 9028 ist mit der Bebauung in der geplanten Form einverstanden und würde seine Doppelhaushälfte auch dementsprechend errichten.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.01.2006 allerdings folgenden Beschluss gefasst: Die Dachneigung soll auf 33° verringert werden. Dem Baugesuch wurde ansonsten zugestimmt.

 

Nach kurzer Diskussion war sich der Gemeinderat darüber einig, dass dieses Baugesuch noch eingehender zu prüfen sei und vertagte die Beschlussfassung auf die nächste Gemeinderatssitzung am 20.02.2006

 

 

4.   Günter Schäfer Verwaltungs                  Verz.Nr. 01/2006

      GmbH & Co. KG                                     Neubau einer Produktionshalle mit

      Industriestr. 5                                           Verwaltungsgebäude und Wohnung

      77656 Offenburg                                    

 

Gemeinderat Schäfer erklärt sich bei diesem Bauvorhaben als befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

 

Der Bauherr hat bereits im vergangenen Jahr eine Bauvoranfrage eingereicht, die durch den Gemeinderat positiv entschieden wurde.

 

Der Bebauungsplan „Allmendgrün“ wurde durch die Gemeinde geändert und ist am 06.12.2005 rechtskräftig geworden. Somit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des o.g. Bauvorhabens geschaffen.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird nicht überschritten.

 

Die maximale Wandhöhe von 8,00 m wurde ebenfalls eingehalten. Der Bebauungsplan lässt in Ziffer II.2.3 zu, dass auf 5 % der Grundstücksgröße eine maximale Gebäudehöhe von 14,00 m realisiert werden kann. Durch diese Regelung ist die Umsetzung des Hochregallagers mit einer Gebäudehöhe von 14,00 m zulässig.

In Ziffer II.12.3 wird gefordert, dass je 4 Stellplätze ein Ausgleich durch die Anpflanzung eines einheimischen Laubbaumes geschaffen werden soll. Dies wurde in der Planung berücksichtigt. Es sollen insgesamt 67 Stellplätze entstehen, somit sind 18 Laubbäume zu pflanzen.

 

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

§ 06-008

 

Beratung eines Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2006

 

Bürgermeister Litterst erklärte eingangs, dass es sich um den größten Haushalt in der Geschichte Ortenberg handelt. Es seien in diesem Haushaltsjahr einige Projekte geplant.

Die Kämmerin Frau Polinski erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation, den Haushaltsplan 2006 mit den eingeplanten Projekten, sowie Zuweisungen und Zuschüssen.

 

Frau Polinski erklärte, dass die Schlüsselzuweisungen, die die Gemeinde im Wege des Finanzausgleichs erhält, um 32.000 € geringer ausfallen als im Vorjahr.

Die kommunale Investitionspauschale habe sich leicht erhöht, da der Prozentsatz angehoben wurde.

 

Die Schlüsselzahl, welche durch die Landesregierung festgelegt wird, habe sich verringert. Aus diesem Grund vermindert sich der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer um 33.000 €.

Die Kreisumlage, die die Gemeinde Ortenberg an den Ortenaukreis entrichten muss, hat sich durch die Erhöhung des Hebesatzes um 71.883,84 € erhöht. Die Finanzausgleichsumlage steigt ebenfalls um 41.640 €.

 

Der Gemeinde stehe aus den Zuweisungen im Einzelplan 9 also nur 381.427,24 € zur Verfügung.

Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage wird im laufenden Haushaltsjahr von 81% auf 74 % sinken. Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage wird deshalb voraussichtlich ebenfalls sinken.

Durch die Erhöhung der Steuerkraftsumme, muss die Gemeinde Ortenberg eine höhere Umlagen an das Land abführen.

 

Gemeinderat Witschel stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung, die öffentliche Sitzung soll unterbrochen werden. Es soll mit den Tagesordnungspunkten 1 und 2 der nicht-öffentlichen Sitzung fortgefahren werden. Dem Antrag wird stattgegeben. Die öffentliche Sitzung wird unterbrochen und nach der Behandlung der Tagesordnungspunkte 1 und 2 der nicht-öffentlichen Sitzung fortgesetzt.

 

Frau Polinski erläuterte die Einnahme- und Ausgabepositionen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Der Haushaltsplanentwurf wurde sodann Seite für Seite durchgegangen. Herausragende Änderungen gegenüber dem Vorjahr wurden erläutert.  

Gemeinderat Witschel fragt nach dem Unterschied der beiden Positionen, die für eine Alarmanlage bei Feuerwehr und Hauptverwaltung angesetzt seien. Im Feuerwehrhaus sollen Rauchmelder installiert und im Rathaus soll die bestehende Anlage erweitert werden. Gemeinderat Frei erläuterte, dass im Feuerwehrhaus keine Raumelder installiert sind. Da es in letzter Zeit vermehrt in Feuerwehrhäusern zu Bränden gekommen sei, soll dies nun nachgeholt werden. Im Rathaus habe man bereits im vergangenen Jahr eine solche Anlage mit Rauch- und Gasmelder eingebaut. Hier soll lediglich die bestehende Anlage um einen Bewegungsmelder erweitert werden. 

Nach kurzer Diskussion sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die geplanten Straßensanierungsarbeiten im Haushaltsplan zu belassen. 

Bürgermeister Litterst teilt mit, dass der Schützenverein mit der vorgeschlagenen Regelung, den Zuschuss auf zwei Jahre aufzuteilen, einverstanden sei. 

Die Fraktion „Bürger für Ortenberg“ stellt den Antrag, eine spezielle Jugendförderung, wie sie von der Fraktion im vergangenen Jahr in mehreren Diskussionen angeregt wurde, in den Haushaltsplan aufzunehmen. Bürgermeister Litterst erklärte, dass die Vorbereitungen wie zugesagt laufen.

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, die Ansätze für die Vereinszuschüsse auf volle 100,00 € aufzurunden.

 

Weiterhin soll, in den Vermögenshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung für den Erwerb eines Feuerwehrfahrzeuges im Jahr 2007 aufzunehmen.

 

Einstimmiger Beschluss:

Dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2006, wird mit den entsprechenden Änderungen zugestimmt. Die Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind zur endgültigen Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzulegen.

§ 06-009

 

Festlegung der Hausnummern im Bereich des Bebauungsplanes „Weizenfeld“

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Fleig, vom Landratsamt, Amt für Vermessung und Geoinformation zugezogen. Herr Fleig erläuterte eingangs die Anordnung der Hausnummern und erklärte weiter, dass bei nur einem Straßennamen nur die vorliegende Lösung in Frage käme. Wenn eine andere Lösung vom Gemeinderat gewünscht wäre, müsste man in dem neuen Baugebiet mit mehreren Straßennamen arbeiten.

Einstimmiger Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf über die Festlegung der Hausnummern im Bereich des Bebauungsplanes „Weizenfeld“ zu.  

§ 06-010

 

Verschiedenes

 

Bürgermeister Litterst bittet den Gemeinderat um die Zustimmung, das benötigte Material für den Wasserleitungsbau im Allmendgrün bestellen zu können.

Einstimmiger Beschluss:

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

§ 06-011

 

Mitteilungen

 

  • Bürgermeister Litterst informiert den Gemeinderat, dass die Straßenbelagsarbeiten im Bereich der Wasserrohbrüche noch nicht abgeschlossen werden konnten, da zur Zeit kein Makadam lieferbar ist.

§ 06-012

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

§ 06-013

 

Wünsche und Anträge

 

§         Gemeinderat Vollmer regt an, auf der Homepage der Gemeinde Ortenberg ein Bürgerforum einzurichten.

§         Gemeinderat Kiefer macht darauf aufmerksam, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich des Anwesens Buchert im Von-Hirsch-Weg defekt sei.

§         Gemeinderat Schäfer wünscht sich die Aufstellung eines Liquiditätsplanes, in dem ersichtlich ist, wann welche Zuschüsse bei der Gemeinde eingehen und in welchem Zeitraum die Vergabe von Aufträgen geplant sei. Bürgermeister Litterst erklärt, dass er einen ¼-jählichen Bericht über die Finanzlage geben werde.

§         Gemeinderat Schäfer teilt mit, dass die Mülleimer auf dem Gebiet der Gemeinde Ortenberg geleert werden müssten.

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Gemeinde Ortenberg

 

N i e d e r s c h r i f t

 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 Am Montag, 20. Februar 2006

in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.48 Uhr

 

Vorsitzender:          Bürgermeister Hermann Litterst

 

Schriftführer:          Anja Schwörer

 

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

 

 

Anwesende Mitglieder zehn (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

  

Gemeinderätin Herp                                         (V)

 

Gemeinderat Frei                                              (V)

 

 

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 15.02.2006 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 17.02.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

 

§ 06-014

 

Bürgerfragestunde

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

 

§ 06-015

 

Bauanträge seit der Sitzung vom 06.02.2006

 

1.   Herr                                                         Verz.Nr. 02/2006

      Prof. Klaus Pröttel                                   Errichtung eines Carports mit angeschlossener

      Königswaldstr. 4a                                    Garage

                                                                       Flst.Nr. 4309, Kleiner Hundweg 13

 

Der Bauherr möchte vor dem nun bestehenden Wohnhaus ein Doppelcarport sowie eine Einzelgarage errichten.

 

Außenmaße der Garage:

Länge: 5,50 m, Breite: 2,98 m, Höhe: 2,45

 

Außenmaße des Doppelcarports:

Breite: 7,50 m, Tiefe: 5,50 m, Höhe: 3,28

(Durchfahrtshöhe: 2,40 m / Durchfahrtsbreite: 6,84 m)

 

Der Grenzabstand zur Straße hin wurde eingehalten.

 

Einstimmiger Beschluss:

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

 

2.   Herr                                                         Verz.Nr. 03/2006

      Rolf Berger                                              Sanierung und Umbau einer Wohnung im 1. OG

      Langenbacher Weg 9                              in einem bestehenden Wohnhaus

      77793 Gutach                                          Flst.Nr. 8172, Im Sommerhäldele 25

 

 

Der Bauherr möchte das bestehende Wohngebäude im Obergeschoss sanieren und einige statischer Veränderungen vornehmen. Der vorhandene Balkon soll verglast werden. Dadurch soll eine Wohnraumerweiterung erreicht werden. Vor der Verglasung soll ein Putzbalkon von ca. 80 cm Breite errichtet werden.

 Das im Bebauungsplan „Sommerhäldele“ festgesetzte Baufenster ist eingehalten.

 Einstimmiger Beschluss:

Gegen den Bauvoranfrage bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

 

3.   Eheleute                                                  Verz.Nr. zu 32/2005

      Tanja und Alexander Keck                      Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

      In der Börsiglache 54                              Flst.Nr. 9029, Bruchstraße

      77723 Gengenbach                                

 

Der Bauherr habe am 20.02.2006 bei Bürgermeister Litterst vorgesprochen und gebeten, dass das Baugesuch bis zur Gemeinderatssitzung im April zurückgestellt wird, da er die zu errichtende Doppelhaushälfte gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bruchstraße“ umplanen möchte. Dieser Bauantrag kommt somit nicht zum Aufruf.

  

§ 06-016

 

Generalsanierung des „Oberen Schulhauses“

Vergabe eines Auftrages für den Innenausbau der Gymnastikhalle

Wand- und Deckenverkleidung

 

Für die Generalsanierung des oberen Schulhauses ist noch ein Auftrag für den Innenausbau der Gymnastikhalle, Wand- und Deckenverkleidung zu vergeben. Das Gewerk wurde am 01.10.2005 öffentlich ausgeschrieben.

Es wurden insgesamt neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Firma X-tec GmbH ist nach dem Submissionsprotokoll vom 22.11.2005 der günstigste Anbieter.

Einstimmiger Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma X-tec GmbH einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

§ 06-017

 

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Ortenberg für das Rechnungsjahr 2006 gem. § 81 GemO

 

Bürgermeister Litterst merkt zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes folgendes an:

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

in der letzten Gemeinderatssitzung vor zwei Wochen haben wir den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2006 schon einmal gründlich durchberaten. Es wurden Ihnen nach meiner, nach unserer Beurteilung umfangreiche Unterlagen und Informationsmöglichkeiten angeboten bzw. geboten. Auf die übergebenen Beratungsunterlagen zur heutigen und zur letzten Sitzung möchte ich eingangs noch einmal ausdrücklich verweisen. Sie sind weitgehend auch der Presse zur Verfügung gestellt worden. Die Verwaltung, genauer gesagt die Kämmerin hat die im Rahmen der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse umgesetzt und umgerechnet.

 Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 Auch im Jahre 2006 gibt mir die Haushaltsberatung wie alljährlich Gelegenheit zur Darlegung grundsätzlicher Gedanken im Zusammenhang mit den öffentlichen Finanzen.

 Anlässlich der Verabschiedung des Haushaltes 2005 vor etwa einem Jahr habe ich ausgeführt, dass eine umfassende Gemeindefinanzreform für eine verlässliche und bessere Finanzausstattung der Gemeinden unabdingbar sei, und dort die Einführung des Konexitätsprinzipes mit Verfassungsrang auch bei uns in Deutschland als überfällig bezeichnet. Bund und Länder muss es untersagt werden Aufgaben auf Kommunen zu übertragen, ohne die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese Forderungen gelten 2006 uneingeschränkt weiter. Wenn beispielsweise gebührenfreie Kindergärten als wünschenswert bezeichnet werden, so kann man diesem nur uneingeschränkt zustimmen. Allerdings dann aber auch den Kommunen entsprechendes Geld zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Aussage bei der Haushaltsverabschiedung vor einem Jahr meinerseits war die Feststellung, dass der Haushalt des Jahres 2005 mit weitem Abstand der Schwierigste seit Jahrzehnten ist. In der Vorausschau der Haushaltsplanung war diese Aussage zum damaligen Zeitpunkt gewiss nicht falsch. Es trat jedoch eine Entwicklung ein, die nicht vorhersehbar war, die man uneingeschränkt nur als positiv bezeichnen kann.  

Zwei Gründe hierfür waren:

Die erfreuliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens sowie die Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Gewerbefläche im Gewann „Allmendgrün“ in einer Größenordnung von ca. 4 ha.  

Nach dem 2005 an Gewerbesteuer 761.751 € in die Gemeindekasse eingingen konnte der Vorjahresansatz von 350.000 € auf dieses Jahr 600.000 € angehoben werden.

 Zum Thema Gewerbesteuer muss allerdings auch gesagt werden, dass nur etwa 20 % letztlich der Gemeinde verbleiben. Das restliche Geld fließt in Form von Umlagen wie Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage usw. wieder ab.

 Besonders erfreulich war die schon vorerwähnte Veräußerung von zwei großen Gewerbegrundstücken. Bedingt durch die seit Jahren anhaltend schlechte Konjunktur, verbunden mit einer hohen Arbeitslosigkeit waren Investitionen in Baumaßnahmen im gewerblichen Bereich Land auf, Land ab eher eine Ausnahme. Nach jahrelangem Warten konnten, wie bekannt im August bzw. Oktober 2005 mit zwei großen Firmen entsprechende Kaufverträge abgeschlossen werden. In dem über 5 ha großen Gewerbegebiet im Gewann „Allmendgrün“ sind derzeit noch ca. 60 ar im Besitz der Gemeinde. Es bestehen berechtigte Aussichten, dass zumindest ein größerer Teil dieser Restflächen noch in diesem Jahr 2006 zur Veräußerung kommen können. Mit der Ansiedlung dieser Betriebe, die etwa 400 neue Arbeitsplätze nach Ortenberg bringen sollen, verbessert sich auch die wirtschaftliche Struktur unserer Gemeinde nachhaltig.  

Zurück aber zum Haushalt 2006 unserer Gemeinde selbst, den wir heute Abend zur Beschlussfassung und zur Verabschiedung vorgelegt haben. Es freut mich sehr, dass ich seit Jahren, besser gesagt seit Jahrzehnten einmal freundliche Töne anstimmen kann. Dies ist sicherlich ungewöhnlich.  

Der gemeindliche Haushalt Ortenbergs hat ein Volumen von 8.176.000 €. Er ist der größte in der Geschichte Ortenbergs. Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.633.000 € und auf den Vermögenshaushalt 3.543.000 €. Aufgenommen ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 145.000 € für den Kauf eines neuen Feuerwehrautos im kommenden Jahr 2007. Weitere gute Nachrichten im voraus. Die Hebesätze für Realsteuern bleiben unverändert. Gleiches gilt für die gemeindlichen Gebühren, der Haushalt ist trotz seines großen Volumens in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, es sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen, sondern neben der allgemeinen planmäßigen Tilgung eine außerordentliche.

 Ein großer Posten in jedem kommunalem Haushalt sind die Personalkosten. Die Gemeinden verwalten nicht nur das größte Finanzvolumen der öffentlichen Hand, sie haben auch das meiste Personal. Insgesamt kann bei uns in Ortenberg von einem günstigen Verhältnis der Personalkosten nach wie vor gesprochen werden. Der Bund der Steuerzahler hat in seinem Februarheft 2006 die Statistik der Personalkosten der Baden-Württembergischen Gemeinden veröffentlicht. Die Gemeinde Ortenberg belegt in der Gemeindegröße zwischen 3.000 und 4.000 Einwohner im Ortenaukreis einen Platz an der unteren Grenze. In absoluten Zahlen steigen die Personalkosten von 761.000 im Jahre 2005 auf 774.000 in 2006.

 Gemeinderat und Verwaltung haben in den zurückliegenden Jahren eine konsequente Entschuldungspolitik betrieben.

 Ich darf auch heute Abend nochmals darauf hinweisen, dass der Schuldenstand sich im Jahre 1993 auf 3,8 Millionen Euro belief. In diesem Jahr wurde das große Vorhaben Rat- und Feuerwehrhaus auch finanziell zum Abschluss gebracht. Die Schulden konnten in den zurückliegenden 13 Jahre auf unter 25 % des ursprünglichen Niveaus zurückgeführt werden. Für die Schuldentilgung ist der Betrag von 377.100 in den diesjährigen Haushalt eingestellt. Neben der laufenden Tilgung in Höhe von 121.833 € ist eine Sondertilgung mit 255.211 € vorgesehen. Der Schuldenstand der Gemeinde verringert sich planmäßig im Jahre 2006 von rund 1.221.000 € auf 844.000 €. Die Prokopfverschuldung sinkt im gleichen Zeitraum von 374 € auf 259 €.

 Nach der zuletzt berechneten Zahl beläuft sich der Landesdurchschnitt der Prokopfverschuldung der Gemeinden in der Größenordnung zwischen 3.000 und 5.000 Einwohner auf 423 €. Ortenberg liegt also deutlich unter dem Landesdurchschnitt.  

Auch in den kommenden Jahren muss einem weiteren Schuldenabbau höchste Priorität eingeräumt werden, damit die Gemeinde wieder Spielraum für Investitionen bekommt.  

Die Schuldentilgung hat auch zur Folge, dass die Aufwendungen für Zinsen auch 2006 weiter  zurückgehen werden. Sie vermindern sich nach den Planansätzen von 72.400 im Jahre 2005 auf 51.680 in 2006. 

Neben den Kürzungen des Landes trifft die Gemeinden besonders die steigende Kreisumlage.

 Der Kreistag hat diese auf 31,7 Punkte festgesetzt. In Zahlen steigt sie für Ortenberg von 643.200 € auf 700.600 €.  

Ein besonderes Kennzeichen des diesjährigen Gesamthaushaltes ist, dass auch im Verwaltungshaushalt größere Investitionen vorgesehen sind. Für die Straßensanierung, Unterhaltung der Straßen und Rebwegen sind insgesamt über 300.000 € vorgesehen. Manche dieser Maßnahmen sind überfällig und wurde schon seit Jahren mangels Finanzmasse immer wieder verschoben. Die Sanierung und der Unterhalt öffentlicher Straßen wird in den kommenden Jahren bei den allermeisten Gemeinden im Vordergrund stehen müssen.  

In den Haushalt 2006 sind 356.630 € als Betriebskostenzuschuss für den Kindergarten eingestellt. Die Aufwendungen für unsere Schule im Verwaltungshaushalt belaufen sich 2006 auf 171.200 €.

 Erfreulich ist im Jahre 2006, dass neben dieser Schuldentilgung auch umfangreiche Projekte möglich sind.  

Der Vermögenshaushalt wird in besonderer Weise von seinem größten Projekt, der Sanierung des obern Schulhauses dominiert. Die stattliche Summe von 1.774.000 € sind im Gemeindeetat 2006 veranschlagt. Ohne den Zuschuss in Höhe von 1.000.000 € aus dem Ausgleichstock wäre dieses Projekt – das muss ausdrücklich betont werden – für die Gemeinde nicht möglich gewesen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die mich bei den entsprechenden Verhandlungen und Gesprächen unterstützt haben.  

Unsere Gemeinde kann für sich in Anspruch nehmen stets eine kinder- und jugendfreundliche gewesen zu sein. Sie hat hierfür hohe Investitionen und Aufwendungen getätigt. Ich darf wiederholen was ich auch beim Neujahrsempfang 2006 gesagt habe, Ortenberg hat in den zurückliegenden 6-8 Jahren über 4 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Kindergarten und Schulhäusern investiert.

 Ein weiteres großes Projekt, das im Rahmen des Haushaltes 2006 zur Abwicklung kommen soll, ist die Baulandumlegung im Bereich des Bebauungsplanes „Weizenfeld“. Das Bebauungsplanverfahren soll bis Jahresmitte zum Abschluss gebracht werden, damit die entsprechenden Erschließungsarbeiten anlaufen können. Unsere Gemeinde schafft mit diesem Projekt ca. 60 neue Bauplätze.  

Weitere Stichworte für den Vermögenshaushalt sind Kanalerneuerungsmaßnahmen, neue Wasserleitungen in der Waldgasse und im Bereich des Bebauungsplan „Allmendgrün“, die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und Sanierung des Hartplatzes, um nur einige wichtige und diese nicht abschließend zu nennen.

 Im Jahr 2003 musste aus finanziellen Gründen eine Halbierung der Vereinszuschüsse vorgenommen werden. Gemeinderat und Verwaltung haben zugesagt diese rückgängig zu machen, sobald die Finanzlage dies zulässt. Dies soll nun 2006 erfolgen. Darüber hinaus hat die Verwaltung eine Umfrage bei allen Gemeinden im Ortenaukreis, bezüglich deren Jugendförderung in den Vereinen gestartet. Nach Auswertung dieser Umfrage werden wir die angekündigten Gespräche unseren Vereinen aufnehmen bzw. hierzu einladen.  

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltes am heutigen Abend auch noch eine Anmerkung in Sachen Sanierungsmaßnahmen an Schloss Ortenberg.

Gemeinderat und Verwaltung haben wiederholt erklärt, dass sich die Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an diesen Sanierungsmaßnahme beteiligt. Derzeit laufen beim Landesdenkmalsamt Freiburg, Zuschussanträge des Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Baden e.V, als Eigentümer des Schlosses.  

Nach Auskunft der Denkmalsschutzbehörde kann bis Jahresmitte mit einer Entscheidung gerechnet werden. Nach Vorliegen dieser Förderbescheide ist seitens der Gemeinde eine Entscheidung über die Beteiligung an diesem Projekt zu treffen. Es wird dann mit Sicherheit ein finanziell gangbarer Weg gefunden werden. Mit dem Geschäftsführer des Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Baden e.V. besteht völliges Einvernehmen und Übereinstimmung über den skizzierten Verfahrensweg.  

Meine sehr verehrten Damen und Herren, 

wegen der gebotenen Kürze aber auch der Tatsache, dass der gesamte Haushaltbereits durchberaten wurde, darf ich zum Schluss kommen. Auch dieses Jahr gilt mein besonders Dankeswort unserer Bürgerschaft, die mit ihren Steuern und Gebühren im Großen und Ganzen die finanzielle Grundlage für den Haushalt 2006 geschaffen hat, ich danke aber auch dafür, dass sie unsere Arbeit mit Interesse begleitet.

 Danken möchte ich in ganz besonderer Weise unserer Kämmerin, Frau Irene Polinski, und all denjenigen die ihr zugearbeitet haben. Es war ihr zweiter Haushalt, den sie erstellen musste, er kann sie mit Stolz und Freude erfüllen, dass es der größte Haushalt in der Geschichte Ortenbergs ist.

 Meine sehr verehrten Damen und Herren,

mit dem Haushalt 2006 – selbstverständlich vorausgesetzt, dass er in etwa planmäßig verläuft – macht unsere Gemeinde Ortenberg einen bedeutenden Schritt nach vorne. Er ist ein Haushalt, der finanziellen Tendenzwende, von der wir hoffen, dass sie sich stabilisiert.  

Nach meiner Beurteilung ist ein nochmaliger Durchgang nicht notwendig. Über Einzelheiten werde ich wie schon seit Jahrzehnten im Amtsblatt berichten.  

Ich darf nunmehr den Antrag stellen, dass der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2006 in der vorgelegten Form beschließt.  

Gemeinderat Schulze bedankt sich ebenfalls bei Frau Polinski für die geleistete Arbeit. Er merkt an, dass der diesjährige Haushalt ein bürgerfreundlicher sei. Es gäbe keine Erhöhungen der Gebühren oder der Realsteuersätze. Es sei ein Haushalt, der die bereits lange angestrebten Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise in der Straßensanierung, in der Gemeinde ermöglicht. Bei einer rückblickenden Betrachtung der vergangenen Haushaltspläne, war man nicht in der Lage, die notwendigen Sanierungsmaßnahme durchzuführen. Die aktuelle Finanzlage in der Gemeinde könne somit mehr als positiv betrachtet werden. Die gute Entwicklung des Haushaltsplanes liegt vor allem an dem Verkauf von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Allmendgrün“, aber auch an der Umlegung im „Weizenfeld

Der Haushaltsplan sei geprägt von der Sanierung des „Oberen Schulhauses“ in Höhe von 1,8 Mio. €. Die Finanzierung dieser Maßnahme war allerdings nur durch den Zuschuss von 1 Mio. € aus Ausgleichstockmitteln möglich. Die Sanierungsmaßnahmen seien nun in der Zwischenzeit angelaufen, man hoffe nun auf eine termingerechte Fertigstellung.

Weiterhin sei es erfreulich, dass die Personalkosten der Gemeinde seit Jahren weitgehend konstant bleiben. Dies sei die Folge einer sehr dünnen Personalstruktur. Andererseits hänge dies auch mit der hervorragenden Arbeit aller Gemeindebediensteten zusammen.  

Ein wichtiger Teil im Haushaltsplan seien die Straßenunterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 350.000 €. Die Straßenunterhaltung wurde in den letzten Jahren aus finanziellen Gründen immer wieder zurückgestellt, darum sei es nun erfreulich, dass diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2006 möglich seien.

Weiterhin sei positiv zu bewerten, dass das Baugebiet „Weizenfeld“ nun nach langer Vorarbeit realisiert werden kann. Man stehe kurz davor die Baulandumlegung abzuschließen. 60 Bauplätze werden in diesem Gebiet neu geschaffen.

Nach wie vor haben die Verein einen hohen Stellenwert für die Gemeinde, darum sei es umso erfreulicher, dass die Vereinszuschüsse in diesem Haushaltsjahr wieder auf das Niveau vor der Kürzung im Jahr 2003 angehoben werden konnten. Der Wunsch nach einer besonderen Jugendförderung besteht, die CDU-Fraktion hat sich bereits damit beschäftigt.

In diesem Jahr wurden Zuschüsse für den Sportverein bewilligt, ebenso wie für das Bauvorhaben des Schützenvereins. Diese Projektförderung sei in jedem Fall der richtige Weg.

 Bei all den Projekten, die für dieses Haushaltsjahr geplant seien, ist besonders erfreulich, dass die Schulden weiterhin getilgt werden. In diesem Jahr sind sogar Sondertilgungen eingeplant.

Die Zahlungen für Zinsen und Tilgungen vermindern sich und geben in den nächsten Jahren Freiraum für Investitionen.

Die CDU-Fraktion stimmt der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan zu.

 Gemeinderat Witschel merkt zum diesjährigen Haushaltsplan folgendes an: 

Die diesjährige Haushaltssituation steht unter einem besser Stern steht, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Das hat die Beratungen nicht einfacher gemacht, im Gegenteil je mehr zu verteilen ist, um so mehr Diskussionsbedarf stellt sich ein. Ich denke der Gemeinderat hat sich dieser Aufgabe gestellt. Nach intensiver Diskussion liegt nun ein Haushaltsplan 2006 vor, der ein Volumen von rund 8,2 Mio. € aufweist und der heute verabschiedet werden soll.  

Der Haushalt insgesamt steht auf drei Säulen und ein Objekt welches auf drei Säulen steht, steht relativ stabil, auf jeden Fall kann es nicht wackeln. Die erste Säule möchte ich als Investitionssäule bezeichnen. Nach einem Investitionsstau von mehreren Jahren, in denen nur das Nötigste im Haushalt untergebracht wurde, haben wir in diesem Jahr die Möglichkeit, beim Schulhausbau, bei der Straßenunterhaltung, bei der Wasserversorgung und bei anderen Posten, Gelder zu investieren, die notwendig sind und auch zur rechten Zeit kommen. Investitionen sind auch gesamtwirtschaftlich betrachtet notwendig, um wider nach vorne zu kommen.  

Die zweite Säule, die wir verstärkt ausgebaut haben, stellt der Schuldenabbau dar. Trotz engem Haushaltsplan war die Schuldentilgung in den vergangenen Jahren immer im Haushaltsplan veranschlagt, doch dieses Jahr ist zudem noch eine zusätzliche Tilgung eingestellt worden. Diese Sondertilgung belastet den Haushalt 2006, und eröffnet so den Blick auf die dritte Säule, die Sparsäule. Bei einem Haushaltsplan mit einem Volumen von 8,2 Mio. € kann man zwar nicht von einem Sparhaushalt reden, allerdings kann durch die vorgezogene Investition gespart werden. Wenn im Jahr 2006 investiert wird, kann auf jeden Fall die 3%-tige Mehrwertsteuererhöhung gespart werden.

Diese drei Säulen: investieren, Schulden tilgen und sparen, können der Gemeinde Ortenberg einen relativ stabilen Haushalt bescheren. In diesem Jahr kann eine tragfähige Basis für die Zukunft geschaffen werden. Diese Säulen sind nur durch einmalige und außergewöhnliche Einnahmepositionen realisierbar. Ein Gebäude, das auf drei Säulen steht kann zwar nicht wackeln aber es kann in Schieflage geraten. Das ist nur möglich, wenn die Einnahmen nicht wie prognostiziert bei der Gemeinde eingehen. Wenn diese Situation auftritt muss unter dem Jahr neu geplant und justiert werden.  

Hier nochmals die Bitte an Bürgermeister Litterst, dem Gemeinderat ¼ jährlich einen Bericht über die Finanzlage zu geben. 

Ich möchte mich an dieser Stelle bei der CDU-Fraktion für das sachliche Beratungsklima bedanken, dass die Haushaltsgespräche geprägt hat. Weiterhin möchte ich mich bei der Verwaltung, vor allem aber bei Frau Polinski bedanken, die dieses Zahlenwerk zusammengestellt hat.  

Die Fraktion „Bürger für Ortenberg“ stimmt der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan ebenfalls zu und möchte sich hiermit nochmals bei allen bedanken die daran gearbeitet haben.  

Gemeinderat Vollmer bemerkt zum diesjährigen Haushaltsplan, dass selbst wenn man den Haushaltsplan um die zusätzlichen Unterhaltungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt bereinigen würde, nach den Planzahlen keine Investitionsrate erwirtschaften kann. In den nächsten Jahren kann nach dem derzeitigen Kenntnisstand – bedingt durch höhere Steuereinnahmen und deutlich geringere Schuldendienstverpflichtungen – von Zuweisungen an den Vermögenshaushalt ausgegangen werden, aus diesem Gesichtspunkt heraus kann trotz des Defizits in diesem Haushalt optimistisch in die Zukunft geschaut werden. 

Einstimmiger Beschluss:

Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird gemäß § 81 GemO zugestimmt.

(Die Haushaltssatzung ist als Anlage beigefügt.)

 

§ 06-018

 

Festlegung der Hausnummern im Bereich des Bebauungspläne

„Allmendgrün und Allmendgrün II“

 

Gemeinderat Schäfer erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

Die Günter Schäfer Verwaltungs GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 31.01.2006 einen Bauantrag bei Gemeinde Ortenberg eingereicht. Über diesen Bauantrag wurde in der Sitzung vom 06.02.2006 Beschluss gefasst.

Nach der jetzigen Situation der Hausnummern müsste der Firma Schäfer die Hausnummer 5 zugewiesen werden. Dies wäre allerdings nicht zweckmäßig.

 

Die jetzige Situation der Hausnummern stellt sich wie folgt dar:

 

Linke Straßenseite:

Flst.Nr.                                   Eigentümer                            Hausnummer

6190                           Gemeinde Ortenberg                        3

 

Rechte Straßenseite:

Flst.Nr.                                   Eigentümer                            Hausnummer

6190/2                        Schreier Treppen GmbH                   2

6190/3                        MRW                                                 4

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Linke Straßenseite:

Flst.Nr.                                   Eigentümer                            Hausnummer

6190                           Gemeinde Ortenberg                        1

6190/9                        Günter Schäfer Verwaltungs             3

                                   GmbH & Co. KG

 

Einstimmiger Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Vorschlag der Verwaltung bezüglich der Hausnummernänderung in der Gemeindestraße „Allmendgrün“. Die betroffenen Eigentümer und Mieter sind sofort von der Veränderung zu benachrichtigen. 

§ 06-019

 

Mitteilungen

 

  • Bürgermeister Litterst informiert den Gemeinderat, dass in es in der Siedlerstraße einen Wasserrohbruch gegeben hat.

 

§ 06-020

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

 

 

Der Bürgermeister:                                                   Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

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Gemeinde Ortenberg

N i e d e r s c h r i f t 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 

Am Montag, 03. April 2006

in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.48 Uhr

 

Vorsitzender:         Bürgermeister Hermann Litterst

Schriftführer:                      Anja Schwörer

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

 

Anwesende Mitglieder zwölf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 30.03.2006 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 31.03.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

 

§ 06-021

 

Bürgerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

 

§ 06-022

Bauanträge seit der Sitzung vom 20.02.2006

 

1.   Westiform International GmbH                Verz.Nr. zu 20/2005

      Kinzigtalstr. 2                                           Erweiterung einer Montage- und Lagerhalle

      77799 Ortenberg                                     - Änderungspläne -

                                                                       Flst.Nr. 6207/2, Kinzigtalstr. 2

 

Die Firma Westiform plant die Realisierung des 2. Bauabschnittes Ihrer Montage- und Lagerhalle, am südlichen Ende ihres Grundstücks. Die Baugenehmigung für diesen Bauabschnitt ist bereits erteilt. Aus brandschutztechnischen Gründen ist zwischen Montagehalle und Grundstückgrenze in Richtung Firma Möschle eine Feuerwehrumfahrung gefordert und im Zuge des 1. Bauabschnittes realisiert. 

Im Zuge der Realisierung des 2. Bauabschnittes plant die Firma Westiform diese Feuerwehrumfahrung als LKW-Umfahrung umzunutzen. Verbunden mit dieser Umnutzung ist die Schaffung einer LKW-Zufahrt von der Kinzigtalstraße am südlichen Ende des Grundstücks. Diese LKW-Einfahrt bzw. Wartezone soll zur Entlastung der Kinzigtalstraße dienen.  

Einstimmiger Beschluss:

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Es sollte bei der Ausführung des 2. Bauabschnittes darauf geachtet werden, dass die Feuerwehrumfahrung auch weiterhin, vor allem aus brandschutztechnischen Gesichtspunkten, als solche genutzt werden kann. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

  

2.   Eheleute                                                  Verz.Nr. zu 31/2005

      Stefanie und Rüdiger Neumann              Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

      Maximilianstr. 16                                      - Änderungspläne -

      86150 Augsburg                                      Flst.Nr. 9002, Joseph-Vollmer-Str. 7

 

Die Bauherren hatten bereits im vergangenen Jahr eine Bauantrag eingereicht. Nun wurden Änderungspläne eingereicht. Es ist beabsichtigt eine Doppelhaushälfte zu errichten.  

Die Dachneigung von 38° wurde dem Nachbargrundstück angepasst; genauso wie die Firsthöhe. 

Einstimmiger Beschluss:

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

3.   Eheleute                                                  Verz.Nr. zu 32/2005

      Tanja und Alexander Keck                      Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

      In der Börsiglache 54                              - Änderungspläne -

      77723 Gengenbach                                 Flst.Nr. 9029, Bruchstraße 26 

Die Bauherren haben geänderte Planunterlagen eingereicht. Die zwingende Festsetzung von zwei Vollgeschossen im Bebauungsplan wurde nun umgesetzt. Die Dachneigung soll laut Planunterlagen 28° betragen. Die notwendige Anzahl von Stellplätzen wird eingehalten. 

Es ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Nr. 1.1 „Dachgestaltung und Form“ beantragt. Die Bauherren möchten das Dach mit grauen Ziegeln eindecken. (Eine solche Ausnahme wurde bereits bei dem Bauvorhaben Bruchstraße 16 zugelassen) 

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt. Die Befreiung bezüglich der Dacheindeckung mit grauen Ziegeln wird erteilt.  

§ 06-023 

Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der Wasserversorgung im Bereich Hauptstraße

 Im Bereich der Hauptstraße, zwischen Einmündung Farrengasse und Burgweg, sind drei Reparaturen an der Wasserleitung erforderlich. In der Straße liegen dort zwei Leitungen, auf der östlichen Seite, die alte Leitung aus dem Jahre 1929 auf der westlichen und eine neue, die im Zuge der Generalsanierung der Wasserversorgung eingelegt wurde. Vorgesehen ist bzw. war, dass alle Hausanschlüsse sukzessive an die neue Leitung angehängt und die alte stillgelegt wird. Im vorgenannten Abschnitt wären noch sechs Hausanschlüsse zu erneuern, dann könnte in diesem Bereich die alte Wasserleitung stillgelegt werden. Dies erscheint sinnvoll und auch wirtschaftlich zumal die Feindecke der Ortsdurchfahrt, nach Aussage des Straßenbauamtes, erneuert werden soll.

 Finanziell könnte die Erneuerung der Wasserversorgung in der Waldgasse, die lt. Haushaltsplan für dieses Jahr vorgesehen ist, auf kommendes Jahr verschoben werden. Den Anliegern im dortigen Bereich würde dadurch kein Nachteil entstehen, da die Versorgung mit Wasser gegeben ist. Die freigewordenen Mittel könnten dann für die Maßnahme in der Hauptstraße eingesetzt bzw. verwendet werden.  

Gemeinderat Witschel hofft, dass diese Maßnahme schneller abgeschlossen wird, als die Reparatur des Wasserrohrbruchs in der Offenburger Straße zu Beginn des Jahres.

Herr Braun, Wassermeister der Gemeinde Ortenberg, war zu diesem Tagesordnungspunkt zugezogen und machte darauf aufmerksam, dass auch bei dieser Maßnahme ein Ampelbetrieb notwendig sei. Die Hauptstraße müsse halbseitig gesperrt werden.  

Gemeinderat Vollmer fragt nach, ob der Gemeinde bereits eine Kostenschätzung vorliege. Herr Braun informierte, dass er bereits Anfragen versandt habe, allerdings noch auf die Angebote der Firmen warte.

Auf die Frage von Gemeinderat Schulze, ob noch weitere Hausanschlüsse an die „neue“ Leitung zu legen seien, antwortete Herr Braun, dass es nach Abschluss dieser Maßnahme noch insgesamt 14 Häuser an die „neue“ Leitung angeschlossen werden müssen.

Gemeinderat Frei möchte wissen, wann die „neue“ Leitung verlegt wurde. Herr Braun erklärte, dass die Wasserleitung in der Hauptstraße im Jahre 1986 gelegt wurde.  

Bürgermeister Litterst schlägt vor, in diesem Haushaltsjahr die Sanierungsmaßnahmen der Wasserleitungen „Allmendgrün II“ und „Hauptstraße“ durchzuführen. 

Einstimmiger Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag im Wege der freihändigen Vergabe an den günstigsten Anbieter zu vergeben.

§ 06-024

Beschaffung einer neuen EDV-Anlage für die Gemeindeverwaltung

 In den Haushaltsberatungen des Gemeinderates für das Jahr 2006 wurde vereinbart eine neue EDV-Anlage für die Verwaltung zu beschaffen. Im Vermögenshaushalt sind hierfür 20.000,00 € bereitgestellt. 

Mit Schreiben vom 03.03.2006 wurden vier Fachfirmen gebeten, auf der Grundlage der erarbeiteten Hardwarevorgaben (Aufstellung liegt in der Anlage bei) ein Angebot abzugeben. Bis zum Abgabetermin am 17.03.2006 gingen bei der Gemeindeverwaltung drei Angebote ein. 

Um die PC´s ins Netzwerk zu stellen und die Office-Pakete zu installieren, wurden die Systemtechnikerstunden bei allen drei Angeboten pauschal mit 10 Stunden geschätzt.

 Die Firma ComputerTechnik Kahl hat, abweichend von den vorausgesetzten Vorgaben, baugleiche Fujitsu Siemens Produkte angeboten. 

Folgende Angebote wurden abgegeben (Endpreise incl. MwSt.):

 

1.         Firma Haake & Partner                                             Gesamtsumme: 14.681,77 €

            Robert-Bosch-Str. 12

77656 Offenburg

 

2.         ComputerTechnik Kahl                                             Gesamtsumme: 14.439,68 €

            In der Spöck 12

            77656 Offenburg

 

3.         Ralph Nendzynski GmbH                                          Gesamtsumme: 14.017,67 €

            Malvenstr. 31

            77656 Offenburg 

Bürgermeister Litterst ergänzt, dass diese Ersatzbeschaffungsmaßnahme nicht ausgeschrieben werden muss.

 Gemeinderat Witschel schlägt vor, eine Preisvergleich zwischen den TFT-Flachbildschirmen mit 17“ und 19“ vorzunehmen. Die größeren Bildschirme würden weniger schädliche Strahlungen abgeben und seien besser für die Augen. 

Einstimmiger Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Preisvergleich bezüglich der Flachbildschirme durchzuführen. Danach soll der günstigsten Anbieter den Auftrag erhalten. 

§ 06-025 

Antrag der Gemeinde Ortenberg zur Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel mit Hinweis auf Schloss Ortenberg an der Bundesautobahn (BA A 5)

 Die Verwaltung hat beim Regierungspräsidium Freiburg bezüglich der Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel an der A 5 für Schloss Ortenberg angefragt, bzw. einen entsprechenden Antrag gestellt.

 Das Regierungspräsidium hat mit Schreiben vom 01.03.2006 mitgeteilt, dass Schloss Ortenberg die Voraussetzungen für eine solche Aufstellung erfüllt und der Antrag unterstützt wird. Diesem Schreiben kann entnommen werden, dass der Antragsteller die anfallenden Kosten - sie belaufen sich auf ca. 7.500 € - zu tragen hat.  

Gemeinderat Witschel erklärt, dass nach seiner Meinung das Aufstellen eines solchen Schildes der Gemeinde selbst keinen Vorteil bringt, sondern dem Gastgewerbe. Diese sollten dann auch die Kosten tragen.

Gemeinderat Schulze stellt fest, dass die Aufstellung einer Unterrichtungstafel ein Image-Gewinn für die gesamte Gemeinde darstellt und man die Gunst der Stunde nutzen sollte.

Gemeinderat Buchta schlägt vor, den Antrag weiter zu verfolgen, gleichzeitig aber die Finanzierung über Sponsoring zu forcieren.

 

Mehrheitlicher Beschluss (1 Enthaltung) :

Die Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit mit dem Ziel der Aufstellung einer Unterrichtungstafel weiter zu verfolgen. Die Sponsoring-Möglichkeiten sollen geklärt werden.  

§ 06-026 

Verschiedenes

 §         Im Haushaltsplan sind 15.000,00 € für einen Sozialraum im Bauhof eingestellt. Bürgermeister Litterst schlägt vor, dass die Arbeiten von den Firmen, die bereits am Oberen Schulhaus tätig sein, ausgeführt werden sollen. Es handelt sich unter anderem um Maurerarbeiten. Gemeinderat Kiefer schlägt vor, die örtlichen Firmen zu beauftragen.

Bürgermeister Litterst wird drei Angebote zum Vergleich einholen.

 §         Bürgermeister Litterst bittet den Gemeinderat um das Einverständnis, den im Haushaltsplan 2006 vorgesehenen Zuschuss für den Sportverein, in Höhe von 10.000,00 €, Ende April ausbezahlen zu können.

Gemeinderat Vollmer möchte, dass der Sportverein ein Finanzierungskonzept, sowie eine Abrechnung offen legt.

Diese Entscheidung soll nach Offenlegung der Abrechnung durch den Sportverein in der nächsten Gemeinderatssitzung getroffen werden. 

§ 06-027 

Mitteilungen

 

  • Bürgermeister Litterst informiert den Gemeinderat, dass in es in der Siedlerstraße einen Wasserrohbruch gegeben hat.
  • Das Bauvorhaben „Sanierung des Oberen Schulhauses“ sei im Zeitplan.
  • Bürgermeister Litterst gab bekannt, dass die Verwaltung die ersten Gespräche mit dem Erschließungsträger für das Baugebiet „Weizenfeld“ hatte.
  • Bürgermeister Litterst sagt zu, die Auswertung der Umfrage bezüglich der Vereinszuschüsse in der nächsten Gemeinderatssitzung vorzustellen.

§ 06-028

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

§ 06-029

 

Wünsche und Anträge

 

§         Gemeinderätin Sieferle bittet darum, die Kronenbrauerei bezüglich der Unterhaltung des Grundstückes Flst.Nr. 1227/1, (Gasthaus Ochsen) Hauptstraße 70, anzusprechen. Das Grundstück sei in keinem guten Zustand.

§         Gemeinderat Schulze bemerkt, dass die Abflusskanäle in den Reben gereinigt werden müssten, das diese völlig zugeschwemmt seien.

§         Gemeinderat Kiefer berichtet, dass in der Bruchstraße im Bereich Abbruch Schille ein riesiges Loch in der Straße sei.

§         Auf die Nachfrage von Gemeinderat Witschel, ob die Abnahme in der Gemeindestraße Kochgässle bereits erfolgt ist, antwortet Bürgermeister Litterst, dass dies in der vergangenen Woche der Fall gewesen sei.

§         Gemeinderat Buchta stellt fest, dass er über die Kriminalitätsstatistik die im Offenburger Tageblatt veröffentlicht wurde sehr verwundert war. Bürgermeister Litterst und Gemeinderat Schulze stimmen Herr Buchta zu, sie seien ebenfalls sehr verwundert gewesen.

 

Der Bürgermeister:                                                   Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

 

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Gemeinde Ortenberg 

N i e d e r s c h r i f t 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

  

Am Montag, 24. April 2006

in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.45 Uhr

Vorsitzender:         Bürgermeister Hermann Litterst

Schriftführer:                      Anja Schwörer

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

 

Anwesende Mitglieder zwölf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Gemeinderat Bahr                                                  (v)

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 20.04.2006 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 21.04.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

 *Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

§ 06-030

 

Bürgerfragestunde

 Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

  

§ 06-031

Bauanträge seit der Sitzung vom 03.04.2006

 

1.   Bernhard Frei                                          Verz.Nr. 04/2006

      Kleiner Hundweg 5                                  Wohnhauserweiterung, Einbau einer Gaube in ein

      77799 Ortenberg                                     bestehendes Wohnhaus, Neubau eines Carports

                                                                       Flst.Nr. 4378, Kleiner Hundweg 5

Der Bauherr beabsichtigt auf der westlichen Dachhälfte eine Schleppgaube mit 24°

Dachneigung mit einer Länge von 5,00 m zu errichten. Die Abstände zum Ortgang betragen 2,96 m und 4,95 m.

 Weiterhin ist die Wohnhauserweiterung, um zwei Räume im Erdgeschoss nach Süden hin, geplant. Die Firsthöhe soll insgesamt 3,97 m, die Dachneigung 12° betragen. Der Anbau bleibt unter der Höhe der Fenster im bestehenden 1. Obergeschoss, sodass hier die Fenster frei bleiben.  

Zudem ist der Bau eines Carports im vorderen westlichen Teil des Grundstücks beabsichtigt.

 Einstimmiger Beschluss:

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

2.   Marlies Enzmann                                     Verz.Nr. 05/2006

      Käfersbergweg 2b                                   Neubau einer Garage

      77799 Ortenberg                                     Flst.Nr. 2638/1 und 2638/100

                                                                       Käfersbergweg 2b

 

Die Bauherrin beabsichtigt eine Garage im hinteren südlichen Teil des Hausgrundstückes zu erreichten.

Außenmaße:

Gebäudebreite:                      5,40 m (zur Straße hin)

Gebäudebreite:                      5,65 m (im hinteren Teil)

Gebäudetiefe:                         6,25 m

Die Zufahrt soll über die Gemeindestraße „Käfersbergweg“ über ein versickerungsfähiges Öko-Pflaster erfolgen. Vor dem Garagentor ist eine Ablaufrinne geplant, sodass das Oberflächenwasser, welches nicht über das Pflaster versickern kann, über die Rinne ablaufen kann. Die Dacheindeckung soll mit grauem Welleternit erfolgen; die Dachneigung beträgt 5°. Die Grenzgarage ist hier zulässig, das die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und die maximale Wandfläche nicht mehr als 25 m².

Einstimmiger Beschluss:

 

3.   Dr. Reinhard Schmidt                             Verz.Nr. 06/2006

      Königenberg 1                                         Neubau eines Wohnhauses mit integrierter Doppel-

      77654 Offenburg                                     garage

                                                                       Flst.Nr. 4262/3, Hundweg 5

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Es ist darauf zu achten, dass genügend Stellplätze ausgewiesen werden. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

  

4.   E. Allgaier Immobilienvermögens-          Verz.Nr. 07/2006

      anlagen GmbH                                        -Bauvoranfrage-

      Ebertplatz 15                                           Flst.Nr. 4262/3, Hundweg 5

      77654 Offenburg                                      Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten

 Für dieses Grundstück wurden bereits mehrfach Bauvoranfragen von verschiedenen Bauherren eingereicht. Die letzte Bauvoranfrage ist vom Oktober 2005. Der Gemeinderat beschloss damals, dass nur eine Bebauung im Umfang des Bauvorbescheides vom 11.04.1997 gebilligt wird.

 

Bauvorbescheid vom 11.04.1997

derzeitige Planung

Bauweise (offen):

3 Reihenhäuser

Bauweise (offen): Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohneinheiten

Geschosszahl: 1 plus Dachgeschoss

Geschosszahl: 2 plus Dachgeschoss

Dachform: Satteldach

Dachform: Satteldach

Dachneigung: ca. 35°

Dachneigung: ca. 40°

Sockelhöhe: 80 cm

Sockelhöhe: 60 cm

 

Die Firsthöhe soll 11,18 m betragen.

Gemäß § 37 Abs. 1 LBO i.V.m. § 12 Abs. 2 BauNVO ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz auszuweisen. Aus dem Lageplan Nr. 2 kann entnommen werden, dass für dieses Bauvorhaben 5 Stellplätze ausgewiesen sind.

Das Anwesen Zehntfreistraße 3a weist bereits eine ähnliche Bebauung, wie sie hier geplant ist

( 2 Vollgeschoss puls Dachgeschoss ) auf, dort sind drei abgeschlossene Wohneinheiten vorhanden. Im Baufluchtenplan „Ortsteil Käfersberg“ ist eine 2-geschossige Bauweise zulässig. Die Traufhöhe, die laut schriftlichen Festsetzungen bei 2-geschossigen Gebäuden 7,00 m betragen darf, wird eingehalten. Es ist eine Traufhöhe von 6,00 m geplant.

 Nach kurzer Diskussion wird das Baugesuch bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Der Bauherr muss auf dem Lageplan genügend Stellplatze ausweisen.

  

5.   Dietmar Steinberg                                   Verz.Nr. 09/2006

      Von-Berckholtz-Str. 11                            Aufbau einer Dachgaube auf ein bestehendes

      77799 Ortenberg                                     Wohnhaus

                                                                       Flst.Nr. 8182, Von-Berckholtz-Str. 11,

 Gemeinderat Kiefer ist als Planverfasser befangen, verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerraum Platz.

Der Bauherr beabsichtigt auf östlichen Dachhälfte eine Dachgaube zu errichten.

Dachgauben und Dachaufbauten sind gemäß dem Bebauungsplan „Im Sommerhäldele“ nur auf Steildächern (45° - 50 °) zulässig.

Hier ist eine Dachneigung von 32° vorhanden, es handelt sich somit um ein flachgeneigtes Dach.

Es ist ein Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Eine solche Befreiung wurde bereits bei dem Bauvorhaben „Im Sommerhäldele 14“ erteilt. 

§ 06-032

 

Generalsanierung des Oberen Schulhauses – Vergabe von Aufträgen-

a.     Windfananlage

b.     Baureinigung

 

Für die Generalsanierung des oberen Schulhauses sind zwei weitere Aufträge zu vergeben. Sie wurden in der Tagepresse vom 11.03.2006 öffentlich ausgeschrieben. 

Der günstigste Anbieter für das Gewerk „Baureinigung“ ist die Firma Grieger & Kroll GmbH in Kenzingen.

Die Windfanganlage soll nach der Aussage des Schulleiters, Herrn Werner Kempf, zurückgestellt werden. Über diese Angelegenheit soll aber nochmals gesprochen werden. 

Einstimmiger Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag zur Baureinigung an den günstigsten Bieter, es ist dies die Firma GSB Haungs Gmblt in Lahr, zu vergeben.

§ 06-033

 

Vergabe eines Auftrages zur Sanierung des Hochbehälters „Schloß“

Sandstrahl- und Beschichtungsarbeiten

 

Die Vergabe dieser Arbeit stand bereits auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2006.

Für die Durchführung bzw. Vergabe dieser Arbeiten ist es erforderlich, dass die Bieter einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorlegen können. Dieser konnte jedoch nur einer der Bieter erbringen. Die Ausschreibung musste deshalb wiederholt werden

Es wurden insgesamt 12 Firmen, die im Besitz des vorgenannten Befähigungsnachweise zur Angebotsabgabe aufgefordert. Am Donnerstag, 20.04.2006 fand die Submission statt.

Die Arbeiten sollen Mitte Mai beginnen. 

Bürgermeister Litterst beantragt, den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben. 

Einstimmiger Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag an den günstigsten Bieter, es ist dies die Firma ????????, zu vergeben.

 

§ 06-034

 

Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Ortenaukreises

Stellungnahme der Gemeinde

 

Das Landratsamt Ortenaukreis beabsichtigt den Nahverkehrsplan von 1998 zu aktualisieren und fortzuschreiben. Unter anderem steht hier auch die Entwicklung des Schienennahverkehrs (SPNV) auf dem Programm.

 Eine Anbindung Ortenbergs an den bestehenden Schienenpersonennahverkehr ist laut dem Planunterlagen nicht machbar.  

Begründung:

Aufgrund der Nähe zu Offenburg und des daraus resultierenden ungünstigen Reisezeitverhältnisses ist der Haltepunkt Ortenberg für Pendler, insbesondere für Berufspendler und Schüler in Richtung Offenburg, weniger attraktiv als die vorhandene Busverbindung. Erschwerend kommt nach der vorgesehenen Stelle die ungünstige Randlage hinzu, so dass nur die Hälfte des Gemeindegebietes erschlossen wird. Der Haltepunkt wäre außerdem derzeit fahrplantechnisch nicht bedienbar. 

Gemeinderätin Collmann spricht sich für einen Halt in Ortenberg aus. Es sollte abgeklärt werden, ob die Gemeinde Ohlsbach eventuell auch Interesse an einem Haltepunkt hätte und Ortenberg bei der Durchsetzung unterstützen würde. 

Einstimmiger Beschluss:

Aufgrund der Entwicklung im Gewerbegebiet „Allmendgrün“ muss eine Anbindung Ortenbergs an den bestehenden Schienenpersonennahverkehrs erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Überprüfung beim Landratsamt zu beantragen.

§ 06-035

Verschiedenes

 

§         Bürgermeister Litterst berichtet über die aktuelle Finanzlage der Gemeinde, vor allem über die Abwicklung des Projektes „Sanierung Oberes Schulhaus“. 

§ 06-036

Mitteilungen

 

  • Die Firma Horn habe ein Angebot über die Sanierung der Wasserleitung in der Hauptstraße abgegeben. Die Kosten würden sich auf ca. 10.000,00 € belaufen.
  • Die Flurbereinigung im Freudental soll im Jahr 2008 abgeschlossen werden. Ein Gesprächstermin mit den Verantwortlichen ist für 09. Mai 2006 angesetzt.
  • Der Bebauungsplan „Untere Dorfmatten“ (Seniorenzentrum) soll begonnen werden. Über dieses Thema soll in der nächsten Sitzung beraten werden.
  • In der nächsten Gemeinderatssitzung wird Bürgermeister Litterst die Ergebnisse der Umfrage bezüglich der Vereinsbezuschussung vorstellen.
  • Bürgermeister Litterst teilt dem Gemeinderat mit, dass Frau Ulrike Pfeiffer-Pantring, die amtierende Bürgermeisterin der Partnergemeinde Ortenberg/Hessen, im zweiten Wahlgang wiedergewählt wurde.

  

§ 06-037

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

§ 06-038 

Wünsche und Anträge

 §         Gemeinderat Witschel schlägt vor, dass bei Vorhaben, wie beispielsweise die Flurbereinigung im Freudental, vor Beginn der Maßnahme der Altbestand dokumentiert werden sollte. Gerade bei der jetzigen Flurbereinigung wurden die Rebwege beschädigt, so dass sie die Gemeinde sanieren muss.

§         Gemeinderat Vollmer beantragt ein Tor auf dem Bolzplatz am Rathaus für die Kinder aufzustellen.

Der Bürgermeister:                                                   Der Gemeinderat:

 

Die Schriftführerin:

 
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Gemeinde Ortenberg 

N i e d e r s c h r i f t 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 

Am Montag, 22. Mai 2006

in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.30 Uhr – Ende: 19.46 Uhr

 

Vorsitzender:         Bürgermeister Hermann Litterst

 

Schriftführer:                      Anja Schwörer

 

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Gemeinderat Kiefer                                                            (V)

 

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 18.05.2006 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 19.05.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt 

§ 06-030 

Bürgerfragestunde

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen. 

§ 06-031 

Blutspenderehrung

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt ehrt Bürgermeister Litterst Herrn Axel Rösch für 10maliges Blutspenden.

 

Folgende Blutspender sollen ebenfalls geehrt werden, sind aber am heutigen Abend nicht anwesend: 

10maliges:

Dietmar Friedemann

Johann Kluge 

25maliges:

Michael Franz

Sandra Harter  

§ 06-032

 

Bauanträge seit der Sitzung vom 03.04.2006

 

1.   Günter Schäfer Verwaltungs                   Verz.Nr. zu 14/2005

      GmbH & Co.KG                                       Neubau einer Produktionshalle mit

      Industriestr. 5                                           Verwaltungsgebäude und Wohnung

      77656 Offenburg                                     - Nachtragspläne -

                                                                       Flst.Nr. 6190/9, Allmendgrün 3, 77799 Ortenberg

 

Der Bauherr hat Änderungspläne eingereicht. Nach dem Bebauungsplan „Allmendgrün“ sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer extensiv zu begrünen.

Um die Produktionshalle mit mehr Tageslicht ausleuchten zu können und um eine Photovoltaikanlage installieren zu können ist eine alternative Dachkonstruktion notwendig.

Art und Material der Konstruktion des Produktionshallendaches: Stahlfachwerkträger und Trapezblech

 

Gemeinderat Schäfer ist als Bauherr befangen, er verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerraum Platz.

 

Einstimmiger Beschluss:

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Die Ausnahme vom Bebauungsplan bezüglich der Dachbegrünung und der alternativen Dachkonstruktion wird erteilt. Dem Baugesuch wird zugestimmt. 

2.   E. Allgaier                                                Verz.Nr. 07/2006 - Bauvoranfrage -

      Immobilienvermögensanlagen GmbH     Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit

      Ebertplatz 15                                           5 Wohneinheiten

      77654 Offenburg                                     Flst.Nr. 4284, Zehntfreistraße 11

 

Der Bauherr hat bei der Gemeinde einen geänderten Lageplan eingereicht, auf dem nunmehr insgesamt 9 Stellplätze ausgewiesen sind. Die weitere Planung wurde nicht verändert.

Der Gemeinderat beschloss bei der zu letzt eingereichten Bauvoranfrage im Oktober, dass nur eine Bebauung im Umfang des Bauvorbescheides vom 11.04.1997 gebilligt wird.

 

Bauvorbescheid vom 11.04.1997

derzeitige Planung

Bauweise (offen):

3 Reihenhäuser

Bauweise (offen): Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohneinheiten

Geschosszahl: 1 plus Dachgeschoss

Geschosszahl: 2 plus Dachgeschoss

Dachform: Satteldach

Dachform: Satteldach

Dachneigung: ca. 35°

Dachneigung: ca. 40°

Sockelhöhe: 80 cm

Sockelhöhe: 60 cm

 

Firsthöhe: 11,18 m

 

Einstimmiger Beschluss:

Seitens der Gemeinde Ortenberg wird der vorgelegten Bauvoranfrage nicht zugestimmt. Der Gemeinderat billigt eine Bebauung nur im Umfang des Bauvorbescheides vom 11.04.1997. 

3.   Stefanie und Rüdiger Neumann              Verz.Nr. zu 31/2005

      Maximilianstr. 16                                      Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage

      86150 Augsburg                                      - 2. Änderungspläne -

                                                                       Flst.Nr. 9002, Joseph-Vollmer-Str. 7 

Die Bauherren haben Änderungspläne eingereicht. In der neuen Planung soll komplett auf das Kellergeschoss verzichtet werden. 

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

 

4.   Thomas Heitz                                          Verz.Nr. 11/2006

      Von-Berckholtz-Str. 15                            Erweiterung einer Garage und Neubau eines

      77799 Ortenberg                                     Dachstuhles auf eine bestehende Garage

                                                                       Flst.Nr. 8188, Von-Berckholtz-Str. 15

 

Der Bauherr beabsichtigt die bestehende Garage zu erweitern. Das bestehende Flachdach soll abgerissen und durch ein Satteldach ersetzt werden.

 

            Folgende Außenmaße sind geplant:

            Dachneigung: 25°

            Höhe:              4,25 m

            Länge:                        8,15 m bzw. 7,50 m

            Breite:                         6,26 m

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

5.   Heike und Udo Kofler                               Verz.Nr. 10/2006

      Freudental 17                                          Errichtung einer Bruchsteinmauer ca. 15 . Länge

      77799 Ortenberg                                     und eine Höhe von ca. 1,50 m zur Hangbefestigung,

                                                                       terrassenförmig mit Bepflanzung

                                                                       Flst.Nr. 1011, Freudental 17

 

Die Bauherren haben bereits im Jahr 2002 ein ähnliches Baugesuch eingereicht, dieses aber dann im Oktober 2004 zurückgezogen.

Dem Antrag auf Erstellung einer Stützwand konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht entsprochen. Der Gemeinderat versagte die Zustimmung, da die Mauer mindestens 0,50 m von der Straßenbegrenzung zurückversetzt werden sollte und die Mauer mit einer Gesamthöhe von 2,70 m zu hoch war.

Nun ist eine 1,50 m hohe Bruchsteinmauer auf einer Länge von 15,00 m geplant. Der im Jahr 2002 geforderte Abstand von 0,50 m wurde in der Planung jedoch nicht berücksichtigt. 

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.  

§ 06-033

 

Vergabe eines Auftrages „Sanierung der Hausanschlussleitungen im Bereich der Grund- und Hauptschule, Von-Berckholtz-Schule“

 

An den Hausanschlussleitungen im Bereich der Von Berckholtz-Schule wurden im Rahmen von Untersuchungen Schäden festgestellt, die saniert werden müssen. Das Ingenieurbüro Weissenrieder hat vier Fachfirmen um Abgabe von Angeboten gebeten. Drei der Firmen haben ein solches abgegeben. Nachstehend das geprüfte Ergebnis.

 

1.      Firma Koßmann, Kappel-Grafenhausen                              12.628,51 €

2.      Firma KKS, Kirchen                                                             12.696,52 €

3.      Firma Diringer & Scheidel, Kirchzarten                               13.735,86 €

 

Die Firma Koßmann, Kappel-Grafenhausen ist somit der Preisgünstigste Bieter.

 

Herr Ribar, vom Ingenieurbüro Weissenrieder erläutert ausführlich die geplante Sanierungsmaßnahme. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten in der Schule wurde eine TV-Befahrung des Schmutzwasserkanals vorgenommen. Wie sich bei dieser Untersuchung herausstellte, wird der Schmutzwasserkanal unterspült. Es soll nun eine sogenannte Inlinersanierung mit Robotertechnik angewandt werden. Betroffen sind auf der Westseite des Gebäudes ca. 40 m Schmutz- und Regenwasserleitung, sodass auf einer Gesamtlänge von ca. 80 m ein Inliner eingezogen werden muss.

Gemeinderat Witschel stellt fest, dass es wünschenswert wäre das Band der TV-Befahrung zu sehen, um die Entscheidung besser treffen zu können.  

Weiterhin erläutert Herr Schaible, dass der Abwasserzweckverband angeregt hat, dass Oberflächenwasser in Regenrückhaltebecken aufzufangen, um den Kanal zu entlasten. Dies ist aber nicht möglich, da nicht ausreichend Platz für solche Rückhaltebecken vorhanden ist. Gemeinderat Vollmer bezweifelt allerdings das „Muss“ der Regenwasserückhaltung.

Bürgermeister Litterst schlägt vor, Herrn Kläger vom Abwasserzweckverband bei dieser Entscheidung hinzuzuziehen. Herr Kläger solle die Angelegenheit erläutern.  

Gemeinderat Schulze stellt den Antrag auf Abstimmung über die Sanierung der Hausanschlussleitungen. 

Mehrheitlicher Beschluss (1 Enthaltung):

Die Verwaltung wird beauftragt, der Auftrag zur Sanierung der Hausanschlussleitungen im Bereich der Grund- und Hauptschule „Von-Berckholtz-Schule“ an die Firma Koßmann in Kappel-Grafenhausen zu vergeben.  

§ 06-034 

Generalsanierung des oberen Schulhauses

Vergabe eines Auftrages für die Beschaffung von Schulmöbel

 

Bürgermeister Litterst ist der Auffassung, dass die Schulmöbelfrage ausreichend erörtert wurde, sodass der Auftrag nun vergeben werden kann. Herr Schaible war zu diesem Tagesordnungspunkt zugezogen und erläutert, dass die Auftragssumme die Stühle, Tische und Tafeln für die Schulräume beinhaltet. Des weiteren ist im Rektorat ein Schrank vorgesehen. Zusätzlich wurde ein Podium mit ca. 18 m² für den Gymnastikraum mit ins Angebot aufgenommen.

Gemeinderat Witschel wundert sich an der großen Differenz von 9.000,00 € zwischen der ungeprüften Angebotssumme und der geprüften Angebotsendsumme. Er fragt nach, was der Grund für diese Differenz sei. Herr Schaible antwortet, dass er dies nachprüfen wird. Er versichert allerdings, dass die Differenz nicht durch die zusätzliche Veranschlagung des Podiums entstanden ist. Ein solches Podium würde ca. 1.800,00 € bis 2.000,00 € kosten.

 

Gemeinderat Vollmer möchte die Vergabe dieses Auftrags noch mal diskutieren. Bürgermeister Litterst stellt den Antrag auf Abstimmung über die Vergaben des Auftrags für die Beschaffung der Schulmöbel.

Einstimmiger Beschluss:

Die Verwaltung wird mit der nochmaligen Prüfung des Angebotes beauftragt. Danach soll der Auftrag an den günstigsten Anbieter vergeben werden. 

§ 06-035

 

Entscheidung über Annahme von Spenden

 An der Von Berckholtz-Schule Ortenberg soll das Projekt „Faustlos“ gestartet werden. Es ist auf der beigefügten Anlage im Einzelnen beschrieben.

Die Aufwendungen für die sicherlich begrüßenswerte Aktion belaufen sich auf 2.350 €.

Die Schule hat im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung Sponsoren angeschrieben. Finanziell wird die Aktion über die Gemeinde abgewickelt. Mittlerweile sind zwei Spenden eingegangen.

Zum 01. Februar 2006 wurde die Gemeindeordnung in Bezug auf die Annahme von Spenden geändert (verkündet: GBL v. 17.02.2006). Um mehr Rechtssicherheit gerade im Bezug auf § 331 StGB zu erreichen, wurde der § 78 der Gemeindeordnung entsprechend angepasst.

Er sieht nun folgendes Verfahren bei der Annahme von Spenden vor:

 

§         Das Erwerben und die Entgegennahme des Angebotes der Zuwendung obliegt im Falle der Gemeinde Ortenberg dem Bürgermeister.

§         Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

§         Es ist der Rechtsaufsicht jährlich ein Bericht über die Geber, die Zuwendung und den Zuwendungszweck zu übersenden.

Diese Verfahrensweise wurde mit dem Landratsamt Ortenaukreis, Herrn Göhringer abgestimmt.

Gehen Spenden bei der Gemeinde ein, bevor der Gemeinderat darüber entschieden hat, dürfen diese nur unter Vorbehalt angenommen werden. (Auszug aus dem Schreiben des Städtetag Baden-Württemberg vom 07.02.2006).

Es gingen folgende Spenden bei der Gemeinde Ortenberg ein:

Joachim Schäfer

Präventionsprogramm „Faustlos“ – 200 €

Firma Ernst Möschle, Behälterbau

Präventionsprogramm „Faustlos“ – 250 €

Einstimmiger Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der folgenden Spenden zu:

§         Joachim Schäfer

Präventionsprogramm „Faustlos“ – 200 €

§         Firma Ernst Möschle, Behälterbau

Präventionsprogramm „Faustlos“ – 250 €

§ 06-036

 

Verschiedenes

 §         Bürgermeister Litterst informiert den Gemeinderat, dass in der Sporthalle an der Duschanlage die Armaturen undicht seien und ausgetauscht werden müssen. Dies ergebe eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.155,00 €. Gemeinderat Schäfer möchte wissen, ob bei der Installation nachgefräst werden muss, oder ob es sich lediglich um die Auswechslung der Armaturen handle. Bürgermeister Litterst versichert, dass die Armaturen nur ausgetauscht werden müssen. 

Einstimmiger Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag  zur Auswechslung der Armaturen in der Sporthalle an Wendelin Vollmer zu vergeben.  

§         Der Gemeinderat hat sich während den Haushaltsberatung für den Kauf eines neuen Geschirrs und eines neuen Bestecks für die Schlossberghalle (Festhalle) ausgesprochen. Im Haushaltsplan sind hierfür 4.000,00 € eingeplant. Die Verwaltung habe nun verschiedene Dekore ausgewählt, unter denen eine Entscheidung zu treffen sei, ausgewählt. Nach kurzer Diskussion spricht sich der Gemeinderat für das Dekor des Seltmann Weiden Geschirres aus. Dies würde in der Anschaffung 6.319,82 € kosten. Das Besteck für 400 Personen würde zusätzlich mit 2.033,35 € zu Buche schlagen.

             Mehrheitlicher Beschluss (1 Gegenstimme):

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Geschirr von Seltmann Weiden eine Preisanfrage bei verschiedenen Anbietern durchzuführen.

§ 06-037

 

Mitteilungen

 

  • Bürgermeister Litterst teilt mit, dass die Schlossberghalle durch den TÜV geprüft wurde. Die Halle sei zwar sanierungsbedürftig, es bestehe aber keine Einsturzgefahr.
  • Bürgermeister Litterst überreicht dem Gemeinderat zur Kenntnis eine Zusammenstellung über die Jugendförderung in Gemeinden.
  • Das Regierungspräsidium hat Bürgermeister Litterst auf Anfrage versichert, dass der Zuschuss für die Sanierungsarbeiten an der Schule noch diese Woche ausbezahlt wird.
  • Bürgermeister Litterst berichtet, dass seit dieser Woche zwei Praktikantinnen aus Frankreich im Rathaus Ortenberg zu Gast sind. Die beiden absolvieren derzeit eine 3-jährige Ausbildung zur Euro-Sekretärin. Ein Auslandpraktikum ist Bestandteil der Ausbildung.

§ 06-038

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben. 

§ 06-039

 

Wünsche und Anträge

 

§         Gemeinderat Witschel regt an, eine Bestandsaufnahme der Schäden an den Rebewegen durchzuführen.

§         Gemeinderat Vollmer macht darauf aufmerksam, dass Matten zum Abdecken des Sporthallenbodens bei nicht-sportlichen Veranstaltung beschafft werden sollten.

Der Bürgermeister:                                                   Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

 

 
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Gemeinde Ortenberg

N i e d e r s c h r i f t

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

Am Montag, 29. Mai 2006

in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 18.32 Uhr

Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst

Schriftführer: Anja Schwörer

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Gemeinderat Kiefer (V)

Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 29.05.2006

§ 06-040

Bürgerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

§ 06-041

Unterhaltungsarbeiten an Gemeindestraßen

Folgende Unterhaltungsmaßnahmen sind an der Wasserversorgung geplant.

Verwaltungshaushalt

St. Andreas 69.000,00 €

Verbindungsweg Hundweg/Zehntfreistr. 39.000,00 €

Allgemeine Unterhaltung 50.000,00 €

Waldgasse/Straßenbau 49.000,00 €

Waldgasse/Rebwege 44.000,00 €

Vermögenshaushalt

Hundweg Endausbau/Wirtschaftsweg 93.000,00 €

Waldgasse/Wasserleitung 42.000,00 €

Summe 386.000,00 €

Mittel im Haushalt für die ausgeschriebene Projekte 336.000,00 €

Vergabe:

Submissionsergebnis 260.287,78 €

Ingenieurkosten (berechnet) ca. 25.000,00 €

Summe 285.287,78 €

Differenz 50.712,22 €

Weitere Mittel für den Straßenbau und Rebwegeunterhaltung im Haushalt, die noch nicht

ausgeschrieben sind.

Haushaltstelle 1.6300.510000.0 (Gemeindestraßen) 50.000 €

1.7800.511000.2 (Rebwege) 30.000 €

Bürgermeister Litterst stellt den Antrag, die Aufträge wie vorgeschlagen zu vergeben.

Gemeinderat Schulze spricht sich ebenfalls für die Vergaben der Arbeiten aus. Die Vergaben

zum jetzigen Zeitpunkt wäre, auch im Hinblick auf die im Jahr 2007 bevorstehende

Mehrwertsteuererhöhung, sinnvoll.

Bürgermeister Litterst bemerkt, dass sich einige Straßen bereits in einem desolaten Zustand

befänden. Diese Maßnahme könne man nicht mehr aufschieben.

Gemeinderat Frei fragt nach, ob es möglich wäre, einzelne Maßnahmen zu verschieben,

vielleicht sogar ins Jahr 2007.

Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 29.05.2006

- 47 -

Bürgermeister Litterst teilt mit, dass sich die Firma Knäbel dazu bereit erklärt hat, einige der

Maßnahmen auf das Jahr 2007 zu verschieben. Es wird aber von Seiten der Verwaltung für

sinnvoll erachtet, mit den Sanierungsarbeiten in der Zehntfreistraße zu beginnen. Gemeinderat

Kiefer macht darauf aufmerksam, dass überprüft werden soll, ob in den nächsten Jahren noch

Flurbereinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Gemeinde würde sonst die Rebwege

sanieren und die Baufirmen würden die Wege wieder beschädigen. Dies sollte verhindert

werden.

Gemeinderat Witschel erklärt, dass sich die Fraktion „Bürger für Ortenberg“ grundsätzlich für die

Durchführung der Sanierungsarbeiten ausspricht, es sollte aber immer auf die aktuelle

Haushaltslage und vor allem auf die Liquidität geachtet werden. Für die Zukunft sollte vor allem

eine einheitliche Vorgehensweise bei der Thematik „Rebwege“ gefunden werden. Im Moment

trägt die Allgemeinheit die Kosten für die Rebwege, die aber durch die Maßnahmen Einzelner

beschädigt werden. Es müsse eine Möglichkeit geben, dies den Firmen in Rechnung zu stellen.

Gemeinderat Vollmer schlägt vor, die Rebwege nicht zu asphaltieren sondern mit einer

wassergebundenen Decke zu versehen. Die Gemeinde Durbach hat damit bereits guten

Erfahrungen gemacht, außerdem wäre die Maßnahme kostengünstiger.

Gemeinderat Schulze macht darauf aufmerksam, die Angelegenheit differenziert zu betrachten,

im Moment müssten Abnutzungserscheinungen beseitigt werden.

Gemeinderat Schäfer schlägt vor, mit der Firma Knäble schriftlich zu vereinbaren, dass die

Maßnahmen ins nächste Jahr verschoben werden können.

Bürgermeister Litterst versichert, dass er die Haushaltslage überwachen wird, die Arbeiten

sollten allerdings trotzdem vergeben werden. Wenn einzelne Maßnahmen nicht finanzierbar

sind, können diese ins Jahr 2007 verschoben werden.

Gemeinderat Vollmer beantragt, die weiteren im Haushaltsplan ausgewiesenen

Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise im Bauhof, zurückzustellen. Gemeinderat Witschel

stellt fest, dass nicht immer wieder der Haushaltsplan in Frage gestellt werden sollte.

Gemeinderat Buchta schlägt vor, die Dynamik aus der Angelegenheit zu nehmen und mit der

Auftragsvergabe noch zu warten.

Gemeinderat Schulze bemerkt, dass sich die Haushaltslage nicht so drastisch verändert habe.

Bürgermeister Litterst stellt den Antrag auf Abstimmung über die Vergabe der

Straßensanierungsmaßnahmen.

Mehrheitlicher Beschluss (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung):

Die Verwaltung wird beauftragt, der Auftrag für die Straßenunterhaltungsmaßnahmen an die

Firma Knäble vergeben. Die Möglichkeit je nach Haushaltslage einzelne Maßnahmen ins Jahr

2007 zu verschieben soll aber berücksichtigt werden.

§ 06-042

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen

Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 29.05.2006

 

Der Bürgermeister: Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

 
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Gemeinde Ortenberg

N i e d e r s c h r i f t

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

Am Montag, 19. Juni 2006

in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.30 Uhr – Ende: 19.46 Uhr

Vorsitzender: Bürgermeister Hermann Litterst

Schriftführer: Anja Schwörer

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

Gemeinderat Schäfer (V)

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 19.06.2006

 

§ 06-043

Bürgerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

§ 06-044

Bauanträge seit der Sitzung vom 22.05.2006

1. Sparkasse Offenburg/Ortenau Verz.Nr. 12/2006

vertr. durch Kilian Fröhlich Aufstellen eines Bauschildes mit Hinweis auf das

Gustav-Ree-Anlage 1 entstehende Baugebiet „Weizenfeld“

77799 Ortenberg Flst.Nr. 5419, Im Weizenfeld, 77799 Ortenberg

Die Sparkasse Offenburg/Ortenau möchte zu Werbezwecken ein Bauschild mit dem Hinweis

auf das Baugebiet „Im Weizenfeld“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5419 aufstellen. Das

Grundstück liegt direkt am Wirtschaftsweg der parallel neben der L 99 verläuft.

Die Eigentümerin des Grundstücks hat bereits zugestimmt.

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine

Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

2. Gisela Heizmann Verz.Nr. 13/2006

Hinterer Burgweg 18 Balkonerweiterung am bestehenden Wohnhaus

77799 Ortenberg Flst.Nr. 101/10, 104/2 und 104,

Hinterer Burgweg 18, 77799 Ortenberg

Der Bauherr beabsichtigt den bestehenden Balkon um 3,30 m zu erweitern. Die jetzige

Gesamthöhe bleibt gleich. Es werden zudem neue Fundamente gelegt.

Einstimmiger Beschluss

Gegen den Bauantrag bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine

Bedenken. Dem Baugesuch wird zugestimmt.

§ 06-045

Sanierung des oberen Schulhauses

Erneuerung der Aufgangstreppe

- Beschlussfassung über die Ausschreibung -

Für die Sanierungsmaßnahmen am oberen Schulhaus sind nur Mittel eingerechnet, für eine

teilweise Erneuerung der Aufgangstreppe. Herr Schaible, vom Architekturbüro Schaible

erläutert, dass man nach einer genaueren Untersuchung zur Überzeugung gekommen sei, dass

die Treppe als Ganzes erneuert werden sollte bzw. muss. Bei einer Inaugenscheinnahme

konnte festgestellt werden, dass teilweise gravierende Schäden vorhanden sind. Wie beim

letzten Ortstermin angekündigt, wurden die Kosten für die gänzliche Erneuerung der Treppe

errechnet. Bei der kompletten Erneuerung fallen zusätzliche Kosten von insgesamt ca. 20.000 €

an.

Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 19.06.2006

- 53 -

Herr Schaible erläutert, dass die geplante Sanierungsmaßnahme eine weitere Treppenstufe

nötig macht, sodass eine Zweifarbigkeit entstehen würde, wenn die restliche Treppe im

derzeitigen Zustand belassen wird.

Die Treppenstufen seien nunmehr 45 Jahre alt, es sei verwunderlich, dass diese Platten über

diesen Zeitraum der Belastung Stand gehalten haben, die Platten wurden durch die

Bauarbeiten der letzten Monate schwer in Mitleidenschaft gezogen.

Auf die Frage von Gemeinderat Frei, ob es eine Gesamtplanung für die Außenanlage gibt,

antwortet Herr Schaible, dass dies der Fall sei, allerdings beinhaltet diese Planung nicht die

Erneuerung der Aufgangstreppe.

Gemeinderat Schulze macht darauf aufmerksam, dass bei der Auswahl der Materialien darauf

geachtet werden sollten, dass diese günstig und vor allem pflegeleicht sind.

Gemeinderat Witschel ist der Meinung, dass ein Mittelgeländer nicht erforderlich ist, das

Geländer sollte an einer der beiden Seiten angebracht werden.

Herr Schaible ist derselben Meinung und informiert den Gemeinderat, dass diese

Angelegenheit bereits überprüft wird.

Gemeinderat Buchta und Gemeinderat Vollmer merken kritisch den Automatismus an, der bei

dieser Sanierungsmaßnahme in Gang gesetzt wurde.

Auf die Frage von Gemeinderat Vollmer, wann eine Kostenfortschreibung vorgelegt wird,

antwortet Bürgermeister Litterst, dass die Kostenfortschreibung im Juli vorgelegt wird.

Mehrheitlicher Beschluss (2 Enthaltungen)

Die Erneuerung der gesamten Aufgangstreppe soll in die Ausschreibung für die Außenanlage

mit aufgenommen werden.

Nach der Beschlussfassung informiert Herr Schaible den Gemeinderat über die Entwicklung bei

der Schulmöbelfrage. Die Kosten für die Beschaffung werden voraussichtlich 6.000,00 €

geringer ausfallen. Das Podium für die Schulsporthalle wurde nicht mit in die Bestellung mit

aufgenommen. Gemeinderat Witschel macht auf die Unterschiede bei der Pflege der Stühle

aufmerksam. Er bittet darum, bei der Beschaffung der Stühle darauf zu achten, dass diese

unter den Tisch eingehängt werden können, sodass die Raumpflegerinnen beim wischen der

Tische die Stühle nicht abhängen müssen.

§ 06-046

Aufstellung eines Hinweisschildes auf Schloß Ortenberg

an der Bundesautobahn

Der Entwurf für ein Hinweisschild von Schloß Ortenberg an der Bundesautobahn wird von

Bürgermeister Litterst vorgestellt. Der Entwurf wurde von dem Büro für Gestaltung „blackmilk

minus box“ gefertigt, das auch das Schild der Stadt Offenburg entworfen hat.

Gemeinderat Bahr zweifelt weiterhin am Sinn der Aufstellung eines solchen Schildes.

Gemeinderat Vollmer spricht sich für das Aufstellen des Schildes aus, da die gesamte

Geschäftswelt davon profitieren könne.

Gemeinderätin Hüsch macht darauf aufmerksam, dass Gemeinden wie Durbach oder

Gengenbach, die ebenfalls ein Schild an der Bundesautobahn haben einen anderen

touristischen Stellenwert haben wie Ortenberg.

Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 19.06.2006

- 53 -

Einstimmiger Beschluss

Das Büro „blackmilk minus box“ soll einen weiteren Entwurf fertigen, in dem die Reben besser

erkennbar sind. Zusätzlich soll der Planer zur Erörterung in eine der nächsten Sitzungen

eingeladen werden.

§ 06-047

Beteiligung der Gemeinde Ortenberg an der Flurbereinigung Freudental II

Bürgermeister Litterst berichtet, dass am 09.05.2006 ein Gespräch mit dem Leiter des Amtes

für Flurneuordnung, Herrn Klaus Schmitt, stattfand.

Herr Schmitt hat nunmehr in einem Schreiben vom 09.06.2006 um eine Entscheidung über die

finanzielle Beteiligung der Gemeinde Ortenberg an dem Flurbereinigungsverfahren gebeten.

Gemeinderätin Herp bemerkt, dass die Rebflurwege so verbreitert werden sollten, dass zwei

Fahrzeuge problemlos aneinander durchfahren können.

Einstimmiger Beschluss

Die Gemeinde übernimmt die Eigenleistung für den Wegebau und die Wegeentwässerung. Sie

ist mit 67.838 € veranschlagt.

§ 06-048

Entscheidung über Annahme von Spenden

In der von Berckholtz-Schule Ortenberg ist das Projekt Faustlos gestartet worden.

In der Anlage zu TOP 7 der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2006 wurde das Projekt sowie das

Verfahren bei Spenden ab 01.02.2006 beschrieben.

Es gingen bei der Gemeinde folgende weitere Spenden ein:

Elternbeirat von Berckholtz-Schule Ortenberg 500 €

Heinrich Schmidt GmbH, Robert-Bosch-Str. 9, Offenburg 500 €

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der folgenden Spenden zu:

• Elternbeirat von Berckholtz-Schule Ortenberg 500 €

• Heinrich Schmidt GmbH, Robert-Bosch-Str. 9, Offenburg 500 €

§ 06-049

Mitteilungen

• Bürgermeister Litterst informiert, dass mit der Firma Knäble, die die

Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchführt, nun auch schriftliche vereinbart wurde,

dass einzelne Maßnahme in das Jahr 2007 verschoben werden können. Er schlägt vor,

aus organisatorischen Gründen mit der Sanierung der St. Andreas Straße zu beginnen.

Ursprünglich sollte mit der Maßnahme im Hundweg begonnen werden. Dies sei nun

nicht zweckmäßig, da zuerst ein Bauvorhaben fertig gestellt werden müsse. Wenn mit

den Unterhaltungsarbeiten an der St. Andreas Straße begonnen wird, sei die Straße bis

zum Herbst fertig gestellt.

Öffentliche Verhandlung des Gemeinderates vom 19.06.2006

- 53 -

Weitere Mitteilungen:

• Bürgermeister Litterst teilt mit, dass im Rathaus die Alarmanlage eingebaut wurde

• Bürgermeister Litterst bemerkt, dass der Rasen auf den Kinderspielplatz „Im Pfeiffer“

eingesät wurde.

• Der Gemeinderat einigt sich auf den 27.06.2006 um 18.00 Uhr als Termin zur Begehung

der Rebwege.

§ 06-050

Bekanntgabe von Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen

Sitzung des Gemeinderates bekannt gegeben.

§ 06-051

Wünsche und Anträge

• Gemeinderat Frei berichtet, dass er wegen einem Vorbau an der Schlossberghalle

angesprochen wurde. Ein Vorbau sei bei Veranstaltung von Vorteil.

• Gemeinderat Witschel fragt nach, ob die Spielgeräte auf den gemeindlichen

Spielplätzen überprüft werden können. Bürgermeister Litterst erläutert, dass die

Verwaltung eine Dienstanweisung zur zweiwöchentlichen Inspektion der Spielplätze

ausarbeite. Eine jährliche Hauptinspektion sei von Seiten des Sicherheitsbeauftragten

zusätzlich durchzuführen.

• Gemeinderätin Herp spricht die Verkehrsproblematik in der Bruchstraße an.

Bürgermeister Litterst informiert, dass diese Angelegenheit in der Verkehrsschau mit

dem Landratsamt Ortenaukreis, Straßenbauamt, besprochen wurde. Das

Straßenbauamt ist aber der Auffassung, dass an dieser Stelle nichts weiter zu

veranlassen sei.

Der Bürgermeister: Der Gemeinderat:

Die Schriftführerin:

 

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Gemeinde Ortenberg 

N i e d e r s c h r i f t 

Über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates

 

 

 

Am Montag, 13. November 2006

in Ortenberg, Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 19.01 Uhr

Vorsitzender:         Bürgermeister Hermann Litterst

 

Schriftführerin:      Anja Schwörer

 

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Anwesende Mitglieder elf (Normalzahl zwölf)

Namen der nicht anwesenden Mitglieder:

 

Gemeinderätin Jutta Collmann                  (V)

 

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass

 

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 09.11.2006 ordnungsgemäß eingeladen worden ist;
  2. Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 10.11.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden sind;
  3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

 

Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

 

 

*Abwesenheit: (K) = Krank,    (V) = verhindert mit Entschuldigung,    (U) = Unentschuldigt

 

§ 06-087

 

Bürgerfragestunde

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

§ 06-087

 

Bauanträge seit der  Sitzung vom  09.10.2006

 

1.   Brenzinger und Cie                                  Abbruch eines vorh. Wohnhauses und Neubau

      Stühlingerstr. 24                                       eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Eigentums-

      79106 Freiburg                                         wohnungen, 3 Carports und KFZ-Stellplätzen

                                                                       Flst.Nr.            2638, Käfersbergweg 4, 77799 Ortenberg

 

Auf dem o.g. Grundstück beabsichtigt der Bauherr den Abbruch des vorhandenen Wohngebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Eigentumswohnungen, drei Carport´s und KFZ-Stellplätzen. Geplant ist ein Baukörper mit den Abmessungen von 14,50 m x 11,50 m mit Kellergeschoss, Erd- und Obergeschoss sowie einem Dachgeschoss, welches ein Vollgeschoss ist. (1 Kellergeschoss, 2 Vollgeschosse und 1 Dachgeschoss, als Vollgeschoss)

Weiterhin ist ein Satteldach mit 35° Dachneigung, 2 Gauben auf der Südseite und 1 Gaube auf der Nordseite geplant. Die Traufhöhe beträgt in der Gebäudemitte bezogen auf die Straßenmitte und Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut 7,50 m, die Firsthöhe 11,00 m.

 

            In der unmittelbaren Nachbarschaft stehen folgende Gebäude:

 

            Käfersbergweg 1:

            Firsthöhe: 11,60m, Dachneigung: 30°, 3 Vollgeschosse

            Käfersbergweg 2b:

            Firsthöhe: 9,10 m, Dachneigung: 32°, 2,5 Vollgeschosse

            Käfersbergweg 3

            Firsthöhe: 9,90m, Dachneigung 30°, 3 Vollgeschosse

 

Gemäß § 34 BauGB muss sich das Bauvorhaben in die näheren Umgebung einfügen. Wenn man die vorgelegte Planung mit den Nachbargebäuden vergleicht, kann von einem Einfügen gesprochen werden.

 

Einstimmiger Beschluss

Gegen die Anfrage bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

 

 

2.   Kaiser Bauconcept-Haus                                    Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses /

      Untertal 4                                                 Reduzierung der gem. B-Plan erforderlichen

      79098 Triberg                                          Stellplatzanzahl von 12 auf 10

                                                                       Flst.Nr.            9061, Im Weizenfeld 9, 77799 Ortenberg

 

Der Bauherr plant ein Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten zu errichten. Es sollen hierfür oberirdisch 10 Stellplätze hergestellt werden.

 

Gemäß des Bebauungsplanes „Weizenfeld“, der § 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO wiedergibt, sind für jede Wohnung 2 Stellplätze herzustellen. Bei 6 Wohneinheiten wären somit nach der Anwendung des Bebauungsplanes 12 Stellplätze zur Verfügung zu stellen.

Der Bauherr plant die Erdgeschosswohnungen mit einer Größe von 48 bzw. 52 m², als Studentenwohnungen oder alternativ als seniorengerechte, barrierefreie Kleinwohnungen. Nach der Erfahrung des Bauherren, seien für Wohnungen dieser Art ein Stellplatz ausreichend. Dies würde § 37 LBO entsprechen (hier wird pro Wohneinheit 1 Stellplatz gefordert).

Allerdings sind nach dem BauGB die Stellplätze für den Bedarf, der durch die zugelassen Nutzung verursacht wird, auf dem Baugrundstück nachzuweisen, dies wären in diesem Fall 12 Stellplätze.

Herr Eitel, Architekt der vor bezeichneten Bauvoranfrage, hat am Mittwoch, 08.11.2006 telefonisch mitgeteilt, dass das Landratsamt - Baurechtsamt - die Reduzierung der Stellplatzanzahl nicht genehmigen wird. Er bat allerdings darum, dass der Gemeinderat zur gestalterischen Form des Baukörpers Stellung nimmt.

 Prüfung gemäß Bebauungsplan:

Die maximale Firsthöhe von 13,10 m ist eingehalten. Das Pultdach ist gemäß Bebauungsplan vom 19.12.2005 zulässig.

Eine maximale Anzahl von Wohneinheiten wurde im Bebauungsplan nicht ausgewiesen, daher sind auch 6 Wohneinheiten machbar.

Einstimmiger Beschluss

Das Einvernehmen zu einer Befreiung, bezüglich der Reduzierung der aus dem Bebauungsplan geforderten Stellplatzanzahl, wird nicht erteilt. In gestalterischer Hinsicht wird der Bauvoranfrage zugestimmt.

3.   Andreas Holzer                                        Abbau einer vorh. Fertiggarage und Neuerrichtung

      Im Sommerhäldele 2                               einer neuen Fertiggarage

      77799 Ortenberg                                     Flst.Nr.            1146/2, Im Sommerhäldele 2,

                                                                       77799 Ortenberg

 

Der Bauherr möchte die vorhandene Garage durch eine neue Fertiggarage mit folgenden Außenmaßen ersetzen:

 

Länge: 5,12 m bzw. 5,62 m

Höhe: 2,51m bzw. 2,56 m

 

Damit erfüllt die Planung die Voraussetzungen des § 6 LBO. Es handelt sich also um eine Grenzgarage. Die vorgeschriebene Wandhöhe mit 3,00 m wird nicht überschritten; die maximale Wandfläche mit 25 m² wird ebenfalls eingehalten.

 

Einstimmiger Beschluss

Gegen die Anfrage bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Gemeinde keine Bedenken. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

§ 06-088

 

Sanierung der zweiten Kammer des Wasserhochbehälters beim Schloss

 

Im Haushalt 2006 waren für die Sanierung der beiden Kammern des Wasserhochbehälters beim Schloss 45.000 € veranschlagt. Der Auftrag wurde nach der entsprechenden Ausschreibung an die Firma Haungs in Lahr vergeben. Die Sanierung der Wasserhochbehälter hat sich komplizierter bzw. schwieriger erwiesen, als ursprünglich angenommen. Der erste Hochbehälter konnte am vergangenen Samstag, 11.11.2006 wieder in Betrieb gehen. Der notwendige Sanierungsaufwand war erheblich größer als ursprünglich angenommen. Er beläuft sich bei der ersten Kammer auf ca. 42.000 €. Der Gemeinderat hat sich dieserhalb im Rahmen eines Ortstermins vor Ort informiert.

 

Die Verwaltung hat mit der Firma Haungs Gespräche geführt. Diese hat sich bereiterklärt, die Arbeiten an der zweiten Kammer zu den gleichen Ausschreibungspreisen und Bedingungen wie bei der ersten Kammer auszuführen. Es sei darauf hingewiesen, dass – wie allgemein bekannt – spürbare Preiserhöhungen, vor allen Dingen bei den Materialien zum Jahreswechsel anfallen. Die Firma hat ferner zugesagt, dass sie damit einverstanden ist, dass die anfallenden Rechnungen erst Anfang des kommenden Jahres beglichen werden.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Sanierung des zweiten Wasserhochbehälters sich unmittelbar an die Beendigung der Arbeiten an der ersten anschließen muss. Sie wird in der Sitzung noch vortragen.

 

Gemeinderat Schulze spricht sich für die Sanierung der zweiten Kammer zum jetzigen Zeitpunkt aus. Allerdings soll das Ingenieurbüro die Kosten nochmals schätzen.

Gemeinderat Bahr gibt zu Bedenken, dass die Arbeiten bei einer solchen Preissteigerung auf eine fachgerechte Ausführung überprüft werden sollten.

Das Ingenieurbüro Weissenrieder sollte zu der Situation Stellung beziehen, schlägt Gemeinderat Schäfer vor. Gemeinderat Witschel ist derselben Meinung, die Firma habe schließlich ein Angebot abgegeben, an das sie auch gebunden ist.

 

Bürgermeister Litterst schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Er möchte Gespräche mit dem Ingenieurbüro Weissenrieder und der Firma Haungs führen und die aufgeworfenen Fragen erörtern.

 

Einstimmiger Beschluss

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt. Bürgermeister Litterst wird beauftragt mit dem Ingenieurbüro Weissenrieder und der Firma Haungs Gespräche zu führen und die aufgeworfenen Fragen zu erörtern.

 

 

§ 06-089

 

Kauf eines Kippanhängers für den Bauhof

 

Im Vermögenshaushalt sind für den Kauf eines Kippanhängers für den Bauhof 22.000 € eingestellt. Die Verwaltung hat sich von drei Firmen Angebote geben lassen bzw. eingeholt.

Das Angebot der Firma Müller ist nicht mit den anderen vorliegenden Angeboten nicht vergleichbar.

 

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

 

Position / Bezeichnung

Firma Heiberger

Firma Spinner

Anschaffungspreis

17.850,00 €

20.042,00 €

+ Spannungsverdoppler

750,00 €

704,00 €

Zwischensumme

18.600,00 €

20.746,00 €

- Inzahlungnahme des

Altsgerätes

1.390,00 €

2.792,00 €

Angebotspreis

17.210,00 €

17.954,00 €

Angebotspreis incl. MWSt.

19.963,60 €

20.826,64 €

- 3 % Skonto

598,91 €

416,53 €

Gesamtpreis

19.364,69 €

20.410,11 €

 

Gemeinderat Vollmer stellt fest, dass er dem Kauf des Hängers in der jetzigen finanziellen Situation nicht zustimmen kann.

 

Bürgermeister Litterst schlägt vor, den Anhänger noch dieses Jahr zu kaufen, die Rechnung aber erst im kommenden Jahr zu bezahlen.

 

Mehrheitlicher Beschluss (7 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen)

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kippanhänger bei der Firma Heiberger zu kaufen. Die Zahlungsmodalitäten sollen noch mit der Firma Heiberger geklärt werden.

 

 

§ 06-090

 

Umstellung des kommunalen Finanzwesens

 

 

 

Sachverhalt und Begründung

 

Allgemeines

 

Das Regionale Rechenzentrum betreut seit Mitte der siebziger Jahre die Gemeinden im Bezug auf landeseinheitliche Verfahren in den Bereichen Einwohnerwesen, Personalwesen und Finanzwesen. Alle diese Verfahren werden von Großrechnern (beim Rechenzentrum Karlsruhe) zur Verfügung gestellt. Die Daten selbst werden ebenfalls auf Rechnern der Rechenzentren (ebenfalls in Karlsruhe) gespeichert und gepflegt.

 

Schaubild

 

       Gemeindeebene                                                       Rechenzentrumsebene

 

                                             Standleitung                                                       Standleitung

Textfeld:  
z. B. Einwohnermeldeamt

 

Textfeld: RZ Freiburg
Administration;
Hotline, Auftragsverarbeitung, Druck, Kurier

 

Textfeld: RZ Karlsruhe
 
Großrechner,
Programmpflege,
Datensicherung etc.

 

                                                                                                         

 

                                                                                                         

Textfeld:  
z. B. Rechnungsamt

 

 


 

 Landeseinheitliches Finanzwesen

 

Wie die meisten Gemeinden in Baden-Württemberg bedient sich auch die Gemeinde Ortenberg dieses Systems.

 

Es wurde von der Datenzentrale Baden-Württemberg entwickelt, programmiert und den Rechenzentren zur Verfügung gestellt. Von vielen Gemeinden wurde schon zu Beginn der neunziger Jahre bemängelt, dass das bestehende Verfahren zu unflexibel, „halbmechanisch“ und vom Grundsatz her kaum weiterentwickelt wurde. Einige Gemeinden, z.B. Gengenbach und Hohberg (beide Ortenaukreis) bedienen sich daher Drittanbietern, d.h. anderen EDV-Programmen, um besseren Einfluss auf die Entwicklung der Software zu erlangen. Allerdings findet die Programmpflege und Datenhaltung vor Ort statt, was zwangsläufig vor Ort zu höherem Personalaufwand führt.

 

Einige Nachteile des bisherigen Verfahrens FIWES Classic:

 

  • Verarbeitung über Nacht, d.h. es sind nie tagesaktuelle Werte abzulesen

 

  • Buchungsdaten sind immer nur für ein Jahr zurück in der EDV verwertbar. Jedes marktläufige Verfahren lässt es mittlerweile zu, Daten, die auch mehrere Jahre zurückliegen, abzurufen und zu verarbeiten. So muss heute wegen kleinsten Nachforschungen das Archiv aufgesucht werden.

 

  • Schlechte Auswertbarkeit von Daten. Diese müssen zumeist manuell in Textverarbeitung bzw. Tabellenkalkulation übernommen (= von Hand abgetippt) werden, um sie weiter zu verarbeiten. Alternativ bestünde nur die Möglichkeit, eine sogenannte DIAS-Auswertung durch das Rechenzentrum machen zu lassen, welche dann jedoch zwischen 50 und 150 Euro je Generierung kosten würde (Bei anderen Systemen ist dies im Programm ohne Mehrkosten integriert).
  • Kasse/Mahnverfahren: Die Kasse kann z.B. nicht den Schuldenstand eines Schuldners auf kurzem Wege aufrufen. Oftmals müssen viele sogenannte Personenkonten durchforstet und manuell addiert, sowie nachgeprüft werden. In modernen EDV- Verfahren gibt es sogenannte Debitoren- und Kreditorenkonten, d.h. verschiedenste Einnahmearten (z.B. Hundesteuer und Grundsteuer) sind unter einem Debitorenkonto zu finden.
  • Bedienbarkeit: Erfolgt über so genannte Verarbeitungscodes, welche Mitarbeiter nur durch Schulungen erlernen können. Ein intuitives grafisches Benutzerfeld ist nicht vorhanden. Eine Hilfefunktion gibt es nur in den wenigsten Fällen. Oftmals müssen Mitarbeiter des Rechenzentrums zu Hilfe gezogen werden!

 

FIWES Classic wird nicht mehr von den Rechenzentren gepflegt. Das Programm wird 2011 abgelöst werden. Den Kommunen bleibt nur die Entscheidung zwischen dem von den Rechenzentren angebotenem SAP-Verfahren oder einer autonomen Lösung.

  

 Entscheidungsfindung

 

Die Verwaltung hat sich zusammen mit den Verwaltungen aus Berghaupten und Ohlsbach über verschiedene Anbieter von Kommunalsoftware informiert und auch Angebote eingeholt. Es ist angestrebt gemeinschaftlich auf das neue Programm umzusteigen und dabei positive Nebeneffekte mitzunehmen. Neben dem vom Rechenzentrum präferierten und angebotenen SAP-Programm waren dies insbesondere Programme folgender Anbieter:

 

  • CIP
  • Dataplan
  • Infoma

 

Für die Verwaltung kommen dabei nur die Programme von SAP und CIP in die engere Auswahl. Mit der gemeinsamen Umstellung sollen zusätzlich positive Synergieeffekte wie gemeinsame Schulungen und Hilfestellungen in den Anfangs- bzw. Übergangsphasen genutzt werden. Die Einschränkung auf die obigen beiden Anbieter liegt zum einen in der monetären Betrachtung, zum anderen in der technischen Unterstützung. Die technische Unterstützung/Betreuung erfolgt bei SAP durch das Rechenzentrum. Bei einem Umstieg auf CIP hat die Stadt Gengenbach signalisiert, sofern Bedarf besteht, die Gemeinden im administrativen Bereich zu unterstützen. Diese Unterstützung muss dann entsprechend dem Zeitaufwand oder einer sonstigen festzulegenden Größe honoriert werden.

 

CIP ist bereits bei der Stadt Gengenbach und der Gemeinde Hohberg in der näheren Umgebung seit längerer Zeit im Einsatz. Das Programm arbeitet nach deren Angaben zu Folge problemlos. Das Programm von CIP deckt dabei den kompletten Einnahmen- und Ausgabenbereich ab. Bei SAP werden die Vorverfahren Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer über ein eigenes Programm des Rechenzentrums abgedeckt. Für die Wasserabrechnung und die Einzeleinnahmen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen SAP und dem Einnahmenprogramm KAS-EVA des Rechenzentrums.

 

Mit der Gemeinde Neuried hat sich eine weitere Gemeinde im Ortenaukreis für den Einsatz von CIP entschieden. Insgesamt ist das Programm bei ca. 40 Gemeinden in Baden-Württemberg im Einsatz. In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern oder NRW ist das Programm weiter verbreitet. Bei einem Umstieg auf CIP erfolgt die komplette Administration vor Ort. Das Programm wird erworben, ist damit Eigentum der Gemeinde. Die komplette Administration vor Ort erfordert einen höheren Personalaufwand. Gengenbach, Hohberg und Neuried halten alle Personal vor, die zumindest in Teilen ausschließlich mit der Systemadministration vor Ort betraut sind. Zwar erfahren die Gemeinden eine höhere Selbständigkeit, haben aber natürlich auch die Folgen zu tragen. Die Datensicherung erfolgt vor Ort, anders beim Rechenzentrum, die die Datensicherung für die Gemeinden vornimmt und für die Datenhaltung verantwortlich ist. Sämtliche Kassenstatistiken, die momentan vom Rechenzentrum automatisch an das Statistische Landesamt (StaLa) übermittelt werden, sind bei autonomen Anbietern von der Gemeinde in eigener Verantwortung mit dem StaLa abzugleichen. Auswertungen, Bescheide, Haushaltspläne und Jahresrechnungen werden vor Ort gedruckt oder aber an entsprechende Anbieter zum Druck und evtl. Kuvertierung weitergeleitet. Die höhere Flexibilität des Drucks vor Ort ist auch über SAP gewährleistet, kann jedoch auch beim Rechenzentrum erfolgen. Prinzipiell sind zusätzliche Druck- und Kuvertierungskosten sowie Kosten für die Sicherungsbänder beim autonomen Programm CIP anzusetzen. Probleme für die rein monetäre Betrachtungsweise sind die Kosten, die durch den zusätzlichen Personalbedarf entstehen, exakt zu beziffern.

 

Nachfolgend ein Kostenvergleich zwischen SAP und CIP nach den uns vorliegenden Angeboten:

 

 

CIP ist mit den oben dargestellten laufenden jährlichen Kosten um ca. 2.260,00 €/Jahr günstiger. Betrachtet man jedoch die Differenz in den Anschaffungskosten tritt der Break-Even-Point zu Gunsten von CIP erst nach ca. 10 Jahren ein.

Neben rein monetären Aspekten (Einführungs- sowie laufende Kosten) müssen auch Punkte wie Zukunftssicherheit, Produktunterstützung und Handhabung betrachtet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung über ein neues FW- Verfahren die nächsten 15- 20 Jahre einer Gemeinde beeinflussen wird.

 

Die Einführung bedeutet erheblichen Mehraufwand der Finanzverwaltung, welcher nicht in wenigen Monaten zu bewältigen ist. Geschätzt wird ein Zeitraum von etwa einem Jahr, bis ein solches Verfahren produktiv zum Einsatz kommen kann.

 

Sofern die Entscheidung für das SAP-Programm noch im Jahr 2006 getroffen wird, besteht die Möglichkeit im kommenden Jahr das Programm einzurichten und entsprechende Schulungen zu besuchen. Vorteile eines raschen Umstieges sind noch vorhandene freie Schulungskapazitäten des Rechenzentrums und damit verbunden einer intensiveren Betreuung. Die Verwaltung empfiehlt die Umstellung auf das vom Rechenzentrum angebotene SAP-Finanzwesenprogramm.

 

 

Gemeinderat Witschel spricht sich für die Einführung des SAP-Programmes aus, da SAP eine weltweit führende Fachfirma ist und bereits jahrelang Erfahrung mit solchen Softwareprogrammen hat. Im Gegensatz zu einer unbekannteren Firma kann man bei einem SAP davon ausgehen, dass das Programm auch in den künftigen Jahren gepflegt und gewartet wird. Gerade was die Systemwartung und -pflege angeht, sei das SAP-Programm trotz höherer Folgekosten die bessere Wahl.

 

 

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umstellung des Finanzwesens von FIWES Classic auf SAP PSM R/3 zu.

 

 

§ 06-091

 

4-streifiger Ausbau der B 33 zwischen Offenburg und Gegenbach, Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG i.V.m. §§ 72 ff LVwVfG Stellungnahme der Gemeinde zur Planung

 

Es wird ein Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg in Sachen 4-streifiger Ausbau der B 33 zwischen Offenburg und Gengenbach vorgelegt. Betroffen ist die Gemeinde Ortenberg nur dahingehend, dass sich die Auf- und Abfahrt aus Richtung Offenburg bzw. Richtung Kinzigtal ändern wird.

 

Die Gemeinde ist als Trägerin öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Gemeinderat Schulze gibt zu Bedenken, dass die Auffahrt Elgersweier in Richtung Offenburg noch einmal bezüglich der Verkehrbelastung untersucht werden sollte. Diese Kreuzung wird derzeit durch den Verkehr bereits stark belastet. Durch den Ausbau der B 33, in Verbindung mit dem Bau der Ortsumgehung Ortenberg, wird diese Straße in naher Zukunft eine noch größere Belastung erfahren.

Er hat daher Bedenken, dass dieser Verkehrsknotenpunkt, in der Zukunft aus verkehrstechnischen Gründen der Aufgabe, den abfließenden und auffahrenden Verkehr von der B 33 aufzunehmen, nicht gewachsen ist. Ein Kreisverkehr wäre ein Lösungsansatz.

 

Einstimmiger Beschluss

Die Gemeinde erklärt sich mit der Planung einverstanden. Allerdings mit dem Hinweis, die Auffahrt Elgersweier in Richtung Offenburg noch einmal bezüglich der Verkehrbelastung untersuchen zu lassen, da Bedenken bestehen, dass dieser Verkehrsknotenpunkt in der Zukunft den abfließenden und auffahrenden Verkehr von der B 33 bewältigen kann.

 

 

§ 06-092

 

Annahme von Spenden

 

Herr Dr. Michael Eckert hat der Schule Ortenberg ein Klavier gestiftet. Der Wert des Klavieres wird auf 1.500 € geschätzt. Herr Eckert möchte in dieser Größenordnung eine Spendenbescheinigung. Es handelt sich hierbei um eine Sachspende.

 

Einstimmiger Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme folgender Sachspende zu:

·         Klavier im Wert von 1.500 €

 

Herr Dr. Michael Eckert soll in der Höhe von 1.500 € eine Spendenbescheinigung erhalten.

§ 06-093

 

Mitteilungen

 

·         Die Sanierung der ersten Kammer des Hochbehälters am Schloss ist abgeschlossen.

·         In den vergangenen Tagen ist der Gemeinde die verkehrsrechtliche Genehmigung, bezüglich der Aufstellung der touristischen Hinweistafel an der Autobahn A 5 zugegangen.

 

§ 06-094

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung

 

In der letzten nicht-öffentlichen Sitzung wurde über Grundstücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten, Beschluss gefasst.

Der Bürgermeister:                                                   Der Gemeinderat:

 

Die Schriftführerin:

 
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